SKN Pyro Tb 9

Fragenkatalog Sachkundenachweis (großer Pyroschein) für Seenotrettungsmittel. Themenbereiche: Tb91 - Not- und Seenotsignalmittel

Fragenkatalog Sachkundenachweis (großer Pyroschein) für Seenotrettungsmittel. Themenbereiche: Tb91 - Not- und Seenotsignalmittel


Fichier Détails

Cartes-fiches 104
Langue Deutsch
Catégorie Sport
Niveau Autres
Crée / Actualisé 23.04.2016 / 22.02.2023
Lien de web
https://card2brain.ch/box/skn_pyro_tb_9
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/skn_pyro_tb_9/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

09.041

Welche amtlichen Dokumente be-rechtigen zum Erwerb von erlaubnis-pflichtiger pyrotechnischer Munition?

Die Waffenbesitzkarte mit entsprechender Munitionserwerbsberechtigung oder ein entsprechender Munitionserwerbsschein.

09.042

Welche pyrotechnischen Seenotsig-nale können erlaubnisfrei erworben, aufbewahrt und verwendet werden?

Die der Unterklasse T1, d.h. „Handfackeln rot“ und bestimmte Rauchsignale, Abschussgeräte ohne Schusswaffeneigenschaft, von jedem, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

09.043

Welche erlaubnispflichtigen pyro-technischen Seenotsignale dürfen Wassersportler mit einem im Führer-schein eingedruckten Befreiungsver-merk bzw. Sachkundenachweis erwerben?

Die der Unterklasse T2, d.h. „Signalraketen rot“, „Fallschirmsignalraketen rot“ und bestimmte Rauchsignale.

09.044

Bis zu welchem Alter ist vom An-tragsteller auf erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Genehmi-gung zum Erwerb einer Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) stets ein ärztli-ches oder fachpsychologisches Zeugnis beizubringen?

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

09.045

Darf eine Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) in einem anderen Land erworben werden?

Ja, unter Berücksichtigung des jeweiligen nationalen Waffenrechts. Vor Erreichen des deutschen Hoheitsgebietes muss eine Verbringungserlaubnis erteilt worden sein.

09.046

Wie können pyrotechnische Seenotsignale erworben werden?

Durch Kauf oder Überlassung unter Vorlage der jeweiligen Erwerbsberechtigung.

09.047

Welche Signalmittel sind für jedermann frei erhältlich?

09.048

Darf mit einem Bootsführerschein mit eingetragenem Befreiungsvermerk nach dem Waffen- und Sprengstoff-gesetz Seenotsignalmunition im Kaliber 4 erworben werden?

09.049

Nennen Sie sechs pyrotechnische Notsignale!

  1. Signalraketen, rot
  2. Fallschirmsignalraketen, rot
  3. Handfackeln, rot
  4. Rauchsignale, orange
  5. Lichtrauchsignale
  6. Blitz-Knall-Patronen

09.050

Welche Farben haben pyrotechnische Notsignale?

Leuchtsignale rot
Rauchsignale orange

09.051

Was ist bei allen steigenden Seenotsignalen unbedingt zu beachten?

  1. Auf freies Schussfeld achten (z.B. Mast und Segel),
     
  2. Signalgerät senkrecht (ggf. in den Wind geneigt) nach oben halten,
     
  3. beim Handhaben und Abfeuern nicht auf Personen richten und selbst nicht mit Körperteilen oder Kleidung vor die Mündung kommen,
     
  4. nicht an Versagern hantieren, sondern diese über Bord werfen.

09.052

Was ist bei steigenden Notsignalen zu beachten?

09.053

Worin liegt die besondere Gefährlich-keit pyrotechnischer Signalsätze?

Es besteht Explosions-, Feuer- und Verlet-zungsgefahr. Sie brennen auch im Wasser weiter.

09.054

Welche Vorteile haben Signalraketen bzw. Signalpatronen, die mit Fall-schirmen ausgerüstet sind, gegenüber Signalsternen?

Auf Grund geringerer Sinkgeschwindigkeit (5 m/s) ist eine längere Brenndauer möglich; dadurch haben sie eine

09.055

Woraufhin sind pyrotechnische Seenotsignale ständig zu überwachen, damit die Funktionsfähigkeit gewährleistet ist?

  1. Verbrauchsdauer/Verfallsdatum beachten,
     
  2. auf Korrosion oder Beschädigung achten.

09.056

Mit welchen Zeichen ist Notsignalmunition im Kaliber 4 gekennzeichnet?

  1. Bezeichnung der Munition und der Verbrauchsdauer.
     
  2. Bei „Notsignalen rot“ durchgehende Rändelung des Patronenbodenrandes und roter Lackverschlussdeckel.

09.057

Welche Steighöhe und Leuchtdauer haben Fallschirmsignalpatronen?

Steighöhe mindestens 300 m, Leuchtdauer mindestens 30 Sekunden.

09.058

Woran erkennen Sie an einem pyrotechnischen Notsignal, um welche Unterklasse es sich handelt?

Am Zulassungszeichen: BAM-PT1 oder BAM-PT2.

09.059

Wer darf pyrotechnische Notsignale der Klasse T verwenden?

Jeder, der damit anzeigen will, dass ein Seenotfall vorliegt, d. h. unter anderem, dass Gefahr für Leib oder Leben der Besatzung und daher die Notwendigkeit zur Hilfe besteht.

09.060

Wie lang ist die Brenndauer einer Seenot-Handfackel?

Ihre Brenndauer beträgt 30 bis 60 Sekunden.

09.061

Beschreiben Sie den allgemeinen Aufbau eines Seenot-Rauchsignals!

In einem Behälter befindet sich ein Anzünder (meist Reißzünder) mit Verzögerung, der einen pyrotechnischen Satz anzündet, der dann bis zu 4 Minuten lang orangefarbenen Rauch abgibt.

09.062

Was wissen Sie über Steighöhe und Brenndauer von Signalraketen?

Steighöhe bis 300 m, Brenndauer bis zu 30 Sekunden.

09.063

Fallschirmsignalraketen und Handfackeln sind bei klarem Wetter unterschiedlich weit zu sehen. Welche Signale verwenden Sie den Umständen entsprechend?

Fallschirmsignalraketen, um weit entfernte Helfer auf eine Notlage aufmerksam zu machen und grob in die Richtung einzuweisen.

Handfackeln, um die genaue Position bei Annäherung kenntlich zu machen.

09.064

Wie sind 
1. weiße und
2. grüne 
Signalpatronen im Kaliber 4 (26,5 mm) gekennzeichnet?

  1. Weißer Lackverschluss und halbgerändelter Patronenbodenrand.
     
  2. Grüner Lackverschluss und glatter Patronenbodenrand.

09.065

Wie ist eine Blitz-Knallpatrone (akustisches Signal) im Kaliber 4 (26,5 mm) gekennzeichnet?

Glatter Patronenbodenrand und brauner Lackverschluss.

09.066

Welche Angaben finden sich auf allen pyrotechnischen Signalpatronen im Kaliber 4 (26,5 mm)?

  1. Hersteller bzw. Herstellerzeichen
     
  2. Bezeichnung der Munition
     
  3. Herstellungsjahr und Verbrauchsdauer
     
  4. Art des pyrotechnischen Satzes

09.067

Welche Hinweise finden sich auf den pyrotechnischen Seenotsignalen?

Anweisungen über die Handhabung.

09.068

Was bedeutet die Zahl „4“ bei der Kaliberangabe der Signalpistole?

09.069

Wann muss eine Signalpistole durch ein Beschussamt erneut geprüft werden?

09.070

Wie hoch steigen Seenotsignalraketen bei senkrechtem Abschusswinkel?

09.071

Dürfen Sie den Lauf der Signalpistole mittels eines Stahlrohrs zur Leistungssteigerung verlängern?

09.072

Brennen pyrotechnische Geschosse weiter, wenn Sie ins Wasser fallen?

09.073

Dürfen Sie pyrotechnische Gegenstände selbst herstellen und bearbeiten?

Nein, nur als Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

09.074

Wer darf pyrotechnische Gegenstände herstellen und bearbeiten?

Nur Inhaber einer speziellen Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

09.075

Welche pyrotechnischen Notsignale unterliegen dem Waffengesetz?

Die Signalpistole und die hierfür bestimmte Munition (nur mit WBK).
Abschussgeräte und Munition (ab 18 Jahre).

09.076

Welche pyrotechnischen Seenotsignale unterliegen dem Sprengstoffgesetz?

Alle pyrotechnischen Seenotsignale, die nicht aus einer Signalpistole abgefeuert werden, wie Signalraketen, Handsignalraketen mit Fallschirm, Handfackeln und Rauchsignale.

09.077

Welche pyrotechnische Munition unterliegt dem Waffengesetz?

Alle pyrotechnische Munition, der Zulassungsklassen BAM PM I und BAM PM II.

09.078

Was regelt das Sprengstoffgesetz?

Den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.

09.079

Welche Bestimmung regelt den Einsatz von Notsignalen auf See?

Kollisionsverhütungsregeln (KVR; Regel 37).

09.080

Welche Vorschrift regelt die Pflicht zur Hilfeleistung in Seenotfällen?

Verordnung über die Sicherung der Seefahrt.