Sachenrecht 3 - Prinzipien des Sachenrechts
Studer/Sigerist, Übungsbuch Sachenrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2012 Publizitätsprinzip, Spezialitätsprinzip, Numerus clausus, Kausalitätsprinzip, Prinzip der Alterspriorität, Akzessionsprinzip, Substanzialprinzip, Formzwang, Akzessorietätsprinzip
Studer/Sigerist, Übungsbuch Sachenrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2012 Publizitätsprinzip, Spezialitätsprinzip, Numerus clausus, Kausalitätsprinzip, Prinzip der Alterspriorität, Akzessionsprinzip, Substanzialprinzip, Formzwang, Akzessorietätsprinzip
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Cartes-fiches | 52 |
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Utilisateurs | 10 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 22.03.2016 / 14.02.2024 |
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37. Wie wird festgelegt, wer das ältere Recht an einer Sache (Fahrnis/Grundstücke) hat?
Grundstücke: Errichtungsdatum gem. Grundbuch (Einschreibung im Hauptbuch)
Fahrnis: der Errichtungszeitpunkt muss belegt werden (z.B. durch abgeschlossene Verträge)
38. Wie kann es zu Ausnahmen vom Prinzip der Alterspriorität kommen?
- durch Rechtsgeschäft
- von Gesetzes wegen
39. Nennen Sie 2 Ausnahmen vom Prinzip der Alterspriorität.
- feste Pfandstellen bei Grundpfandrechten
- unmittelbare gesetzliche Eigentumsbeschränkungen gelten immer
- Realobligationen, die aufgrund gesetzlihcer Eigentumsbeschränkungne entstanden sind
- Zwangsdienstbarkeiten (z.B. Notwegrecht)
40. Was besagt das Akzessionsprinzip?
Dass Bestandteile, natürliche Früchte und Zugehör das rechtliche Schicksal der Hauptsache teilen.
41. Wo ist das Akzessionsprinzip geregelt?
ungeschriebener Grundsatz, welcher durch verschiedene Vorschriften befolgt wird
42. Was besagt der Satz superficies solo cedit?
Der Überbau weicht (eigentlich folgt) dem Boden
Akzessionsprinzip bei Grundstücken: Bauten, Pflanzen und Quellen sind vom Grundeigentum mitumfasst
43. Nennen Sie 2 Vorteile des Akzessionsprinzips im Sachenrecht.
- in einem einzigen Akt kann über die Hauptsache mit Zugehör und Bestandteilen verfügt werden (Beim Grundstückkauf, muss nicht jeder Baum, das Haus etc. einzeln übertragen werden)
- Klarheit über Umfang der Sache
- Schaffung von Rechtssicherheit
44. Nenen Sie 2 Ausnahmen vom Akzessionsprinzip.
- Fahrnisbauten gehören nicht zwingend dem Eigentümer der Liegenschaft
- Fahrnispflanzen gehören nicht zwingend dem Eigentümer der Liegenschaft
- Zugehör kann (muss aber nicht) ein eigenes rechtliches Schicksal haben
- Bauwerke können einen anderen Eigentümer haben als die Liegenschaft (Baurechtsdienstbarkeit)
- Quellen können einen anderen Eigentümer haben als die Liegenschaft (Quellendienstbarkeit)
- Werkleitungen stehen im Eigentum des Werkes von dem sie ausgehen.
45. Wo liegt der Zusammenhang zwischen dem Spezialitätsprinzip und dem Akzessionsprinzip?
Akzessionsprinzip ist eine Milderung des Spezialitätsprinzip und erleichtert den Rechtsverkehr an Sachen.
Durch das Akzessionsprinzip kann über eine Sache samt Zugehör und Bestandteile Verfügt werden, während das Spezialitätsprinzip jeweils einzelne Verfügungen verlangen würde.
46. Welche Auswirkung hat das Akzessionsprinzip bei Pfandrechten?
Pfandrechte an der Hauptsache erstrecken sich auch auf Bestandteile, Zugehör und natürliche Früchte.
47. Was besagt das Substanzialprinzip?
Das Substanzialprinzip besagt, dass die Früchte mit der Ente grundsätzlich ins Eigentum des Eigentümers der Stammsache übergehen.
48. Nennen Sie 2 Ausnahmen vom Substantialprinzip.
- Wenn das Produktionsprinzip gilt: bei Nutzniessung und Pacht soll der Arbeit Leistende die Früchte zu Eigentum erhalten.
- Anriesrecht
- Aneignung wild wachsender Früchte
- gutgläubiger Erwerb
49. Was besagt das Prinzip des Formzwanges?
Für Grundgeschäfte wird eine bestimmte Form (Schriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung) verlangt.
Es ist im Sachenrecht vor allem bei Verfügungen über Grundstücken zu beachten.
50. Was besagt das Akzessorietätsprinzip?
Das Pfandrecht besteht grundsätzlich nur, wenn eine zugrunde liegende Schuld (noch) besteht.
51. Welche Auswirkungen hat das Akzessiorietätsprinzip?
- Geht die pfandgesicherte Forderung unter, geht auch das Pfandrecht unter
- Der Wert des Pfandes bzw. der Versteigerungserlös) wird zur Deckung der offenen Forderung verwendet. Ein Überrest fällt an den Verpfänder, nicht an den Gläubiger der Forderung (vgl. Verbot der Verfallklausel ZGB 816 Abs. 2 und ZGB 894)
- Wird die Forderung übertragen (Zession), geht das Pfandrecht auf den neuen Gläubiger über (OR 107)
1. Welchen Zweck hat das Publizitätsprinzip?
Dass die Rechtsverhältnisse an Sachen allgemein bekannt sind. Erreicht wird der Zweck durch Publizitätsmittel.
2. Welche Publizitätsmittel kennt man bei Fahrnis?
- Besitz
- Registereintrag (in besonderen Fällen)
3. Welche Publizitätsmittel kennt man bei Grundstücken?
Grundbuch
4. Welche Rechtsvermutung ist an den Besitz von Fahrnis geknüpft?
Rechtsvermutung des Eigentums
Wer Besitzer einer Sache ist, gilt als Eigentümer.
5. Welche Rechtsvermutung ist an den Eintrag im Grundbuch (als Eigentümer, Berechtigter einer Dienstbarkeit usw.) geknüpft?
Rechtsvermutung des Bestandes des dinglichen Rechts
Wer z.B. im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, gilt als Eigentümer.
6. Worin liegt der Zusammenhang zwischen Publizitätsprinzip und dem gutgläubigen Erwerb eines dinglichen Rechts?
Das Publizitätsprinzip bzw. die darauf aufbauende Rechtsvermutung besagt, dass der gutgläubige Erwerber das dingliche Recht tatsächlich erwirbt.
Wer sich gutgläubig auf einen falschen Eintrag im Grundbuch verlässt, wird geschützt.
Wer gutgläubig eine Fahrnis vom Nichtberechtigten erwirbt, wird ebenfalls geschützt (Ausnahme bei abhandengekommenen Sachen).
7. Nennen Sie die 2 Prinzipien die in engem Zusammenhang mit dem Publizitätsprinzip stehen.
Aus dem Publizitätsprinzip werden abgeleitet das Traditionsprinzip und das Eintragungsprinzip.
8. Was besagt das Traditionsprinzip?
Das Traditionsprinzips verlangt, dass für die Einräumung von Rechten an beweglichen Sachen grundsätzlich der Besitz an diesen Sachen übertragen werden müsse.
9. Welchen Zweck hat das Traditionsprinzip?
Zweck des Traditionsprinzips ist die Sichtbarmachung von (Übertragungen von) Rechtsverhältnissen an Fahrnis.
10. Nennen Sie die Ausnahmen vom Traditionsprinzip.
Eine Ausnahme vom Traditionsprinzip ist der Eigentumsvorbehalt und das sog. Registerpfandrecht (Pfandrechte an Vieh, Schiffen und Flugzeugen).
Hier genügt für die Entstehung des Rechtes die Eintragung im entsprechenden Register, die Besitzübertragung ist nicht notwendig. Es gilt also nicht das Traditionsprinzip, sondern das Eintragungsprinzip.
11. Was besagt das Eintragungsprinzip?
Das Eintragungsprinzip verlangt, dass für die Einräumung von Rechten an unbeweglichen Sachen (und teilweise an Fahrnis) ein Eintrag in ein Register vorgenommen werden müsse.
12. Welchen Zweck hat das Eintragungsprinzip?
Zweck des Eintragungsprinzips ist die Sichtbarmachung von Rechtsverhältnissen an unbeweglichen Sachen (und teilweise an Fahrnis).
13. Nennen Sie die Ausnahmen vom Eintragungsprinzip.
Ausnahmen vom Eintragungsprinzip sind
- das Leitungsbaurecht
- der Erbgang
14. Wie lauten die 2 Arten des Eintragungsprinzips?
Wir unterscheiden das absolute und das relative Eintragungsprinzip.
15. Was verlangt das absolute Eintragungsprinzip im Zusammenhang mit dem Übergang von Rechten an Grundstücken?
Das absolute Eintragungsprinzip verlangt, dass beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von dinglichen Rechten an Grundstücken eine Eintragung im Grundbuch absolut notwendig ist.
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