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Sozialversicherungs-Fachausweis, Fach Privatversicherung, Manual von O. Wild;

Einige Kontrollfragen zu den Kapiteln 1-8 des Lehrgangs Soz.-Vers.-Fachausweis, Fach Privatversicherung

Einige Kontrollfragen zu den Kapiteln 1-8 des Lehrgangs Soz.-Vers.-Fachausweis, Fach Privatversicherung

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Kartei Details

Karten 74
Lernende 35
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 22.01.2013 / 25.06.2018
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/sozialversicherungsfachausweis_fach_privatversicherung_manual_von_o_wild
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Definition (Kap. 1)

Begriff „Versicherung“ definieren.

Versicherung aus Sicht des Versicherungskunden:
Risikotransfer, bei dem ungewisse Schadenverteilungen in feste Prämien umgewandelt werden.
 

Versicherung aus Sicht des Versicherers:

Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt aber schätzbaren Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit zu der auch das Sicherheitskapital herangezogen wird. (Haller/Ackermann)

oder

Versicherung ist gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften. (Manes)

Definition (Kap. 1)

Nennen Sie die wesentlichen Begriffsmerkmale aus der Definition "Versicherung" von Manes.

  • Gegenseitigkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Vermögensbedarf
  • Zufälligkeit
  • Schätzbarkeit
  • Gleichwertigkeit
  • Versicherten-(Gefahren-) Gemeinschaft

Definition (Kap. 1)

Was bedeutet das (Versicherungs-) Begriffsmerkmal
„Wirtschaftlichkeit“?

Eine Organisation, welche den Zusammenschluss der Versicherten organisiert und einen Plan erstellt, nach welchem sich die Versicherungsverträge abwickeln.

Die Organisation sorgt dafür, dass im Schadenfall die entsprechende Deckung zur Verfügung steht.

Definition (Kap. 1)

Was bedeutet das (Versicherungs-) Begriffsmerkmal
„Schätzbarkeit“?

Das Eintreffen des befürchteten Ereignisses muss aufgrund statistischer Unterlagen schätzbar sein.

Die Formulierung dieser Gesetzmässigkeiten setzt die Erfassung einer grösseren Zahl von Einzelfällen voraus.

Es handelt sich damit um das Gesetz der grossen Zahlen.

Definition (Kap. 1)

Was bedeutet das (Versicherungs-) Begriffsmerkmal
„Gegenseitigkeit“?

Die Deckung des zukünftigen Bedarfs muss auf Gegenseitigkeit beruhen. Jede Person leistet hierfür ihren Beitrag. Wer Glück hat, vom Schaden verschont zu werden, erhält keine Gegenleistung. Ihr Beitrag (Prämie) kommt jenen zu teil, welche vom Unheil betroffen werden.

Jede Person erhält dadurch die Gewissheit, dass ihr in der Not geholfen wird. Daraus ergibt sich der ethische Wert der Versicherung nach dem Grundsatz „Einer für Alle, Alle für Einen“.

Definition (Kap. 1)

Was bedeutet das (Versicherungs-) Begriffsmerkmal
„Vermögensdarf“?

Aufgabe der Versicherung ist es, für einen entstandenen Schaden Ersatz zu leisten. Das gilt vor allem dort, wo keine festen Summen versichert werden können z.B. bei der Schadensversicherung (z.B. Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung).

Das Ziel der Versicherung ist die Deckung des Vermögensbedarfs nach Eintritt des befürchteten Ereignisses. Darüber hinaus soll sie nicht gehen, denn die vom Unglück betroffene Person soll zwar entschädigt werden, darf sich aber nicht auf Kosten der Gemeinschaft bereichern.

Definition (Kap. 1)

Was bedeutet das (Versicherungs-) Begriffsmerkmal
„Zufälligkeit“?

Versicherbar sind nur zufällige bzw. ungewisse Ereignisse.

Nach der Lehrmeinung genügt die Ungewissheit in Bezug auf den Zeitpunkt.

Definition (Kap. 1)

Was bedeutet das (Versicherungs-) Begriffsmerkmal
„Gleichartigkeit“?

Damit eine Versicherung im echten Sinne vorliegt, müssen alle an der Versicherungsgemeinschaft beteiligten Individuen von der gleichen Gefahr bedroht sein.