Sozialversicherung

ASVG PV UV KV

ASVG PV UV KV

Richy Zangi

Richy Zangi

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Langue Deutsch
Catégorie Pédagogie
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 28.12.2013 / 17.09.2015
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1. Möglichkeiten der Zielerreichung im System der sozialen Sicherheit

• Sozialversicherung

• Vorsorge

• Sozialhilfe ( macht 93% der Aufwendung für die Zielerreichung aus)

2.     Zweck der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung soll nahezu die gesamte Bevölkerung bezüglich existentieller Risiken, insbesondere eines durch Krankheit, Alter, Unfall, Arbeitslosigkeit bedingten Einkommensausfalles, absichern.

3. Sparten in der Sozialversicherung

·       Krankenversicherung

·       Unfallversicherung

·       Pensionsversicherung

·       (Arbeitslosenversicherung)

4. Grundsätze ( Prinzipien in der Sozialversicherung

·       Antragsprinzip ( PV,KV)

·       Ex offo Prinzip (UV)

·       Finanzierungsprinzip (UV)

·       Kausalitätsprinzip ( UV)

·       Finalitätsprinzip ( PV, KV)

·       Sachleistungsprinzip (KV)

5.   Versicherungsfälle in der Krankenversicherung

·       Krankheit

·       Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

-       Mutterschaft

 

6.     Versicherungsfälle in der Unfallversicherung:

 

·       Arbeitsunfall

·       Berufskrankheit

7.     Versicherungsfälle in der Pensionsversicherung:

·       Alter

·       Geminderte Arbeitsfähigkeit

·       Tod

9.     Geltungsbereich ASVG:

 

Das ASVG regelt die im KV, UV und PV der im Inland

·       Unselbstständig Erwerbstätigen

·       Der den Dienstnehmern gleichgestellten selbstständig Erwerbstätigen

·       Die KV der ASVG Pensionisten

10.     Beschäftigung im Inland/ Inlandsbegriff:
 

·       Es gilt das Territorialitätsprinzip

Als im Inland beschäftigt gelten:

·       Unselbstständig Erwerbstätige mit Beschäftigungsort

·       Selbstständig Erwerbstätige mit Sitz des Betriebes im Inland

11.     Versicherungsarten im ASVG:

·       Vollversicherung: Pflichtversicherung in der KV,PV,UV

·       Teilversicherung: Pflichtversicherung in der KV,PV,KV-UV,UV-PV

12. Dienstnehmerbegriff

·       Dienstnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinn ist, wer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird.
 

Als Dienstnehmer gilt jedenfalls auch, wer lohnsteuerpflichtig ist

12.1 Dienstnehmerbegriff

Persönliche Abhängigkeit

o   Gebundenheit hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsfolge

o   Weisungsgebundenheit

o   Persönliche Leistungspflicht

12.2 Dienstnehmerbegriff

Wirtschaftliche Abhängigkeit

Verrichtung mit fremden Betriebsmitteln