SOnderbil
sdsd
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Set of flashcards Details
Flashcards | 59 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 08.09.2015 / 25.09.2023 |
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Wie ist bei der Endkonsolidierung einer zuvor nach der Quity Bewertung bewerteten Beteiligungs vorzugehen?
Bei Teilweisem Verkauf und damit eingergehendem Verlust des maßgeblchen Einflusses:
1. Anpassung des Veräußerungsgewinnes (EA Buchwert vs KA Buchwert nach Equity Methode)
2. Anpassung des Beteiligungsansatzes, der nunmehr mit den AK zu bewerten ist
Bei Veräußerung der gesamten Beteiligung: Anpassung des Veräußerungsgewinnes
Welche Erleichterungen stehen bei der einheitlichen Gliederung im KA zu?
Vorräte: können in einem Posten zusammgefasst werden
Eigenkapital: zusätzliche Posten dürfen enthalten sein
unversteuerte Rücklagen: (zB Übertragungsrücklage gem § 12) Aufteilen in EK u FK Anteil +???
Gewinnverwendung: spielt keine Rolle weil der KA nur Informationsfunktion hat. Deshalb wird die Überleitung von JÜ auf Bilanzgewinn oft nicht dargestellt
Ein immaterieller VemGS ist in Bilanz des TU während der Konzernzugehörigkeit aktiviert worden. Wie ist damit bei der Überleitung zu UB II umzugehen?
Eine Rückstellung für Pensionszusagen wurde nicht gebildet...
Verbot nach ÖUGB, daher
Jahr 1: Rückgängig machen der Aktivierung --> Aufwand in GuV einstellen (Bilanzgewinn/Immatvermgs) + Abschreibung stornieren
Jahr 2: Gewinnvortrag bzw GEwinnRL/Immatvermgs + Abschreibungen stornieren
Rückstellung einbuchen (Dotierung Rst/Rückstellung)
Was passiert, wenn ein TU selbst erstellte immaterielle Anlagegüter besitzt im Rahmen der Erstkonsolidierung?
diese sind zu aktivieren weil sie nicht selbst erstellt sondern erworben sind (Einzelerwerbsfiktion) --> also quasi wie stille Reserven nur in voller höhe
In welcher Höhe dürfen die stillen Reserven bei der Neuberwertungsmethode maximal aufgelöst werden?
Eigenkapital (wird ja aufgewertet, wegen aflösung stiller vor der Kapitalkonsolidierung) darf nicht höher sein als die Anschaffungskosten der Beteiligung des MU am TU. Bei 100%iger Beteiligung braucht man eh nur die Höhe der AK ansehen. Gibt es darf das anteilige neu bewertete EK nicht höher sein als die AK der Beteiligung (EK+stille)*Anteil=Beteiligungshöhe
Daher darf durch die auflösung der stillen der UB nicht negativ werden. Es gibt aber einen negativen UB, wenn von Anfang an die AK niedriger sind als das EK
Achtung: Bei Endkonsolidierung muss immer Veräußerungserfolg (wenn Endkonsolidierung auf Veräußerung zurückzuführen ist) angepasst werden. Was ist mit dem Unterschiedsbetrag zu verfahren?
ist der Veräußerungserfolg nach anpassung an konzern höher als im EU: Gewinnrücklage/Bilanzgewinn --> Bilanzgewinn wird höher
VG Konzern niedriger: Bilanzgewinn/Gewinnrücklage
Was passiert, wenn der maßgebliche EInfluss bei einem assoz Unternehmen verloren geht? Wie ist vorzugehen?
Im EA weicht der Beteiligungsansatz ja von Konzernabschluss ab (AK Bewertung vs Equity Bewertung). Daher muss der im EA ausgewiesene Erfolg an jenen angepasst werden, der sich nach der Equity Methode ergibt. Wir nur ein Teil des Anteils veräußert, sodass der maßgebliche Einfluss verloren geht, ist nunmehr nach mit den AK zu bewerten (Erfolgswirksame Anpassung)
Anm: Bei normaler Endkonsolidierung durch Verkauf ähnlich: Dort wird die Einzelveräußerungsfiktion zugrundegelegt. Daher weicht der VG ebenfalls ab u muss (mit Schema) korrigiert werden.
Was ist der Zweck von der latenten Steuerabgrenzung?
Steueraufwand steht in keiner richtigen Beziehung zum unternehmensrechtlichen Ergebnis. Daher wird das UR Ergebnis so angepasst, dass ein dem unternehmensrechtlichen Ergebnis entsprechender Aufwand ausgewiesen wird.
Warum müssen bei der Zwischenergebniseliminierung Konzernanschaffungskosten oder Konzernherstellungskosten ermittelt werden. Was wird damit gemacht?
Das ganze muss wieder aus Sicht der Einheitstheorie betrachtet werden. Es dürfen also nicht einfach die Werte aus dem EA übernommen werden. Sondern die Anschaffungskosten bzw Herstellungskosten des Konzerns sind zu ermitteln. Aufgrund der Wahlrechte bei den Herstellungskosten ergeben sich Höchst und Mindestwerte.
AK u HK die beim liefernden Unternehmen angefallen sind, sind außerdem zu korrigierem um zB:
- jetzt aktivierungspflichtige Aufwendungen: zBTransportkosten die sich ergeben sind nunmehr ANK statt Vertriebskosten
- aus konzernsicht nicht aktivierungsfähige Aufwendungen: zB Pachtaufwendungen für Bagger der zur Herstellung verwendet worden ist, können nicht aktiviert werden, stattdessen Abschreibungen
Bei welchen konzerninternen Vorgängen muss eine Konsolidierung der GuV erfolgen (Aufwands u Ertragskonsolidierung)?
bei Umsatzerlösen aus LuL (ins AV und UV) --> Zusammenhang mit Zwischenergebniseliminierung
bei anderen Erträgen aus LuL (zB Miete zwischen KU) --> einfach aufzurechnen /Mietaufwendungen/Mieterträge
Wann bzw durch welche Maßnahmen entstehen sekundäre latente Steuern?
Angleichung Bewertungs und Ansatzvorschriften: Bei FOlgekonsolidierung, da vorher noch nicht ergebniswirksam
Währungsumrechnung: iDr permamente Differenzen
Konsolidierungsmaßnahmen
- Kapitalkonsolidierung: erfolgswirksam bei fortschreibund stille u FW, aber kein Ausgleich
- Zwischenergebniseliminierung: ja, bei