Klagen, Voraussetzungen, usw.

Barbara Kühne

Barbara Kühne

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 26.05.2013 / 26.05.2013
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XIV. Bereicherungsklagen, S. 289

Wann liegt ungerechtfertigte Bereicherung vor?

Wenn eine Vermögensverschiebung ohne rechtfergigenden Grund stattgefunden hat, sodass ein Vermögenswert jemandem zugekommen ist, dem er nicht zusteht.

XIV. Bereicherungsklagen, S. 290/291

In welchen Fällen wird schulrechtlich restituiert?

  • Eigentumserwerb durch kausale TRADITIO
  • Eigentumserwerb durch abstrakte Verfügung (MANCIPATIO und IN IURE CESSIO)
  • originärer EIgentumserwerb (Verbindung, Verbrauch von Geld, Verarbeitung; nicht USUCAPIO und nicht beim BONAE FIDEI POSSESSOR!)

XIV. Bereicherungsklagen, S. 291

Welche Möglichkeit hat X, der dem Y 100 durch STIPULATIO versprochen hat, wenn der dessen Tochter heiratet, in die Stipulation auf den Zweck des Versrpechens aber nicht Bezug genommen hat; die Hochzeit nicht zustande kommt und Y den X auf 100 klagt?

STIPULATIO ist als abstraktes Versprechen gültig!

  • EXCEPTIO DOLI entgegenhalten
  • in späterer Zeit: mit CONDICTIO LIBERATIONIS auf Befreiung von der Verpflichtung klagen

XIV. Bereicherungsklagen, S. 291

Was ist die CONDICTIO als Klagetyp?

Eine ACTIO IN PERSONAM, die auf Zahlung eines bestimmten geschuldeten Geldbetrags - CERTA RES - oder auf Leistung einer bestimmten Sache - CERTA PECUNIA - geht.

XIV. Bereicherungsklagen, S. 292

Welche Typen von Kondiktionen lassen sich unterscheiden?

  • CONDICTIO INDEBITI
  • CONDICTIO OB REM
  • CONDICTIO TURPEM CAUSAM

Und die CONDICTIO (EX CAUSA) FURTIVA als deliktische Schadenersatzklage, nicht als Bereicherungsklage!

XIV. Bereicherungsklagen, S. 292

Wozu dient die CONDICTIO INDEBITI?

Was sind ihre Voraussetzungen?

dem Rückgängigmachen einer Vermögensverschiebung, die durch irrtümliche Leistung einer Nichtschuld zustande gekommen ist.

Voraussetzungen:

  • Leistung
  • Nichtschuld
  • Irrtum

XIV. Bereicherungsklagen, S. 293

Warum wird die CONDICTIO INDEBITI von Gaius als "Realobligation" bezeichnet?

Weil sie auf einer DATIO beruht durch die der Empfänger Eigentum erworben hat.

XIV. Bereicherungsklagen, S. 293

Wie muss die Vermögensverschiebung bei einer CONDICTIO INDEBITI erfolgt sein?

Durch eine bewusste Vermögenszuwendung des Leistenden, die der Kondiktionsschuldner bewusst empfangen hat.

 

Keine Leistung liegt vor, wenn eine Vermögensverschiebung bloß aus sachenrechtlichen Gründen stattfindet, ohne dass Ent- und Bereicherter dabei ein Geschäft abwickeln wollen (Verbindung, gutgläubige AEDIFICATIO IN AREA ALIENA, ...)

XIV. Bereicherungsklagen, S. 294

Was gilt als Nichtschuld?

  • Eine Verpflichtung, die tatsächlich nicht besteht
  • eine Verpflichtung, gegen die der Schuldner eine dauernde Einrede hat (gilt nicht, wenn das Schuldverhältnis eine Naturalobligation ist - zB EXCEPTIO SC MACEDONIANI - gezahlt => keine Rückerstattung möglich)
  • Aufschiebend bedingte Verpflichtung und Leistung vor Bedingungseintritt irrtümlich erbracht --> kann kondiziert werden, solange Bedingung nicht eingetreten ist.
  • Verpflichtung eines Mündels, die dieser ohne Mitwirkung des Vormundes eingegangen ist --> keine Naturalobligation --> leisteter trotzdem = kondizierbare Nichtschuld

XIV. Bereicherungsklagen, S. 294

Was bedeutet die Voraussetzung "Irrtum" bei der CONDICTIO INDEBITI?

Was ist die Folge der wissentlichen Annahme der Leistung einer Nichtschuld?

Der Leistende muss an das Bestehen eiens Verpflichtung geglaubt haben

Wissentlich Nichtschuld leisten --> keine CONDICTIO INDEBITI

Wenn Empfänger weiß, dass es die vom Leistenden irrrtümlich angenomene Verpflichtung nicht gibt und trotzdem annimmt, begeht er mit Empfangen ein FURTUM --> Leistender ist zu CONDICTIO FURTIVA und ACTIO FURTI legitimiert.

XIV. Bereicherungsklagen, S. 295

Was für eine Art von Leistung wird mit der CONDICTIO OB REM kondiziert?

Wie wird sie noch bezeichnet

Leistung, die man im Hinblick auf eine Gegenleistung, die dann aber nicht zustande gekommen ist, erbracht hat.

Kein durchsetzbarer Kontrakt zwischen Leistendem und Empfänger!

Noch bezeichnet als:

  • CONDICTIO OB CAUSAM DATORUM
  • CONDICTIO CASUA DATA CAUSA NON SECUTA

XIV. Bereicherungsklagen, S. 296

Welche Klage greift ein, wenn ein Rechtsgrund zunächst gegeben ist, nachträglich aber wegfällt?

CONDICTIO OB CAUSAM FINITAM

XIV. Bereicherungsklagen, S. 296

Worauf geht die CONDICTIO OB TURPEM VEL INIUSTAM CASUAM?

Auf Rückerstattung einer Leistung, die im Hinblick auf einen sittenwidrigen (TURPIS CAUSA) oder verbotenen (INIUSTA CAUSA) Zweck erbracht wurde.

XIV. Bereicherungsklagen, S. 297

Wann kommt keine Rückforderung mittels ACTIO OB TURPEM VEL INIUSTAM CAUSAM in Frage?

Wenn der Vorwurf der Missbilligung nicht nur den Empfänger, sondern auch den Leistenden trifft.

IN PARI TURPITUDINE MELIOR EST CAUSA POSSIDENTIS

XIV. Bereicherungsklagen, S. 298

Wie heißen die Verhältnisse bei einem dreipersonalen Anweisungsverhältnis, wenn A der Anweisende, B der Angewiesene und C der Anweisungsempfänger ist?

A <-> B: Deckungsverhältnis

A <-> C: Valutaverhältnis

B <-> C: Einlösungsverhältnis

XIV. Bereicherungsklagen, S. 298/299

Welche Arten der Anweisung können unterschieden werden? Wozu wird der Angewiesene jeweils angewiesen?

Zahlungsanweisung, Verpflichtungsanweisung

Zahlungsanweisung: A weist B an, dem C etwas zu zahlen.

Verpflichtungsanweisung: A weist B an, dem C etwas zu versprechen.

XIV. Bereicherungsklagen, S. 299

Was bedeutet Aktiv-, was Passivdelegation?

Aktivdelegation: A ist Gläubiger des B und weist B an, das was B ihm schuldet, dem C zu versprechen
= Novation mit Gläubigerwechsel

Passivelegation: A ist Schuldner des C und weist B an, das was A dem C schuldet, dem C zu versprechen
= Novation mit Schuldnerwechsel

XIV. Bereicherungsklagen, S.

Wie wird bei Zahlungsanweisungen rückabgewickelt?

Mangel im Deckungsverhältnis => Was B dem A geleistet hat muss rückgängig gemacht werden: B kann von A kondizieren, was er C geleistet hat.

Mangel im Valutaverhältnis => Was A dem C geleistet hat, muss rückgängig gemacht werden: A kann von C kondizieren, was B diesem geleistet hat.

Mangel in Deckungs- und Valutaverhältnis => B kann seine Leistung direkt bei C kondizieren.

XIV. Bereicherungsklagen, S. 301

Was hat der Bereicherungsschuldner unter welchen Umständen zu leisten?

Bereicherungsschuldner hat Sache noch: Herausgeben oder Schätzwert ersetzen

Bereicherungsschuldner hat bereits über Sache verfügt:
a) im wissen, dass er die Sache aus ungerechtfertigter Bereicherung schuldet: Schätzwert ersetzen
b) gutgläubig: Befreiung von Ersatzpflicht; außer es gibt ein Surrogat/stellvertretendes Commodum in seinem Vermögen (Kaufpreis statt verkaufter Sache, OPERAE LIBERTORUM, usw.)

XIV. Bereicherungsklagen, S. 302/303

Welche sonstigen Bereicherungsklagen gibt es? Worauf beruhen sie?

ACTIO IN FACTUM, ACTIO UTILIS, ...

Beruhen nicht auf einer Leistung - zB versch. Fälle des originären Eigentumserwerbs.

XIV. Bereicherungsklagen, S. 303

Wie groß ist der Umfang der vom Prätor gewährten Rechtsbehelfe für Vermögensverschiebungen, die nicht auf einer Leistung beruhen?

Der Umfang bemisst sich nach dem Vermögenszuwachs beim Beklagten: QUANTO LOCUPLETIOR FACTUM EST

XIV. Bereicherungsklagen, S. 303

Welche Lösungen gibt es im Fall, dass ein Mündel (PUPILLUS) seinen Schuldner B ohne Mitwirkung des Vormundes anweist, seinem Gläubiger C Geld auszuzahlen, wenn B wirklich Schuldner des A ist bzw. nicht Schuldner des A ist?

B ist wirklich Schuldner des A:

Mündel wird gegenüber C von seiner Schuldbefreit, Schuld des B dem Mündel gegenüber erlischt nicht, weil Anweisung ohne AUCTORITAS TUTORIS geschehen ist. Wenn Vormund aber den B im Namen des Mündels klagt, kann B EXCEPTIO (DOLI) entgegen halten.

 

B hält sich irrtümlich für Schuldner des A:

Mündel wird auch hier von seiner Schuld gegenüber C befreit, im Verhältnis B - A tritt ungerechtfertigte BEreicherung ein. CONDICTIO INDEBITI wird aber verneint, da der Empfänger der irrtümlich geleisteten Nichtschuld ein Mündel ist, das die Anweisung ohne AUCTORITAS TUTORIS vorgenommen hat.

B habe aber eine ACTIO UTILIS gegen A auf den Betrag, um den A bereichert ist - QUANTO LOCUPLETIOR FACTUS EST.