SCM Rechtliche Kenntnisse
Diverse Deinitionen und Begriffe gemäss Leistungszielen
Diverse Deinitionen und Begriffe gemäss Leistungszielen
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Cartes-fiches | 78 |
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Utilisateurs | 13 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Collège |
Crée / Actualisé | 15.04.2012 / 10.09.2021 |
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Beschreiben Sie den Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht:
(Leistungsziel 1)
Privatrecht: Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern untereinander (Bürger / Bürger)
Öffentliches Recht: Regelt die Organisation des Staates (Bund, Kantone, Gemeinden) und das Verhältnis zwichen Bürgern und Staat.
Wo ist die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht?
(Leistungsziel 1)
Im Privatrecht begegnen sich die Bürger auf Augenhöhe, im öffentlichen Recht tritt der Staat mit hoheitlicher Macht auf.
Zählen einige Rechtsarten im öffentlichen Recht auf:
(Leistungsziel 1)
- Staats- und Verwaltungsrecht
- Prozessrecht
- Strafrecht
- SchKG (Bundesgesetz über Schuldbetreibungen und Konkurs)
- Völkerrecht
Welche Rechtsarten vom Privatrecht werden im ZGB zusammengefasst?
(Leistungsziel 1)
Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht.
Welche Rechtsarten vom Privatrecht werden im OR zusammengefasst?
(Leistungsziel 1)
Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht
Zu welche Rechtsart gehört das Immaterialgüterrecht und was wir da geregelt?
(Leistungsziel 1)
Immaterialgüterrecht gehört zum Privatrecht. Handelt alles ab was mit Marken und Patenten zu tun hat.
Was verstehen Sie unter Dispositiven Recht?
(Leistungsziel 1)
Die Geschäftspartner regeln ihre Geschäftsbeziehung frei. Ist nichts geregelt, kommen die Vorschriften des Gesetzes zur Anwendung. Diese sind somit abänderbar
Was verstehen Sie unter Zwingendem Recht?
(Leistungsziel 1)
Die Geschäftspartner müssen die Vorschriften des Gesetzes strikt anwenden. Es darf nicht abgeändert werden.
Absolutes Recht gilt..., Relatives Recht gilt nur ... .
(Leistungsziel 1)
gegeüber allen Personen, zwischen Vertragsparteien
Was verstehen Sie unter einer Obligation?
(Leistungsziel 2)
Eine Obligation ist eine Pflicht! In einem Vertrag gibt es mindestens eine Obligation (einseitig zum Beispiel Schenkung). Im Normalfall sind es aber in einem Vertrag zwei (1 Warenlieferung / 2 Bezahlung).
Wessen bedarf es für einen gültigen Vertragsabschluss?
(Leistungsziel 2)
Habe Keine Freunde Im Wartezimmer
- Handlungsfähikeit der Parteien
- Konsens (Gegenteil Dissens)
- Einhalten allfälliger Formalitäten
- Keine Inhaltsmängel (Art 18, 20 OR)
NICHTIGKEIT
- Keine Willensmängel (Art 21, 23 f., 28, 29 f. OR)
ANFECHTBARKEIT
Kurze Beschreibung der Nichtigkeit:
(Leistungsziel 2)
- Härtere Rechtsfolge
Rechtsfolge der gänzlichen Unbeachtlichkeit (Art. 20 OR)
- Rechtshandlung wir so gestellt als sei Sie nie geschen
- Jeder kann sie jederzeit geltend machen
Kurze Beschreibung der Anfechtbarkeit:
(Leistungsziel 2)
- Mildere Rechtsfolge
- Der Vetrag ist gültig, kann aber angefochten werden (Frist!)
- Ohne Anfechtung innerst Frist gilt der Vetrag als genemigt
- Nur die vom Willensmangel betroffene Partei kann sich auf die Anfechtbarkeit berufen
Wer ist Handlungsfähig?
(Leistungsziel 2)
Die Handlungsfähikeit besitzt wer mündig und urteilsfähig ist.
Konsens ist...
(Leistungsziel 2)
... die die übereinstimmende, gegenseitigte Willensäusserung über die (objektiv und subjektiv) wesentlichen Vertragspunkte.
Welche Formvorschriften kennen Sie?
- Formlosigkeit (Verträge könne mündlich oder per Handschlag abgeschlossen werden)
- Einfache Schriftlichkeit und eingehändige Unterschrift des Verpflichteten
- Qualifizierte Schriflichkeit (Einfache Schriftlichkeit und zusätzliche Anforderungen gemässe Gesetz)
- Öffentliche Beurkundung (Verfahren vor einem Notar
Welche Grenzen sind bei dem Grundsatz der Vertragsfreiheit gesetzt?
(Leistungsziel 2)
- Muss in den Schranken des Gesetztes sein
- Darf nich
unmöglich
wiederrechtlich
sittenwiedrig sein
Nenne Sie drei Wichitge Punkte welche in den AGB's aufgeführt sein sollten:
(Leistungsziel 3)
- Preise und Konditionen
- Haftung und Gewährleisung (Garantie)
- Gerichtsstand
Müssen die AGB's zur zustimmunge gelesen werden?
(Leistungsziel 3)
Nein, es reicht die blosse Möglichkeit, dass sie zu lesen wären! ACHTUNG Missbrauch...
Erklären Sie kurz die Ungewöhnlichkeitsregel:
(Leistungsziel 3)
Ein ungewöhnlicher AGB-Inhalt, welcher eine Partei benachteiligt und mit welchem diese nicht rechnen muss, ist nur gültig, wenn die Partei im bewusst zugestimmt hat.
Erklären Sie kurz die Unklarheitsregel:
(Leistungsziel 3)
Unklare AGB's werden zum Nachteil derjenigen Partei ausgelegt, welche die AGB's verfasst hat.
Sind unfaire AGB-Bestimmungen, welche weder ungewöhnlich noch unklar sind, zulässig?
(Leistungsziel 3)
JA
Welche 4 wichtigen Punkte werden bei der Vetragserfüllung beachtet?
(Leistungsziel 7)
-Person (wer, wem)
-Ort (wo)
-Zeit (wann)
-Inthalt (was)
Von was spricht man wenn eine Partei die Obligation nicht richtig erfüllt hat (Nicht oder Schlechterfüllung)?
(Leistungsziel 7)
Man spricht von einem Schuldnerverzug oder einem Gläubigerverzug, je nachdem welche Partei die Oblitation nicht richtig erfüllt hat.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein damit man von einem Schuldnerverzug sprechen kann?
(Leistungsziel 7)
- Fällikeit der Forderung
- Mahnung, sofer notwending
Welche Wirkungen treten bei Schuldnerverzug ein?
(Leistungsziel 7)
- Verspätungsschaden, resp Schadenersatz
- Verzugszins, (wenn nicht anders vereinbart 5%)
- Haftung für Zufall geht zu lasten des Schuldners
- Wahlrechte des Gläubigers
Wann kann der Gläubiger im Normalfall vom Wahlrecht gebrauch machen?
(Leistungsziel 7)
Bei Schulderverzug und wenn eine Nachfristsetzung (sofern notwendig) erfolgt ist (Art. 108 OR)!
Welche drei Wahlrechte hat der Gläubiger bei Schuldnerverzug?
(Leistungsziel 7)
1. Festhalten an Erfüllung und Schadenersatz für Verspätung
2. Festhalten am Vertrag, verzicht auf nachträgliche Erfüllung und Schadenersatz
3. Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz wegen Dahinfallens der Vertrages
Welche Möglichkeiten hat der Schuldner bei einem Gläubigerverzug?
(Leistungsziel 7)
Der Schulnder kann die geschuldete Sache hinterlegen (Art. 91, 92 OR).
Was ist eine "nachträgliche, objektive Unmöglichkeit?
(Leistungsziel 7)
Leistung wird vor der Vetragserfüllung ohne Verschulden des Schuldners unmöglich --> Vertrag fällt dahin, bereits geleistetes kann gestützt auf die ungerechtfertigte Bereicherung zurückgefordert werden (siehe Ausnahme) Art. 119 OR
Welche Verjährungsfristen kennen Sie?
(Leistungsziel 9)
10 und 5 Jahre (weitere Bestimmungen 1 Jahr, 2 Jahre, 30 Jahre)
Welche Forderungen verjähren nach 10 Jahren?
(Leistungsziel 9)
Alle Foderungen für die das Bundeszivilrecht nicht etwas anderes bestimmt! (Art. 127 OR)
Welche Forderungen verjähren nach 5 Jahren?
(Leistungsziel 9)
Forderungen aus
- Miet- Pacht, Kapitalzinsen sowie anderen perjodischen Leistungen
- Lieferungen von Lebensmittel, Beköstigung und Wirtsschulden
- Handwerksarbeit, Kleinverkauf, ärztliche Besorgung, Berufsarbeiten von Anwälten sowie aus dem Arbeitsverhälnis von Arbeitnehmern.
(Art. 128 OR)
Durch was kann eine Verjährung unterbrochen werden?
(Leistungsziel 9)
Durch Anerkennung, Betreibung oder Einleitung einer Klage (Art. 135 OR)
Welche Sicherheiten für eine Vertragserfüllung kennen Sie?
(Leistungsziel 7)
Realischerheiten (Sache oder Geldsumme)
Personalsicherheiten (Vermögen einer Person)
Nennen Sie einige Realsicherheiten:
(Leistungsziel 7)
- Farnispfand (Alles was nicht Mobil ist, Faustpfand)
- Grundpfand (Hypothek)
- Retentionsrecht (Zurückhaltungsrecht)
- Sicherungsübereinigung und Sierchugszession (Foderungen überdragen)
Nennen Sie einige Personalsicherheiten:
(Leistungsziel 7)
- Bürgschaft (Art. 492 und folgende OR)
Worin liegt der wesentliche Unterschied zwischen Garantie und Bürgschaft?
(Leistungsziel 7)
Bürgschaft --> Fällt weg wenn Hauptforderung wegfällt, Bürge tritt erst ein wenn Gläubiger betrieben worden ist.
Garantie --> Bleibt bestehen auch wenn Hauptforderung wegfällt, keine Formvorschrift
Welche weiteren Sicherungsmittel nebst Real- und Personalsicherheiten kennen Sie?
(Leistungsziel 7)
-Freiwillige Schriftlichkeit des Vertrages
-Schuldanerkennung
-Haft- und Reuegeld
-Hinterlegung
-Konventionalstrafe
Welche verschiedenen Vertragsarten kennen Sie?
(Leistungsziel 4)
- Gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge)
- Gesetzlich nicht geregelte Verträge (Innominatverträge)