Rechtslehre

Recht in Marketing und Kommunikation Grundlagen für PR-Berater

Recht in Marketing und Kommunikation Grundlagen für PR-Berater


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Flashcards 259
Students 16
Language Deutsch
Category Law
Level Other
Created / Updated 01.10.2011 / 18.05.2021
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Was verstehen Sie unter Alleinstellungswerbung?

Immer dort, wo eine Ausschliesslichkeit beansprucht wird, liegt eine Alleinstellung vor. Sie kann sich auf eine (beweispflichtige) Tatsachenbehauptung

(z.B. die meistgelesene Fachzeitschrift im Kamerabereich, die billigsten Preise, nur wir verkaufen das Produkt X) stützen oder sie gründet sich auf ein (in der Regel nicht beweispflichtiges) Werturteil (z.B. keiner bietet so schöne Blumen-Arrangements an, wie wir).

Wie kann ein Mitbewerber herabgesetzt werden?

Mittels Behauptung wahrer Angaben, die in keinem sachlichen Bezug stehen sowie mittels Verbreitung unwahrer Angaben und unsachlicher Kritik.

Was verstehen Sie unter Titelberühmung?

Bei der Titelberühmung (Art. 3 lit. c UWG) geht es

um den Gebrauch unzutreffender Titel und

Berufsbezeichnungen, die geeignet sind, den

Anschein besonderer Auszeichnungen oder

Fähigkeiten zu erwecken. Damit soll der falsche

Anschein besonderer Fähigkeiten erweckt werden.

Als Beurteilungsmassstab gelten schweizerische

Verhältnisse.

Was verstehen Sie unter dem wettbewerbsrechtlichen Kennzeichenschutz?

Unlauter handelt gemäss Art. 3 lit. d UWG, wer Massnahmen trifft, die geeignet sind, Verwechslungen mit den Waren, Werken, Leistungen oder dem Geschäftsbetrieb eines andern herbeizuführen. Hier geht es um die Schaffung einer Verwechslungsgefahr und allenfalls der Gefahr der Fehlzurechnung.

Welches sind die Voraussetzungen, damit ein verbotenes Lockvogelangebot vorliegt?

a) Preisunterbietung unter dem Einstandspreis;

b) Wiederholung und besondere Hervorhebung in der Werbung;

c) Täuschung über das eigene Angebot.

Was verstehen Sie unter Zugaben? Sind sie zulässig?

Zugaben sind Wertreklamen in allen Schattierungen

wie Geschenke, Prämien, Rabatte etc. Der

Vorteil der Zugabe wird jedoch nur gewährt, wenn die Hauptsache gekauft wird (Akzessorietät).

Zugaben sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie den Kunden nicht über den tatsächlichen Wert des Angebotes täuschen. Der Preis der Hauptware muss ersichtlich sein.

Wann liegt eine unlautere aggressive Verkaufsmethode vor?

Sobald das systematische Vorgehen des Verkäufers die Entscheidungsfreiheit des Kunden beeinträchtigt und dieser sich aus Anstand, Dankbarkeit und dergleichen genötigt sieht, zu kaufen.

Welche Bedeutung kommt der Ausverkaufsverordnung zu?

Keine, da sie seit dem 1. November 1995 ausser Kraft ist. Für die Ausverkäufe ist neu Art. 3 lit. b UWG massgebend.

Was bezweckt die Preisbekanntgabeverordnung (PBV)?

Sie will klare, miteinander vergleichbare Preise.

Irreführende Preisangaben sollen verhindert werden,

der Konsument soll nicht getäuscht werden.

Welches ist der Geltungsbereich der Preisbekanntgabeverordnung (PBV)?

Die PBV gilt für sämtliche Waren und einige Dienstleistungen gemäss Art. 10 PBV (Taxigewerbe, Kino, Hallenbad, Coiffeurgewerbe, Pauschalreisen etc.).

Besteht in der Werbung eine Preisanschreibepflicht gemäss PBV?

Nein, grundsätzlich besteht keine Pflicht, in der

Werbung die Preise anzugeben. Werden jedoch

Preise angegeben, so müssen sie PBV-konform sein.

Was bezweckt das Datenschutzgesetz?

Das Datenschutzgesetz bezweckt den Schutz für

die von Datenbearbeitungen betroffenen Personen.

Das Gesetz gilt für das Bearbeiten von

Daten natürlicher und iuristischer Personen

sowohl für den gesamten Privatbereich als auch

für die Bundesverwaltung und andere öffentliche

Organe des Bundes, jedoch nicht für kantonale Behörden.

Welches ist der Geltungsbereich des Kartellgesetzes?

Das Kartellgesetz gilt für Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts, welche Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen.

Werden Absprachen, die im Ausland getroffen werden und den Wettbewerb in der Schweiz beeinträchtigen, auch vom schweizerischen Kartellgesetz erfasst?

Ja, es gilt das Auswirkungsprinzip, wonach das Kartellgesetz auf Sachverhalte Anwendung findet, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst wurden.

Welche Wettbewerbsabreden sind unzulässig?

Abreden, die den Wettbewerb auf einem Markt für bestimmte Waren oder Leistungen erheblich beeinträchtigen und sich nicht durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lassen sowie Abreden, die zur Beseitigung wirksamen Wettbewerbs führen, sind unzulässig (Art. 5 KG).

Wann ist eine Verhaltensweise eines marktbeherrschenden Unternehmens unzulässig?

Marktbeherrschende Unternehmen verhalten

sich unzulässig, wenn sie durch den Missbrauch

ihrer Stellung auf dem Markt andere Unternehmen

in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs

behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen. Hierzu gehören z.B. die Verweigerung von Geschäftsbeziehungen, die Diskriminierung von Handelspartnern bei Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen, die Erzwingung

unangemessener Preise oder sonstiger unangemessener Geschäftsbedingungen, die Preisunterbietung (Preisdumping) sowie Koppelungsgeschäfte.

Bedürfen Unternehmenszusammenschlüsse einer Bewilligung durch die Wettbewerbsbehörde?

Ja, sofern im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss

die beteiligten Unternehmen

einen Umsatz von insgesamt mindestens zwei

Milliarden Franken oder einen auf die Schweiz

entfallenden Umsatz von insgesamt mindestens 500 Millionen Franken erzielten und mindestens zwei der beteiligten Unternehmen einen Umsatz in der Schweiz von je mindestens 100 Millionen Franken erzielten.

Kann sich das EU-Kartellrecht auf Schweizer Unternehmen auswirken?

Schweizerische Unternehmen (d.h. mit Sitz in der Schweiz), die sich im Europäischen Binnenmarkt bewegen, müssen stets das EU-Kartellrecht beachten. Auch dort gilt das Auswirkungsprinzip.

Welche Bedeutung kommt der Lauterkeitskommission in der Schweiz zu?

Die Schweizerische Lauterkeitskommission, als

Kontrollorgan einer schweizerischen Stiftung,

dient der Selbstkontrolle der kommerziellen

Kommunikation. Sie wird auf Beschwerde eines

Konsumenten oder Konkurrenten hin aktiv und

arbeitet unentgeltlich. Sie ergänzt die staatlichen

Instanzen in den Fällen, wo diese nicht von Amtes

wegen tätig werden.

Nennen Sie Vor- und Nachteile der Lauterkeitskommission.

Vorteile: Private Konfliktlösung anstelle staatlicher Gerichte. Finanzielle und psychologische Zutrittsschwelle ist tiefer. Geschäftsbeziehungen

werden nach privater Streitbeilegung eher weitergeführt. Die Urteilenden sind Fachleute aus der Branche. Die Lauterkeitskommission handelt

zeit- und kostengünstig.

Nachteile: Durch die Vertraulichkeit des Verfahrens entsteht keine Transparenz für Dritte. Die Entscheide werden in der Regel nicht publiziert, sondern in den jährlichen Tätigkeitsberichten zusammenfassend kommentiert. Die Lauterkeitskommission ist keine staatliche Behörde und kann somit ihre Entscheide nicht mit staatlicher Gewalt durchsetzen. Sie kann jedoch bestimmte Fälle dem Strafrichter, der Swissmedic oder anderen Behörden melden. Ebenso kann sie ihre Entscheide publizieren. Sodann verfügt sie im Verbund

mit ihren Stiftern, d.h. den Organisationen der Kommunikationsträger, über interne Sanktionen wie die Sperre unlauterer Kommunikationsmittel.

Welches ist die verfassungsmässige Grundlage der kommerziellen Kommunikation?

Die Handels- und Gewerbefreiheit.

Welches sind die gesetzlichen Grundlagen der kommerziellen Kommunikation?

Es besteht kein kodifiziertes, einheitliches Recht der kommerziellen Kommunikation. Die Bestimmungen sind auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene zu finden.

Nennen Sie einige Gründe und Motive, die die Beschränkung der kommerziellen Kommunikation rechtfertigen.

a) Schutz der Gesundheit (Heilmittel, Alkohol, Tabak etc.);

b) öffentliche Sicherheit (Strassenverkehrsgesetz, Bundesgesetz über Nationalstrassen: Plakatverbot auf Autobahnen);

c) öffentliche Ruhe und Ordnung (keine politische und religiöse Werbung im Fernsehen);

d) Ästhetik (Orts- und Landschaftsschutz, Bestimmungen der Gemeinden über Plakate);

e) Ansehen von Personen, Unternehmen und Gemeinwesen (Persönlichkeitsrechte als Schranke, ZGB 28 und StGB);

f) Schutz der Konsumenten (Irreführungsverbot, Trennungsgrundsatz, UWG, KIG etc.);

g) fairer Wettbewerb (UWG etc.).

Wo finden sich Beschränkungen über die Werbung mit Tabakwaren?

In der Tabakverordnung (Verordnung über Tabak

und Tabakerzeugnisse), die vor allem Vorschriften

über den Jugendschutz enthält (Art. 14); sodann

im Radio- und Fernsehgesetz (sowie in der dazugehörigen

Verordnung), das eine generelles Werbeverbot stipuliert.

Darf für Bier im Fernsehen ein Werbespot gesendet werden?

Für alkoholfreies Bier ja, für alkoholhaltiges Bier nein. Massgeblich ist dafür Art. 24 der Lebensmittelverordnung.

Ist Sponsoring am Fernsehen erlaubt?

Ja, unter bestimmten Auflagen gemäss Art. 19 RTVG. Die Sponsoren sind am Anfang und am Schluss der Sendung zu erwähnen. Nachrichtensendungen

und Sendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung politischer Rechte stehen, dürfen nicht gesponsert werden. Sendungen dürfen nicht durch Sponsoren finanziert werden, die zur Hauptsache Produkte herstellen oder verkaufen, für die ein Werbeverbot besteht.

Was verstehen Sie unter dem Verbot der Unterbrecherwerbung?

Schweizerische Veranstalter von Fernsehprogrammen – so die SRG – dürfen geschlossene Sendungen, die länger als 90 Minuten dauern, einmal durch Werbung unterbrechen.

Nennen Sie zwei Beschränkungen der Radio- und Fernsehwerbung.

Beschränkungen gemäss Art. 15 RTVV:

a) Religiöse und politische Werbung;

b) Werbung für alkoholische Getränke und Tabak;

c) Werbung für Heilmittel, soweit Publikumswerbung nicht zugelassen ist;

d) Werbung, die die Leichtgläubigkeit der Kinder sowie den Mangel an Erfahrung und das Anhänglichkeitsgefühl der Jugendlichen missbraucht;

e) unterschwellige (subliminale) Werbung.

Dürfen entlang der Autobahn Werbeplakate für Babynahrung aufgestellt werden?

Nein, das Bundesgesetz über Nationalstrassen untersagt einen Plakateaushang neben der Autobahn.

Ist die Plakatwerbung in Bahnhöfen für Schnaps und Zigaretten gestattet?

Werbung für gebrannte Wasser in und an öffentlichen Zwecken dienenden Gebäuden, Gebäudeteilen und dazugehörigen Arealen ist verboten, nicht dagegen die Werbung für Zigaretten.

Braucht es eine Bewilligung für das Aufstellen von Plakatstellen?

Grundsätzlich muss eine solche Bewilligung bei der Gemeinde eingeholt werden. Wird das Plakat auf privatem Grund aufgestellt, können Gründe

des Landschaftsschutzes, der Verkehrssicherheit und der Baupolizei zum Einschreiten der Gemeinde führen.

Werbegewinnspiele sind beliebte Werbemassnahmen. Unter welchen Voraussetzungen sind sie erlaubt?

Werbegewinnspiele sind verboten, wenn sie kumulativ folgende vier Tatbestandsmerkmale enthalten:

a) Zwang zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes (Kaufzwang) oder Leistung eines vermögensrechtlichen Einsatzes als Teilnahmevoraussetzung.

b) Gewährung eines vermögensrechtlichen Vorteils als Gewinn (Inaussichtstellen eines Gewinnes).

c) Zufällige Ermittlung der Gewinner (Zufall entscheidet und nicht die Geschicklichkeit).

d) Planmässigkeit des Spieles, indem der Veranstalter nur eine beschränkte Gewinnsumme bereitstellt und selbst kein Risiko trägt. Kann eines dieser vier Tatbestandsmerkmale eliminiert werden, so liegt ein zulässiges Werbegewinnspiel vor. Besteht beispielsweise kein Kaufzwang, ist das Werbegewinnspiel zulässig.

Dürfen bei einem Gewinnspiel Spirituosen als Gewinne in Aussicht gestellt werden?

Nein, gemäss Alkoholgesetz sind Werbegewinnspiele verboten, bei denen gebrannte Wasser als Werbeobjekt oder Preis dienen oder ihr Erwerb Teilnahmevoraussetzung ist.

Ist es Ausstellern an der MUBA untersagt, an ihren Ständen Werbegewinnspiele durchzuführen?

Zwar stellt der Eintritt in die MUBA eine Einsatzleistung dar, doch ist diese für die Spielteilnahme nicht adäquat kausal, d.h. der Besuch der MUBA erfolgt nicht wegen der Spielteilnahme.

Welche Stelle ist für die Kontrolle der Heilmittelwerbung zuständig?

Schweizerisches Heilmittelinstitut (Swissmedic).

Was ist bei Werbung mit Heilmitteln zu beachten?

Das Heilmittelgesetz (Art. 31 bis 33 HMG) und die

Arzneimittel-Werbeverordnung (AWW). Daneben

sind für die Erzeugnisse aus dem Grenzbereich

Heilmittel/Lebensmittel (u.a. Vitaminpräparate) die

Vorschriften des Lebensmittelrechts zu beachten.

Für quasi-medizinische Produkte hat die Schweizerische

Lauterkeitskommission aus der Sicht des

UWG Grundsätze aufgestellt (LK 2.4 und 5.7).

Was macht ein Erzeugnis zum Heilmittel?

Entweder seine Indikation oder die Heilanpreisung (z.B. eine gewöhnliche Salzlösung als Mittel gegen die Krebsbekämpfung).

Dürfen Banknoten zu Werbezwecken eingesetzt werden?

Ja, sofern keine Fälschungsabsicht besteht bzw. keine Verwechslungsgefahr mit echten Banknoten geschaffen wird. Vgl. Merkblatt der Schweizerischen Nationalbank.

Dürfen Werbetexte unbesehen übernommen und kopiert werden?

Naheliegende Werbetexte wie Gebrauchsanweisungen etc. geniessen keinen urheberrechtlichen Schutz. Ihre Übernahme kann aber lauterkeitsrechtlich verpönt sein. Auch kann ihre Nutzung im Voraus fixiert und damit (obgleich urheberrechtlich nicht schützbar) eingeschränkt sein, z.B. in einem Beratervertrag (Rückfallsrecht nach Auflösung des Vertrags).

Dürfen Sie kommerzielle Kommunikation mit Bildern von Personen betreiben, ohne diese zu fragen?

Soweit die abgebildete Person erkennbar ist, muss ausnahmslos ihre Einwilligung eingeholt werden, um allfällige persönlichkeitsrechtliche Ansprüche der betroffenen Person zu vermeiden (Art. 28 ZGB, Schutz der Persönlichkeit). Dies gilt vor allem und gerade auch für Politiker, Sportler und Künstler (nicht zu verwechseln mit der sog. Öffentlichkeitssphäre, die nur bei der redaktionellen Berichterstattung/ Information eine Rolle spielt!). Neben dem Persönlichkeitsrecht ist auch das Urheberrecht am Bild zu beachten und gegenüber dem Fotografen (und zwar zu kommerziellen Zwecken) abzugelten.