Sozialversicherungen

Versicherungen sind wichtig aber sie verhindern nicht das Unglück.

Versicherungen sind wichtig aber sie verhindern nicht das Unglück.

Jirayu Purachathammang

Jirayu Purachathammang

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Flashcards 24
Language Deutsch
Category General Education
Level Primary School
Created / Updated 20.05.2013 / 23.04.2025
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AHV

Alter- und Hinterlassenenvorsorge

1. Säule

Sorgt für die Bevölkerung dafür, dass Renten den Existenzbedarf angemessen decken können, nach der Pensionierung.
Bei tragisches Todesfall der Familie, soll auch kein zusätzliches finanzielles Leid mit sich bringen. 

Anspruch auf Altersrenten ab?

Frauen 64 Jahre

Männer 65 Jahre

Altersrenten kann auch 1-2 Jahre vorbezogen und 5 Jahre aufgeschoben werden.

Invalidenversicherung (IV)

Ziel ist hier Arbeitspätze zu erhalten und die versicherte Personen möglichst schnell wieder zu intergrieren. 

Existenzbedarf soll aufgefangen werden, bei Personen die für längere Zeit Erwernunfähig ist, oder durch bestimmten Gründen nicht mehr ihren Job nachverfolgen können. 

Erwerbersatzordnung (EO)

Die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert den Verdienstausfall für die Zeit, die jemand im Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst verbringt. 

  • Schweizer Armee inkl. Rotkreuzdienst 
  • Zivilschutz
  • Zivildienst  
  • Kaderbildungskurse für Jugend + Sport 
  • Jungschützenleiterkurse mit Funktionssold

 

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Arbeitslosen haben Anspruch auf die Abeitslosenentschädigung.

Zusätzlich muss gesetzliche Kontroll vorschriften erfüllt werden bsp.: Weiterbildung und zusätzliche Kürse besuchen und zumutbare Arbeit muss angenommen werden. 

Berufsunfall (BU)

Die Prämie der Berufsunfallversicherung geht zulasten des Arbeitgebers.

Der Versicherte hat Anspruch auf:

  • Heilbehandlung
  • Taggeld bis 80 % des Lohnes bei teilweiser oder voller Arbeitsunfähigkeit
  • Invalidenrente bei bleibenden wirtschaftlichen Unfallfolgen
  • Hinterlassenenrenten an die Witwe oder den Witwer sowie an die Kinder

Nichtberufsunfallversicherung (NBU)

Die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung geht zulasten des Arbeitnehmers und kann vom Lohn abgezogen werden. Der Arbeitgeber schuldet die Versicherung die Prämie.

Schendenmeldung sind bei direkten Vorgesetzten zu melden.

Der Versicherte hat Anspruch auf:

  • Heilbehandlung
  • Taggeld bis 80 % des Lohnes bei teilweiser oder voller Arbeitsunfähigkeit
  • Invalidenrenten bei bleibenden wirtschaftlichen Unfallfolgen
  • Hinterlassenenrenten an die Witwe oder den Witwer sowie an die Kinder.

Pensionkasse (PK)

2. Säule und kann ab bestimmten Einkommen einbezahlt werden. Bei Eheparen muss der Erwärbtätiger/Hauptverdiener die Beiträge.

Verwaltungskosen (VK)

Jegliche Kosten für Bürokratie-Arbeit.

Familieausgleichskasse (FAK)

Der Arbeitsgeber muss der Beitrag bezahlen. 

Rechtmässige Bürger dürfen Kinderzulagen verlangen.

Für jedes Kind, darf nur eine Zulage verlangt werden.

Die Kinderzulage ist jenach Firma und Kontonen unterschiedlich.

Der Buchungssatz für den Arbeitnehmerbeitrag lautet:
 

Lohnaufwand an Kreditor Sozialversicherung

Der Buchungssatz für den Arbeitgeberbeitrag lautet:
 

Sozialleistungen an Kreditor Sozialversicherung
 

Personenversicherung

Sachversicherung

Vermögensversicherung

 

Staatliche Versicherung

 

 

Private Versicherung

 

Obligatorische Versicherung

Freiwillige Versicherung

 

Sozialversicherung (Vermögensumverteilung durch Lohnprozente)

 

 

Individualversicherung (Leistung ausschliesslich von Prämienzahlungen abhängig)

Durch Arbeitgeber abgerechnete Versicherung

Durch Versicherungsnehmer abgerechnete Versicherung

Durch Versicherungsnehmer abgerechnete Versicherung