Sachenrecht 5 - Die beschränkt dinglichen Rechte
Studer/Sigerist, Übungsbuch Sachenrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2012 Allgemeines, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Pfandrechte
Studer/Sigerist, Übungsbuch Sachenrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2012 Allgemeines, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Pfandrechte
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Utilisateurs | 19 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 23.03.2016 / 17.06.2025 |
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38. Kann ein Bierlieferant zulasten des Grundstücks eines Gastwirts eine Dienstbarkeit errichten, wonach nur von ihm Bier bezogen werden darf?
Eine Dienstbarkeit kann nur Eigentumsbeschränkungen zum Inhalt haben, aber keine Einschränkung der persönlichen Betätigungsfreiheit.
pro memoria:
ist das Exklusivrecht vertraglich vereinbart kann eine übermässige Persönlichkeitsbindung (ZGB 27) vorliegen, so dass die Klauses nichtig wäre.
39. Kann das Verbot, auf dem belasteten Grundstück ein Gastwirtschaftsgewerbe zu betreiben, mittels Dienstbarkeit abgesichert werden?
Es ist möglich, gewisse Konkurrenzverbotsgedanken durch den Eintrag im Grundbuch mit dinglichem Charakter zu versehen, wenn die Dienstbarkeit einen sachenrechtlichen Zweck aufweist (z.B. Verbot ein Gastwirtschaftsgewerbe zum Immissionsschutz).
40. Wie entsteht eine Nutzniessung?
- Rechtsgrund:
- Vereinbarung
- Vermächtins
- gesetzliche Bestimmung
- Ersitzung
- Begründungsakt:
- Übergabe der beweglichen Sache
- Übertragung des Rechts
- Grundbucheintrag bei Grundstücken
41. Worin besteht die Besonderheit einer Nutzniessung an verbrauchbaren beweglichen Sachen?
Grundsatz: Nutzniessung ist grundsätzlich nur ein beschränkt dingliches Recht, es räumt kein Eigentum ein.
Ausnahme: Nutzniessung an verbrauchbaren beweglichen Sachen. Dem Nutzniesser wird Eigentümerstellung an verbrauchbaren Sachen zuerkannt. Nach Beendigung der Nutzniessung hat er den Sachwert zu erstatten oder Sachen gleicher Menge und Qualität zurückzugeben.
42. Kann die Nutzniessung auf einzelne Teile des Grundstücks oder auf einzelne Räume/Etagen eines Gebäudes beschränkt werden?
Grundsatz: Nutzniessung belastet die betroffene Sache als ganzes.
Ausnahme (seit 1.1.04): Nutzniessung auf Teile des Grundstücks oder Räume/Etagen eines Gebäudes ist zulässig (ZGB 745 III)
43. Kann der Nutzniesser einer Stockwerkseinheit bei Abstimmungen über nützliche oder luxuriöse bauliche Massnahmen teilnehmen?
- Eigentümer und Nutznieser einer Stockwerkeinheit haben sich über die Ausübung des Stimmrechts zu verständigen.
- Ohne Verständigung gilt
- Fragen der Verwaltung: Nutzniesser stimmberechtigt.
- nützliche/luxuriöse bauliche Massnahmen: Nutzniesser nicht stimmberechtigt.
44. Welche Rechte vermittelt die Nutzniessung an Aktien?
Die gesamte Mitgliedschaft an einer Aktiengesellschaft.
- Dividenden- und weitere Vermögensrechte
- Mitgliedschaftsrechte (insb. Stimmrechte)
pro memoria:
Bei der Stimmrechtsausübung hat der Nutzniesser auf die Interessen des Nutzniessungsbelasteten Rücksicht zu nehmen.
45. Wer hat die Aufwendungen eines mit einer Nutzniessung belasteten Vermögens zu tragen?
Der Nutzniesser hat nur das Recht auf den Nettoertrag (also abzüglich der damit einhergehenden Kosten).
46. Bedarf die Entstehung eines Wohnrechts in jedem Fall eines öffentlich beurkundeten Dienstbarkeitsvertrags?
Nein. Der öffentlich beurkundete Dienstbarkeitsvertrag ist nur die Regel.
Das Wohnrecht ist ein Unterfall der Nutzniessung. Die Form des Erwerbs ist deshalb abhängig von der Art der Bestellung (ZGB 776 III i.V.m. ZGB 746 II).
Ein Wohnrecht kann auch bestellt werden durch
- Vermächtnis (z.B. Testamentarisch, Erbvertrag; ZGB 484 II i.V.m.498 ff.)
- Scheidungsurteil (resp. Scheidungskonvention)
47. Ist es möglich einer Aktiengesellschaft ein Wohnrecht an den von ihr benutzten Geschäftsräumlichkeiten einzuräumen?
Nein ZGB 776 I:
- Nur natürliche Personen können Berechtigte eines Wohnrechts sein.
- Ein Wohnrecht kann nicht an Geschäftsräumen eingeräumt werden.
48. Wer hat die Kosten des gewöhnlichen Unterhalts eines mit einem Wohnrecht belasteten Gebäudes, eines Gebäudeteils oder einer Wohnung zu tragen?
ausschliessliches Wohnrecht: gewöhnlicher Unterhalt zulasten des Wohnrechtsberechtigten
Mitbenutzungsrecht: gewöhnlicher Unterhalt zulasten des Eigentümers
49. Was versteht man unter einem Unterbaurecht und was unter einem Überbaurecht?
Unterbaurecht: selbständiges und dauerndes Baurecht (mit eigenem Grundbuchblatt) an einem Baurecht. Baurecht zweiter Stufe.
Überbaurecht: Recht auf Bestand einer Baute, die in ein fremdes Grundstück hineinragt (über- oder unterirdisch)
50. Worin besteht die grundlegende Rechtsfolge des gewöhnlichen Baurechts?
Das Akzessionsprinzip wird durchbrochen. Es kommt zur Trennung zwischen dem Eigentum am Grundstück und an der daraufbefindlichen Baute.
Der Baurechtsberechtigte wird Eigentümer der (Dauer-)Baute.
51. Ist die Errichtung eines gewöhnlichen Baurechts an einer bereits bestehenden Baute zulässig?
Ja. Das Baurecht erlaubt es eine Baute zu errichten und/oder eine Baute zu Eigentum zu haben.
52. Kann für eine Fahrnisbaute ein Baurecht errichtet werden?
Nein. Nach Bundesgerichtssprechung ist die Errichtung eines entsprechenden Baurechts gar unzulässig.
Fahrnisbauten können ohne Einräumung eines beschränkt dinglichen Rechts einen vom Grundeigentümer verschiedenen Eigentümer haben.
53. Welchem Formerfordernis untersteht ein Baurechtsvertrag?
öffentliche Beurkundung (ZGB 779a)
54. Ist eine Verlängerung des gewöhnlichen Baurechts über die Maximaldauer von 100 Jahren zulässig?
Ja, aber erst nach Ablauf der Baurechtsdauer.
Eine Verpflichtung vor Ablauf der Dauer auf Erneuerung ist nichtig.
55. Welche Tatbestände liegen dem ordentlichen und welche dem vorzeitigen Heimfall zugrunde?
ordentlicher Heimfall: wenn die vereinbarte Dauer ohne Erneuerung abgelaufen ist. (ZGB 779c)
vorzeitiger Heimfall: wenn der Berechtigte in grober WEise sein dingliches Recht überschreitet oder vertragliche (und öffentlich beurkundete) Vereinbarungen verletzt (ZGB 779f).
56. Was versteht man unter einer Grundlast?
Durch die Grundlast wird der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks zu einer Leistung an einen Berechtigten Verpflichtet, für welche er mit seinem Grundstück haftet.
56a. Wodurch unterscheidet sich die Grundlast von Dienstbarkeiten und Pfandrechten?
Im Gegensatz zur Dienstbarkeit verleiht sie keine Sachherrschaft über das Grundstück.
Im Gegensatz zum Pfandrecht ist eine mehrfache Nutzung des belasteten Grundstücks möglich.
57. Wodurch unterscheidet sich eine Personalgrundlast von einer Realgrundlast?
Personalgrundlast: individualisierte Person ist berechtigt
Realgrundlast: Eigentümer eines bestimmten Grundstücks ist berechtigt
58. Welche Gründe bewirken den Untergang einer Grundlast?
- Untergang des belasteten Grundstücks
- Vereinbarung
- Verzicht des Berechtigten
- einseitiges gesetzliches Ablösungsrecht
59. Zu welchen Leistungen kann sich der Eigentümer eines mit einer Grundlast belasteten Grundstücks verpflichten?
Nur Leistungen die sich aus
- dem Bewirtschaften (Betreiben) des belasteten Grundstücks ergeben oder
- zum Bewirtschaften (Betreiben) des berechtigten Grundstücks bestimmt sind.
60. Kann der aus einer Grundlast Berechtigte die Erfüllung der Leistung vom Eigentümer des belasteten Grundstücks durchsetzen?
Nein. Er hat keinen Anspruch auf Leistung, sondern nur die Befugnis den im Grundstück enthaltenen Wert als Surrogat auf dem Wege der Zwangsverwertung zu realisieren.
61. Hat der Pfandgläubiger im Falle der Nichterfüllung der Forderung durch den Pfandschuldner Anspruch auf Zuweisung des Eigentums an der Pfandsache?
Nein. Die Abrede einer solchen Verfallsklausel ist unzulässig (ZGB 816 II [Grundpfand], ZGB 894 [Fahrnispfand]).
Der Pfandgläubiger hat nur den Anspruch die Pfandsache auf dem Weg der Pfandverwertung zu verwerten und sich für die fällige Forderung aus dem Verwertungserlös zu befriedigen.
Der Anspruch ist auf eine Beteiligung am Verwertungserlös reduziert.
62. Welchen beiden Hauptzwecken kann ein Grundpfand dienen?
- Sicherung eines obligatorischen Anspruchs
- Mobilisierung des im Grundstück enthaltenen Vermögenswertes
63. Welche Rechtsfolge hat die Belastung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück mit einem Grundpfand?
Die Belastung der ganzen Sache selbst ist ausgeschlossen.
Beispiel:
Ist eine Stockwerkseinheit verpfändet, kann das Stammgrundstück nicht merh grundpfandrechtlich belastet werden.
64. Wie erhält ein Grundpfandrecht seinen Rang?
Der Rang bestimmt sich nach dem Entstehungsgrund.
- unmittelbare gesetzliche Pfandrechte nach dem Gesetz
- mittelbare gesetzliche Pfandrechte nach dem Prinzip der Alterspriorität (letzter Rang im Zeitpunkt der Errichtung)
- Grundpfandrechte aufgrund eines richterlichen Urteil nach dem Prinzip der Alterspriorität (letzter Rang im Zeitpunkt der Errichtung)
- Grundpfandrechte aufgrund eines Rechtsgeschäfts: nach Vereinbarung (letzter Rang im Zeitpunkt der Errichtung oder freie Pfandstelle)
65. Was geschieht mit dem Grundpfandrecht im zweiten Rang, wenn jenes im ersten Rang gelöscht wird?
In der Schweiz gilt ds System der festen Pfandstelle. Es erfolgt kein Nachrücken.
Im ersten Rang entsteht somit eine leere Pfandstelle.
66. Welche Ausnahmen vom Pfandstellensystem gibt es?
Das Nachrücken auf freie Pfandstellen kann vertraglich vereinbart und vorgemerkt werden.
67. Auf welchen drei verschiedenen Rechtsgeschäften beruht die rechtsgeschäftliche Errichtung eines Grundpfandrechts?
- zu sicherndes obligatorisches Rechtsgeschäft (z.B. Darlehensforderung, zw. Grundpfandschuldner-Dritter)
- Grundgeschäft (Grundpfandvertrag)
- Erwerbsakt (Eintragung)
68. Was besagt das Spezialitätsprinzip im Grundpfandrecht?
Dass sowohl das haftende Grundstück als auch die grundpfandrechtlich gesicherte Forderung genau und detailliert zu bezeichnen sind.
69. Kann der Grundeigentümer ein Grundpfandrecht zulasten seines eigenen Grundstücks und zu seinen eigenen Gunsten errichten?
Ja. Allerdinds ist dies nur in Form des Schuldbriefes und der Hypothekarobligation auf den Inhaber möglich.
Man spricht von Eigentümer- oder Inhaberpfandrechten.
70. Inwiefern gründet die Konstruktion des Eigentümer- oder Inhaberpfandrechts auf einer gesetzlichen Ausnahme von den allgemeinen Grundsätzen des Obligationenrechts?
Grundsatz: Die Forderung erlöscht bei Zusammentreffen der Gläubiger- und Schuldnereigentschaft (OR 118 I)
Ausnahme: Eigentümer- und Inhaberpfandrechte (OR 114 III, OR 118 III)
71. Wodurch unterscheiden sich unmittelbare und mittelbare gesetzliche Grundpfandrecht hinsichtlich ihrer Entstehung?
unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte: Gesetzesvorschrift ersetzt Grundgeschäft und Grundbucheintrag
mittelbare gesetzliche Grundpfandrechte: Gesetzesvorschrift ersetzt Grundgeschäft, für die Entstehung ist noch ein Grundbucheintrag innert Frist nötig.
72. Welche unmittelbaren gesetzlichen Grundpfandrechte gibt es?
- Forderungen des Pfandgläubigers zur Behebung von Wertverminderungen (mit und ohne Verschulden des Pfandschuldners; ZGB 808 III, 810 II)
- Forderungen für Erhaltung des Grundpfandes (ZGB 819 I)
- öffentlich-rechtliche Forderungen gemäss kantonalem Recht
73. Welche mittelbaren gesetzlichen Grundpfandrechte gibt es?
- Beitragsforderungen der Stockwerkeigentümergemeinschaft (ZGB 712i I)
- Heimfallsentschädigung (ZGB 779d I)
- Baurechtszinsforderungen (ZGB 779i I)
- Kaufpreisforderungen (Grundstückkauf; ZGB 837 I 1)
- Forderungen aus Erbteilung eines Grundstücks (ZGB 837 I 2)
- Bauhandwerkerpfandrecht (ZGB 837 I 3)
- öffentlich-rechtliche Forderungen gemäss kantonalem Recht
74. Welche Entstehungsgründe für Grundpfandrechte gibt es?
- Rechtsgeschäft
- Urteil
- Gesetzesvorschrift
75. Welche Bedeutung hat der Abschluss des Verfahrens der Betreubung auf Pfandverwertung auf das Grundpfandrecht?
Nach Verwertung des Grundpfandes im Rahmen des Verfahrens auf Pfandverwertung und nach Verteilung des Erlöses kommt es auf Antrag des Betreibungsamtes zur Löschung des Grundpfandes im Grundbuch.
Dies auch dann, wenn kein oder nur ein ungenügender Verwertungserlös erzielt wurde.
Der Ersteigerer kann die Schuld übernehmen, dass erfolgt keine Löschung.
76. Welche Bedeutung hat der Untergang der pfandgesicherten Forderung für den diese Forderung absichernden Schuldbrief?
Der Untergang der pfandgesicherten Forderung stellt einen Grund zur Löschungs des Schuldbriefes dar. Der Grundeigentümer kann die Löschung mit Einwilligung des Grundpfandgläubigers beim Grundbuchamt beantragen.
Bei fehlender Einwilligung ist diese durch ein gerichtliches Urteil zu ersetzen.
Der Papier-Schuldbrief ist vor der Löschung des Eintrages im Grundbuch zusätzlich zu entkräften. Möglich ist aber auch, dass sich der Schuldner den Schuldbrief ohne dessen Löschung (und ohne Entkräftung) aushändigen lässt (z.B. zur Sicherung anderer Forderungen).