Sozialversicherungen
Versicherungen sind wichtig aber sie verhindern nicht das Unglück.
Versicherungen sind wichtig aber sie verhindern nicht das Unglück.
Set of flashcards Details
Flashcards | 24 |
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Language | Deutsch |
Category | General Education |
Level | Primary School |
Created / Updated | 20.05.2013 / 23.04.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/sozialversicherungen9
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AHV
Alter- und Hinterlassenenvorsorge
1. Säule
Sorgt für die Bevölkerung dafür, dass Renten den Existenzbedarf angemessen decken können, nach der Pensionierung.
Bei tragisches Todesfall der Familie, soll auch kein zusätzliches finanzielles Leid mit sich bringen.
Anspruch auf Altersrenten ab?
Frauen 64 Jahre
Männer 65 Jahre
Altersrenten kann auch 1-2 Jahre vorbezogen und 5 Jahre aufgeschoben werden.
Invalidenversicherung (IV)
Ziel ist hier Arbeitspätze zu erhalten und die versicherte Personen möglichst schnell wieder zu intergrieren.
Existenzbedarf soll aufgefangen werden, bei Personen die für längere Zeit Erwernunfähig ist, oder durch bestimmten Gründen nicht mehr ihren Job nachverfolgen können.
Erwerbersatzordnung (EO)
Die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert den Verdienstausfall für die Zeit, die jemand im Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst verbringt.
- Schweizer Armee inkl. Rotkreuzdienst
- Zivilschutz
- Zivildienst
- Kaderbildungskurse für Jugend + Sport
- Jungschützenleiterkurse mit Funktionssold
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Arbeitslosen haben Anspruch auf die Abeitslosenentschädigung.
Zusätzlich muss gesetzliche Kontroll vorschriften erfüllt werden bsp.: Weiterbildung und zusätzliche Kürse besuchen und zumutbare Arbeit muss angenommen werden.
Berufsunfall (BU)
Die Prämie der Berufsunfallversicherung geht zulasten des Arbeitgebers.
Der Versicherte hat Anspruch auf:
- Heilbehandlung
- Taggeld bis 80 % des Lohnes bei teilweiser oder voller Arbeitsunfähigkeit
- Invalidenrente bei bleibenden wirtschaftlichen Unfallfolgen
- Hinterlassenenrenten an die Witwe oder den Witwer sowie an die Kinder
Nichtberufsunfallversicherung (NBU)
Die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung geht zulasten des Arbeitnehmers und kann vom Lohn abgezogen werden. Der Arbeitgeber schuldet die Versicherung die Prämie.
Schendenmeldung sind bei direkten Vorgesetzten zu melden.
Der Versicherte hat Anspruch auf:
- Heilbehandlung
- Taggeld bis 80 % des Lohnes bei teilweiser oder voller Arbeitsunfähigkeit
- Invalidenrenten bei bleibenden wirtschaftlichen Unfallfolgen
- Hinterlassenenrenten an die Witwe oder den Witwer sowie an die Kinder.
Pensionkasse (PK)
2. Säule und kann ab bestimmten Einkommen einbezahlt werden. Bei Eheparen muss der Erwärbtätiger/Hauptverdiener die Beiträge.
Verwaltungskosen (VK)
Jegliche Kosten für Bürokratie-Arbeit.
Familieausgleichskasse (FAK)
Der Arbeitsgeber muss der Beitrag bezahlen.
Rechtmässige Bürger dürfen Kinderzulagen verlangen.
Für jedes Kind, darf nur eine Zulage verlangt werden.
Die Kinderzulage ist jenach Firma und Kontonen unterschiedlich.
Der Buchungssatz für den Arbeitnehmerbeitrag lautet:
Lohnaufwand an Kreditor Sozialversicherung
Der Buchungssatz für den Arbeitgeberbeitrag lautet:
Sozialleistungen an Kreditor Sozialversicherung
Personenversicherung
Sachversicherung
Vermögensversicherung
Staatliche Versicherung
Private Versicherung
Obligatorische Versicherung
Freiwillige Versicherung
Sozialversicherung (Vermögensumverteilung durch Lohnprozente)
Individualversicherung (Leistung ausschliesslich von Prämienzahlungen abhängig)
Durch Arbeitgeber abgerechnete Versicherung
Durch Versicherungsnehmer abgerechnete Versicherung
Durch Versicherungsnehmer abgerechnete Versicherung