Rechtslehre
Familienrecht
Familienrecht
Kartei Details
Karten | 22 |
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Lernende | 13 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 19.11.2013 / 12.03.2025 |
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Was ist familenrecht?
es werden alle rechtsnormen zusammengefasst, die die rechtsverhältnisse der durch verlobung, ehe, lebenspartnerschaft und verwandtschaft verbundenen personen
wird in verwandtschaft/schwägerschaft, ehe/lebenspartnerschaft und vetreuungsrecht unterteilt
besonderheiten familienrecht
-bis auf eheliches güterrecht sind alle zwingendes recht
- höchstpersönlich, nicht übertragbar
- aus ihnen resultieren pflichten
verwandtschaft/schwägerschaft
rechtsfolgen?
- unterhaltspflicht (gerade linie)
- erbrecht
- ehehindernis
- aussage-und zeugnis verweigerungsrecht
verwandtschaft/schwägerschaft begründet durch?
- abstammung
-rechtsakt (adoption)
besonderheit für ehegatten
- sind weder verwandt noch verschwägert. verhältnis ist gesondert geregelt
ehe
= staatlich geschützte lebensgemeinschaft zwischen mann und frau
(geschützt wegen der kinder)
verlöbnis
-zeitlich der ehe vorgelagert
- ernsthafte versprechen zwischen 2 gegengeschlechtlichen personen
- müssen ledig, verwitwet, geschieden sein
- formfreier vertrag ab 18
rechtsfolgen verlöbnis
- zeugnis-und aussageverweigerungsrecht
- recht, eheverträge zu schließen
rechtsfolgen entlobung
- gescheke sind zurückzugeben
- schadensersatzanspruch auch gegenüber dritte (eltern, großeltern) die auf verlobung vertraut haben
eheschließung
- 2 gegengeschlechtlche partner
- ledig, verwitwet, geschieden
- "ja" vor standesbeamten
- keine eheverbote (doppelehe, verwandte in gerader linie, halbbürtige geschwister)
- 18 /16
staatsbürgerschaft
- ehe schließen hat keinen einfluss
- ich behalte meine, ausländer kann antrag stellen
- ein elternteil deutch, auch die kinder deutsch
name
- man wählt gemeinsamen namen
- wenn nicht, behält jeder seinen
- ehegatten, dessen namen nicht gewählt wurde kann eigenen voranstellen und anhängen
eheliche lebensgemeinschaft
- gleichberechtigung und partnerschaft
- familienunterhalt (beide)
- einvernehmliche haushaltsführung znd erwerbstätigkeit
- schlüsselgewalt
schlüsselgewalt
= jeder ehegatte ist berechtigt geschäfte zur deckung des lebensbedarfs mit wirkung für den anderen zu besorgen
güterstände
- zugewinn, gütertrennung, gütergemeinschaft
vorteile zugewinn
- wenn nur ein ehegatte arbeitet und der andere sich um haushalt kümmert nimmt er trotzdem an vermögenszuwachs teil
- bestimmte erbschaftsbeträge sind frei
Nachteile zugewinn
- man kann nicht im ganzen über sein vermögen verfügen
- betriebe können aufgrund von zugewinnausgleichszahlungen pleite gehen
elterliche sorge
-personensorge (pflege, erziehung, auf leben vorbereiten)
- vermögenssorge (wirtschaftlich anlegen, ab 10000 verzeichnis anlegen)
- gesetzliche vertretung( gerichtlich und außer gerichtlich)
- umgang mit kind( alle die für wohl des kindes wichtig sind)
unterhalt bedingungen
- bedürftigkeit
- zahlfähigkeit
scheidungsverbund?
alles was mit scheidung m zusammenhang steht wird mitentschieden (antrag oder amtswege)
rechtsfolgen der scheidung
- versorgungsausgleich(rentenanwartschaften werden geteilt)
- namensrecht (behalten namen, können aber auf antrag geburtsnamen zurückbekommen)
- unterhalt (kind-düsselforder tabelle, frau- nach abzug kind 3/7)
- erbrecht (etfällt, dfür zugewinnausgleich)
- sorgerecht (behalten beide)
nichteheliche LG
- sozialrechtlich mit ehe gleichgestellt <(hartz 4)
- müssen selbst vertragliche regelungen treffen