SOnderbil
sdsd
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Kartei Details
Karten | 59 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 08.09.2015 / 25.09.2023 |
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WIe sind Innerkonzernale Ergebnisübernahmen (also Beteiligungserträge) im Rahmen der Konzern Aufwands und Ertragskonsolidierung zu behandeln?
Dürfen nicht übernommen werden, weil Beteiligungserträge ja bereits berücksichtigt durch die Summen GuVs berücksichtigt sind. Daher:
Zeitkongruente: Beteiligungserträge in jeweiliger Periode eliminieren, weil bereits in derselben Periode verbucht. (Beteiligungserträge/abgeführte Gewinne). Bei PersG und Gewinnabführungsvertrag
Zeiverschobene: in nächster Periode eliminieren, weil erst dann gebucht wird. (Beteiligungserträge/Gewinnvortrag)
Wie ist bei der Quotenkonsolidierung vorzugehen?
1. Alle Vermgs, Rückstellungen, Schulden EK anteilig von Bilanz des TU berechnen
2. Summenbilanz bilden
3. Beteiligungsansatz des MU ausbuchen gegen GESAMTES, HALBWEGS EK
4. Den UB auf stille Reserven und FW aufteilen. ACHTUNG: STILLE MÜSSEN NOCHMAL ANTEILIG GERECHNET WERDEN
Wie ist bei der Equity Methode vorzugehen?
1. Ermittlung des UB u stillen u FW (ANTEILIG) --> diese Bestandteile sind bei Bet Erwerb gleich hoch wie der Beteiligungsansatz. Durch die Fortschreibung im Folgenjahr ändert sich das EK.
2. Eigentlich Bewertung des Unternehmens: siehe Bild
3. Ausweis in Bilanz:
- Buchwertmethode: "Anteile an assoz U" XY, "Davon UB", YZ //// GuV: Eträge/Aufw aus assoz Unternehmen
- Neubewertungsmethode: Anteile an assoz U, Davon FW, // GuV Erträge/Aufwendunge aus assoz U, Abschreibung FW
Wann liegt ein assoziertes Unternehmen vor, wodurch eine Equity Bewertung vorzunehmen ist? Wann ist sonst noch die Euqity Bewertung vorzunehmen?
- Maßgeblicher Einfluss
Indizien:
Vertretung im Aufsichtsrat
Mitwirkung an wichtigen Entscheidungen des Unternehmens
wichtige Lieferbeziehungen
Personalverflechtungen
WICHTIGes Indiz: Stimmrechtsanteil von 20%. Achtung bei Kap Ges und Genossenschaften zwingend mind 20%
- Beteiligung iHv 20% bei Kap Ges u Genossenschaften
- TU, die aufgrund von einbeziehungswahlrecht nicht vollkonsolidiert werden
- Gemeinschaftsunternehmen, die wegen Wahlrecht nicht Quotenkonsolidiert werden
Wie ist bei der Endkonsolidierung einer zuvor nach der Quity Bewertung bewerteten Beteiligungs vorzugehen?
Bei Teilweisem Verkauf und damit eingergehendem Verlust des maßgeblchen Einflusses:
1. Anpassung des Veräußerungsgewinnes (EA Buchwert vs KA Buchwert nach Equity Methode)
2. Anpassung des Beteiligungsansatzes, der nunmehr mit den AK zu bewerten ist
Bei Veräußerung der gesamten Beteiligung: Anpassung des Veräußerungsgewinnes
Welche Erleichterungen stehen bei der einheitlichen Gliederung im KA zu?
Vorräte: können in einem Posten zusammgefasst werden
Eigenkapital: zusätzliche Posten dürfen enthalten sein
unversteuerte Rücklagen: (zB Übertragungsrücklage gem § 12) Aufteilen in EK u FK Anteil +???
Gewinnverwendung: spielt keine Rolle weil der KA nur Informationsfunktion hat. Deshalb wird die Überleitung von JÜ auf Bilanzgewinn oft nicht dargestellt
Ein immaterieller VemGS ist in Bilanz des TU während der Konzernzugehörigkeit aktiviert worden. Wie ist damit bei der Überleitung zu UB II umzugehen?
Eine Rückstellung für Pensionszusagen wurde nicht gebildet...
Verbot nach ÖUGB, daher
Jahr 1: Rückgängig machen der Aktivierung --> Aufwand in GuV einstellen (Bilanzgewinn/Immatvermgs) + Abschreibung stornieren
Jahr 2: Gewinnvortrag bzw GEwinnRL/Immatvermgs + Abschreibungen stornieren
Rückstellung einbuchen (Dotierung Rst/Rückstellung)
Was passiert, wenn ein TU selbst erstellte immaterielle Anlagegüter besitzt im Rahmen der Erstkonsolidierung?
diese sind zu aktivieren weil sie nicht selbst erstellt sondern erworben sind (Einzelerwerbsfiktion) --> also quasi wie stille Reserven nur in voller höhe
In welcher Höhe dürfen die stillen Reserven bei der Neuberwertungsmethode maximal aufgelöst werden?
Eigenkapital (wird ja aufgewertet, wegen aflösung stiller vor der Kapitalkonsolidierung) darf nicht höher sein als die Anschaffungskosten der Beteiligung des MU am TU. Bei 100%iger Beteiligung braucht man eh nur die Höhe der AK ansehen. Gibt es darf das anteilige neu bewertete EK nicht höher sein als die AK der Beteiligung (EK+stille)*Anteil=Beteiligungshöhe
Daher darf durch die auflösung der stillen der UB nicht negativ werden. Es gibt aber einen negativen UB, wenn von Anfang an die AK niedriger sind als das EK
Achtung: Bei Endkonsolidierung muss immer Veräußerungserfolg (wenn Endkonsolidierung auf Veräußerung zurückzuführen ist) angepasst werden. Was ist mit dem Unterschiedsbetrag zu verfahren?
ist der Veräußerungserfolg nach anpassung an konzern höher als im EU: Gewinnrücklage/Bilanzgewinn --> Bilanzgewinn wird höher
VG Konzern niedriger: Bilanzgewinn/Gewinnrücklage
Was passiert, wenn der maßgebliche EInfluss bei einem assoz Unternehmen verloren geht? Wie ist vorzugehen?
Im EA weicht der Beteiligungsansatz ja von Konzernabschluss ab (AK Bewertung vs Equity Bewertung). Daher muss der im EA ausgewiesene Erfolg an jenen angepasst werden, der sich nach der Equity Methode ergibt. Wir nur ein Teil des Anteils veräußert, sodass der maßgebliche Einfluss verloren geht, ist nunmehr nach mit den AK zu bewerten (Erfolgswirksame Anpassung)
Anm: Bei normaler Endkonsolidierung durch Verkauf ähnlich: Dort wird die Einzelveräußerungsfiktion zugrundegelegt. Daher weicht der VG ebenfalls ab u muss (mit Schema) korrigiert werden.
Was ist der Zweck von der latenten Steuerabgrenzung?
Steueraufwand steht in keiner richtigen Beziehung zum unternehmensrechtlichen Ergebnis. Daher wird das UR Ergebnis so angepasst, dass ein dem unternehmensrechtlichen Ergebnis entsprechender Aufwand ausgewiesen wird.
Warum müssen bei der Zwischenergebniseliminierung Konzernanschaffungskosten oder Konzernherstellungskosten ermittelt werden. Was wird damit gemacht?
Das ganze muss wieder aus Sicht der Einheitstheorie betrachtet werden. Es dürfen also nicht einfach die Werte aus dem EA übernommen werden. Sondern die Anschaffungskosten bzw Herstellungskosten des Konzerns sind zu ermitteln. Aufgrund der Wahlrechte bei den Herstellungskosten ergeben sich Höchst und Mindestwerte.
AK u HK die beim liefernden Unternehmen angefallen sind, sind außerdem zu korrigierem um zB:
- jetzt aktivierungspflichtige Aufwendungen: zBTransportkosten die sich ergeben sind nunmehr ANK statt Vertriebskosten
- aus konzernsicht nicht aktivierungsfähige Aufwendungen: zB Pachtaufwendungen für Bagger der zur Herstellung verwendet worden ist, können nicht aktiviert werden, stattdessen Abschreibungen
Bei welchen konzerninternen Vorgängen muss eine Konsolidierung der GuV erfolgen (Aufwands u Ertragskonsolidierung)?
bei Umsatzerlösen aus LuL (ins AV und UV) --> Zusammenhang mit Zwischenergebniseliminierung
bei anderen Erträgen aus LuL (zB Miete zwischen KU) --> einfach aufzurechnen /Mietaufwendungen/Mieterträge
Wann bzw durch welche Maßnahmen entstehen sekundäre latente Steuern?
Angleichung Bewertungs und Ansatzvorschriften: Bei FOlgekonsolidierung, da vorher noch nicht ergebniswirksam
Währungsumrechnung: iDr permamente Differenzen
Konsolidierungsmaßnahmen
- Kapitalkonsolidierung: erfolgswirksam bei fortschreibund stille u FW, aber kein Ausgleich
- Zwischenergebniseliminierung: ja, bei
Welche Merkmale weißt ein Konzern auf (115 GmbHG, 15 AktG)?
- Ein Konzern liegt vor, wenn mehrere
- rechtlich selbständige Unternehmen wirtschaftlich oder zu wirtschaftlichen Zwecken so verbunden sind, dass sie
- wirtschaftlich eine Einheit bilden
Was ist die Einheitstheorie?
- Konzern wird rechtlich wie ein einziges Unternehmen behandelt --> einzelne KU als Betriebsstätten.
- Alle Gesellschafter Eigenkapitalgeber, unabhängig von Beteiligungsausmaß
- Konzernabschluss zusammenfassung von EA der KU
- Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung (EK mit Anteile verb u Aufrechnen), Schuldenkonsolidierung (Forderungen u Verb aufrechnen, Zwischenergebniseliminierung (Gewinne u Verluste aus Konzerninternen Lieferungen beseitigen, Aufwand u Ertragskons --> GuV)
Welche SChritte müssen bei der Erstellung des Konzernabschlusses gemacht werden?
- Vereinheitlichung der EA
- Sitchtag
- Währung
- Gliederung
- Bewertung
- Ansatzvorschriften
Welche GoK ergänzen die GoB bzw haben eine andere Bedeutung als die GoB? Wozu dienen die GoB bzw GoK im Allgemeinen?
Allgemein, um Ausfüllen von Gesetzeslücken und auslegung der rechtsvorschriften.
Grundsatz der Wesentlichkeit: Stärker ausgeprägt als bei GoB. Oft sind Konsolidierungsvorschriften nur anzuwenden, wenn ein "wesentlicher" Einfluss auf die Verm Fin u Ertr Lage vorliegt.
Grundsatz der Einheitlichkeit von Bilanzierung und Bewertung: Alle JA sind einheitlich nach dem für das MU geltenden Recht aufzustellen (Vereinheitlichung) u Bewertungsmethoden sind einheitlich Anzuwenden.
Grundsatz der Vollständigkeit: KA muss alle VermGS, RS, Verb etc enthalten UND alle KU miteinbeziehen
Stetigkeit: Wahlrechte, Konsolidierungsmethoden etc sind stetig anzuwenden
Grundsätzlich sind alle Tochterunternhemen (Control Tatbestand oder Einheitliche Leitung+Beteiligung iSd 228) in den KA einzubeziehen. Ein wahlrecht besteht sofern das Mutterunternehmen durch bestimmte Beschränkungen seine Rechte de Facto nicht wirklich ausüben kann (Vetorecht; gemeinnützige Unternehmen, bei denen über Vermögen u Ertrag nur sehr eingeschränkt verfügt werden kann; im Konkursverfahren -> Stichtwort Sachwalter; staatliche Zwangsgewalt). Welche Konsuqenzen resultieren aus der Ausübung des Wahlrechts?
Aufstellungspflicht KA entfällt, wenn das Wahlrecht hinsichtlich des einzigen TU ausgeübt wird.
Wenn keine Vollkonsolidierung erfolgt:
- uU Bewertung at equity
- Angabe von Gründen im Anhang
Wann steht ein Wahlrecht zur einbeziehung eines TU?
erhebliche u andauernde Beschränkungen in Bezug auf Ausübung der Rechte des MU auf TU hinsichtlich Vermögen oder geschäftsführung
unverhältnismäßig hohe Kosten oder unverhältnismäßige Verzögerung: Verzögerung, wenn nicht innehlab der gesetzliche Frist aufstellbar ist --> darf nicht auf mangelhafte Organisation zurückzuführen sein. unverhältnismäßig Hohe Kosten: Auf größe des U Bedacht nehmen! zB Erwerb während des Wirtschaftsjahres, weil dann die Umstellung auf Konzernrechnungslegung nicht so einfach möglich ist, Unterlagen wurden durch Feuer oä Vernichtet, Streiks, Zusammenbruch der Datenverarbeitung)
Untergeordnete Bedeutung: 0,1 bis 0,5% des konsoliderten Umsatztes und der Bilanzsumme in Praxis. Unternhemen die wesentliche Risiken beeinhalten sind allerdings nicht von untergeordneter Bedeutung!
Was versteht man unter dem Konsolidierungskreis ieS und iwS?
iwS: Gemeinschaftsunternehmen --> Quotenkonsolidierung; assozierte Unternehmen --> Equity Bewertung
Welche Vorbereitungshaldungen müssen vor Erstellung der Summenbilanz getroffen werden und worin ist festgelegt wie diese Vereinheitlichung stattzufinden hat?
UB II muss auf Basis der Konzernrichtlinien bzw Konzernhandbuch erstellt werden!
Vereinheitlichungen:
- Einheitlicher Stichtag:
- Mutterunternehmen oder bedeutenste TU (Umsatz, Bilanzsumme, MA, strategische wichtige Gescähftsfelder) oder Mehrzahl KU (dann Anhang) --> Zwischenabschluss erfderliche, wenn mehr als 3 M vor Konzernabschlusstichtag (in Praxis meist alle Vereinheitlicht)
- Einheitliche Gliederung:
- ausländische Gliederungsvorschriften oder Sondervorschfiten bei KI, daher Unterschiede --> Anpassung auf konzerneinheitliche Gliederung
- Einheitliche Ansatzvorschriften:
- Gem § 253 Abs 2 sind alle Vermögensgegenstände sind aufzunehmen. Wahlrechte oder Bilanzierungsverbote richten sich danach, ob nach österreichischen Vorschriften welche bestehen. Wahlrechte müssen nicht so ausgeübt werden, wie sie im Einzelabschluss ausgeübt wurden. zB selbst erstellte immaterielle die bei einer Tochter nach ausl Vorschriften angesetzt werden dürfen im KA nicht mehr angesetzt werden UND die GuV entsprechend zu adaptieren.
- Einheitliche Bewertung:
- Bewertungsmethoden einheitlich: Höchst u Mindestansatz bei HSK, Zinssatz bei Pensionsrst, FIFO LIFO etc
- Ausübung der Wahlrechte einheitlich: zB Wahlrecht Abschr bei vorübergehender Wertminderung von FInanzanlagen. Wahlrechte nur unterschiedlich, wenn sachliche Unterschiede bestehen (gleiches gleich, ungleiches ungleich)
- Ausnahmen: Banken und Versicherungen
- untergeordnete Bedeutung der gesamten Bewertung bzw den Auswirkungen, wenn nicht vereinheitlicht wird
- besondere Umstände: zB wenn Unternehmen kurz vor Konzernbilstichtag erworben wird
Wodruch unterscheiden sich Stichtagskursmethode, die modifizierte Stichtagskursmethode, die Zeitbezugsmethode und die funktionale Umrechnungsmethode?
Stichtagskursmethode: Es erfolgt eine Umrechnung aller Positionen mit einheitlichen Währungskursen. Daher ergeben sich auch keine intertemporären Differenzen (Lokale Theorie)
Modifizierte Stichtagskursmethode: EK wird mit historischen und GuV mit Durchschnittskursen umgerechnet, daher Umrechnungsdifferenz. DIe Verrechnung der Differenz erfolgt erfolgsneutral (also direkt im Eigenkapital unter dem Posten "Umrechnungsdifferenz) (Lokale Theorie)
Zeitbezugsmethode: Geschäftsvorfälle werden je nach Zeitbezug umgerechnet, weil globale Theorie zugrundegelegt wird und einzelne U wie eigene Betriebsstätten behandelt werden. Verbuchung also, wie wenn unmittelbar in Konzernwährung beim MU verbucht worden wäre.
- Aktiva: historische Kurse, Tageswerte (zB liquide Mittel): Stichtagskurs
- Passiva: Rückstellungen als Zukunfstwert mit Stichtagskurs. Ek, Verb, Gewinnrl: hostirische Kurse
- GuV: Gleiche Kurse wie zugrundeliegende Vermögensgegenstände
Umrechnungsdifferenzen sind erfolgswirksam zu verbuchen. Niederstwerttest: Vergleich AK (hist W*hist K) mit WBK (TAgesw*TagesK); Höchstwerttest: selbes bei Verb. In praxis stark vereinfacht eingesetzt.
Funktionale Methode: Umrechnung TU auf funktionale Währung --> Zeitbezugsmethode. Umrechnung funktionale auf Konzernwährung --> Stichtagskursmethode. Funktionale Währung ist die Währung in der primär mittel erwirtschaftet und geleistet werden.
Was versteht man unter der Vollkonsolidierung? Welche Methode wird dabei zugrundegelegt?
- Alle VergS etc derTochterunternehmen (außer bei Einbeziehungswahlrecht) werden in KA einbezogen. zu 100%!!!! --> wie wenn ein Betrieb erworben wird.
- Kapitalkons notwendig, um Doppelerfassung zu vermeiden.
Sind unverst Rl und Bilanzgewinn Teil der Kapitalkonsolidierung?
Bilanzgewinn: nur wenn er mitgekauft wurde.
unversteuerte Rücklagen: nein
Wodurch entsteht ein aktiver Unterschiedsbetrag?
Der Beteiligungsansatz enstpricht dem damals gezahlten Kaufpreis für die Beteiligung. Mit diesem Kaufpreis wird aber nicht nur das anteilige Eigenkapital abgegolten, sondern auch stille Reserven, ein Firmenwert UND nicht bilanzierte oder bilanzierungsfähige VermGS
Wodruch entsteht ein passiver Unterschiedsbetrag? Wie ist ein solcher zu behandeln?
Anteile an verb U ist niedriger als EK. Man hat also weniger gezahlt, als man dann EK bekommt. Gründe:
- lucky buy durch geschickte Verhandlung etc
- negative Zukunftsaussichten (neg Firmenwert)
Behandlung:
lucky buy: Ausweis im EK
negative Zukunftsaussichten: Rückstellung
keine Zuordnung möglich: Sonderposten (UB aus Zusammenfassung von Ek u Beteiligungen) zwischen Rückstellungen und Rücklagen
Wie ist mit stillen Lasen, die in den Vermögensgegenständen eines TU enthalten sind bei der erstkonsolidierung umzugehen?
diese sind ZUERST (also vor den stillen Reserven) aufzulösen. Dadurch steht ein höherer Betrag für die Auflösung der stillen Reserven zur Verfügung! (diese sind können ja nicht über einen vorhandenen UB hinaus aufgelöst werden...
Was passiert, wenn die stillen Reserven höher sind, als der Unterschiedsbetrag?
4 Möglichkeiten:
- Proportionale Aufteilung: Berechnen wie viel % an stillen insgesamt aufgelöst werden können und danach in diesem Verhältnis aufteilen
- zuerst jene Auflösen die sicher vorhanden sind
- zuerst jene die am schnellsten liquidierbar sind auflösen (zB WP im UV)
- zuerst die größten auflösen
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