Rechtslehre
Recht in Marketing und Kommunikation Grundlagen für PR-Berater
Recht in Marketing und Kommunikation Grundlagen für PR-Berater
Kartei Details
Karten | 259 |
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Lernende | 16 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 01.10.2011 / 18.05.2021 |
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In welchen Fällen kann eine Kündigung fristlos erfolgen?
Aus wichtigen Gründen. Insbesondere dann, wenn eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar erscheint. Die Praxis ist bei der Annahme von wichtigen Gründen zurückhaltend.
Darf der Arbeitnehmer den Arbeitgeber während der Dauer des Arbeitsverhältnisses konkurrenzieren?
Nein. Während dem Arbeitsverhältnis besteht ein Konkurrenzverbot für den Arbeitnehmer (Art. 321a Abs. 3 OR).
Besteht nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses automatisch ein nachvertragliches Konkurrenzverbot? Welches sind die Voraussetzungen?
Grundsätzlich besteht kein nachvertragliches
Konkurrenzverbot. Es muss schriftlich vereinbart
werden und ist nur gültig, wenn der Arbeitnehmer
während dem Arbeitsverhältnis Einsicht
in den Kundenkreis oder in die Fabrikations- und
Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers hatte
und er diesen durch diese Kenntnisse schädigen
könnte. Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot
muss örtlich, zeitlich und inhaltlich angemessen
sein. Das wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmers
darf nicht übermässig erschwert werden (Art. 340 OR).
Kann der Arbeitnehmer jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen?
Ja, gemäss Art. 330a OR kann er jederzeit ein
Zeugnis verlangen, das sich über die Art und
Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine
Leistungen und sein Verhalten äussert (Vollzeugnis).
Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann auch
nur eine Arbeitsbestätigung ausgestellt werden
(Beschränkung auf Angaben über die Art und
Dauer des Arbeitsverhältnisses).
Die Ausstellung eines Lehrzeugnisses ist für den
Arbeitgeber obligatorisch (Art. 346a OR).
Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?
Missbräuchliche Kündigung:
a) Wegen einer Eigenschaft, die der anderen Partei kraft ihrer Persönlichkeit zusteht wie beispielsweise Religion, kulturelle Eigenheiten, Rasse etc.
b) Wegen der Ausübung eines verfassungsmässigen Rechtes wie z. B. Beteiligung an einem Referendum oder einer Verfassungsinitiative.
c) Wegen Vereitelung von Ansprüchen, die der andern Partei aus dem Arbeitsverhältnis zustehen wie beispielsweise Gratifikation, Teuerungsausgleich etc.
d) Wenn die andere Partei nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht.
e) Wegen der Angehörigkeit zu einem Arbeitnehmerverband oder der gewerkschaftlichen Betätigung.
Vgl. hierzu Art. 336 OR.
Welches sind die Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
a) Fälligkeit aller Forderungen,
b) Rückgabepflichten und
c) Abgangsentschädigung.
Endigt das Arbeitsverhältnis eines mindestens 50 Jahre alten Arbeitnehmers nach 20 oder mehr Dienstjahren, so ist eine Abgangsentschädigung zu entrichten; diese beträgt mindestens zwei Monatslöhne.
An welches Gericht wenden Sie sich bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten?
Kantonale Arbeitsgerichte. Die Kantone haben für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von CHF 30 000.– ein rasches, einfaches und kostenloses Verfahren vorzusehen (Art. 343 OR).
Wozu verpflichtet sich der Handelsreisende?
Der Handelsreisende verpflichtet sich, auf Rechnung
des Inhabers eines Handels-, Fabrikationsoder
andern nach kaufmännischer Art geführten
Geschäftes, gegen Lohn Geschäfte jeder Art,
ausserhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers,
zu vermitteln oder abzuschliessen.
Worin unterscheiden sich der Handelsreisende und der Agent?
Der Handelsreisende ist ein Arbeitnehmer, der Agent Selbstständig-Erwerbender. Beide vermitteln Geschäfte, der Agent aber nicht nur.
Wie setzt sich der Lohn des Handelsreisenden zusammen?
Aus einem festen Gehalt mit oder ohne Provision.
Ist nur eine Provision verabredet, so muss diese
ein angemessenes Entgelt für die Tätigkeit des
Handelsreisenden ergeben (Art. 349a OR).
Erläutern Sie den Agenturvertrag.
Der Agent verpflichtet sich dauernd, für einen oder mehrere Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsagent) oder in ihrem Namen und für ihre Rechnung abzuschliessen (Abschlussagent), ohne dabei ein Arbeitnehmer zu sein.
Was verstehen Sie unter einem Mäklervertrag?
Der Mäkler tritt als selbstständiger Auftragnehmer
auf. Er übernimmt die Verpflichtung, gegen
eine Vergütung die Gelegenheit zu einem Vertragsabschluss
nachzuweisen (Nachweismäkler), einen Vertragsabschluss zu vermitteln (Vermittlungsmäkler) oder Interessenten zuzuführen (Zuführmäkler). Der Mäklervertrag ist formfrei. Der Mäklerlohn ist verdient, sobald der Vertrag zwischen den Hauptparteien infolge Mäkleraktivität zustande gekommen ist. Der Mäkler ist nicht verpflichtet, tätig zu werden. Dies ist nur bei der Exklusivmäkelei der Fall.
Was ist ein «Eigenhändler» und «Alleinvertriebshändler »?
Ein Eigenhändler tätigt Geschäfte in eigenem
Namen und auf eigene Rechnung. Er ist der Besitzer
der jeweiligen Ware und bestimmt die Konditionen.
Der Alleinvertriebshändler tätigt ebenfalls
seine Geschäfte im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung. Gegenüber dem Eigenhändler
hat er jedoch ein Exklusivrecht für die von ihm
vertriebenen Produkte (Gebietsexklusivität, Markenexklusivität etc.).
Welches sind die Merkmale des Kommissionsvertrags?
Der Einkaufs- oder Verkaufskommissionär handelt
im eigenen Namen aber auf Rechnung eines
andern (Kommittenten). Gegen eine Kommissionsgebühr
tätigt er einen Einkauf oder Verkauf
von beweglichen Sachen oder Wertpapieren für
einen Dritten, im eigenen Namen aber auf Rechnung
des Dritten. Die Kommission ist häufig im Kunst- und Antiquitätenhandel sowie bei Börsengeschäften anzutreffen.
Was verstehen Sie unter einem Leasingvertrag?
Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer
gegen Entgelt (Leasingzins) für eine bestimmte
Zeit ein Leasingobjekt zum freien Gebrauch und
zur Nutzung. Nicht Eigentum, sondern der Gebrauch
und die Nutzung des Objektes stehen im
Vordergrund. Bei Vertragsende ist der Leasinggegenstand
zurückzugeben. Der Leasingvertrag
ist an keine besondere Form gebunden. Problematisch
sind die verdeckten Abzahlungsverkäufe
wie sie gelegentlich beim Autoleasing beobachtet
werden können. Ist es für den Leasingnehmer
nicht möglich, das Vertragsverhältnis aufzulösen,
bevor ein wesentlicher Teil des Objektwertes bezahlt
ist, so dass der Leasingnehmer aus finanziellen
oder ökonomischen Gründen von einer
Auflösung absehen wird, so ist gemäss dem
Bundesgericht Abzahlungsrecht anzuwenden.
Das heisst der Abzahlungsvertrag muss schriftlich
abgefasst sein und weiteren Erfordernissen (Art. 226a OR) genügen.
Welche Leasing-Erscheinungsformen kennen Sie?
Leasing-Erscheinungsformen:
a) Finanzierungsleasing; der künftige Leasingnehmer wählt beim Lieferant das Objekt aus, dieses wird vom künftigen Leasinggeber erworben (beispielsweise von der Bank) und im Rahmen eines Leasingvertrages dem Leasingnehmer zur Verfügung gestellt.
b) Beim Direktleasing geht der Lieferant (beispielsweise Hersteller) direkt mit dem Leasingnehmer ein Vertragsverhältnis ein.
c) Das Sale-and-lease-back-Verfahren ist eine
Form der Unternehmensfinanzierung. Das Unternehmen veräussert seine Gegenstände an einen Dritten, dieser stellt die Objekte im Leasingverhältnis wieder der Unternehmung zur Verfügung.
Grenzen Sie den Alleinvertriebsvertrag vom Agenturvertrag ab.
Der Alleinvertreiber handelt im eigenen Namen
und auf eigene Rechnung. Der Agent hingegen
vermittelt nur Geschäfte und handelt weder im
eigenen Namen noch auf eigene Rechnung. Dem
Agenten wird oft auch keine Exklusivität eingeräumt.
Im Gegenzug trifft den Agenten auch keine Mindestabnahmepflicht wie dies meist bei Alleinvertreibern der Fall ist.
Erläutern Sie den Franchisevertrag und nennen Sie ein Beispiel für ein Franchiseverhältnis.
Der Franchisenehmer ist ein selbstständiger
Unternehmer, der sich an die Vorgaben des Franchisegebers
halten muss. Der Franchisegeber
räumt dem Franchisenehmer gegen Entgelt das
Recht ein, bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen
zu vertreiben und zwar unter der Verwendung
von Image, Namen, Marken, Ausstattungen
und sonstigen Schutzrechten. Im Weiteren
räumt er ihm sein technisches Know-how ein
und stellt ihm sein Organisations- und Werbesystem
zur Verfügung bzw. der Franchisenehmer
ist verpflichtet, diese Struktur in Anspruch zu
nehmen. Der Franchisegeber hat den Franchisenehmer
mit Beistand, Rat und Schulung zu unterstützen.
Oft muss der Franchisenehmer die Vorschriften
des Franchisegebers peinlichst genau
einhalten. Der Franchisenehmer hat nur eine
beschränkte Selbstständigkeit, obwohl er auf
eigenes Risiko arbeitet. Franchiseverhältnisse
bestehen bei Tankstellen, Mac Donalds, Benetton etc.
Was ist ein Lizenzvertrag?
Der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Benutzung eines immateriellen Gutes (z.B. eines Marken-, Urheber-, Patentrecht) Lizenzen werden eingeräumt für bestimmte Gebiete (CH, BRD, europa- oder weltweit), für eine bestimmte Zeit (z.B. 1 Jahr oder mehr) und sie werden inhaltlich definiert (bswp. Fernsehrechte, Kinorechte, Synchronisationsrechte, Lizenzierung einer Marke für bestimmte
Produkte etc.). Der Lizenznehmer bezahlt für die Benutzung des
Schutzrechtes eine Lizenzgebühr (bspw. Mindestlizenzgebühr, Stücklizenzgebühr, nach Umsatz, Pauschalsumme etc.). Von ausschliesslichen
Lizenzen spricht man, wenn ein Lizenzrecht in einem bestimmten Gebiet exklusiv ausgeübt werden darf (bspw. Verwendung der Marke Nivea als Exklusivrecht in der CH). Einfache Lizenzen liegen vor, wenn keine Exklusivität gewährt wird, so dass mehreren Lizenznehmern in einem Lizenzgebiet ein Benutzungsrecht für das betreffende immaterielle Gut eingeräumt werden kann. Lizenzvertrag = formfrei, Schriftlichkeit empfohlen.
Nennen Sie Wirkungen und Folgen des Handelsregistereintrags.
– Positive Publizität: Was eingetragen ist, muss der Dritte wissen.
– Negative Publizität: Was nicht eingetragen ist, muss der Dritte nicht kennen.
– Öffentlicher Glaube
– Buchführungspflicht
– Unterstellung unter die Konkurs- und Wechselbetreibung
– Schutz des Firmennamens
– Erwerb der Rechtspersönlichkeit (für einige Firmen wie AG, GmbH)
– Handelsgerichtsbarkeit
Was verstehen Sie unter der Firmengebrauchspflicht?
Dass jedermann, der nach kaufmännischer Art eine selbstständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit betreibt, im Geschäftsverkehr und namentlich in der Werbung, die im Handelsregister eingetragene Bezeichnung
oder die allgemein bekannt gewordene Kurzbezeichnung oder eine eingetragene
Marke, bei Nicht-Eintrag jedoch die nach den Bestimmungen über die Firmenbildung vorgeschriebene Bezeichnung, unverändert und ausnahmslos zu gebrauchen hat.
Wie beurteilen Sie folgende Firmenbezeichnungen
a) Moto-Zenter Alpha, für eine Einzelfirma.
b) Schweizer Werbung, für einen Wirtschaftsverband.
c) Tornado, für eine Aktiengesellschaft.
a) Es fehlt der Name des Firmeninhabers als Hauptbestandteil.
b) Die Schweizer Werbung ist ein Verein. Der Begriff «Verein» muss nicht im Verbandsnamen figurieren. Vereine müssen sich nicht im Handelsregister eintragen.
c) Der Zusatz «AG» ist bei dieser Fantasiebezeichnung nicht nötig.
Inwieweit kann ein Prokurist seine Firma vertreten?
Er kann für die Firma alle Rechtshandlungen vornehmen, mit Ausnahme der Veräusserung und Belastung von Grundstücken.
Welche Gesellschaftsformen kennen Sie?
Juristische Personen:
– Aktiengesellschaft
– Kommanditaktiengesellschaft
– GmbH
– Genossenschaft
– Verein
– Stiftung
Personengesellschaften:
– Einfache Gesellschaft
– Kollektivgesellschaft
– Kommanditgesellschaft
Was verstehen Sie unter einer juristischen Person?
Die juristische Person ist ein Rechtsgebilde, das von der Rechtsordnung geschaffen wurde und mit einer Rechtspersönlichkeit ausgestattet ist. Juristische Personen sind rechts- und handlungsfähig. Sie handeln durch ihre Organe.
Ab wann ist eine Aktiengesellschaft rechtsfähig und ab wann handlungsfähig?
Die Rechtsfähgigkeit der AG beginnt mit dem Eintrag ins Handelsregister, die Handlungsfähigkeit mit Bestellung ihrer Organe.
Was verstehen Sie unter einer einfachen Gesellschaft?
Die einfache Gesellschaft ist die vertragliche Vereinigung
mehrerer Personen oder Personengesamtheiten
zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften und Mitteln
(Art. 530 OR ff.). Die einfache Gesellschaft ist ein
reines Vertragsverhältnis, es entsteht kein neuer
Rechtsträger, kein eigener Firmenname und die
einfache Gesellschaft kann im Handelsregister
nicht eingetragen werden. Das kennzeichnende
Gesellschaftsvertrags-Merkmal ist der animus
societatis. Es wird mit gemeinsamen Mitteln ein
gemeinsamer Zweck verfolgt. Beispiel: Bankkonsortium,
Durchführung eines Festanlasses.
Erläutern Sie kurz die Kollektivgesellschaft.
Die Kollektivgesellschaft (Art. 552 ff. OR) ist ein
vertraglicher Zusammenschluss unter mehreren
Partnern (Gesellschaftern). Die Kollektivgesellschaft
tritt nach aussen verselbstständigt unter
einer eigenen Firma auf, sie ist rechts- und parteifähig
wie eine juristische Person. Die Gesellschafter,
die zur Vertretung befugt sind, verpflichten
nicht sich selber, sondern die Kollektivgesellschaft
als solche.
Die Gesellschafter der Kollektivgesellschaft haften
solidarisch und jeder mit seinem gesamten
Vermögen für die Gesellschaftsschulden. Die
Kollektivgesellschaft entsteht durch formfreien
Vertrag. Weil die Kollektivgesellschaft Handelsgeschäfte
betreibt, ist sie im Handelsregister einzutragen.
Der Eintrag ist jedoch nicht konstitutiv.
Erläutern Sie kurz die Kommanditgesellschaft.
Die Kommanditgesellschaft (Art. 594 ff. OR) ist
eine Gesellschaft mit speziell geordneten Haftungsverhältnissen.
Es gibt Gesellschafter, die
unbeschränkt für die Gesellschaftsschulden haften
(Komplementäre) und andere Gesellschafter
(Kommanditäre), die nur bis zu einem bestimmten
Höchstbetrag (Kommanditsumme) haften.
Die Kommanditgesellschaft entsteht durch formfreien
Vertrag und ist im Handelsregister einzutragen.
Welche Unterschiede bezüglich der Vertretung bestehen zwischen Kollektivgesellschaft und der Kommanditgesellschaft?
Die Gesellschafter der Kollektivgesellschaft sind alle zur Vertretung berufen, bei der Kommanditgesellschaft hingegen nur die Komplementäre.
Was ist eine GmbH?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, in der sich zwei oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften zu einer Firma
und einem zum Voraus bestimmten Kapital (Stammkapital) vereinigen. (Art. 772 ff. OR). Das Stammkapital darf nicht weniger als CHF 20 000.– und nicht mehr als zwei Mio. CHF betragen. Eine einzelne Stammeinlage muss mindestens
CHF 1000.– betragen. Jeder Gesellschafter kann nur eine Stammeinlage besitzen und muss mindestens 50% davon bei der Gesellschaftsgründung einbezahlt haben.
Wie wird eine GmbH gegründet?
Die Gründung der GmbH erfolgt mittels öffentlicher
Beurkundung. Im Weiteren sind Statuten
zu errichten und die Gesellschaft im Handelsregister
einzutragen. Die Handelsregistereintragung
wirkt konstitutiv, d.h. erst mit der Eintragung
entsteht die Rechtspersönlichkeit der GmbH.
Die Firmenbezeichnung einer GmbH muss stets
den Zusatz «GmbH» beinhalten.
Welches sind die wesentlichen Unterschiede zwischen der GmbH und AG in Bezug auf die Vertretung und Haftung der Gesellschafter?
Vertretung: Die Gesellschafter der GmbH sind zur gemeinsamen Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet, was für die Aktionäre
nicht zutrifft. Haftung: Der Aktionär haftet für die volle Liberierung der von ihm gezeichneten Aktien. Der Gesellschafter der GmbH darüber hinaus auch
für die nicht liberierten Stammanteile seiner Mitgesellschafter.
Welches sind die typischen Merkmale der Genossenschaft?
Die Genossenschaft ist eine körperschaftlich organisierte
Verbindung einer nicht geschlossenen Zahl von Personen oder Handelsgesellschaften, die in der Hauptsache die Förderung oder Sicherung bestimmter wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe bezweckt (Art. 828 ff. OR).
Wie entsteht eine Genossenschaft?
Die Genossenschaft entsteht nach Aufstellung
der Statuten und deren Genehmigung in der
konstituierenden Versammlung durch Eintragung
in das Handelsregister (konstitutiv). Bei der
Gründung der Genossenschaft müssen mindestens
sieben Mitglieder beteiligt sein. Es gilt der
Grundsatz der offenen Tür, die Statuten dürfen
den Eintritt nicht übermässig erschweren (Art.
839 OR). Jedes Mitglied hat eine Kopfstimme,
d.h. nur eine Stimme pro Person.
Oberstes Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung
der Genossenschafter. Die Verwaltung
der Genossenschaft besteht aus mindestens
drei Personen, die Mehrheit muss aus
Genossenschaftern bestehen. Die Genossenschaft
hat ihre Jahresabschlüsse durch eine Kontrollstelle
prüfen zu lassen. Ein Grundkapital ist für die Genossenschaft nicht
erforderlich, es kann jedoch statutarisch vorgesehen werden.
Worin unterscheiden sich in Bezug auf den Zweck Verein und Genossenschaft?
Bei der Genossenschaft stehen die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder im Vordergrund. Beim Verein handelt es sich um einen Personenzusammenschluss mit nicht wirtschaftlichem Zweck (Politik, Sport, Kultur etc.).
Erläutern Sie kurz den Begriff der Aktiengesellschaft.
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit
eigener Firma, deren zum Voraus bestimmtes
Aktienkapital in Teilsummen (Aktien) zerlegt ist
und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen
haftet. Die Aktionäre sind nur
zu den statutarischen Leistungen verpflichtet und
haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
nicht persönlich.
Welches ist das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft?
Mindestens CHF 100 000.–, wovon bei der Gründung mindestens CHF 50 000.– liberiert werden müssen.
Welche Aktienarten kennen Sie?
Namenaktien und Inhaberaktien (Art. 683, 684 OR). Namenaktien können vinkuliert sein, d.h. deren Übertragbarkeit kann beschränkt werden (vgl. Art. 685a-g OR). So kann die Gesellschaft bei nicht börsenkotierten Aktien ein Gesuch um Zustimmung
zur Übertragung aus einem wichtigen, in den Statuten genannten Grund ablehnen. Bei börsenkotierten Aktien ist beispielsweise eine prozentmässige Beschränkung möglich. Im Weiteren können Stimmrechtsaktien geschaffen werden,
d.h. jede Aktie erhält unabhängig von ihrem Wert ein Stimmrecht. Eine Aktie im Wert von CHF 100.– hat demnach die gleiche Stimmkraft
wie eine Aktie mit dem Wert von CHF 10 000.–. Der Mindestnennwert einer Aktie beträgt CHF 10.– (Art. 693 OR).
Wie viele Aktionäre müssen bei der Gesellschaftsgründung beteiligt sein?
Mindestens drei Aktionäre.