ReWe - Buchführung

1. Semester, HWR Berlin, Modul ST-109

1. Semester, HWR Berlin, Modul ST-109


Kartei Details

Karten 67
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 12.03.2013 / 13.07.2015
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Gliederung des Rechnungswesens

- Extern:

Informationen für unternehmensfremde Personen (gesetzlich festgeschrieben);

Finanzbuchhaltung

- Intern:

Informationen für Unternehmensangehörigen Personen (freiwillig zur eigenen Information);

Kostenrechnung, Statistik, Planungsrechnung

Grundbegriffe des Rechnungswesens

Einzahlungen, Auszahlungen:

Erhöhung bzw.. Verminderung der liquiden Mittel(sofort verfügbares Bankguthaben/Kasse)

Einnahmen, Ausgaben:

Zu- und Abflüsse der liquiden Mittel um Forderungen und Verbindlichkeiten

Erträge, Aufwendungen:

Wertezuwachs bzw. Werteverzehr (AV/UV)

Wer ist Kaufmann?

- kraft Gewerbebetrieb (Istkaufmann) nach §1 HGB, Merkmal: in kfm. Weise eingerichteter Gewerbebetrieb

- kraft freiwilliger Eintragung (Kannkaufmann) nach §2 HGB für Kleingewerbe und nach §3 HGB für Land- und Forstwirtschaft

- kraft Rechtsform (Formkaufmann) nach §6 HGB 

Welche Inventurverfahren gibt es?

- Stichtagsinventur nach §240 HGB

(10 Tage vor oder nach dem Bilanzstichtag)

- Zeitverschobene Inventur nach §241(3) HGB

(3 Monate vor bzw.  2 Monate nach dem Bilanzstichtag)

- Permanente Inventur nach §241(2) HGB

(Ständige Fortschreibung der Bestände)

Wer ist buchführungspflichtig?

- Nach Handelsrecht §238 HGB: Jeder Kaufmann

- Nach Steuerrecht

§140 AO: Wer nach Handelsrecht verpflichtet ist, ist dies auch nach Steuerrecht;

§141 AO: Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte sind auch dann buchführungspflichtig wenn eine der folgenden Grenzen überschritten ist:

Umsätze >500.000 €,  Wirtschaftswert >25.000 €, Gewinn >50.000 €

Wann ist eine Befreiung von der Pflicht zur Buchführung/Erstellung des Inventars möglich?

Nach §241a HGB, wenn die Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfüllt werden

Gewinn- und Verlustfall beim GuV-Konto und beim EK-Konto

GuV: Gewinn im Soll, Verlust im Haben

EK: Gewinn im Haben, Verlust im Soll

Zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen

Siehe Bild 

Welche Rückstellungen gibt es?

- Verbindlichkeitsrückstellungen nach §249(1) S.1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten

- Aufwandsrückstellungen nach §249(1)S.2 HGB für künftige Ausgaben

- Drohverlustrückstellung nach §249(1)S.1 HGB für schwebende Geschäfte

Kontenübersicht

Siehe Bild

Wie erfolgt die Buchung von getrennten Warenkonten mittels der Bruttomethode?

  1. GuV an WEK (Wareneinkauf)
  2. WVK (Warenverkauf) an GuV

Siehe Bild.

Wie erfolgt die Buchung von getrennten Warenkonten mittels der Nettomethode?

  1. WVK an WEK
  2. WEK an GuV bzw. GuV an WEK

Siehe Bild.

Wie wird die Umsatzsteuer mit der Drei-Konten-Methode verbucht?

Siehe Bild.

Wie wird die Umsatzsteuer mit der Zwei-Konten-Methode verbucht?

Siehe Bild.

Wie wird das Vorsteuer-Konto eingeordnet?

  • Aktivkonto
  • Forderung gegenüber Finanzamt
  • wird nicht direkt über Bank abgeschlossen, da man nicht weiß, wann FA Forderung begleicht

Norm für die Pflicht zur Aufstellung (Bilanz, Abschluss)

§ 242 Abs. 1 und 2 HGB

Norm für Aufstellungsgrundsätze (GoB)

§ 243 Abs. 1 und 2 HGB

Normen für Sprache, Währungseinheit und Unterzeichnung des Jahresabschlusses

§ 244 und § 245 HGB

Norm für Inhalt der Bilanz

§ 247 Abs. 1 und 2 HGB

Norm für Vollständigkeit und Verrechnungsverbot

§ 246 Abs. 1 und 2 HGB

Norm für Bilanzierungsverbote und -wahlrechte

§ 248 HGB

Norm für Bewertungsgrundsätze

§ 252 HGB

Norm für allgemeine Bilanzierungsgrundsätze für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB

§ 264 Abs. 1 und 2 HGB

Norm für allgemeine Gliederungsgrundsätze für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB

§ 265 HGB

Was sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach § 252 Abs. 1 HGB?

  • Bilanzidentität
  • Going-Concern Prinzip
  • Einzelbewertung
  • Stichtagsbewertung
  • Vorsichtige Bewertung
    • Imparitätsprinzip
    • Realisationsprinzip
  • Periodenabgrenzung
  • Bewertungsstetigkeit

Was ist das Imparitätsprinzip?

  • absehbare Verlust sind zu berücksichtigen
  • eingetretene Wertsteigerungen bleiben, wegen des Anschaffungswertprinzips unberücksichtigt

Was ist das Realisationsprinzip?

  • Gewinne sind zu erst zu berücksichtigen, wenn sie realisiert sind, z.B. bei Veräußerung des Wirtschaftsgutes

Norm für die Pflicht zur Prüfung

§ 316 HGB

Norm für Gegenstand und Umfang der Prüfung

§ 317 HGB

Norm für die Bestellung des Abschlussprüfers

§ 318 HGB

Was umfasst die Offenlegungspflicht für wen, warum und wie lange ist dafür Zeit?

Siehe Bild.

Was ist der Zweck des Anhangs?

  • Ergänzung von Bilanz und GuV zur Verbesserung der Aussagen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Vermeidung von Fehlinterpretationen

Was sind die Funktionen des Anhangs?

Wie ist der Anhang strukturell aufzubauen?

Was sind die Vorschriften zur Aufstellung des Anhangs?

  • Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
  • Wahlpflichtangaben nach § 286 HGB

Welche Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung gibt es?

► Rahmengrundsätze

  1. Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
  2. Grundsatz der Richtigkeit und Vollständigkeit
  3. Bruttoausweisprinzip (Saldierungsverbot)
  4. Grundsatz der Einzelbilanzierung
  5. Grundsatz der Einzelbewertung
  6. Grundsatz der Willkürfreiheit

► Abgrenzungsgrundsätze

  1. Vorsichtsprinzip
  2. Periodenabgrenzung

► Ergänzende Grundsätze

  1. Bilanzidentität
  2. Bilanzkontinuität und Darstellungsstetigkeit
  3. Unternehmensfortführung/ Going-Concern Prinzip

► Dokumentationsgrundsätze

  1. Belegprinzip
  2. Systematischer Aufbau
  3. Verständlichkeit

Norm für Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit

§ 243 Abs. 1 und 2 HGB

Norm für Grundsatz der Richtigkeit und Vollständigkeit

§ 246 Abs. 1 HGB

Norm für Bruttoausweisprinzip (Saldierungsverbot)

§ 246 Abs. 2 HGB

Norm für den Grundsatz der Einzelbilanzierung

§ 240 Abs. 1 HGB