Sozialversicherungs-Fachausweis, Fach Privatversicherung, Manual von O. Wild;
Einige Kontrollfragen zu den Kapiteln 1-8 des Lehrgangs Soz.-Vers.-Fachausweis, Fach Privatversicherung
Einige Kontrollfragen zu den Kapiteln 1-8 des Lehrgangs Soz.-Vers.-Fachausweis, Fach Privatversicherung
Kartei Details
Karten | 74 |
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Lernende | 35 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 22.01.2013 / 25.06.2018 |
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Versicherungszweige (Kap. 6)
Wozu braucht jemand eine Privat-Haftpflichtversicherung?
Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschaden ab, welche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen an Versicherte im privaten Bereich gestellt werden als z.B.
- Familienhaupt (Schäden verursacht durch Kleinkinder)
- Mieter (Schaden in Mietwohnung, Ferienwohnung)
- Entlehner von Sachen (z.B. entlehnte Leiter besch.)
- Tierhalter (Sorgfalt in der Beaufsichtigung verletzt)
- Amateur-Sportler (z.B. Kollision auf Skipiste)
- Fahrradfahrer (z.B. Kollision mit Fussgänger)
Versicherungszweige (Kap. 6)
Was bedeutet direktes Forderungsrecht und wo kommt dieses vor?
Der Geschädigte hat einen klagbaren Anspruch direkt gegen den Haftpflichtversicherer. Vorkommen: Bei obligatorischen Haftpflicht-Versicherungen wie z.B. in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Kein direktes Forderungsrecht gibt es in der Privat-Haftpflichtversicherung. Diese ist nicht obligatorisch.
Rechtspflege (Kap. 7)
Bei welcher Institution können Versicherte beratende Unterstützung beanspruchen, wenn es mit dem Versicherer Probleme gibt?
Bei der Ombudsstelle der Privatversicherung und der SUVA.
Rechtspflege (Kap. 7)
Durch welche Gerichte werden Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag nach VVG beurteilt?
- Sie werden durch Zivilgerichte beurteilt.
- In einzelnen Kantonen gibt es Ausnahmen bei Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung, wo das Kantonale Versicherungsgericht als einzige Instanz für zuständig erklärt wurde.
Rechtspflege (Kap. 7)
Welche Gesetze regeln das Verfahren und die Gerichtsorganisation?
- Die Schweizerische Zivilprozessordnung, ZPO;
- Die kantonalen Gesetze regeln die Gerichtsorganisation (z.B. Bezeichnung der Gerichte);
- Das Verfahren und die Gerichtsorganisation auf eidgenössischer Ebene werden durch das Bundesgesetz über das Bundesgericht (BGG) geregelt.
Rechtspflege (Kap. 7)
Wie heissen die einzelnen Instanzen im Kanton Zürich?
- Schlichtungsbehörde (Friedensrichter)
- Bezirksgericht mit Einzelgericht
- Obergericht mit Handelsgericht
Rechtspflege (Kap. 7)
Was bezweckt das Schlichtungsverfahren?
Die Parteien sollen versuchen, ihren Streit aussergerichtlich in einer mündlichen und formlosen Verhandlung versöhnlich zu regeln.
Rechtspflege (Kap. 7)
Wie heisst die freie und gleichwertige Alternative zur staatlichen Schlichtung, welche von den Parteien im Schlichtungsgesuch oder an der Schlichtungsverhandlung zu stellen ist?
Mediation
Rechtspflege (Kap. 7)
Wie heisst das Gericht, das auf Bundesebene bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag angerufen werden kann?
Bundesgericht mit Sitz in Lausanne
Rechtspflege (Kap. 7)
Wie hoch muss der Streitwert sein, damit das kantonale Urteil an das Bundesgericht weitergezogen werden kann?
Mindestens CHF 30'000
Wirtschaft und Gesellschaft (Kap. 8)
Welche Umstände führten zum Umbruch im Schweizerischen Versicherungsmarkt?
- Deregulierung der Aufsicht
- Liberalisierung des Wettbewerbs in Europa
- Wirtschaftliche Stagnation
- Verdrängungswettbewerb
Wirtschaft und Gesellschaft (Kap. 8)
Zum traditionellen Versicherungsvertrieb via Agentur und Broker (Anteil über 50%) ergeben sich immer mehr alternative Verkaufskanäle.
Welche (mind. 5 Nennungen)?
- Telefonverkauf
- E-Business (z.B. Abschluss via Internet)
- Schalterverkauf (POST, Reisebüros)
- Bancassurance (Bank SoBa)
- Assurbanking (AXA Winterthur / bank zweiplus
- Mailings (z.B. Rechtsschutz-Versicherer)
- Inseratencoupons
Wirtschaft und Gesellschaft (Kap. 8)
Erklären Sie den Begriff „Allfinanz“.
Allfinanz ist die Gesamtheit der von verschiedenen Institutionen (Bank, Versicherung etc.) angebotenen Finanzdienstleistungen und somit auch ein branchenübergreifendes Angebot von Finanzdienstleistungen durch einen Anbieter.
Ein typisches Allfinanz-Produkt sind die fondsgebundenen Lebensversicherungen: Dabei werden der Risiko- und der Anlageteil zu einer Lebensversicherung verschmolzen und geniessen damit die Erb-, Konkurs- und steuerrechtlichen Privilegien einer Vorsorge.
Wirtschaft und Gesellschaft (Kap. 8)
Nennen und erläutern Sie drei direkte volkswirtschaftliche Auswirkungen durch den Tatbestand „Versicherung“.
Ethischer Wert
Schadensdeckung; Befriedigung eines Grundbedarfs, verursacht durch die Folgen eines eingetretenen Risikos.
Gefühl der Sicherheit und Beruhigung.
Sparform
Hauptsächlich in der Lebensversicherung. Kapital steht spätestens am Endtermin zur Verfügung.
Versicherung
- dient der sozialen Befriedung
- ermöglicht den wirtschaftlichen Fortschritt
- ermöglicht Kapital- und Einkommenserhaltung
- erlaubt langfristige Planung
- verhindert Preissteigerung und Mangellagen
- ermöglicht Krediterhaltung und Kreditsicherung
Wirtschaft und Gesellschaft (Kap. 8)
Nennen und erläutern Sie drei indirekte volkswirtschaftliche Auswirkungen durch den Tatbestand "Versicherung".
Arbeitsmarkt
- Versicherer als Arbeitgeber
- Versicherer als Steuerzahler
Kapitalmarkt
- Hypothekarmarkt
- Liegenschaftenmarkt
- Wertschriftenhandel
Zahlungsbilanz
- Positive Beeinflussung der Ertragsbilanz (als Teilbilanz der Zahlungsbilanz)
Definition (Kap. 1)
Begriff „Versicherung“ definieren.
Versicherung aus Sicht des Versicherungskunden:
Risikotransfer, bei dem ungewisse Schadenverteilungen in feste Prämien umgewandelt werden.
Versicherung aus Sicht des Versicherers:
Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt aber schätzbaren Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit zu der auch das Sicherheitskapital herangezogen wird. (Haller/Ackermann)
oder
Versicherung ist gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften. (Manes)
Definition (Kap. 1)
Was bedeutet das (Versicherungs-) Begriffsmerkmal
„Wirtschaftlichkeit“?
Eine Organisation, welche den Zusammenschluss der Versicherten organisiert und einen Plan erstellt, nach welchem sich die Versicherungsverträge abwickeln.
Die Organisation sorgt dafür, dass im Schadenfall die entsprechende Deckung zur Verfügung steht.
Definition (Kap. 1)
Was bedeutet das (Versicherungs-) Begriffsmerkmal
„Schätzbarkeit“?
Das Eintreffen des befürchteten Ereignisses muss aufgrund statistischer Unterlagen schätzbar sein.
Die Formulierung dieser Gesetzmässigkeiten setzt die Erfassung einer grösseren Zahl von Einzelfällen voraus.
Es handelt sich damit um das Gesetz der grossen Zahlen.
Definition (Kap. 1)
Was bedeutet das (Versicherungs-) Begriffsmerkmal
„Gegenseitigkeit“?
Die Deckung des zukünftigen Bedarfs muss auf Gegenseitigkeit beruhen. Jede Person leistet hierfür ihren Beitrag. Wer Glück hat, vom Schaden verschont zu werden, erhält keine Gegenleistung. Ihr Beitrag (Prämie) kommt jenen zu teil, welche vom Unheil betroffen werden.
Jede Person erhält dadurch die Gewissheit, dass ihr in der Not geholfen wird. Daraus ergibt sich der ethische Wert der Versicherung nach dem Grundsatz „Einer für Alle, Alle für Einen“.
Definition (Kap. 1)
Was bedeutet das (Versicherungs-) Begriffsmerkmal
„Vermögensdarf“?
Aufgabe der Versicherung ist es, für einen entstandenen Schaden Ersatz zu leisten. Das gilt vor allem dort, wo keine festen Summen versichert werden können z.B. bei der Schadensversicherung (z.B. Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung).
Das Ziel der Versicherung ist die Deckung des Vermögensbedarfs nach Eintritt des befürchteten Ereignisses. Darüber hinaus soll sie nicht gehen, denn die vom Unglück betroffene Person soll zwar entschädigt werden, darf sich aber nicht auf Kosten der Gemeinschaft bereichern.
Definition (Kap. 1)
Was bedeutet das (Versicherungs-) Begriffsmerkmal
„Zufälligkeit“?
Versicherbar sind nur zufällige bzw. ungewisse Ereignisse.
Nach der Lehrmeinung genügt die Ungewissheit in Bezug auf den Zeitpunkt.
Definition (Kap. 1)
Was bedeutet das (Versicherungs-) Begriffsmerkmal
„Gleichartigkeit“?
Damit eine Versicherung im echten Sinne vorliegt, müssen alle an der Versicherungsgemeinschaft beteiligten Individuen von der gleichen Gefahr bedroht sein.
Definiton (Kap. 1)
Was bedeutet das (Versicherungs-) Begriffsmerkmal „Gefahrengemeinschaft“?
Der Zusammenschluss in der Gemeinschaft ist der tragende Gedanke jeder Versicherung. In der Gefahr ist die einzelne Person schwach, die Gemeinschaft hingegen stark und leistungsfähig.
Definition (Kap. 1)
Wann ist ein Risikoausgleich gegeben?
Wenn der Bestand genügend gross ist, dessen Risiken gleich sind hinsichtlich Art und Schwere der Gefahr und Höhe der Versicherungssummen und in dem keine Kumuls vorkommen.
Rechtsquellen (Kap. 2)
Woraus leitet sich die Kompetenz des Bundes zur Gesetzgebung im Versicherungswesen ab?
Aus Art. 98 und Art. 122 der Bundesverfassung
Rechtsquellen (Kap. 2)
Nennen Sie Rechtsquellen, die im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag stehen können.
- Bundesverfassung
- OR
- ZGB
- VVG
- AVB/EVB/BVB
- Spezialgesetze aus dem Haftpflichtrecht
- ATSG Art. 72-75
- Lehre und Rechtsprechung
- Aufsichtsgesetze FINMAG, VAG, AVO
Rechtsquellen (Kap. 2)
Was gilt, wenn sich eine Frage weder im Versicherungsvertrag noch im VVG beantworten lässt?
Wenn das VVG bzw. der Versicherungsvertrag eine Frage nicht regelt, gelten subsidiär die übrigen Normen des Zivilrechts (VVG 100.1)
Rechtsquellen (Kap. 2)
Weshalb hat der Gesetzgeber für den Versicherungsvertrag ein besonderes Gesetz geschaffen?
Wegen seines speziellen technischen Charakters galt es, besonders die versicherte Person zu schützen und daher die allgemeine Vertragsfreiheit einzuschränken.
Rechtsquellen (Kap. 2)
Welche Bedeutung hat die Police für den Inhalt des Versicherungsvertrages?
Die Police hält die Rechte und Pflichten der Parteien fest, die mit den getroffenen Vereinbarungen übereinstimmen müssen. Andernfalls besteht ein Berichtigungsrecht.
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