Sachenrecht 3 - Prinzipien des Sachenrechts

Studer/Sigerist, Übungsbuch Sachenrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2012 Publizitätsprinzip, Spezialitätsprinzip, Numerus clausus, Kausalitätsprinzip, Prinzip der Alterspriorität, Akzessionsprinzip, Substanzialprinzip, Formzwang, Akzessorietätsprinzip

Studer/Sigerist, Übungsbuch Sachenrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2012 Publizitätsprinzip, Spezialitätsprinzip, Numerus clausus, Kausalitätsprinzip, Prinzip der Alterspriorität, Akzessionsprinzip, Substanzialprinzip, Formzwang, Akzessorietätsprinzip


Kartei Details

Karten 52
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.03.2016 / 16.06.2025
Weblink
https://card2brain.ch/box/sachenrecht_3_prinzipien_des_sachenrechts
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/sachenrecht_3_prinzipien_des_sachenrechts/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

40. Was besagt das Akzessionsprinzip?

Dass Bestandteile, natürliche Früchte und Zugehör das rechtliche Schicksal der Hauptsache teilen.

41. Wo ist das Akzessionsprinzip geregelt?

ungeschriebener Grundsatz, welcher durch verschiedene Vorschriften befolgt wird

42. Was besagt der Satz superficies solo cedit?

Der Überbau weicht (eigentlich folgt) dem Boden

Akzessionsprinzip bei Grundstücken: Bauten, Pflanzen und Quellen sind vom Grundeigentum mitumfasst

43. Nennen Sie 2 Vorteile des Akzessionsprinzips im Sachenrecht.

  • in einem einzigen Akt kann über die Hauptsache mit Zugehör und Bestandteilen verfügt werden (Beim Grundstückkauf, muss nicht jeder Baum, das Haus etc. einzeln übertragen werden)
  • Klarheit über Umfang der Sache 
  • Schaffung von Rechtssicherheit

44. Nenen Sie 2 Ausnahmen vom Akzessionsprinzip.

  • Fahrnisbauten gehören nicht zwingend dem Eigentümer der Liegenschaft
  • Fahrnispflanzen gehören nicht zwingend dem Eigentümer der Liegenschaft
  • Zugehör kann (muss aber nicht) ein eigenes rechtliches Schicksal haben
  • Bauwerke können einen anderen Eigentümer haben als die Liegenschaft (Baurechtsdienstbarkeit)
  • Quellen können einen anderen Eigentümer haben als die Liegenschaft (Quellendienstbarkeit)
  • Werkleitungen stehen im Eigentum des Werkes von dem sie ausgehen.

45. Wo liegt der Zusammenhang zwischen dem Spezialitätsprinzip und dem Akzessionsprinzip?

Akzessionsprinzip ist eine Milderung des Spezialitätsprinzip und erleichtert den Rechtsverkehr an Sachen.

Durch das Akzessionsprinzip kann über eine Sache samt Zugehör und Bestandteile Verfügt werden, während das Spezialitätsprinzip jeweils einzelne Verfügungen verlangen würde.

46. Welche Auswirkung hat das Akzessionsprinzip bei Pfandrechten?

Pfandrechte an der Hauptsache erstrecken sich auch auf Bestandteile, Zugehör und natürliche Früchte.

47. Was besagt das Substanzialprinzip?

Das Substanzialprinzip besagt, dass die Früchte mit der Ente grundsätzlich ins Eigentum des Eigentümers der Stammsache übergehen.

48. Nennen Sie 2 Ausnahmen vom Substantialprinzip.

  • Wenn das Produktionsprinzip gilt: bei Nutzniessung und Pacht soll der Arbeit Leistende die Früchte zu Eigentum erhalten.
  • Anriesrecht
  • Aneignung wild wachsender Früchte
  • gutgläubiger Erwerb

49. Was besagt das Prinzip des Formzwanges?

Für Grundgeschäfte wird eine bestimmte Form (Schriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung) verlangt.

Es ist im Sachenrecht vor allem bei Verfügungen über Grundstücken zu beachten.

50. Was besagt das Akzessorietätsprinzip?

Das Pfandrecht besteht grundsätzlich nur, wenn eine zugrunde liegende Schuld (noch) besteht.

51. Welche Auswirkungen hat das Akzessiorietätsprinzip?

  • Geht die pfandgesicherte Forderung unter, geht auch das Pfandrecht unter
  • Der Wert des Pfandes bzw. der Versteigerungserlös) wird zur Deckung der offenen Forderung verwendet. Ein Überrest fällt an den Verpfänder, nicht an den Gläubiger der Forderung (vgl. Verbot der Verfallklausel ZGB 816 Abs. 2 und ZGB 894)
  • Wird die Forderung übertragen (Zession), geht das Pfandrecht auf den neuen Gläubiger über (OR 107)