Sachenrecht 5 - Die beschränkt dinglichen Rechte

Studer/Sigerist, Übungsbuch Sachenrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2012 Allgemeines, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Pfandrechte

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
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Crée / Actualisé 23.03.2016 / 17.06.2025
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77. Welche Gründe führen zum Untergang des Grundpfandrechts?

  • erfolgte Zwangsvollstreckung
  • Untergang der gesicherten Forderung
  • Untergang des belasteten Grundstücks
  • Enteignung des belasteten Grundstücks
  • Güterzusammenlegung

78. Erfasst das Grundpfandrecht nebst dem Grundstück auch eine Fahrnisbaute/einen Baum?

die sogenannte Pfandhaft des Grundpfands erfasst das Grundstück mit seinen Bestandteilen (Baum), der Zugehör (ev. Fahrnisbaute), den natürlichen und zivilen Früchten.

79. Wann ist die Zugehör eines Grundstücks in die Pfandhaft einbezogen?

Grundsatz: Pfandhaft umfasst alle Zugehör

Ausnahme: wenn die Zugehör Eigentum eines Dritten ist oder der Ausschluss von der Pfandhaft vereinbart wurde.

80. Welche natürlichen und zivilen Früchte sind von der Pfandhaft erfasst?

natürliche: welche im Zeitpunkt der Betreibung auf Pfandverwertung von der Hauptsache noch nicht getrennt worden sind (Äpfel am Baum)

zivile: welche nach Anhebung der Betreibung auf Pfandverwertung bzw. Konkurseröffnung entstanden sind, sofern der Schuldner der zivilen Früchte von der Betreibung in Kenntnis gesetzt wurde (z.B. Mieter bei Miete)

81. In welchen Erscheinungsformen ist ein Grundpfand an mehreren Grundstücken möglich?

  • Haftung des einzelnen Grundstücks für einen Teilbetrag
  • Haftung des einzelnen Grundstücks für den Gesamtbetrag (sog. Gesamtpfand)

82. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Gesamtpfand zulässig?

  • wenn Grundstücke demselben Grundeigentümer gehören oder
  • wenn die Schuldner untereinander solidarisch haften.

83. Welche Forderungen sind grundpfandgesichert und können aus dem Verwertungserlös Befriedigung erlangen?

  • Kapitalforderung
  • laufender Zins
  • max. 3 verfallene Jahreszinse
  • Verzugszins
  • Betreibungskosten

84. Wodurch unerscheiden sich die Kapitalhypothek und die Maximalhypothek?

  • Kapitalhypothek: der pfandgesicherte Forderungsbetrag ist genau bestimmt
  • Maximalhypothek: nur der maximale pfandgesicherte Forderungsbetrag ist genau bestimmt

85. Welche Besonderheit besteht für grundpfandgesicherte Forderungen?

sie sind unverjährbar

86. Was geschieht im Rahmen der Grundpfandverwertung mit Forderungen gegenüber dem Grundpfandschuldner, welche noch nicht fällig sind?

Sie werden dem Erwerber des Grundstücks überbunden (Überbindungssystem).

Der bisherige Schuldner wird befreit, ausser der Gläubiger erklärt binnen 1 Jahr ihn als persönlichen Schuldner beibehalten zu wollen.

87. In welchem Fall unterbleibt im Rahmen der Grundpfandverwertung der Zuschlag und wird der Wegfall der Betreibung bewirkt?

Wenn im Rahmen der Grundpfandverwertung dem die Verwertung verlangenden Gläubiger im Rang vorgehenden Grundpfandrechte nicht vollständig gedeckt sind (Deckungsprinzip).

Beispiel:

Gläubiger A hat ein Grundpfand über 1 Mio., Gläubiger B hat ein Grundpfand über 0.1 Mio. Gläubiger B verlangt die Verwertung. Es wird nur 0.5 Mio für das Grundstück geboten. Der Zuschlag entfällt die Betreibung fällt dahin.

88. Kann eine unbestimmte oder eine erst in Zukunft entstehende Forderung mittels Grundpfandverschreibung oder Schuldbrief sichergestellt werden?

Grundpfandverschreibung: Es können beliebige Forderungen (Schranken von ZGB 27 beachten) sichergestellt werden.

  • mit unbestimmtem oder wechselndem Forderungsbetrag,
  • aktuelle oder zukünftige,
  • suspensiv- oder resolutivbedingte

Schuldbrief: nur Forderungen deren Bestand in jeder Hinsicht klar und eindeutig bestimmt ist.

89. Inwiefern ist bei Grundpfandverschreibungen eine Grenze des öffentlichen Glaubens des Grundbuches festzustellen?

Bei Abzahlung der Schuld reduziert sich nicht nur die sicherzustellende Forderung sondern auch der Bestand der Grundpfandverschreibung (sog. Akzessorietät des Pfandrechts).

Der effektive Bestand und der im Grundbuch eingetragene Betrag der Grundpfandverschreibung stimmen nicht mehr überein.

Der Grundbucheintrag macht damit weder eine verlässliche Aussage über den Stand der sichergestellten Forderung noch über den der Grundpfandverschreibung.

90. Welche Bedeutung hat der Grundbuchauszug einer Grundpfandverschreibung?

Über die Eintragung einer Grundpfandverschreibung im Grundbuch kann auf Verlangen des Grundpfandgläubigers eine Urkunde (Grundbuchauszug) ausgestellt werden.

Charakter eines Beweismittels nicht eines Wertpapiers.

91. Welcher Vorgang bewirkt den Übergang der Grundpfandverschreibung auf einen neuen Gläubiger?

Zession der sichergestellten Forderung

Mit der Forderung gehen auch alle Nebenrechte und mithin auch die Grundpfandverschreibung ohne weiteres auf den neuen Gläubiger über. Eines Eintrags im Grundbuch bedarf es nicht.

92. Welche Rechtsfolgen bewirkt die Veräusserung eines durch Grundpfandverschreibung belasteten Grundstücks für den Veräusserer/Erwerber?

Erwerber übernimmt Schuld: Veräusserer wird befreit, ausser Gläubiger erklärt innert 1 Jahr ihn als persönlichen Schuldner behalten zu wollen.

Erwerber übernimmt Schuld nicht: Veräusserer bleibt Schuldner, Grundstück bleibt Pfandobjekt. Es entsteht ein Drittpfand.

93. Welche Bedeutung hat die Errichtung eines Schuldbriefes für die zu sichernde Forderung?

Durch Ausstellung des Schuldbriefs tritt die Schuldbriefforderung neben die bestehende Forderung (ZGB 842 II).

Der Schuldbrief enthält neben der persönlichen Schuld auch die Sicherung der Forderung.

Die Schuldbriefforderung besteht nur so, wie im Schuldbrief festgelegt.

94. Kann sich der Schuldner der mittels Schuldbrief sichergestellten Forderung auf die Einrede berufen, er sei beim Zustandekommen des Grundverhältnisses handlungsunfähig gewesen oder dieses leide an anderen Nichtigkeitsgründen?

Da beim Schuldbrief neben die ursprüngliche Forderung die Schuldbriefforderung hinzutritt und eine im Schuldbrief umschriebene neue Forderung entsteht, können Einreden aus dem Grundverhältnis nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden.

Der Schuldner kann gegenüber seinem Vertragspartner die Einrede der fehlenden Handlungsfähigkeit und andere Nichtigkeitsgründe bei Vertragsschluss geltend machen.

Dem gutgläubigen Dritten gegenüber sind dem Schuldner diese Einreden verwehrt. Dieser kann sich auf den Grundbucheintrag verlassen.

95. Können bedingte Forderungen oder solche mit Gegenleistungen mittels Schuldbrief abgesichert werden?

Nein, da der Inhalt der Forderung nicht klar und eindeutig ist. 

Möglich sind Zusatzvereinbarungen z.B. zu Zinsen, Abzahlungen oder Kündigung. Diese gelten aber nur zwischen den Parteien auch wenn sie im Schuldbrief enthalten sind.

96. Was ist zu tun, wenn Forderungsbetrag oder Zinssatz nachträglich geändert werden?

Nachträgliche Änderungen sind gegenüber dem gutgläubigen Erwerber nur wirksam, wenn sie im Grundbuch und auf dem Schuldschein nachgetragen werden.

97. Welche Arten von Schuldbriefen werden unterschieden?

Register-Schuldbrief: lauten auf den Namen des Gläubigers oder des Grundeigentümers. Es wird kein Pfandtitel ausgestellt.

Papier-Schuldbrief: lauten auf "den Inhaber" (Inhaberpapier) oder auf den Namen einer Person (Orderpapier; z.B. Grundeigentümer oder Gläubiger)

pro memoria:

Beide Arten entstehen durch Eintragung im Grundbuch. Dieser liegt eine öffentlich beurkundete Vereinbarung oder einseitige Erklärung des Grundeigentümers zugrunde.

98. Können Schuldbriefe gekündigt werden und wie gehen sie unter?

Ja, mit einer Frist von 6 Monaten auf jedes Monatsende.

Die Kündigungsfrist kann vertraglich euf 3 Monate gekürzt werden.

Schuldbriefe gehen mit der Löschung im Grundbuch unter, der Papier-Schuldbrief ist vorgängig zu entwerten.

99. Können Schuldbriefe veräussert und verpfändet werden?

Ja. 

Register-Schuldbrief

  • Veräusserung durch Eintragung des neuen Gläubigers im Grundbuch (schriftliche Erklärung des bisherigen Gläubigers)
  • Verpfändung durch Eintragung des Pfandgläubiger im Grundbuch (mit Zustimmung des Schuldbriefgläubiger)

Papier-Schuldbrief

  • Veräusserung nach den Wertpapierrecht
    • Inhaberschuldbrief (Inhaberpapier) durch Übergabe
    • Namenschuldbrief (Orderpapier) durch Indossament und Übergabe
  • Verpfändung wie Faustpfand

100. Welche Gemeinsamkeiten bestehen zwischen Grundpfandverschreibung und Schuldbrief?

  • primäres Haftungssubstrat ist ein Grundstück (beneficium excussionis realis)
  • subsidiäre unbeschränkte persönliche Haftung
  • Haftung des Grundstück für fremde Schuld möglich (Drittpfand)
  • es können beliebige Grundstücke belastet werden
  • keine Belastungsgrenzen (Ausnahme: kantonale Regelung)

101. Welche Unterschiede bestehen zwischen Grundpfandverschreibung und Schuldbrief?

Grundpfandverschreibung

  • dient der Sicherstellung beliebiger Forderungen
  • Akzessorietät
  • Grundbuchauszug nur Beweisurkunde (nicht Wertpapier)
  • Übertragung durch Zession

Schuldbrief

  • dien Sicherung klar bestimmter Forderungen
  • Schuldbriefforderung tritt neben ursprüngliche Forderung (neue Forderung)
  • Wertpapier
  • Übertragung durch Besitz (Inhaberschuldbrief) resp. Besitzübertragung und Indossament (Namensschuldbrief)

102. Welche Rechtsnatur und welche Besonderheiten hat das Bauhandwerkerpfandrecht?

  • besondere Grundpfandverschreibung
  • mittelbares gesetzliches Pfandrecht (Entstehung durch GB-Eintrag, aber ohne Grundgeschäft)
  • besondere Vorteile bei der Verteilung
  • Vorgängiger Verzicht auf Bauhandwerkerpfandrecht ist nichtig

103. Kann das Bauhandwerkerpfandrecht auch auf einem Grundstück eingetragen werden, dessen Eigentümer keinen Werkvertrag mit dem Bauhandwerker abgeschlossen hat?

Ja. Es kann auf dem Grundstück eingetragen werden, auf dem der Bauhandwerker Arbeiten verrichtet hat und in dessen Eigentum die verarbeiteten Materialien übergegangen sind.

Wer Vertragspartner war spielt keine Rolle.

104. Wer ist zur Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts berechtigt?

Bauhandwerker: selbstständig tätige Person, welche auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko arbeitet.

BGer: Architekt ist kein Bauhandwerker.

105. Kann ein Bauhandwerkerpfandrecht für Materiallieferungen alleine eingetragen werden?

Grundsatz: Materiallieferung allein reichen nicht.

Ausnahme: wenn Material eigens für den Bau hergestellt wurde und keine vertretbare bzw. anderweitig  verwendbare Sache darstellt.

106. Kann der Bauhandwerker das Bauhandwerkerpfandrecht auch eintragen, wenn der Grundeigentümer den Generalunternehmer für die Bauhandwerkerarbeit bereits bezahlt hat?

Ja. Die Eintragung ist stets möglich, wenn der Bauhandwerker den WErklohn für seine Arbeiten noch nicht erhalten hat.

Ob der Generalunternehmer bezahlt wurde ist unbeachtlich. Der Grundeigentümer ist damit dem Risiko der Doppelzahlung ausgesetzt.

pro memoria:

Dem Risiko der Doppelbezahlung kann durch Bedingung der Bezahlung erst nach Nachweis der Bezahlung der Unterakkordanten oder durch deren Direktbezahlung begenet werden.

107. Auf welchen Grundstücken ist die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts möglich und auf welchen nicht?

nur auf denen, für welche Material geliefert wurde.

Ausgeschlossen: Fahrnisbauten, Grundstücke die unmittelbar der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (z.B. Schulhäuser), Grundstücke in Gemeingebrauch (z.B. Autobahn)

108. Welcher Tatbestand löst den Beginn der gesetzlichen Frist zur Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts aus?

3 Monate nach Vollendung der Arbeiten durch den Handwerker.

Nur primäre Erfüllung des Werkvertrages, nicht Grantie- oder Verbesserungsarbeiten.

Vollendungsarbeiten sind fristauslösend, dürfen aber nicht ganz nebensächlich sein. Verrichtungen aus Sicherheitsgründen sind nicht nebensächlich.

109. Wie berechnet sich die gesetzliche Frist zur Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts bei einer Mehrheit von Handwerkern?

Für jeden Handwerker separat.

Für jeden Werkvertrag (desselben Handwerkers) separat. Ausser die in den Werkverträge versprochene Arbeit bildet ein einheitliches Ganzes, dann läuft die Frist nach Vollendung der letzten Arbeit des Handwerkers.

110. Welche beiden Verfahren zur Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts werden unterschieden?

aussergerichtliche Eintragung: gesetzliche Voraussetzungen erfüllt, Grundeigentümer und Pfandgläubiger einigen sich über Forderung und Pfandsumme

gerichtliche Eintragung: Grundeigentümer verweigert Einwilligung, Gericht erachtet Berectigung dagegen als glaubhaft

111. Welche Tatbestände bewirken die Löschung eines vorläufig eingetragenen Bauhandwerkerpfandrechts?

vorläufige Eintragung: wird gelöscht wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass dessen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, oder wenn der Grundeigentümer eine anderweitige Sicherheit anbietet.

112. Inwiefern stellen die Bauhandwerkerpfandrechte eine Ausnahme vom Prinzip der Alterspriorität dar?

Der Rang richtet sich grundsätzlich nach dem Datum der Eintragung (entspricht der Alterspriorität)

Bezogen auf dasselbe Bauprojekt sind die einzelnen Bauhandwerkerpfandrechte untereinander allerdings ohne Rücksicht auf das Eintragungsdatum gleichberechtigt (Ausnahme von der Alterspriorität).

113. Inwiefern stellt die Hypothekarobligation eine Durchbrechung sachenrechtlicher Grundsätze dar?

Die Hypothekarobligation ist gesetzlich nicht geregelt.

Sie wurde von der Praxis entwickelt und stellt daher eine Durchbrechung des Prinzips des numerus clausus sachenrechtlicher Institute resp. der Typenfixierung dar.

Sie ist eine private Schuldanerkennung, in der die Grundpfandverschreibung als Sicherheit erwähnt wird.

114. Welche Fahrnispfandarten kennt das Gesetz?

  • Faustpfandrecht
  • Retentionsrecht
  • Pfandrecht an Forderungen und anderen Rechten
  • Versatzpfand
  • Pfandbrief

andere Arten sind aufgrund des numerus clausus nicht zugelassen.

115. Ist bei Nichterfüllung der sichergestellten Forderung ein freihändiger Verkauf des Fahrnispfandes durch den Pfandgläubiger zulässig?

Ja. Die freihändige Veräusserung  durch den Pfandgläubiger ist zulässig, sofern eine Vereinbarung darüber besteht (zw. Pfandgläubiger und -schuldner).

Sie ersetzt die Pfandverwertung nach SchKG.

116. Darf der Gläubiger eines Fahrnispfandes das Pfandobjekt nutzen und gebrauchen?

Grundsatz: Fahrnispfandrecht verschaft nur Besitz, nicht aber Gebrauchs- und Nutzungsrechte.

Ausnahme: vertragliche Vereinbarung (Nutzungspfandrecht/Antichrese)