Sozialversicherungen, 4. Teil

Sachbearbeiter Rechnungswesen edupool.ch

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Kartei Details

Karten 44
Lernende 13
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 03.12.2016 / 16.10.2022
Weblink
https://card2brain.ch/box/sozialversicherungen_4_teil
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UV Zeitlicher Geltungsbereich

Arbeitslos

  • Beginn: Erster Tag mit Anspruchsberechtigungoder Entschädigung gem. AVIG
  • Ende: 30 Tage nach Ablauf der Anspruchsberechtigung oder Entschädigung
  • Abredeversicherung max. 180 Tage

UV Abredeversicherung

 

Dadurch kann die Dauer der obligatorischen NBU verlängert werden, keine Versicherungslücken

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • unbezahlter Urlaub von mehr als 30 Tagen
  • beruflicher Weiterbildung
  • Krankheit ohne Lohnfortzahlung

Nur möglich, wenn man vorher NBU versichert war. Mit speziellem Formular beantragt und abgeschlossen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet beim ausscheidenden Mitarbeiter auf die fehlende Unfalldeckung aufmerksam zu machen

UV Meldeverfahren

Die verunfallte Person oder deren Angehörige habe den Unfall unverzüglich dem Arbeitgeber (bei Arbeitslosen der Arbeitslosenkasse) zu melden.

Ordentliche Unfallmeldung

  • ärztliche Behandlung
  • Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage
  • Berufskrankheit
  • Rückfall

alle übrigen Falle sind Bagatellunfälle

UV Inhalt Unfallmeldeformular

  • Zeit, Ort, Hergang und Folgen des Unfalls
  • Behandelnder Arzt oder Spital
  • evt. betroffene Haftpflichtige (z.B. Verkehrsunfall)