Sozialversicherungen ALV HR Fachmann 2012

Sozialversicherungen ALV HR Fachmann 2012

Sozialversicherungen ALV HR Fachmann 2012

Kristian Asanin

Kristian Asanin

Kartei Details

Karten 71
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 20.05.2012 / 07.06.2022
Weblink
https://card2brain.ch/box/sozialversicherungen_alv_hr_fachmann_2012
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/sozialversicherungen_alv_hr_fachmann_2012/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Wer hat keinen Anspruch auf Kurzarbeits-entschädigung?

?Arbeitnehmende, die ein einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen

Arbeitnehmende, deren Arbeitsausfall nicht bestimmbar oder deren Arbeitszeit nicht genau kontrollierbar ist, Mitarbeitende Ehegatten bzw. Partner des Arbeitgebers, Personen, die die Entscheidung des Arbeitgebers bestimmen oder massgeblich beeinflussen können. Arbeitnehmende , die mit der Kurzarbeit nicht einverstanden sind. Arbeitnehmende die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen. Temporärbeschäftigte, Lehrlinge, An deren Arbeitsausfall auf kollektiven Streik zurückzuführen ist.

Versicherte Personen der ALV

alle in der CH unselbständig erwerbstätigen ArbeitnehmerInnen, Beginn Beitragspflicht: 01.01. nach Vollendung des 17. Altersjahres (? AHV), Ende: Erreichen des AHV-Rentenalters

Finanzierung/Beiträge der ALV

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 1,1 % (zusammen 2.2 %) bis zu einem Einkommen von Fr. 10’500.- pM / Fr. 126’000.- pA. AVIG Art. 3

Was versteht man unter Zusatzbeitrag bei der ALV

Zusatzbeitrag: Für Löhne von Fr. 126’001.- bis Fr. 315’000.- gilt ein Beitragssatz von je 0,5 % (zusammen 1%). Dieser Zusatzbetrag wurde gemäss AVIG Art. 90 c Abs 1 für die Sanierung der ALV beschlossen. Dafür gibt es keine Leistungen.

Wer hat Anpruch auf Arbeitslosenentschädigung

Alle Leistungsbewerber müssen ihren Wohnsitz in der CH haben. Die Bedingungen: ganz oder teilweise (mind. 50% arbeitslos, Beitragszeit erfüllt oder, von Beitragszeit befreit oder, Erziehungsgutschriften haben, anrechenbaren Arbeitsausfall erlitten (Verdienstausfall an mind. 5 aufeinander- folgenden Tagen), Vermittlungsfähigkeit vorhanden (wenn krank nicht gegeben), Kontrollpflicht erfüllt, Oblig. Schulzeit erfüllt und ord. Rentenalter noch nicht erreicht und keine AHV-Altersrente beziehen. Alle Punkte müssen kumulativ erfüllt sein! (AVIG 8-15, 17)

Taggelder und Abzüge der Arbeitslosenentschädigung

80 % des versicherten Verdienstes = volles Taggeld, 70 %, sofern keine Unterhaltspflicht für Kinder; volles Taggeld über Fr. 140.00 und nicht Invalide. Vom Taggeld werden abgezogen: - AHV/IV/EO-Beiträge - UVG-Beiträge (SUVA) - BVG-Beiträge (Risiken Tod und Invalidität)

Wie lange erhalten ich ALE? Rahmenfristen

Im Normalfall gelten zweijährige Rahmenfristen. Wir unterscheiden zwei Arten:

1. Die Rahmenfrist für den Leistungsbezug beginnt mit dem ersten Tag, an dem alle Anspruchsvoraussetzungen: für eine Arbeitslosigkeit erfüllt sind. In diesem Zeitraum können Versicherte die ihnen zustehenden Leistungen beanspruchen.

2. Die Rahmenfrist für die Beitragszeit beginnt zwei Jahre vor diesem Tag. In diesem Zeitraummuss während mindestens zwölf Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden (Beitragspflicht von zwölf Monaten innert zwei Jahren).

Rahmenfristen

3

Mindestbeitragszeit

Damit die erforderliche Beitragszeit erfüllt ist, muss eine versicherte Person innerhalb der vorgesehenen Rahmenfrist während mindestens zwölf Monaten eine betragspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. Als Beitragszeit werden auch Monate angerechnet, in denen Militär- oder Zivildienst/-schutz geleistet wurde, sowie bei Arbeitsunterbrüchen infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.

Gründe für eine Befreiung von der Beitragszeit

Schulausbildung, Umschulung oder Weiterbildung; Krankheit, Unfall, Mutterschaft; Aufenthalt in einer schweizerischen Haftanstalt; Familiäre Umstände, Arbeitnehmer im Ausland von mehr als 1 Jahr. Für beitragsbefreite Personen werden anstelle eines versicherten Lohns fixe, pauschale Tagesansätze angewendet. Seit dem 1. April 2011 gelten Zeiten, die in einer durch die öffentliche Hand finanzierten arbeitsrechtlichen

Massnahme erzielt werden, nicht mehr als Beitragszeit. Ausgenommen davon (d. h., sie können angerechnet werden) sind Massnahmen, die durch Einarbeitungs- oder Ausbildungszuschüsse finanziert werden (AVIG 65–66 bzw. AVIG 66a–c).

Was versteht man unter vermittlungsfähig sein

Vermittlung (AVIG 15; AVIV 14-15), Um vermittlungsfähig zu sein, muss man nach dem Gesetz bereit, in der Lage und berechtigt sein, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an Eingliederungsmass-nahmen teilzunehmen.

Der Begriff der Vermittlungsfähigkeit umfasst vier Elemente:

bereit (will), subjektive Bedingung: Eine arbeitslose Person muss ihre Arbeitskraft so einsetzen können, wie es ein Arbeitgeber normalerweise verlangt. Wer sich nur für eine beschränkte Dauer der Stellenvermittlung zur Verfügung stellt, kann als vermittlungsunfähig betrachtet werden, in der Lage (kann) objektive Bedingung: Man muss nicht nur bereit, sondern auch tatsächlich in der Lage sein, seine Arbeitskraft so einsetzen zu können, wie dies normalerweise ein Arbeitgeber verlangt, Ausbildung, Physis/Psyche, usw. berechtigt ist (darf)

Zwischenverdienste haben für die Versicherten folgende Vorteile:

• Höheres Einkommen.

• Es werden neue Beitragszeiten aufgebaut.

• Der Taggeldanspruch verlängert sich.

Wie bin ich während der Arbeitslosigkeit versichert? Krankheit!

Krankheit: Taggelder der Arbeitslosenversicherung bei Krankheit/ Schwangerschaft, Maximal während 30 Kalendertagen ununterbrochen und maximal 44 Taggelder insgesamt innerhalb einer Rahmenfrist, Frauen, die ein Taggeld der ALV beziehen und während dieser Zeit Mutter werden, haben Anspruch auf einen bezahlten 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub (Anspruch: Niederkunft bis spätestens nach dem Tage 98). Die Mutterschaftsentschädigung entspricht dem errechneten Taggeld der ALV und ersetzt dieses. Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung ist bei der entsprechenden AHV-Ausgleichskasse geltend zu machen.

Wie bin ich während der Arbeitslosigkeit versichert? Unfall!

Unfall: Alle anspruchsberechtigten Versicherten sind während der Taggeldbezugsberechtigung gegen die Folgen von Unfällen bei der SUVA versichert (auch während den Einstelltagen). Der Beitrag wird durch die Arbeitslosenkasse vom Taggeld abgezogen. Informieren Sie bei Unfall umgehend ihre zuständige Arbeitslosenkasse (ALK), damit diese ihre Unfallmeldung aufnehmen kann. Informieren Sie aber auch die RAV-Personalberatung.

Wie bin ich während der Arbeitslosigkeit versichert? AHV/IV!

AHV/IV: Arbeitsnehmerbeitrag wird vom ALV-Taggeld abgezogen. Arbeitgeberbeitrag wird von ALK bezahlt.

Wie bin ich während der Arbeitslosigkeit versichert? BVG!

Berufliche Vorsorge (BVG): ab einem Taggeld von CHF 78.80 erfolgt ein Abzug für Risikoteil (Tod und Invalidität). kein Sparteil.

Arbeitsmarktliche Massnahmen (Angebote)

Kurse, Ausbildungs- und Berufspraktika, Ausbildungszuschüsse, Praxisfirma, Einarbeitungszuschüsse, Motivationssemester, Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit, Pendler- und Wochenaufenthalterbeiträge

Einsprache/Beschwerde

Gegen Verfügungen des RAV, der Arbeitslosenkasse (ALK) sowie der kantonalen Amtsstelle (KAST) kann Einsprache erhoben werden. Die verfügende Behörde (RAV, ALK, KAST) erlässt den Einsprache Entscheid. Dieser kann mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes kann mit Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden. Die Einsprache- bzw. Beschwerdefrist beträgt jeweils 30 Tage. Das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgericht ist kostenpflichtig (Fr. 200.- bis Fr. 1’000.-).

Für Taggeld-Leistungen, wann und wo melden

Eine Arbeitslosigkeit muss sofort beim Arbeitsamt der Wohnsitzgemeinde gemeldet werden, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

Versicherter Verdienst max und min.

Der maximal versicherte Verdienst beträgt CHF 10500.– monatlich oder CHF 126000.– pro Jahr. Die Mindestgrenze beträgt CHF 500.– pro Monat. Nicht versichert werden Einkommen aus Nebenverdienst und Gehälter, die durch die Teilnahme an arbeitsrechtlichen Massnahmen erzielt werden.

Organisation und Aufsicht

Die Organisation und der Vollzug erfolgen durch die kantonalen Arbeitslosenkassen, die regionalen Arbeitsvermittlungsämter (RAV) und die Wirtschaftsverbände. Die Oberaufsicht über die Arbeitslosenkassen übt das seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) aus. Die Aufsicht über die kantonalen Kassen liegt beim Kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit und in einigen Kantonen beim Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA).

Anzahl von ausgerichteten Taggeldern (AVIG 27)

Innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug (2 Jahre) bestimmt sich die Höchstzahl der

Taggelder nach der geleisteten Beitragszeit sowie nach dem Alter der versicherten Personen.

10

Entschädigungssätze (AVIG 22; AVIV 33–34). Das Taggeld beträgt in der Regel 80 Prozent des versicherten Verdiensts. Für Versicherte ohne Unterhaltspflicht gegenüber Kindern, deren Taggeld CHF 140.– übersteigt, sind es lediglich 70 Prozent. Die Tabelle gib

11

Taggeld während Militär- oder Zivilschutzdiensts

Nur allfällige Differenz zwischen der EO und der ALE als Ausgleich solange ein Taggeldanspruch besteht. Während RS oder Beförderungsdiensts generell kein Ausgleich.

Taggeld bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft (AVIG 28)

Besteht ein Taggeldanspruch. Diese werden bis zum 30. Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet. Bei mehrmaliger Krankheit (Unfall) können zusammen höchstens 44 Taggelder beansprucht werden. Während bei einem Unfall der UVG-Schutz und somit eine Lohnfortzahlung gewährleistet ist, sind Arbeitslose bei einem länger dauernden Krankheitsfall ungenügend versichert. Es lohnt sich daher, bei Eintritt der Arbeitslosigkeit rechtzeitig in die Einzelversicherung der Krankenttaggeldversicherung des früheren Arbeitgebers überzutreten. Dieses Zügerrecht kann je nach Vertrag innerhalb von 30 oder 90 Tagen wahrgenommen werden.

Verwaltungssanktionen (AVIG 30; AVIV 44–45)

Im Fall von Missbräuchen oder von Schäden, die durch ein «nicht tolerierbares Verhalten» der Versicherten entstanden sind, sieht das Gesetz folgende Sanktionen vor: • Einstellung der Anspruchsberechtigung, • Entzug des Leistungsanspruchs

Der Umfang der Sanktionen richtet sich nach dem Grad des Verschuldens. Die maximale Einstellungsdauer beträgt 60 Tage. Man unterscheidet drei Grade des Verschuldens. Leichtes; 1-15 Tage, Mittelschweres: 16-30 Tage, Schweres: 31-60 Tage

Berechnung des Taggeldanspruchs (AVIV 40b)

12

Die arbeitsmarktlichen Massnahmen

Dienen der Verhütung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Dazu gehören Bildungsmassnahmen, Beschäftigungsmassnahmen und spezielle

Massnahmen.

Welche Risiken deckt die Arbeitslosenversicherung? Nennen Sie mindestens drei Risiken.

Die Arbeitslosenversicherung deckt die Risiken der ganzen oder teilweisen Arbeitslosigkeit, der Kurzarbeit, des witterungsbedingten Ausfalls und der Insolvenz des Arbeitgebers.

Wer ist im AVIG nicht versichert?

Die Selbstständigerwerbenden und die Teilhaber von Personengesellschaften sowie mitarbeitende Familienmitglieder sind von der Versicherung ausgenommen.

Können sich diese Personen freiwillig versichern?

Eine freiwillige Versicherung ist nicht möglich.

Wie lange haben die folgenden Personen einen Taggeldanspruch? Heinz Studer ist 23 Jahre alt und hat keine Kinder. Er hat in den letzten drei Jahren immer Beiträge geleistet.

200 Taggelder

Wie lange haben die folgenden Personen einen Taggeldanspruch? Lea Zimmermann ist 40 Jahre alt, frisch geschieden und hat zwei schulpflichtige Kinder. Sie muss wieder arbeiten, hat jedoch wegen der Familienpause keine Beiträge geleistet.

90 Taggelder

Wie lange haben die folgenden Personen einen Taggeldanspruch? Cédric Schmid ist 60 Jahre alt. Er hat während 12 Monaten Beiträge geleistet.

260 Taggelder

Die 25-jährige Treuhänderin Maria Eigenmann ist arbeitslos. Ihr Berater beim RAV vermittelt ihr eine Stelle als Sekretärin. Muss sie die Arbeit annehmen?

Ja. Als unter 30-Jährige muss Maria Eigenmann auch eine Arbeit annehmen, die nicht ihrer beruflichen Qualifikation entspricht. Die Arbeit ist daher für sie zumutbar.

Peter Jung arbeitet als Informatiker und verdient jährlich CHF 120 000.–. Am 4. Mai wird er arbeitslos. Ab wann kann er eine Arbeitslosenentschädigung beziehen?

Da P. Jung CHF 120 000.– verdient, gilt für ihn eine Wartezeit von 15 Tagen.

Der versicherte Monatsverdienst von Jutta Müller beträgt CHF 5 600.–. Berechnen Sie ihren Taggeldanspruch.

13

Der Arbeitgeber von Bernhard Weiss fällt am 1. Januar 2011 in Konkurs und kann die Löhne nicht mehr zahlen. Erhält Bernhard Weiss eine Entschädigung für den Verdienstausfall und wie lange?

B. Weiss erhält während vier Monaten eine Entschädigung für den Verdienstausfall von

100% (max. CHF 10 500.– pro Monat).

Die Firma Bau und Holz AG konnte wegen andauernder Regenfälle bei einem Neubau den Dachstock nicht fertigstellen. Hat der Zimmermann Reto Schweizer einen Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung? Wenn ja, wie hoch ist sie? Er verdient pro Monat CHF 4 000.

Die Schlechtwetterentschädigung beträgt 80 % des Verdienstausfalls, also CHF 3 00.– pro Monat.