Block 9


Kartei Details

Karten 37
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 16.02.2014 / 27.02.2017
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Fallbeispiel - versicherten Sachen- Geb. und Mobiliarverglasung einer Mietwohnung

 

VN beschädigt aus Versehen die Glastüre des Hauseinganges. Die Verwaltung der Liegenschaft verlangt Ersatz der von ihr bezahlten Glasrechnung von Fr. 1'500

  • Glasbruch versichert
  • Entschädigung 0
  • Die Hauseingangstüre gehört nicht zu den vom VN ausschliesslich benützten Räume seiner Mietwohnung. Da VN aber haftbar gemacht werden kann, deckung in der PH prüfen.

Fallbeispiel - versicherten Sachen - Schaufensterscheiben einer Buchhaltung

Durch vorbeifahrendes Auto wurde ein Stein in ein Schaufenster geschleudert, schaufenster ging in Brüche. Ausstellungsgut wurde auch beschäftigt. Schaden:

  •  Ersatz Schaufenster 3'900
  • Abtransport und Deponie Scherben 150
  • Beschädigte Bücher 250
  • Abtransport Bücher 100

  • Glasbruch versichert
  • Wird nur der Ersatz der Schaufenster entschädigt 3'900
  • Einzelvers. für Schaufenster
  • Aufräumungskosten bei Glas von Geschäftsbetrieben nicht versichert
  • Folgeschäden bei Glas grundsätzlich nicht versichert
  • Aufräumungskosten für Folgeschäden nicht versichert

Fallbeispiel - Versicherte Sachen - Glasversicherung Pauschal für Gebäude


Bei Bauarbeiten müssen auch Spregungen ausgeführt werden. Dabei zerbrechen diverse Scheiben. Ersatzkosten durch Glasfirma Fr. 650

  • Glasbruch versichert
  • Ersatzkosten 0.
  • Es handelt sich um eine Explosion. Schäden als Folge von Feuer- und Elementar sind bei Diebstahl, Wasser und Glasbruch nicht versichert. (Könnte durch Gebäudefeuerversicherung gedeckt sein.)

Fallbeispiel - Versicherung Sachen Schaufensterscheiben eines Uhrenladens


Infolge Bodensenkungen wurden zwei Schaufenster beschädigt. Da erst nach Tagen repariert werden konnte, liess VN das Geschäft durch eine Sicherheitsfirma bewachen. Nun sendet er uns folgende Rechnung:

  • Gläser Ersatz Schaufenster 2'000
  • Glaser für sofort erstellte Notverglasung 500
  • Bewachungsfirma 400

  • Glasbruch ist versichert
  • Entschädigung: Ersatz Scheiben 2'000. Notverglasung 500, Überwachungsfirma 0
  • Kosten für Notverglasung sind mitversichert, Bewachung bedeutet Schadenverhütungsmassnahme udn muss auch vom Diebstahlversicherer nicht vergütet werden

Fallbeispiel - Versicherten Sachen - HR-Versicherung 100'000
Versicherte Gefahren Einbruch, Beraubung, Diebstahl zu Hause

Während Abwesenheit VN durchsuchten Unbekannte die ganze Wohnung und brachen alle abgeschlossenen Möbel auf. Der Kunde hatte vergessen die Wohnungstüre abzuschliessen. Schaden:

  • aus offene Schublade: Fr. 980 Bargeld
  • aus abgeschlossenen Kasten Münzen-Sammlung, Anschaffungspreis Fr.5'000
  • Reparatur Möbel 800


 

  • Einfacher Diebstahl zu Hause mit Aufbrechen von Behältnissen
  • Entschädigung: Bargeld Fr. 0. Münzensammlung Fr. 3'000, Möbelreparatur Fr. 800
  • Bargeld bei einf. Diebstahlt nicht versichert, Münzen fallen unter Geldwerte gemäss AVB Fr. 3000, Bei Teilschaden nicht mehr als Reparatur von bschädigten Möbel

Fallbeispiel - Versicherten Sachen HR-Versicherung Fr. 50'000
Versicherten Gefahren: Grunddeckung sowie einf. Diebstahl auswärts

Das Ruderboot, das sich den Sommer über am See in einer Bootshüttte befand, wurde gestohlen. Neuwert des Bootes Fr. 900

  • Diebstahl auswärts von nicht versicherten Sachen
  • Ruderboot 0.
  • Schiffe die nicht regelmässig nach Gebrauch wieder nach Hause genommen sind gemäss AVB ausgeschlossen

Fallbeispiel - Versicherten Sachen - Einrichtung Reisebüro Neuwert 220'000
Bargeld über zuschlagsfreie Deckung und darüber hinaus gegen Beraubung innerhalb CH+FL bis 75'000
Versicherte Gefahren - Einbruch und Beraubung

Der Buchhalter war dabei Geld zu zählen. Dazu hatte er den Kassenschrank geöffnet und ihm rund Fr. 95'000 Bargeld entnommen. Plötzlich tauchen 3 maskierten Männer mit Maschinenpistolen auf und zwangen ihn, sämtliches Bargeld in Säcke zu stopfen. Die Diebe entkamen mit einer Beute von über 90'000

 

  • versicherten Diebstahl unter Androhung von Gewalt gegen Arbeitnehmer von VN
  • Entschädigung: Bargeld Fr. 80'000 (abzüglich SB gemäss AVB 500)
  • Die zuschlagsfreie Beraubungsdeckung von Fr. 5000 gemäss AVB sowie die zuschlagspflichtige Deckung werden zusammengezählt.

Fallbeispiel - versicherte Sachen -Turnhallengebäude Fr. 2'000'000


Bei einer neu erstellen Turnhalle drang infolge Undichtigkeit im Plattenbelag von der Duschräumen her Wasser unter den Kunststoffbelag der Turnhalle. Der Schaden wurde erst bemerkt, als der Boden zu faulen begann. Es wurde versucht den Boden mit Trockungsapparaten zu retten, doch war dieser so zerstört, dass er ersetzt werden musste. Schaden:

  • Ersatz des Bodens Fr. 40'000
  • Miete von Trockungsapparaten Fr. 8'000
  • Stromverbrauch der Trockungsapparaten: Fr. 2'000
  • Mietzins während dieser Phase Fr. 4'000

  • versicherten Schaden durch Wasser an einer an die Wasserleitungsanlage angeschlossene Einrichtung
  • Entschädigung: Ersatz Boden 40'000, Miete Trockunsggeräte 8'000, Stromverbrauch 2'000, Mietzins 4'000
  • Schaden an Gebäudebestandteil, nicht mehr als Reparaturkosten, Trocknungsapparate Schadenminderungkosten mitversichert auch wenn nicht erfolgreich behoben, Stromverbrauch gehört zu Schadenminderungskosten, Mietertragsausfall in der Geb.Grunddeckung vesichert.

Fallbeispiel - Versicherten Sachen- Teppichlager im UG eines MFH Fr. 600'000 erstes Risiko
 

Nach einem heftigen Gewitter entstand von der Strassenkanalisation her ein Rückstau mit grossem Druck, welcher die unverschraubten Dolendeckel im Kellerraum zwei Meter hoch warf. Das ganze Warenlager wurde durchnässt. Trotz sofortiger Rettungsarbeiten entstand gemäss Expertise ein Schaden von Fr. 500'000
 

 

  • versicherten Schaden durch Rückstau Kanalisation
  • Entschädigung: Teppiche Fr.500'000
  • Durch Expertise Schaden an versicherten Sachen festgehalten

Fallbespiel -  Versicherten Sachen - Mehrfamilienhaus

Da einige Ziegel gebrochen waren, konnte Regenwasser ins Gebäude eindringen. Es entstand folgende Schäden:

  • Ersatz von 3 verfaulten Dachbalken Fr. 2'000
  • Wasserflecken an Zimmerdecken im 5. Stock beheben Fr. 1'000
  • Parkettboden im 5. Stock ersetzen Fr. 3'500

  • versicherten Schaden durch Regenwasser, welches ins innere des Geb. eingedrungen ist
  • Entschädigung: Dachbalken Fr 0. Zimmerdecken neu streichen Fr. 1'000, Parkettboden Fr. 3'500
  • Schäden am Dach sind nicht versichert, bei Teilschäden werden die Reparatur der anderen Sachen gedeckt

Fallbeispiel - versicherten Sachen - EFH mit Erdreichwasserwärmepumpe und Dachsonnenkollektor

Infolge eines defekten Erdregisters floss Flüssigkeit aus den Leitungen der alternativen Wärmegewinnungsanlage aus. Die Kosten des Freilegens und Eindeckens der defekten Leitungen belaufen sich auf Fr. 2'000

  • das Ausfliessen von Flüssigkeiten aus alternativen Wärmegewinnungsanlagen ist versichert
  • Entschädigung: 0.
  • Freilegungskosten von Erdregistern sind ausgeschlossen

Betriebs-Sachversicherung Motorfahzeuge Pauschal mitversichert

 

Welches ist in der Feuerversicherung der Ersatzwert für Motorfahrzeuge als Handelswaren(Neuwagen)?

Marktpreis, d.h. Einstandspreis des Garagisten, einschliesslich allfällige Kosten für Fracht, Zoll, Comionage etc. abzüglich Skonti, Rabatte und andere Vergünstigungen

Betriebs-Sachversicherung Motorfahzeuge Pauschal mitversichert

 

Welches ist in der Feuerversicherung der Ersatzwert für die 4 eigene PW's mit Kontrollschildern?


Zeitwert= Neuwert abzüglich Wertverminderung

Betriebs-Sachversicherung Motofahrzeuge pauschal mitversichert

 

Welches ist in der Feuerversicherung der Ersatzwert für fremde Fahrzeuge?


Zeiwert=Neuwert abzüglich Wertverminderung

Betriebs-Sachversicherung Motorfahzeuge pauschal mitversichert

 

Unter welchen Umständen gelangt im Schadenfall die Deckung "fremde Motorfahrzeuge" zur Anwendung?


Bei Versicherung fremder Fahrzeuge erstreckt sich die haftung auf die in Gewahrsam der VN's befindlichen oder bei ihm tankenden Fahrzeuge, die durch deren Eigentümer nicht oder nur ungenügend versichert sind. (Subsidiärdeckung)

Betriebs-Sachversicherung Motorfahzeuge pauschal mitversichert

 

Unter welchen Umständen gelangt im Schadenfall die Deckung "fremde Motorfahrzeuge" zur Anwendung?


Bei Versicherung fremder Fahrzeuge erstreckt sich die haftung auf die in Gewahrsam der VN's befindlichen oder bei ihm tankenden Fahrzeuge, die durch deren Eigentümer nicht oder nur ungenügend versichert sind. (Subsidiärdeckung)

Betriebs-Sachversicherung Motorfahzeuge pauschal mitversichert

 

Unter welchen Umständen gelangt im Schadenfall die Deckung "fremde Motorfahrzeuge" zur Anwendung?


Bei Versicherung fremder Fahrzeuge erstreckt sich die haftung auf die in Gewahrsam der VN's befindlichen oder bei ihm tankenden Fahrzeuge, die durch deren Eigentümer nicht oder nur ungenügend versichert sind. (Subsidiärdeckung)

Betriebs-Sachversicherung Motorfahzeuge pauschal mitversichert

 

Unter welchen Umständen gelangt im Schadenfall die Deckung "fremde Motorfahrzeuge" zur Anwendung?


Bei Versicherung fremder Fahrzeuge erstreckt sich die haftung auf die in Gewahrsam der VN's befindlichen oder bei ihm tankenden Fahrzeuge, die durch deren Eigentümer nicht oder nur ungenügend versichert sind. (Subsidiärdeckung)

Betriebs-Sachversicherung Motorfahzeuge pauschal mitversichert

 

Unter welchen Umständen gelangt im Schadenfall die Deckung "fremde Motorfahrzeuge" zur Anwendung?


Bei Versicherung fremder Fahrzeuge erstreckt sich die haftung auf die in Gewahrsam der VN's befindlichen oder bei ihm tankenden Fahrzeuge, die durch deren Eigentümer nicht oder nur ungenügend versichert sind. (Subsidiärdeckung)

Betriebs-Sachversicherung Motorfahzeuge pauschal mitversichert

 

Unter welchen Umständen gelangt im Schadenfall die Deckung "fremde Motorfahrzeuge" zur Anwendung?


Bei Versicherung fremder Fahrzeuge erstreckt sich die haftung auf die in Gewahrsam der VN's befindlichen oder bei ihm tankenden Fahrzeuge, die durch deren Eigentümer nicht oder nur ungenügend versichert sind. (Subsidiärdeckung)

Betriebs-Sachversicherung Motorfahzeuge pauschal mitversichert

 

Unter welchen Umständen gelangt im Schadenfall die Deckung "fremde Motorfahrzeuge" zur Anwendung?


Bei Versicherung fremder Fahrzeuge erstreckt sich die haftung auf die in Gewahrsam der VN's befindlichen oder bei ihm tankenden Fahrzeuge, die durch deren Eigentümer nicht oder nur ungenügend versichert sind. (Subsidiärdeckung)

Betriebs-Sachversicherung Motorfahzeuge pauschal mitversichert

 

Unter welchen Umständen gelangt im Schadenfall die Deckung "fremde Motorfahrzeuge" zur Anwendung?


Bei Versicherung fremder Fahrzeuge erstreckt sich die haftung auf die in Gewahrsam der VN's befindlichen oder bei ihm tankenden Fahrzeuge, die durch deren Eigentümer nicht oder nur ungenügend versichert sind. (Subsidiärdeckung)

Betriebs-Sachversicherung Motorfahzeuge pauschal mitversichert

 

Unter welchen Umständen gelangt im Schadenfall die Deckung "fremde Motorfahrzeuge" zur Anwendung?


Bei Versicherung fremder Fahrzeuge erstreckt sich die haftung auf die in Gewahrsam der VN's befindlichen oder bei ihm tankenden Fahrzeuge, die durch deren Eigentümer nicht oder nur ungenügend versichert sind. (Subsidiärdeckung)

Betriebs-Sachversicherung Motorfahzeuge pauschal mitversichert

 

Unter welchen Umständen gelangt im Schadenfall die Deckung "fremde Motorfahrzeuge" zur Anwendung?


Bei Versicherung fremder Fahrzeuge erstreckt sich die haftung auf die in Gewahrsam der VN's befindlichen oder bei ihm tankenden Fahrzeuge, die durch deren Eigentümer nicht oder nur ungenügend versichert sind. (Subsidiärdeckung)

Betriebs-Sachversicherung Motorfahzeuge pauschal mitversichert

 

Unter welchen Umständen gelangt im Schadenfall die Deckung "fremde Motorfahrzeuge" zur Anwendung?


Bei Versicherung fremder Fahrzeuge erstreckt sich die haftung auf die in Gewahrsam der VN's befindlichen oder bei ihm tankenden Fahrzeuge, die durch deren Eigentümer nicht oder nur ungenügend versichert sind. (Subsidiärdeckung)

Betriebs-Sachversicherung Motorfahrzeuge pauschal mitversichert

 

Nenne den Unterschied bezüglich Elementarschadendeckung bei neuen MF als Handelswaren im Gebäude oder im Freien.

 

 

  • Motorfahrzeuge im Gebäude : Elementarschaden-Normalrisiko
  • Motorfahrzeuge im Freien: Motorfahrzeuge als Warenlager im Freien oder unter Schirmdach gelten als Elementar-Spezialrisiko und sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschlagsprämie versichert

Betriebs-Sachversicherung Motorfahrzeug pauschal mitversichert

Was ist unter einem Tierschaden im Rahmen der MF-Pauschalversicherung zu verstehen und welche Vorkehrungen sind bei Tierschäden zu treffen? 

  • Schäden infolge Kollision mit Tier sind versichert, schäden durch das Ausweichen nicht versichert
  • zuständige Organe (Polizei, Wildhütter) müssen über das Ereignis ein Protokoll aufnehmen oder der Tierhalter muss das Ereignis bestätigen

Betriebs-Sachversicherung Motofahrzeuge Pauschal mitversichert
Fallbeispiel

Von einem im freien stehenden Fahrzeug werden vier spezielle Räder mit einem Ersatzwert von je Fr. 700 abmontiert und gestohlen. Ist die Deckungs gemäss Zusatzbedingungen gegeben? Wenn ja, wie hoch ist die Entschädigung?

 

  • Deckung: ja, einzelne Bestandteile und angeraubtes oder unter Verschluss befindliches Zubehör werden auch vergütet, wenn sie ohne das Fahrzeug gestohlen werden.
  • Entschädigung: 4 x Fr. 700 abzüglich obligatorischer SB von 500, Entschädigung: 2'300

Betriebs-Sachversicherung Motorfahrzeug pauschal mitversichert

Ein Garagist erklärt, dass er im letzten Winter einen grösseren Schaden an 3 neuen FZ (Handelswaren) erlitten hätte. Vom Dach sei Schnee gefallen, und die Autos seien erheblich beschäfigt worden. Der bisherige Versicherer habe die Deckung abgelehnt, da er das Warenlager nicht speziell gegen Elementarschäden versichert habe. Teilen Sie Ihre Meinung.

Die Begründung ist falsch, da Schneetutsch im Gegensatz zu Schneedruck im Rahmen der ZB der MF-Pauschalversicherung durch die Feuer-Versicherung zuschlagsfrei mitversichert ist. Schneedruck hingegen gilt als Elementar-Spezialrisiko, das ist nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert

Fallbeispiel - Versicherte Gefahren - eigene und fremde Fahrzeuge am Standort
Versicherte Gefahren Feuer und Diebstahl

 

Bei Schweissarbeiten entstand ein Brand, bei welchem 3 Fahrzeuge beschädigt wurden

  • Garagewagen Fr. 700
  • 1. Kundenwagen (Besitzer keine Kasko) Fr. 900
  • 2. Kundenwagen (Besitzer hat eine Kaskovers. will diese aber nicht belasten) Fr. 1500

  • Deckung: versicherten schadenfeuer
  • Entschädigung: Garagewagen Fr. 700, 1. Kundenwagen Fr.900, 2. Kundenwagen Fr.0.
  • Begründung: versichertes eigenes Fahrzeug. versichertes kundenfahrzeuges ohne Kasko, 2. Kundenfahrzeug - Kaskoversicherung geht der Versicherung fremder Motorfahrzeuge vor

Fallbeispiel - Versicherten Sachen - Eigene und fremde Motorfahrzeuge am Standort
Versicherte Gefahr Diebstahl

 

Von einem im Freien zur Reparatur bereitgestellten Kundenfahrzeug wurder über Nacht die Räder abgeschraubt und mitgenommen. Der Kunde hat keine Kaskoversicherung, welche den Diebstahl decken würde. Der Wert der Räder beläuft sich auf Fr.1'000

 

  • Deckung: einfacher Diebstahl ist versichert
  • Entschädigung: Ersatz der Räder (Zeitwert) Fr.700 abzüglich SB Geschäftsbetriebe Fr. 500
  • Begründung: Einzelne Bestandteile und angeschraubtes oder unter Verschluss befindliches Zubehör werden auch vergütet, wenn sie ohne das Fahrzeug gestohlen werden

Fallbeispiel - Versicherten Sachen - Gruppe 1 Autos als Handelswaren Fr. 400'000
Gruppe 2 -  2 Fremde MFZ am Standort Fr. 200'000

 

Durch Hagelschlag wurden im Freien ausgestellte Waren beschädigt

  • Reparatur Neuwagen Fr.20'000
  • Reparatur Kundenwagen (Besitzer haben keine Kasko) Fr. 10'000

  • Deckung: versichertes Elementarereignis
  • Entschädigung: Gruppe 1 Reparaturkosten Neuwagen Fr.0.
    Gruppe 2 Reparaturkosten Kundenwagen Fr. 10'000 (abzüglich oblig. ES-SB 10% der Entschädigung mind Fr. 2500 max Fr.50'000) = 2'500
  • Begründung: Elementarschäden an Fahrzeugen die sich als Warenlager im Freien oder unter Schirmdach befinden sind nur unter besonderer Vereinbarung versichert.
    Versicherte fremde Fahrzeuge ohne Kasko. Handelt sich um Erst-Risiko-Versicherung. Schaden wird bis zum Total der VS ohne anrechnung einer Unterversicherung vergütet

Fallbeispiel - Versicherte Sachen Landwirtschaftsinventar Fr. 150'000
Versicherte Gefahren Feuer und Diebstahl

Über Nacht entwendeten Diebe eine Sense aus einer nicht abgeschlossenen Scheune. Wert Fr. 250

  • Deckung: Einfacher Diebstahl versichert
  • Entschädigung: Sense Fr. 250 abzüglich SB für Landwirtschaftsbetriebe Fr. 200
  • Begründung: Werkzeuge gehören zum versicherten Landwirtschaftsinventar

Fallbeispiel - Versicherten Sachen - Hausrat und Landwirtschaftsinventar

Obwohl das Wetter während der "Heuete" kühl und oftmals regnerisch war und das Heu nicht immer vollständig trocken eingebracht werden konnte, unter es der VN die Heustöcke in seinen beiden Scheunen regelmässig mit der Sonde auf Überhitzung zu kontrollieren. Als Scheune A plötzlich bis auf die Grundmauer niederbrannte, trug die Feuerwehr den Heustock in Scheune B ab, wobei es sich zeigte, dass im intern des Stocks bereits eine Temperatur von 80 Grad geherrscht hatte . Schadenliste:

  • Scheune A: Verbrannte Scheune Fr. 120'000, verbrannte Maschinen Fr. 20'000, verbranntes Heu Fr. 4000
  • Scheune B: Übergärtes, wertloses Heu Fr. 300, Abrechnung der Feuerwehr Abtransports des Heus Fr. 200

  • Deckung: versichertes Schadenfeuer
  • Entschädigung A: Scheune Fr 0. Maschinen Fr. 20'000, Heu Fr. 4'000
  • Begründung A: Geb. nicht vers. Gegenstand der Police. Maschinen + Heu gehören zum Inventar
  • Entschädigung B: Heu Fr. 300, Feuerwehr Fr 0.
  • Begründung: Übergärungsschäden an Dürrfutter nur versichert sofern in Police aufgeführt, Leistungen öffentlichen Feuerwehr grundsätzlich unentgeltlich. Räumungskosten nur versichert, wenn in Police erwähnt. Folgekosten einer nicht versicherten Gefahr

Fallbeispiel - Wertsachenversicherung
Versicherten Sachen Herrenring ¨mit Brillant: Fr. 32'000

Der VN vergügnete sich im Prater in Wien. Nach seiner Rückkehr ins Hotel stellte er den Verlust seines Ringes fest. Der Schaden wurde Fundbüro und Polizei gemeldet. Ein gleicher Ring kostet heute Fr. 31'000.

  • Deckung: versichertes Verlieren
  • Entschädigung: Herrenring Fr. 31'000 abzüglich SB 10 % der Entschädigung mind 200
  • Begründung: Eine Wertsachenpolice hat nicht den Charakter einer Vortaxe

Fallbeispiel - Wertsachenversicherung
Versicherten Sachen Schmuckstücke und Pelze gem Verzeichnis GesamtVS Fr. 350'000, davon Pelze Fr 70'000

Aus Anlass eines Familienfestes holte der VN Schmuckstücke im Wert von Fr. 200'000 aus dem Banksafe und deponierte sie in der Nachttischschublade. Eine kurze abwesenheit des VN's genügte, dass Einbrecher die Wohnung durchstöberte und die Schmuckstücle sowie einen Pelz im Wert von Fr.30'000 entwendeten. Der VN ersucht um Vergütung des Schaden von Fr. 230'000

  • Deckung: versicherten Diebstahl
  • Entschädigung: Schmuckstücke Fr. 100'000, Pelze Fr. 30'000 (abzügl. SB 10% der Entschädigung mind. 200)
  • Begründung: Ersatz der Schmuckstücke unter Berücksichtigung der Summenbegrenzung von Fr. 100'000 für nicht beaufsichtigten Schmuck ausserhalb von sicherheitsbehältnissen, Ersatz des Pelzmantels.

Fallbeispiel - Wertsachenversicherung
Versicherten Sachen Diamantring Fr. 5'000

Der VN hatte Freunde zu einer Party eingeladen. Die VN stellte am nächsten Morgen fest, dass an Ihrem Fingerring der Diamand fehlte. An Einzelheiten des Abends konne sie gemäss Polizeirapport nicht mehr erinnern. Nach Angaben des Bijoutiers wurde die Fassung des Ringes gewaltsam beschädigt. Die VN schliesst aus, dass ihre Gäste für den Diebstahl in Frage kommen. Durchsuchung des Hauses blieben ergebnislos.

  • gleicher stein kostet heute Fr. 4'000
  • Neuwert des noch vorhanden Ringes würde in unbeschädigtem Zustand Fr. 1'000 betragen
  • Für die Rücknahme des beschädigten Ringes würde der Bijoutier noch Fr.300 geben

  • Deckung: entweder versicherte Beschädigung mti teilweisen Verlust oder um einen versicherten Diebstahl handeln.
  • Entschädigung: Preis eines gleichen Steins 4'000 + Kosten Montage + allfälligem Minderwert oder
    Real oder Naturaersatz durch Lieferung eines gleichen Ringes oder
    Diamantring 5'000 minus Restwert 300
    Abzüglich SB 10 % der Entschädigung mind 200