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Set of flashcards Details
Flashcards | 16 |
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Language | Italiano |
Category | Maths |
Level | Primary School |
Created / Updated | 24.05.2016 / 29.05.2016 |
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Entstehungsgründe einer Obligation?
Vertrag (Art. 1 OR)
unerlaubter Handlung (Art. 41 OR)
ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 OR)
Was ist zum Vertragsabschluss erforderlich?
-übereinstimmende, gegenseitige willensäusserung der parteien auf die wesentlichen punkte
-die übereinstimmung wird als konsens bezeichnet
objektive wesentlich/subjektiv wesentlich?
objektiv: was im minimum zum vertrag gehört (kauftpreis, kaufsache)
subjektiv: manchmal gewisse punkte so wichtig für partei, dass ohne diese vertrag nicht abgeschlossen wird (bsp. hotel preis, anzahl nächte, UND Zimmerlage. gast muss zimmer mit seeblick ausdrücklich verlangen)
objektiv unmöglich`?
partei verkauft der anderen den pluto
sittenwiedrig?
Es werden Schmiergeldzahlungen vereinbart.
Eine Frau verpflichtet sich vertraglich, keine Kinder zu bekommen.
Ein Arbeitsvertrag auf Lebenszeit (Fall von Art. 27 Abs. 2 ZGB)
Nicht sittenwidrig ist es hingegen, eine Wohnung an eine Prostituierte für "Massage, Sauna" zu vermieten.
rechtswiedrig?
Gemäss Betäubungsmittelgesetz ist der Handel mit Haschisch verboten und strafbar. Verkauft also ein Dealer jemandem ein Pfund "Schwarzer Libanese", so ist dieser Vertrag nichtig.
zwinende bestimmungen?
Diese Normen können nicht durch einen Vertrag abgeändert werden
bsp. probezeit in einem lehrvertrag
relativ zwingende bestimmung?
Diese dürfen nur zugunsten der schwächeren Vertragspartei abgeändert werden
bsp. Ein Arbeitgeber vereinbart mit seinem Arbeitnehmer, dass er nur drei Wochen Ferien hat, obwohl Art. 329a OR mindestens vier Wochen vorschreibt. Diese Vereinbarung ist ungültig. Hingegen dürften fünf Wochen Ferien vereinbart werden.
dispositive bestimmung?
Diese Normen kommen nur zur Anwendung, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
bsp.
Gemäss Art. 371 Abs. 2 OR verjähren die Mängelrechte des Bauherrn gegen den Unternehmer nach Ablauf von fünf Jahren. Hier können sowohl kürzere wie längere Fristen vereinbart werden.
bewirtungspflicht? (zwang zum vertragsabschluss)
in gewissen kantonen. sofern gast nich offensichtlich zahlungsunfähig ist oder sich ungebührlich verhält: Wirt muss aufpassen dass er sich nicht auf rassistische motive stützt
Formfreiheit?
-einfache schriftlichkeit: vertrag muss handschriftlich unterzeichnet sein
-Qualifizierte Schriftlichkeit: neben unterschrift noch ein weiterer vertragsbestandteil schriftlich. bsp Bei der Bürgschaft unter Privaten bis zu CHF 2'000.-- muss im schriftlichen Dokument neben der Unterschrift noch der Bürgschaftsbetrag handschriftlich eingetragen sein (Art. 493 Abs. 2 OR).
-öffentliche beurkundung: notar. bsp. Grundstück
mängel bei vertragsabschluss?
übervorteilt wurde (Art. 21 OR),
sich wesentlich geirrt hat (Art. 23 ff. OR),
absichtlich getäuscht wurde (Art. 28 OR),
bedroht wurde (Art. 29 f. OR).
folge: Anfechtbarkeit, d.h. die benachteiligte Person kann erklären, dass sie die Abmachung nicht halten will
übervorteilung?
Offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung,
Notlage, Unerfahrenheit oder Leichtsinn auf Seiten der übervorteilten Partei,
Ausnutzung der Situation des Übervorteilten durch den Übervorteilenden
bsp. drogensüchtige braucht geld, verkauft fahrrad, käufer drückt preis
Verein?
-ideelle - also nicht wirtschaftliche - Ziele verfolgt und über Statuten verfügt
-Ein Verein gilt als gegründet, wenn die Statuten schriftlich abgefasst sind, diese von der Gründungsversammlung genehmigt und von den unterschriftsberechtigten Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet sind.
-mindestens zwei Organe. Es sind dies der Vereinsvorstand (ZGB 69) sowie die Versammlung der Mitglieder
-Versammlung der Mitglieder ist das oberste Organ des Vereins. Es entscheidet mit Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
Rechtsgeschäft?
Willensäusserung einer Person, die darauf gerichtet ist, eine dem erklärten Willen entsprechende Rechtsfolge eintreten zu lassen.
bsp. -kündigung, -offerte, - mahnung
Grenzen der Vertragsfreihiet?
Zwingendes Gesetzesrecht (OR 19)
-Objektive Unmöglichkeit,
-Rechtswidrigkeit,
- Sittenwidrigkeit
des Vertragsinhaltes (OR 20)
Folge: Nichtigkeit