Sozialversicherungen
HR Fachmann
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Kartei Details
Karten | 25 |
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Lernende | 16 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | VWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 18.03.2014 / 22.08.2022 |
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Die Vorläufer der Sozialversicherungen (4)
- Armenfürsorge
- Hilfsgesellschaften auf Gegenseitigkeit
- Privatversicherungen
- Haftpflichtgesetzgebung
Wann wurde die verfassungsmässige Grundlage für die AHV geschaffen? Wann wurde das Gesetz eingeführt?
1925 und 1948
Wann wurde das 3-Säulen Prinzip in der Bundesverfassung verankert?
1972
Welche geschichtlichen Umstände bilden die Grundlage der Sozialversicherung? (3)
- Aufklärung
- Industrielle Revolution
- Französische Revolution
Nenne die 8 Prinzipien bei den Sozialversicherungen
- Solidaritätsprinzip
- Vorsorgeprinzip
- Fürsorgeprinzip
- Kausalprinzip (Ursache = Wirkung)
- Finalprinzip (Bsp. IV)
- Subsidiärprinzip (Eigenleistung vor Fremdleistung)
- Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeitsprinzip)
- Versicherungsprinzip (Gefahrengemeinschaft)
1. Säule, Definition und Details
- Sicherung des Existenzbedarfs
- AHV / IV
- Ergänzungsleistungen
- Ausgaben-Umlageverfahren
2. Säule, Definition und Details
- Berufliche Vorsorge
- Erhalt des bisherigen Lebensstandards
- Überobligatorium
- Obligatorium (BVG)
- Kapitaldeckungsverfahren
3. Säule, Definition und Details
- Freiwillige Ergänzungen
- Kapitaldeckungsverfahren
Definition Sozialleistungsquote
Gibt an, wie viel Prozent des BIP durch die Empfänger von Sozialleistungen beansprucht werden können.
Zwei Herausforderungen für die Sozialversicherungen
- Demographische Entwicklung
- Wirtschaftliche Entwicklung
Funktion des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
Übergreifende Struktur zur Orientierung der einzelnen Sozialwerke schaffen. --> Vereinheitlichung und Verbindlichkeit.
Ausnahme = BVG
Rechtsweg bei Einsprachen betreffend Verfügungen von Sozialversicherungen
1. Einsprache innert 30 Tagen bei Sozialversicherung
2. Beschwerde innert 30 Tagen beim kantonalen Versicherungsgericht
3. Beschwerde innert 30 Tagen beim Bundesgericht
Was versteht man unter der Koordinationsregel beim Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
Die verschiedenen Leistungen der Sozialversicherungen sollen koordiniert werden.
- Zuständigkeiten klären
- Überversicherung vermeiden
- Berührungspunkte regeln (mit z.B. Privatversicherung oder Haftpflicht)
Welche Personen sind obligatorisch bei der AHV versichert?
Alle Personen welche in der Schweiz wohnen oder arbeiten
Schweizer im Ausland
- im Dienst der Eidgenossenschaft
- im Dienst internationaler Organisationen
Welche Personen sind nicht AHV verpflichtet?
- Ausländer mit diplomatischen Vorrechten
- Personen, welche bereits einer ausländischen Sozialversicherung angeschlossen sind
- Selbständige und AN nicht beitragspflichtiger AR, welche weniger als 3 aufeinanderfolg. Monate pro Kalenderjahr in CH tätig sind.
Die obligatorische AHV Versicherung kann von folgenden Personen weitergeführt werden
- Personen, welche im Ausland von einem CH AG beschäftigt werden
- Nicht erwerbstätige Studenten mit Wohnsitz im Ausland (bis zum 30. Lebensjahr)
- Personen mit CH Wohnsitz und Beitragspflicht im Ausland (Erwerbsortprinzip)
Ab wann ist man beitragspflichtig? (AHV)
- Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs (Erwerbseinkommen vorausgesetzt)
- Ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs (unabhängig ob Einkommen oder nicht)
Wie lange ist man beitragspflichtig? (AHV)
- Erreichen des Rentenalters (Ende des Monats, indem man das Pensionsalter erreicht)
- Bei erwerbstätigen Rentnern besteht weiterhin beitragspflicht (Freigrenze 1'400.- monatlich)
Bis zu welchem Betrag kann man von einer Beitragsbefreiung profitieren? (AHV)
Je Arbeitgeber sind es CHF 2'300.- / Jahr.
Wer ist von der Beitragspflicht befreit (AHV)?
- Erwerbstätige Kinder bis 31.12. des 17. Altersjahr
- verheiratete, nichterwerbstätige Personen, sofern der erwerbstätige Ehegatte Beiträge von mind. 960.- (doppelter Mindesbetrag) geleistet hat.
Die Beitragssätze und deren Aufteilung zwischen AN und AG
AHV je 4.2%
IV je 0.7%
EO je 0.25%
ALV je 1.1%
Ab 126'001 bis 315'000.- gibt es noch einen Solidaritätsbeitrag von je 0.5%
Welches sind die Kürzungen beim Rentenvorbezug?
1 Jahr Vorbezug = 6.8%
2 Jahre Vorbezug = 13.6%
Was sind die Voraussetzungen zum Bezug der Kinderrente?
- für Kinder bis zur Vollendung des 18. Altersjahr
- bis zum Abschluss ihrer Ausbildung, jedoch längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr
Wann besteht Anspruch auf Witwenrente?
- Sobald Kinder vorhanden sind
- (ohne Kinder) wenn 45. Altersjahr erreicht und mind. 5 Jahre verheiratet (beides muss erfüllt sein)
Geschiedene Frauen:
- mind. ein Kind und während mind. 10 Jahren mit Ex-Mann verheiratet
- bei Scheidung älter als 45 und mind. 10 jahre verheirat
- bei kürzerer Ehedauer das jüngste Kind das 18. Altersjahr vollendet nachdem die Mutter 45 Jahre alt geworden ist.
Wann besteht Anspruch auf Witwerrente?
Nur wenn Kinder unter 18 Jahren vorhanden. Die Rente ist befristet sobald das jüngste Kind das 18. Altersjahr vollendet hat.