Sozialversicherungs-Fachausweis, Fach Privatversicherung, Manual von O. Wild;

Einige Kontrollfragen zu den Kapiteln 1-8 des Lehrgangs Soz.-Vers.-Fachausweis, Fach Privatversicherung

Einige Kontrollfragen zu den Kapiteln 1-8 des Lehrgangs Soz.-Vers.-Fachausweis, Fach Privatversicherung

Otto Wild

Otto Wild

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 22.01.2013 / 25.06.2018
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Aufsicht (Kap. 4)

Warum dürfen Versicherungen keine versicherungsfremden Geschäfte betreiben?

Andersartige Geschäfte könnten zu einem Interessenkonflikt führen und zudem Risiken enthalten, die dem Grundsatz der Sicherheit widersprechen.

Aufsicht (Kap. 4)

Was verstehen Sie unter Spartentrennung und was bezweckt diese?

Gesellschaften, welche die direkte Lebensversicherung betreiben, dürfen daneben nur die Unfall- und die Krankenversicherung anbieten. Oder: Lebensversicherer einerseits und Schadenversicherer andererseits.

Grund:  Unterschiedliche Anlage und Verwendung der Gelder. Bei Vermischung der Sparten könnten sich anlagepolitische Interessenkonflikte ergeben.

Aufsicht (Kap. 4)

Wie ist die Beaufsichtigung einer Krankenkasse geregelt im Hinblick auf eine Krankenzusatzversicherung?

 

In der Beaufsichtigung der Versicherungsträger findet sich eine deutliche Trennung zwischen der nach KVG zu betreibenden Grundversicherung und der nach VVG auszugestaltenden Zusatzversicherung.

Die Aufsicht über die Zusatzversicherungen wird durch die FINMA ausgeübt

Die aufsichtführende Stelle richtet sich nach dem Gesetzeswerk, unter welchem die Versicherungsteile auszugestalten und zu betreiben sind.

 

Aufsicht (Kap. 4)

Welches Rechtsmittel können Privatversicherer ergreifen, wenn sie mit einer Verfügung z.B. der FINMA nicht einverstanden sind?

  • Sie können Beschwerde einreichen an das Bundesverwaltungsgericht;
  • Deren Entscheide können an das Bundesgericht in Lausanne weiter gezogen werden (Verwaltungs-gerichtsbeschwerde).

Versicherungstechnik (Kap. 5)

Wie kann man „Risiko“ definieren?

Das Risiko ist die Möglichkeit, dass sich positive Erwartungen nicht erfüllen.

Versicherungstechnik (Kap. 5)

In welchem Verhältnis findet die primäre bzw. sekundäre Risikobegrenzung statt?

primär:  zwischen Versicherer und Versicherten;

sekundär:  zwischen Versicherer und Rückversicherer, Pools und anderen Erst-/Direktversicherern.

Versicherungstechnik (Kap. 5)

Nennen Sie die Finanzierungssysteme, welche bei den Privatversicherern zur Anwendung kommen können.

  • Umlageverfahren (Privat-Vr. betreibt UVG-Geschäft)
  • Bedarfsdeckungsverfahren (Haftpflicht-, Sach-Vers.)
  • Kapitaldeckungsverfahren (Lebensvers.)
  • Mischformen (Durchschnittsprämien z.B. Reiseversicherung.; individuelle Prämien z.B. Bauversicherung).

Versicherungstechnik (Kap. 5)

Aus welchen Bestandteilen setzt sich eine Prämie zusammen?

  • Risikoprämie
  • Risikozuschläge
  • Verwaltungskosten
  • Gewinn
  • Abzüglich Zinsertrag
  • Kundenspezifische Zuschläge/Rabatte
  • Bonus/Malus

Versicherungstechnik (Kap. 5)

Nennen Sie die Prämienarten und ihre Bestandteile.

  • Risikoprämie (Ermittlung aus Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung)
  • Nettoprämie (= Risikoprämie + Risikozuschläge)
  • Bruttoprämie (= Nettoprämie + Verwaltungs-aufwand + Gewinn – Zins)
  • Vertragsprämie (= Bruttoprämie +/- kundenseitige Besonderheiten)
  • Barprämie (= Vertragsprämie –Bonus + Malus)

Versicherungstechnik (Kap. 5)

In welchem Zusammenhang steht die Risikoüberwälzung und was bezweckt sie?

Die Risikoüberwälzung gehört zur Risikoanalyse und hat den Zweck, vor Eintritt eines befürchteten Ereignisses oder einer Störung sicherzustellen, dass die Folgen der Störung übertragen werden können. Dies kann mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages geschehen.

Versicherungszweige (Kap. 6)

Welche Versicherung deckt Rückstauschäden aus der Abwasser-Kanalisation oder dem Grundwasser?

Für Schäden am Hausrat (Möbel etc.) ist die Hausrat- (oder Mobiliar-) Versicherung zuständig.

Für Schäden am Gebäude oder an Gebäudebestandteilen ist die Gebäude-(Wasserschaden-)Versicherung zuständig.

Versicherungszweige (Kap. 6)

Welche Deckungsmöglichkeiten bietet die Motorfahrzeug-Versicherung an und welche sind obligatorisch?

 

  • Haftpflicht (obligatorisch)
  • Voll- oder Teilkasko (nicht obligatorisch)
  • Insassen-Unfall (nicht obligatorisch)

Versicherungszweige (Kap. 6)

Erklären Sie in der Motorfahrzeug-Versicherung die Begriffe:

a) Bonus
b) Malus

  1. Malus:  
    Bei schlechtem Schadverlauf kann die Prämie über 100 % der Grundprämie steigen, so dass Malusstufen erreicht werden, die nur durch schadenfreien Verlauf während Jahren abgebaut werden können.
  2. Bonus:
    Bei guten Schadenverlauf werden die schadenfreien Jahre berücksichtigt (Prämienminderung/Bonus).

Versicherungszweige (Kap. 6)

Welche Schäden deckt die Feuerversicherung in erster Linie?

a) Nennen Sie mindestens vier Arten.

b) Welche besonderen Ereignisse sind ebenfalls in der Feuerversicherung mitversichert? Nennen Sie auch hier mind. vier solche Ereignisse.

a) Brand, Rauch (plötzliche und unfallmässige Einwirkung) Blitzschlag, Explosion;

b) die Elementar-Ereignisse: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mindestens 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Versicherungszweige (Kap. 6)

Wann wird in der Hausratversicherung eine Unterversicherung angerechnet?

Wenn die Versicherungssumme kleiner ist als der Ersatzwert.

Im Teilschadenfall werden die Versicherungsleistungen proportional zur Unterversicherung gekürzt.

Versicherungszweige (Kap. 6)

Erklären Sie den Unterschied zwischen Neuwert- und Zeitwert-Entschädigung.

Neuwert ist der Betrag, der für die Neuanschaffung oder den Wiederaufbau zur Zeit des Schadenfalles erforderlich ist (= Ersatzwert). Anwendung: z.B. in der Hausratversicherung.

Als Zeitwert wird der Betrag bezeichnet, der für die Neuanschaffung oder den Wiederaufbau erforderlich ist, abzüglich der Wertminderung infolge Abnützung oder anderer Gründe. Anwendung: z.B. in der Haftpflichtversicherung.

Versicherungszweige (Kap. 6)

Wie ist der Lohnausfall im Krankheitsfall geregelt?

  • Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nach OR Art. 324a;
  • Rechtsprechung betreffend Dauer der Lohnzahlung: Berner, Basler und Züricher Skala;
  • Freiwillige Krankentaggeldversicherung via Arbeitgeber oder auf privater Basis.

Versicherungszweige (Kap. 6)

Wer schliesst eine UVG-Zusatzversicherung ab?

Betriebe oder Personen, welche ihr Personal oder einzelne Personenkategorien über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus zu versichern wünschen.

Versicherungszweige (Kap. 6)

Weshalb schliesst jemand eine Lebensversicherung ab?

Zwecks Vorsorge:

  • bei Arbeits-/ Erwerbsunfähigkeit
  • im Todesfall
  • im Alter (planmässiges Sparen/Kapitalanlage)

 

Versicherungszweige (Kap. 6)

Wozu braucht jemand eine Privat-Haftpflichtversicherung?

Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschaden ab, welche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen an Versicherte im privaten Bereich gestellt werden als z.B.

- Familienhaupt (Schäden verursacht durch Kleinkinder)
- Mieter (Schaden in Mietwohnung, Ferienwohnung)
- Entlehner von Sachen (z.B. entlehnte Leiter besch.)
- Tierhalter (Sorgfalt in der Beaufsichtigung verletzt) 
- Amateur-Sportler (z.B. Kollision auf Skipiste)
- Fahrradfahrer (z.B. Kollision mit Fussgänger)

Versicherungszweige (Kap. 6)

Was bedeutet direktes Forderungsrecht und wo kommt dieses vor?

Der Geschädigte hat einen klagbaren Anspruch direkt gegen den Haftpflichtversicherer. Vorkommen: Bei obligatorischen Haftpflicht-Versicherungen wie z.B. in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Kein direktes Forderungsrecht gibt es in der Privat-Haftpflichtversicherung. Diese ist nicht obligatorisch.

Rechtspflege (Kap. 7)

Bei welcher Institution können Versicherte beratende Unterstützung beanspruchen, wenn es mit dem Versicherer Probleme gibt?

Bei der Ombudsstelle der Privatversicherung und der SUVA.

Rechtspflege (Kap. 7)

Durch welche Gerichte werden Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag nach VVG beurteilt?

  • Sie werden durch Zivilgerichte beurteilt.
  • In einzelnen Kantonen gibt es Ausnahmen bei Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung, wo das Kantonale Versicherungsgericht als einzige Instanz für zuständig erklärt wurde.

Rechtspflege (Kap. 7)

Welche Gesetze regeln das Verfahren und die Gerichtsorganisation?

  • Die Schweizerische Zivilprozessordnung, ZPO;
  • Die kantonalen Gesetze regeln die Gerichtsorganisation (z.B. Bezeichnung der Gerichte);
  • Das Verfahren und die Gerichtsorganisation auf eidgenössischer Ebene werden durch das Bundesgesetz über das Bundesgericht (BGG) geregelt.

Rechtspflege (Kap. 7)

Wie heissen die einzelnen Instanzen im Kanton Zürich?

  • Schlichtungsbehörde (Friedensrichter)
  • Bezirksgericht mit Einzelgericht
  • Obergericht mit Handelsgericht

Rechtspflege (Kap. 7)

Was bezweckt das Schlichtungsverfahren?

Die Parteien sollen versuchen, ihren Streit aussergerichtlich in einer mündlichen und formlosen Verhandlung versöhnlich zu regeln.

Rechtspflege (Kap. 7)

Wie heisst die freie und gleichwertige Alternative zur staatlichen Schlichtung, welche von den Parteien im Schlichtungsgesuch oder an der Schlichtungsverhandlung zu stellen ist?

Mediation

Rechtspflege (Kap. 7)

Wie heisst das Gericht, das auf Bundesebene bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag angerufen werden kann?

Bundesgericht mit Sitz in Lausanne

Rechtspflege (Kap. 7)

Wie hoch muss der Streitwert sein, damit das kantonale Urteil an das Bundesgericht weitergezogen werden kann?

Mindestens CHF 30'000

Wirtschaft und Gesellschaft (Kap. 8)

Welche Umstände führten zum Umbruch im Schweizerischen Versicherungsmarkt?

 

  • Deregulierung der Aufsicht 
  • Liberalisierung des Wettbewerbs in Europa
  • Wirtschaftliche Stagnation
  • Verdrängungswettbewerb

Wirtschaft und Gesellschaft (Kap. 8)

Zum traditionellen Versicherungsvertrieb via Agentur und Broker (Anteil über 50%) ergeben sich immer mehr alternative Verkaufskanäle.

Welche (mind. 5 Nennungen)?

  • Telefonverkauf
  • E-Business (z.B. Abschluss via Internet)
  • Schalterverkauf (POST, Reisebüros)
  • Bancassurance (Bank SoBa)
  • Assurbanking (AXA Winterthur / bank zweiplus
  • Mailings (z.B. Rechtsschutz-Versicherer)
  • Inseratencoupons
  •  

Wirtschaft und Gesellschaft (Kap. 8)

Erklären Sie den Begriff „Allfinanz“.

Allfinanz ist die Gesamtheit der von verschiedenen Institutionen (Bank, Versicherung etc.) angebotenen Finanzdienstleistungen und somit auch ein branchenübergreifendes Angebot von Finanzdienstleistungen durch einen Anbieter.

Ein typisches Allfinanz-Produkt sind die fondsgebundenen Lebensversicherungen: Dabei werden der Risiko- und der Anlageteil zu einer Lebensversicherung verschmolzen und geniessen damit die Erb-, Konkurs- und steuerrechtlichen Privilegien einer Vorsorge.

Wirtschaft und Gesellschaft (Kap. 8)

Nennen und erläutern Sie drei direkte volkswirtschaftliche Auswirkungen durch den Tatbestand „Versicherung“.

Ethischer Wert
Schadensdeckung; Befriedigung eines Grundbedarfs, verursacht durch die Folgen eines eingetretenen Risikos.
Gefühl der Sicherheit und Beruhigung.

 

Sparform
Hauptsächlich in der Lebensversicherung. Kapital steht spätestens am Endtermin zur Verfügung.

Versicherung
- dient der sozialen Befriedung
- ermöglicht den wirtschaftlichen Fortschritt
- ermöglicht Kapital- und Einkommenserhaltung
- erlaubt langfristige Planung
- verhindert Preissteigerung und Mangellagen
- ermöglicht Krediterhaltung und Kreditsicherung

Wirtschaft und Gesellschaft (Kap. 8)

Nennen und erläutern Sie drei indirekte volkswirtschaftliche Auswirkungen durch den Tatbestand "Versicherung".

Arbeitsmarkt
- Versicherer als Arbeitgeber
- Versicherer als Steuerzahler

Kapitalmarkt
- Hypothekarmarkt
- Liegenschaftenmarkt
- Wertschriftenhandel

Zahlungsbilanz
- Positive Beeinflussung der Ertragsbilanz (als Teilbilanz der Zahlungsbilanz)