RL 2

Test

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Leuenberger Daniel

Leuenberger Daniel

Fichier Détails

Cartes-fiches 8
Langue Deutsch
Catégorie Allemand
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 25.11.2014 / 26.11.2014
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Rechtssubjekte

Nur die sogenannten Rechtssubjekten können Rechte und Pflichten haben d. h. am Rechtsleben teilnehmen. Zu den Rechtssubjekten zählen = Natürliche Menschen, Juristische Personen

Rechtsobjekte =

Darunter versteht ,am den Gegenstand, auf den sich ein Recht bezieht: Materielle Güter = ein Buch, ein Grundstück Immaterielle Güter= Urherberrechte oder Patente ( das Recht an einer Erfindung)

Rechtsfähig

Die natürlichen Personen sind rechtsfähig von Geburt an bis zum Tod. Auch Kleinkind kann also Rechte und Pflichten haben.

Rechtsfähig

Juristische Personen sind rechtsfähig, sobald sie im Handelsregister eingetragen sind.

Handlungsfähigkeit

Die Fähigkeit, selbständig Rechtgeschäfte abzuschliessen = Natürliche Personen sind Handlungsfähig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind • Volljährig • Urteilsfähig = wer die Tragweite seiner Handlung erkennen kann. • Nicht geistig Behindert ist

Handlungsunfähigkeit

sind urteilsunfähige Personen, Minderjährige sowie Personen unter umfassender Beistandschaft

Volle Handlungsunfähigkeit

Urteilsunfähige Personen können sich nicht selber verpflichten. Schliessen sie dennoch Geschäfte ab, haben ihre Handlung rechtlich keine Wirkung.

Beschränkte Handlungsunfähigkeit

= sind urteilsfähig, aber nicht handlungsfähig. Sie können sich nur mit Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters verpflichten.