SOnderbil
sdsd
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Kartei Details
Karten | 59 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 08.09.2015 / 25.09.2023 |
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Welche Merkmale weißt ein Konzern auf (115 GmbHG, 15 AktG)?
- Ein Konzern liegt vor, wenn mehrere
- rechtlich selbständige Unternehmen wirtschaftlich oder zu wirtschaftlichen Zwecken so verbunden sind, dass sie
- wirtschaftlich eine Einheit bilden
Was ist die Einheitstheorie?
- Konzern wird rechtlich wie ein einziges Unternehmen behandelt --> einzelne KU als Betriebsstätten.
- Alle Gesellschafter Eigenkapitalgeber, unabhängig von Beteiligungsausmaß
- Konzernabschluss zusammenfassung von EA der KU
- Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung (EK mit Anteile verb u Aufrechnen), Schuldenkonsolidierung (Forderungen u Verb aufrechnen, Zwischenergebniseliminierung (Gewinne u Verluste aus Konzerninternen Lieferungen beseitigen, Aufwand u Ertragskons --> GuV)
Welche SChritte müssen bei der Erstellung des Konzernabschlusses gemacht werden?
- Vereinheitlichung der EA
- Sitchtag
- Währung
- Gliederung
- Bewertung
- Ansatzvorschriften
Welche GoK ergänzen die GoB bzw haben eine andere Bedeutung als die GoB? Wozu dienen die GoB bzw GoK im Allgemeinen?
Allgemein, um Ausfüllen von Gesetzeslücken und auslegung der rechtsvorschriften.
Grundsatz der Wesentlichkeit: Stärker ausgeprägt als bei GoB. Oft sind Konsolidierungsvorschriften nur anzuwenden, wenn ein "wesentlicher" Einfluss auf die Verm Fin u Ertr Lage vorliegt.
Grundsatz der Einheitlichkeit von Bilanzierung und Bewertung: Alle JA sind einheitlich nach dem für das MU geltenden Recht aufzustellen (Vereinheitlichung) u Bewertungsmethoden sind einheitlich Anzuwenden.
Grundsatz der Vollständigkeit: KA muss alle VermGS, RS, Verb etc enthalten UND alle KU miteinbeziehen
Stetigkeit: Wahlrechte, Konsolidierungsmethoden etc sind stetig anzuwenden
Grundsätzlich sind alle Tochterunternhemen (Control Tatbestand oder Einheitliche Leitung+Beteiligung iSd 228) in den KA einzubeziehen. Ein wahlrecht besteht sofern das Mutterunternehmen durch bestimmte Beschränkungen seine Rechte de Facto nicht wirklich ausüben kann (Vetorecht; gemeinnützige Unternehmen, bei denen über Vermögen u Ertrag nur sehr eingeschränkt verfügt werden kann; im Konkursverfahren -> Stichtwort Sachwalter; staatliche Zwangsgewalt). Welche Konsuqenzen resultieren aus der Ausübung des Wahlrechts?
Aufstellungspflicht KA entfällt, wenn das Wahlrecht hinsichtlich des einzigen TU ausgeübt wird.
Wenn keine Vollkonsolidierung erfolgt:
- uU Bewertung at equity
- Angabe von Gründen im Anhang
Wann steht ein Wahlrecht zur einbeziehung eines TU?
erhebliche u andauernde Beschränkungen in Bezug auf Ausübung der Rechte des MU auf TU hinsichtlich Vermögen oder geschäftsführung
unverhältnismäßig hohe Kosten oder unverhältnismäßige Verzögerung: Verzögerung, wenn nicht innehlab der gesetzliche Frist aufstellbar ist --> darf nicht auf mangelhafte Organisation zurückzuführen sein. unverhältnismäßig Hohe Kosten: Auf größe des U Bedacht nehmen! zB Erwerb während des Wirtschaftsjahres, weil dann die Umstellung auf Konzernrechnungslegung nicht so einfach möglich ist, Unterlagen wurden durch Feuer oä Vernichtet, Streiks, Zusammenbruch der Datenverarbeitung)
Untergeordnete Bedeutung: 0,1 bis 0,5% des konsoliderten Umsatztes und der Bilanzsumme in Praxis. Unternhemen die wesentliche Risiken beeinhalten sind allerdings nicht von untergeordneter Bedeutung!
Was versteht man unter dem Konsolidierungskreis ieS und iwS?
iwS: Gemeinschaftsunternehmen --> Quotenkonsolidierung; assozierte Unternehmen --> Equity Bewertung
Welche Vorbereitungshaldungen müssen vor Erstellung der Summenbilanz getroffen werden und worin ist festgelegt wie diese Vereinheitlichung stattzufinden hat?
UB II muss auf Basis der Konzernrichtlinien bzw Konzernhandbuch erstellt werden!
Vereinheitlichungen:
- Einheitlicher Stichtag:
- Mutterunternehmen oder bedeutenste TU (Umsatz, Bilanzsumme, MA, strategische wichtige Gescähftsfelder) oder Mehrzahl KU (dann Anhang) --> Zwischenabschluss erfderliche, wenn mehr als 3 M vor Konzernabschlusstichtag (in Praxis meist alle Vereinheitlicht)
- Einheitliche Gliederung:
- ausländische Gliederungsvorschriften oder Sondervorschfiten bei KI, daher Unterschiede --> Anpassung auf konzerneinheitliche Gliederung
- Einheitliche Ansatzvorschriften:
- Gem § 253 Abs 2 sind alle Vermögensgegenstände sind aufzunehmen. Wahlrechte oder Bilanzierungsverbote richten sich danach, ob nach österreichischen Vorschriften welche bestehen. Wahlrechte müssen nicht so ausgeübt werden, wie sie im Einzelabschluss ausgeübt wurden. zB selbst erstellte immaterielle die bei einer Tochter nach ausl Vorschriften angesetzt werden dürfen im KA nicht mehr angesetzt werden UND die GuV entsprechend zu adaptieren.
- Einheitliche Bewertung:
- Bewertungsmethoden einheitlich: Höchst u Mindestansatz bei HSK, Zinssatz bei Pensionsrst, FIFO LIFO etc
- Ausübung der Wahlrechte einheitlich: zB Wahlrecht Abschr bei vorübergehender Wertminderung von FInanzanlagen. Wahlrechte nur unterschiedlich, wenn sachliche Unterschiede bestehen (gleiches gleich, ungleiches ungleich)
- Ausnahmen: Banken und Versicherungen
- untergeordnete Bedeutung der gesamten Bewertung bzw den Auswirkungen, wenn nicht vereinheitlicht wird
- besondere Umstände: zB wenn Unternehmen kurz vor Konzernbilstichtag erworben wird
Wodruch unterscheiden sich Stichtagskursmethode, die modifizierte Stichtagskursmethode, die Zeitbezugsmethode und die funktionale Umrechnungsmethode?
Stichtagskursmethode: Es erfolgt eine Umrechnung aller Positionen mit einheitlichen Währungskursen. Daher ergeben sich auch keine intertemporären Differenzen (Lokale Theorie)
Modifizierte Stichtagskursmethode: EK wird mit historischen und GuV mit Durchschnittskursen umgerechnet, daher Umrechnungsdifferenz. DIe Verrechnung der Differenz erfolgt erfolgsneutral (also direkt im Eigenkapital unter dem Posten "Umrechnungsdifferenz) (Lokale Theorie)
Zeitbezugsmethode: Geschäftsvorfälle werden je nach Zeitbezug umgerechnet, weil globale Theorie zugrundegelegt wird und einzelne U wie eigene Betriebsstätten behandelt werden. Verbuchung also, wie wenn unmittelbar in Konzernwährung beim MU verbucht worden wäre.
- Aktiva: historische Kurse, Tageswerte (zB liquide Mittel): Stichtagskurs
- Passiva: Rückstellungen als Zukunfstwert mit Stichtagskurs. Ek, Verb, Gewinnrl: hostirische Kurse
- GuV: Gleiche Kurse wie zugrundeliegende Vermögensgegenstände
Umrechnungsdifferenzen sind erfolgswirksam zu verbuchen. Niederstwerttest: Vergleich AK (hist W*hist K) mit WBK (TAgesw*TagesK); Höchstwerttest: selbes bei Verb. In praxis stark vereinfacht eingesetzt.
Funktionale Methode: Umrechnung TU auf funktionale Währung --> Zeitbezugsmethode. Umrechnung funktionale auf Konzernwährung --> Stichtagskursmethode. Funktionale Währung ist die Währung in der primär mittel erwirtschaftet und geleistet werden.
Was versteht man unter der Vollkonsolidierung? Welche Methode wird dabei zugrundegelegt?
- Alle VergS etc derTochterunternehmen (außer bei Einbeziehungswahlrecht) werden in KA einbezogen. zu 100%!!!! --> wie wenn ein Betrieb erworben wird.
- Kapitalkons notwendig, um Doppelerfassung zu vermeiden.
Sind unverst Rl und Bilanzgewinn Teil der Kapitalkonsolidierung?
Bilanzgewinn: nur wenn er mitgekauft wurde.
unversteuerte Rücklagen: nein
Wodurch entsteht ein aktiver Unterschiedsbetrag?
Der Beteiligungsansatz enstpricht dem damals gezahlten Kaufpreis für die Beteiligung. Mit diesem Kaufpreis wird aber nicht nur das anteilige Eigenkapital abgegolten, sondern auch stille Reserven, ein Firmenwert UND nicht bilanzierte oder bilanzierungsfähige VermGS
Wodruch entsteht ein passiver Unterschiedsbetrag? Wie ist ein solcher zu behandeln?
Anteile an verb U ist niedriger als EK. Man hat also weniger gezahlt, als man dann EK bekommt. Gründe:
- lucky buy durch geschickte Verhandlung etc
- negative Zukunftsaussichten (neg Firmenwert)
Behandlung:
lucky buy: Ausweis im EK
negative Zukunftsaussichten: Rückstellung
keine Zuordnung möglich: Sonderposten (UB aus Zusammenfassung von Ek u Beteiligungen) zwischen Rückstellungen und Rücklagen
Wie ist mit stillen Lasen, die in den Vermögensgegenständen eines TU enthalten sind bei der erstkonsolidierung umzugehen?
diese sind ZUERST (also vor den stillen Reserven) aufzulösen. Dadurch steht ein höherer Betrag für die Auflösung der stillen Reserven zur Verfügung! (diese sind können ja nicht über einen vorhandenen UB hinaus aufgelöst werden...
Was passiert, wenn die stillen Reserven höher sind, als der Unterschiedsbetrag?
4 Möglichkeiten:
- Proportionale Aufteilung: Berechnen wie viel % an stillen insgesamt aufgelöst werden können und danach in diesem Verhältnis aufteilen
- zuerst jene Auflösen die sicher vorhanden sind
- zuerst jene die am schnellsten liquidierbar sind auflösen (zB WP im UV)
- zuerst die größten auflösen
Wie ist bei der Folgekonsolidierung vorzugehen?
stille Reserven: Teilen das Schicksal der zugrundeliegenden
- Abschreibung über Nutzungsdauer (Achtung nur bei abnutzbarem AV)
- Konzernbuchwert>beizulegender Wert --> außerpl AfA im KA
- BuchwertEA>beizulegender Wert --> stille Reserven komplett abschreiben! (eh klar, dann können keine mehr vorhanden sein)
- bei Ausscheiden: stille vollständig Auflösen (buchung im haben)
Buchung: zB Bilanzgewinn/Maschinen 2. variante: 7 Abschreibung/0 Maschinen --> jedenfalls erfolgswirksam! Erste Variante vorziehen!!!, da bei zweiter eine Abschlussbuchung zur Anpassung des Erfolges in der Bilanz an den Erfolg in der GuV notwendig ist
Wie ist der Firmenwert oder ein passiver UB ("UB aus der Zusammenfassung von EK u Bet") zu behandeln?
siehe § 261: FW entweder auf 5 jahre oder planmäßig
Passiver UB: ungünstige Entwicklung ist eingetreten --> ertragswirksam auflösen/ verwirklichtem Gewinn entspricht --> ertragswirksam auflösen
Achtung: bei Folgekonsolidierung wird nur erfolgswirksam gebuch, soweit die Fortschreibungen die abgelaufene Periode betreffen (also JA zum 31.12. --> alles was in 2012 passiert ist). Betreffen sie eine Periode davor ist erfolgsneutral gegen die Gewinnrücklage zu buchen!!!!
ergf
Achtung: Bei der Folgebewertung sind die Minderheitenanteile immer neu zu berechnen. Also wenn sich das EK geändert hat, erfolgt auch ein anderer Ausweis der Minderheitenanteile! siehe S49
sf
Neubewertung: Achtung hier darf das anteilige Eigenkapital nicht mit einem Betrag angesetzt werden, der die AK des MU fpr die Anteile am TU überschreitet!!!! Es darf sich also kein negativer UB ergeben!!!
erg
Wann führt die Neubewertungsmethode zu einem anderen Ergebnis und warum?
wenn MG vorhanden sind. Bei der Erstkons werden die stillen Reserven dann zur Gänze aufgedeckt und nicht nur anteilig (Höhere Aktiva!). Bei der Folgekonsolidierung sind höhere Aufwendungen (ABschreibeungen, BWA etc) durchzuführen
Sonderfragen der Kap Kons:
- Was passiert, wenn die Mutter zusätzliche Anteile am TU erwirbt?
- Was passiert, wenn ein Gesellschafterzuschuss gegeben wird?
- Was passiert, wenn im EA der Mutter eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Anteil am TU vorgenommen wurde?
- Bei einer Kapitalerhöhung?
- Erstkonsolidierung für die zusätzlich Erworbenen Anteile muss vorgenommen werden
- Ist bei Kap Kons zu berücksichtigen. Bei Bareinlagen unproblematisch, weil Anteile verb U in gleichem Ausmaß wie Eigenkapital ansteigen und somit kein UB vorliegt. Bei Sacheinlagen können sich Differenzen durch unterschiedliche Bewertung ergeben, die bei Zwischenergebniseliminierung beseitigt werden müssen
- Muss rückgängig gemacht werden, weil es sie im KA nicht gibt. (erfolgswirksam) in FOlgejahren erfolgsneutral.
- Reine Kap Erhöhungen sind unproblematisch, weil alle Gesellschafter im selben Ausmaß teilnehmen
- Welche Folgen haben Konzernumgründegen (Verschmelzung, Spaltung, Einbringung etc?
- Welche Folgen hat ein Wechsel der Konsolidierungsart zB wenn sich die Anteile verringern?
- Aus Konzernsicht nur interner Vorgang, der keine Ausiwrkungen auf KA haben darf. Im EA hat aber eventuell eine Aufwertung auf beizulegende Werte (202 UGB) erfolgt --> RÜckgängig machen, wie wenn es die Umgr nie gegeben hätte!
- Diese ist meist auf einen Anteilsverkauf zurückzuführen, weshlab nunemhr nach der Equity Bewertung oder der Quotenkonsolideunrg vorzugehen ist. Es ist alles so rückgängig zu machen, wie wenn schon vom Zeitpunkt der Erstkonsolidierung an nach der neuen Konsolidierungsart vorgegangen wäre. Im Ausmaß einer Anteilsverringerung ist eine partielle Endkonsolidierung erforderlich. Schritte:
- Übernahme Posten des TU zum Veräußerungsstichtag
- Fortführung der Vollkonsolidierung bis zum Stichtag der Änderung (normal ja erst am Konzernstichtag)
- partielle Endkonsolidierung verbuchen
Überlege wie bei der Schuldenkons vorzugehen ist und wie mit Aufrechnungsdifferenzen umgegangen wird. Insb Bspw in Buch!
erg
Was wird mit der Zwischenergebniseliminierung bezweckt? Stelle Anhand eines BSps dar!
TU 1 verkauft einen Tisch (BW in TU 1: 100) um 110 an sein MU. Aus Konzernsicht wird damit über die AK aufgewertet und der Verkauf hätte gar nicht stattfinden dürfen. DIe Anschaffunskosten des Tisches sind also um 10 zu hoch ausgewiesen. Der Bilanzgewinn ebenfalls um 10 zu hoch.
Wird der Tisch vom MU anschließend um 120 weiterverkauft, stimmten allerdings alle Werte wieder, da das MU wie folgt bucht: Bank/Vorräte 110; Bank/Erträge 10. Damit hat sich insgesamt auch ein Bilanzgewinn iHv 20 ergeben, wie wenn das TU direkt verkauft hätte. Die Vorräte sind auch nicht mehr zu hoch bewertet, weil ausgebucht.
Wann hat eine Zwischenergebniseliminierung zu erfolgen?
- Wenn die Vermgs noch vorhanden und in der Konzernbilanz ausgewiesen sind
- Die VermGS ganz oder teilweise aus Lieferungen oder Leistungen (Leistungen nur wenn aktivierter VermGS daraus resulitert) von Konzernunternehmen (voll oder Quotenkons) stammen.
Wie wird vorgegangen, um festzustellen welche gleichartigen VermgS Konzernintern bzw Konzernextern geliefert worden sind, um so die nötige Zwischenergebniseliminierung durchführen zu können?
KIFO: Konzernintern gelieferte Gegenstände werden zuerst verbraucht (simuliert). Daher sind im besten Fall nur noch konzernexterne vorhanden und eine Zwischenergebniseliminierung kann unterbleiben.
LIFO: Konzernexterne zuerst, daher eventuell nur noch Konzerninterne vorhanden
Bei konzerninternen Lieferungen sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten aus Konzernsicht zu betrachten und nicht einfach jene des EA zu übernehmen. Warum und welche Unterschiede können sich hinsichtlich AK und HSK für den Konzern ergeben?
Welche Vereinfachungsmöglichkeit steht zu?
Es sind die Konzernmindestwerte und Konzernhöchstwerte zu ermitteln. Alles was darüberliegt ist eliminierungspflichtig, darunter eliminierungsfähig.
Dabei sind folgende Korrekturen bzw Abweicheungen gegenüber den AK HK des liefernden Unternehmens vorzunehmen:
??? u innerbetriebliche Transportkosten sind jetzt aktivierungsfähig
Nach Anpassung dieser HSK u HSK, weiß man mit welchem Wert der jeweilige VermGS in Konzernabschluss angesetzt werden kann. DIe Differenz zwischen HSK bzw AK und Verkaufspreis ist das Zwischenergebnis, um das der Bilanzgewinn korrigiert werden muss.
pauschale Gewinnspanne ansetzen (prozentsatz für Gewinnspanne)
BSp Zwischenergebniseliminierung:
MU liefert an TU einen Maschinen (HK 1000 = Konzernhsk), jedes Jahr eine
erg
Wie sind Beteiligungserträge rückgängig zu machen?
erg
Was ist der Unterschied zwischen primären und sekundären latenten Steuern?
primäre latenten Steuern: Sind solche die durch unterschiedliche Ansatz bzw Bewertungsvorschriften zwischen Steuerrecht und Unternehmensrecht in den Einzelbilanzen entstehen. zB Unterschiedliche Abschreibungsdauer. Ansatz von immateriellen Vermgs.
sekundäre latente Steuern: ergeben sich (zusätzlich zu den primären) bei der Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen
Welcher Theorie folgt die Quotenkonsolidierung?
Wie ist dabei vorzugehen? Was passiert mit Minderheitenanteilen?
Es besteht ein Wahlrecht zur Quotenkonsolidierung. Was ist wenn sich der Konzern nicht für dieses Wahlrecht entscheidet?
Interessenstheorie: KA ist als erweiterter Abschluss des MU anzusehen und soll einfach zusätzliche INfos liefern.
Minderheitsgesellschafter werden als außenstehende Gläubiger angesehn. Deren Anteile werden nicht in den KA miteinbezogen. Desshalb werden die Anteile auch nicht ausgewiesen
Dann equity Bewertung
Was ist ein Gemeinschaftsunternehmen?
Ein Unternehmen (nicht TU) wird von einem KU und einem ausenstehenden U gemeinsam geführt.
DIe gemeinsame Führung liegt oft vor, wenn Beteiligung gleich hoch ist (zB je 50%, Achtung nicht über, sonst whs TU). Sie kann aber auch einfach dadurch erfolgen, dass wichtige, das U betreffende Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.
Warum wird die Equity Bewertung durchgeführt?
Der KA dient nur INformationszwecken und nicht Ausschüttungsbemessung etc. Der Ausweis des Beteiligungsansatzes entspricht aber oft nicht dem tatsächlichem Wert (Anschaffungskostenprinzip --> Zuschreibung über AK nicht erlaubt). Wertminderungen aber korrekt dargestellt.
Bei welchen Konsolidierungsmaßnahmen kann es zu latenten Steuern kommen?
siehe Verweise:
- konzerneinheitliche Bewertungs und Ansatzvorschriften --> werden erst in Folgeperiode Erfolgswirksam!
- Waährungsumrechnung: gleichen sich iDr nicht wieder aus
- Konsolidierungsmaßnahmen
- Kapitalkonsolidierung: in Folgeperioden durch Abschreibung FW und stille
- Zwischenergebniseliminierung: nur für Abnutzbares AV und Umlaufvermögen, weil bei nicht abnutzbarem AV und UV quasipermanente DIfferenzen entstehen
- Forderungs- und Schuldenkonsoliderung:
- Equity Bewertung von assoz Unternehmen:
Wie ist bei Ermittlung und Ausweis des Steuerabgrenzungsposten vorzugehen?
Es werden nicht alle zeitlichen Differenzen einzeln eingebucht, sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung (Gesamtdifferenzbetrachtung). Bei der Fortschreibung wird einfach die Veränderung gebucht.
Steuersatz: Eigentlich müsste je nachdem woher die Differenzen kommen ein anderer Steuersatz verwendet werden. zB bei Differenzen aus Ansatz u Bewertungsvorschriften der Steuersatz des jeweiligen KU. In der Praxis wird häufig ein Durchschnittssteuersatz angewendet oder der Spitzensteuersatz des MU
Was ist eine Kapitalflussrechnung? Was wird darin dargestellt und wie ist sie aufgebaut?
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie eine solche auszusehen hat. Daher Orientierung an IFRS
Die Kapitalflussrechnung stellt die Cashflows (Zahlungsmittel: Barmittel und Zahlungsmitteläquivalente -> Finanzmittel mit max 3 M Laufzeit) einer Periode dar. Ausgehend vom FInanzmittelfond am Beginn des Jahres, werden sämtliche Cashflows des laufenden Jahres dargestellt, um auf den FInanzmittelfond am Ende des Jahres überzuleiten. DIe Cashflows werden unterteilt in solche aus
- Der betrieblichen Tätigkeit: zB Einzahlungen aus Verkauf von Gütern etc, Auszahlungen für Waren
- Der finanzierungstätigkeit: zB Zahlungen aus für aufgenommene Kredite, Einzahlungen aus der Ausgabe von Krediten
- Der investitiontstätigkeit: Zahlungen für Produktionsmaschinen, Sachanlagen etc
Dadurch wird einerseits die Luquidität des Unternehmens dargestellt (höhe des Finanzmittelfonds) und wodurch die Zinanzmittel erhöht oder verringert werden. Außerdem können zB Aussagen darüber getroffen werden inwieweit die betriebliche Tätigkeit zu Finanzmitteln führt, die für Investitionen eingesetzt werden können.
Es gitb 3 unterschiedliche Ermittlungsformen:
- direkte (oder derivative): Direkt werden die Ein und Auszahlungen erfasst.
- Indirekt werden vom Jahresüberschuss die Zahlungsunwirksamen Posten (zB Abschreibungen, Rückstellungen etc) eliminiert.
- Konsosolidierung: Summen von KFR der EA ermitteln
Achtung auch manche Modifikationen und ERgänzungen wegen Kons beachten, zB Währungsumrechnung, Quotenkons U etc..
Was wird mit dem Eigenkapitalspiegel bzw mit der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt?
Keine gesetzliche Regelung zur Darstellung, nmur dass verpflichtendr Bestandteil. Daher Orientierung an IFRs und DRS (deutscher Standartisierungsrat).
Darin wird die Entwicklung des Eigenkapitals bzw der jeweiligen Kompononten dargestellt.
- Grundkapital/Nennkapital zB Verringerung bei Herabsetzung
- Kapitalrücklagen
- Gewinnrücklagen
- Bilanzgewinn
- Minderheitenanteile
Was wird mit der Segmentberichterstattung bezweckt und wie ist sie aufgebaut? Welche theoretischen Ansätze gibt es? Wie können die Segmente unterteilt werden?
Wahlrecht! keine gesetzlichen Vorgaben, daher wieder Orientierung an IFRS und DSR
Soll zusätzliche INformationen zu den aggregierten Informationen im KA geben.
Management approch: Informationen die auch das Management zur internen Steuerung erhält werden bekanntgegeben. Die aufteilung der Segmente richtet sich auch nach der internen Aufteilung.
Risk and return approach: Gliederung nach Risiko- und ErtragsGesichtspunkten und Anschließend nach Produktorientiertn und geographischen segmenten
Was wird im Konzernahang angegeben und wozu dient er? Darin ist der Konzernanlagespiegel enthalten. Welche Besonderheite werden darin gegenüber dem EA angegeben? Wie ist er gegliedert?
ERgänzungen und Erläuterungen zu Bilanz u GuV sodass möglichst getreues Bild der Verm Finanz u Ertragslage entsteht.
Beim Konzernanlagenspiegel wird zB der Zugang von AK durch die erweiterung des Kons Kreises dargestellt
keine gesettzlichen Gliederungsvorschriften.