SKN Pyro Tb 9

Fragenkatalog Sachkundenachweis (großer Pyroschein) für Seenotrettungsmittel. Themenbereiche: Tb91 - Not- und Seenotsignalmittel

Fragenkatalog Sachkundenachweis (großer Pyroschein) für Seenotrettungsmittel. Themenbereiche: Tb91 - Not- und Seenotsignalmittel


Kartei Details

Karten 104
Sprache Deutsch
Kategorie Sport
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 23.04.2016 / 22.02.2023
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09.081

Welche nautische Veröffentlichung (Broschüre) beschreibt die seemännische Sorgfaltspflicht für Wassersportler, auch für den Seenotfall?
Wer gibt sie heraus?

Die Broschüre „Sicherheit im See- und Küstenbereich“,
herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).

09.082

Welche nautische Veröffentlichung (Handbuch) für die Sport- und Kleinschifffahrt enthält Anleitungen zur Bewältigung von Notlagen auf See? Wer gibt sie heraus?

Das Handbuch „Suche und Rettung“,
herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).

09.083

Welche pyrotechnischen Signalmittel unterliegen dem Waffengesetz?

09.084

Welche pyrotechnischen Signalmittel unterliegen dem Sprengstoffgesetz?

09.085

Wie verhalten Sie sich bei einem Munitionsversager in der Signalpistole?

Waffe in Schussrichtung belassen, über Kopf erneut spannen und nochmals abdrücken, bei erneutem Versagen die Waffe mit nach oben gerichtetem Lauf frühestens nach 1 Minute nach außenbords öffnen und den Versager herausgleiten lassen.

09.086

Was ist zu tun, wenn die Patrone in der Signalpistole nach Abzugsbetätigung nicht gezündet hat?

09.087

Was machen Sie mit Munition, die beim versuchten Verschießen aus der Signalwaffe nicht gezündet hat (Versager)?

09.088

Dürfen Sie Seenotsignalmittel in öf-fentlichen Verkehrsmitteln befördern?

Nein.

09.089

Wie dürfen Sie Ihre Signalpistole von der Wohnung zur Yacht transportieren, wenn Sie keinen Waffenschein besitzen?

Nicht schuss- und nicht zugriffsbereit.

09.090

Wie ist eine Signalpistole an Land zu transportieren?

09.091

Wem dürfen Seenotsignale dauerhaft überlassen werden?

Nur berechtigten Personen im Sinne des Waffen- oder Sprengstoffrechts.

09.092

Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen?

09.093

Welche Dokumente sind beim Führen einer Signalpistole mitzuführen?

Personalausweis oder Pass, Waffenbesitzkarte und - erforderlichenfalls - Waffenschein.

09.094

Welche Dokumente sind bei Besitz einer Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) in deutschen und europäischen Gewässern, sowie in den Gewässern anderer Länder an Bord mitzuführen?

  1. Personalausweis oder Pass,
  2. Waffenbesitzkarte,
  3. im europäischen Ausland: Europäischer Feuerwaffenpass, ggf. Einfuhrgenehmi-gung,
  4. andere Länder: ggf. Einfuhrgenehmigung.

09.095

Darf an Silvester mit Signalmunition Kaliber 4 (26,5 mm) geschossen werden?

09.096

Wer darf während des Törns die Signalwaffe am Körper tragen (führen)?

09.097

Wer darf in Seenotfällen mit einer Signalwaffe schießen?

09.098

Was müssen Sie tun, wenn Ihnen Signalmittel oder Waffen abhanden kommen?

Den Verlust der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen.

09.099

Für welche Signalwaffe benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde?

- Signalpistole Kal 4 (26,5 mm).
- Für Signalwaffen (SRS-Waffen), die kein Bauartzulassungszeichen „PTB im Kreis“ (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen.

09.100

Wie weist ein Wassersportler die Sachkunde nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht nach?

Durch einen Sachkundenachweis einer dafür bestimmten Stelle.

09.101

Wodurch verliert ein Yachteigner das Bedürfnis zum Besitz einer Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm)?

Wenn das Eigentum an einer seegehenden Yacht nicht mehr nachgewiesen werden kann.

09.102

Welche Ausnahme von den waffenrechtlichen Erlaubnispflichten für Waffen und Munition betrifft den Charterer einer seegehenden Yacht?

Der Charterer darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis die tatsächliche Gewalt über eine an Bord befindliche Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) und die dazugehörige Munition ausüben.

09.103

Welche pyrotechnischen Handsignale für den Seenotfall sind erlaubnispflichtig?

Handsignale der Unterklasse T2 („Signalraketen rot“, „Fallschirmsignalraketen rot“ und „Rauchsignale orange“).

09.104

Welche Behörde prüft pyrotechnische Seenotsignale und lässt sie zu?

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).