Sozialversicherungen, 4. Teil
Sachbearbeiter Rechnungswesen edupool.ch
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 44 |
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Utilisateurs | 13 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 03.12.2016 / 16.10.2022 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/sozialversicherungen_4_teil
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Intégrer |
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UV Zeitlicher Geltungsbereich
Arbeitslos
- Beginn: Erster Tag mit Anspruchsberechtigungoder Entschädigung gem. AVIG
- Ende: 30 Tage nach Ablauf der Anspruchsberechtigung oder Entschädigung
- Abredeversicherung max. 180 Tage
UV Abredeversicherung
Dadurch kann die Dauer der obligatorischen NBU verlängert werden, keine Versicherungslücken
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- unbezahlter Urlaub von mehr als 30 Tagen
- beruflicher Weiterbildung
- Krankheit ohne Lohnfortzahlung
Nur möglich, wenn man vorher NBU versichert war. Mit speziellem Formular beantragt und abgeschlossen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet beim ausscheidenden Mitarbeiter auf die fehlende Unfalldeckung aufmerksam zu machen
UV Meldeverfahren
Die verunfallte Person oder deren Angehörige habe den Unfall unverzüglich dem Arbeitgeber (bei Arbeitslosen der Arbeitslosenkasse) zu melden.
Ordentliche Unfallmeldung
- ärztliche Behandlung
- Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage
- Berufskrankheit
- Rückfall
alle übrigen Falle sind Bagatellunfälle
UV Inhalt Unfallmeldeformular
- Zeit, Ort, Hergang und Folgen des Unfalls
- Behandelnder Arzt oder Spital
- evt. betroffene Haftpflichtige (z.B. Verkehrsunfall)