Rechtskunde som

Rechtskunde ML

Rechtskunde ML

Kartei Details

Karten 186
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 22.09.2012 / 17.06.2014
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Wie sind die Formvorschriften?

•Grundsatz: formlos

•Ausnahme 1: besondere Arbeitsverträge wie Lehrvertrag oder Handelsreisendenvertrag

•Ausnahme 2: besonders bedeutungsvolle Vereinbarungen wie Konkurrenzverbot, abweichende Überstundenregelung usw.

Welches sind die Pflichten des Arbeitnehmers?

Arbeitsleistung und Treuepflicht

•Grundsatz: vereinbarte Arbeitsleistung (Pflichtenheft, Stellenbeschrieb)

•Arbeitsleistung, die gewöhnlich in diesem Beruf, in dieser Branche oder Stellung erwartet werden kann

•Weisungsrecht der Arbeitgebenden befolgen

Wie wird die Arbeitszeit geregelt?

•Grundsatz: vereinbarte Arbeitszeit und –dauer

•Grenzen: Höchstarbeitszeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit, Freitage, Überzeit, Arbeitsbeginn und –ende

Was ist unter Sorgfaltspflicht zu verstehen?

Arbeitnehmende haben die ihnen übertragene Arbeit unter vollem Einsatz ihrer Kräfte und nach Weisungen der Arbeitgebenden auszuführen, Arbeitsgeräte fachgerecht zu bedienen und Arbeitsmaterial sorgfältig zu behandeln; das Sorgfaltsmass bestimmt sich neben dem Berufsrisiko nach

•der Art des Arbeitsverhältnisses

oobjektiver Massstab: was kann gewöhnlich von Durchschnittsarbeitnehmenden in diesem Beruf, in dieser Branche und Stellung erwartet werden

•den Fähigkeiten und Eigenschaften der Arbeitnehmenden

osubjektiver Massstab: was kann von dem oder der konkreten Arbeitnehmer/in erwartet werden

Was gehört zur Treuepflicht?

•allgemeine Treuepflicht: Solidarität und Loyalität

•besonders geregelte Treuepflichten, wie Nebenbeschäftigung und Verbot der Schwarzarbeit, Geheimhaltungspflicht, Rechenschafts- und Herausgabepflicht, Pflicht zur Überstundenarbeit

Ist es dem Arbeitnehmer erlaubt, einer Nebenarbeit nachzugehen?

•Grundsatz: Zulässig ohne Meldepflicht

•Ausnahmen:

•Nebenbeschäftigungsverbot durch Vereinbarung

•Überschreitung der Höchstarbeitszeit

•Treuwidrigkeit

oKonkurrenzierende Tätigkeit

oBeeinträchtigung der Leistungsfähigkeit

Welches Wissen untersteht der Geheimhaltepflicht?

Fabrikations-, Geschäftsgeheimnisse, Kenntnisse über den Kundenstamm oder persönliche Verhältnisse über Arbeitgebende

Was untersteht der Rechenschafts- und Herausgabepflicht?

•Rechenschaft ablegen über alle Ausgaben und Einnahmen

•Herausgabe von Arbeitserzeugnissen und Leistungen von Dritten

Kann der AG den AN zu Überstunden verpflichten?

Überstundenarbeit ist zu leisten, soweit sie betrieblich notwendig und zumutbar sind:

•betrieblich notwendig: Aufrechterhaltung des normalen Betriebes, Erfüllungspflicht gegenüber Kunden

•Zumutbarkeit der Arbeitnehmenden, Abwägung von Interessen der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden

•Die Pflicht Überstunden zu leisten, findet ihre Grenze in der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers.

Die Höchstarbeitszeit ist die maximale Grenze für Überstunden.

Wie müssen Überstunden entschädigt werden?

Wenn nichts anderes vereinbart ist:

•Auszahlung mit 25 Prozent Zuschlag

Mit Vereinbarung möglich: Kompensation durch mindestens gleichlange Freizeit

Die Vergeltung von Überstunden kann durch schriftliche Abmachung oder durch GAV reduziert oder gar ausgeschlossen werden.

Welche Arten von Pflichtverletzung durch die Arbeitnehmer unterscheidet man?

Nichterfüllung und Schlechterfüllung

Nichterfüllung des Arbeitnehmers?

Arbeitnehmende arbeiten überhaupt nicht oder zu wenig lang:

Anspruch auf richtige Erfüllung: Arbeitspflicht nachholen, Lohnfortfall, Schadenersatz, ordentliche Kündigung

Schlechterfüllung des Arbeitnehmers?

Arbeitnehmende arbeiten mangelhaft (weisungswidrig usw.):

Anspruch auf richtige Erfüllung, Schadenersatz, ordentliche Kündigung, nicht aber Nacharbeit oder Lohnfortfall

Welches sind die Pflichten des Arbeitgebenden?

Lohn und Fürsorgepflicht

Welche Lohnarten werden unterschieden?

Geldzahlung oder Naturallohn (Nahrungsmittel, Kost und Logis, Dienstwagen usw.)

Welche Lohnkomponenten werden unterschieden?

•Grundsatz: Zeitlohn (Stunden-, Tages-, Wochen, Monatslohn usw.)

•Leistungslohn

oAkkordlohn (Stücklohn)

oProvision (Anzahl und Wert der getätigten Geschäfte)

oLeistungsprämien (abhängig von der persönlichen Leistung, aufgrund von vereinbarten Leistungszielen; unter Umständen Erfolgsbeteiligung)

Welche Zulagen werden unterschieden?

•gesetzlich:

oKinder- und Familienzulagen, teilweise Geburts- und Ausbildungszulagen

oZuschläge für Überstunden, Überzeit, Sonntags (50% Zulage)- und Nachtarbeit (25% Zulage)

•vertraglich: Teuerungs-, Schmutz-, Gefahren- oder Dienstalterszulagen

Was ist der Unterschied zwischen Gratifikation und 13. Monatslohn?

•13. Monatslohn:

overtraglich vereinbarte Zusatzvergütung, die einem durchschnittlichen Monatslohn entspricht

•Gratifikation:

ofreiwillige Sondervergütung, deren Höhe von verschiedenen Bedingungen abhängig gemacht werden kann (beispielsweise gutes Jahresergebnis)

oSchranken der Freiwilligkeit: Gratifikation ist geschuldet, wenn sie vertraglich vereinbart (ausdrücklich) oder mindestens drei Jahre hintereinander für denselben Grund und ohne Hinweis auf die Freiwilligkeit ausbezahlt worden ist (stillschweigend bzw. konkludent)

Wie wird die Lohnhöhe geregelt?

•Grundsatz: nach Vereinbarung

•Schranken:

oMindestlohn in einem Gesamtarbeitsvertrag

oBundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Personenfreizügigkeit)

oGleichstellungsgesetz

oflankierende Massnahmen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

Was ist bei der Lohnauszahlung zu beachten?

•Ende Monat (dispositiv)

•Lohnabrechnung (zwingend)

•Recht auf Vorschuss (Notlage und nur im Umfang der bereits geleisteten Arbeit)

•Verrechnung von Forderungen der Arbeitgebenden gegenüber den Arbeitnehmenden: nur soweit das betreibungsrechtliche Existenzminimum überschritten wird

•Lohnzession: nur zur Sicherung von Unterhalts- oder Unterstützungspflichten (Alimente)

•Lohnrückbehalt: Arbeitgebende dürfen bis zu 10 Prozent der Lohnauszahlung zur Absicherung ihrer Ansprüche zurückbehalten, höchstens jedoch einen Wochenlohn

•Kaution: Hinterlegung einer Geldsumme bei Arbeitsantritt zur Sicherheit

•Spesen

Wann muss Lohn trotz fehlender Arbeitsleistung ausbezahlt werden?

Bei Annahmeverzug (durch den Arbeitgebenden) oder bei unverschuldeter Verhinderung.

Was ist unter Annahmeverzug bei der Arbeitsleistung zu verstehen?

Die Arbeitnehmenden bieten ihre Arbeitsleistung vertragsgemäss an, aber die Arbeitgebenden wollen oder können ihnen keine Arbeit anbieten.

Gründe:

•Arbeitgebende lassen die Arbeitnehmenden die Stelle nicht antreten oder weisen ihnen keine Arbeit zu

•Arbeitgebende unterlassen nötigen Vorbereitungshandlungen (Arbeitsgeräte oder Rohmaterial zur Verfügung stellen), so dass die Arbeitnehmenden ihre Arbeit nicht ausführen können

•Betriebsstörungen

Folgen:

•keine Nacharbeit

•Lohn ist vollumfänglich zu vergüten

Welche drei Voraussetzungen müssen für die Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung erfüllt sein?

•Persönliches Leistungshindernis (d. h. keine Lohnfortzahlung bei nicht-persönlichen Leistungshindernissen wie Streiks, politische Unruhen, Verkehrszusammenbrüche)

•kein grobes (Absicht oder grobfahrlässig) Verschulden der Arbeitnehmenden

•mindestens dreimonatige Dauer des Arbeitsverhältnisses

obefristet: für mehr als drei Monate eingegangen

ounbefristet: mehr als drei Monate gedauert

Durch welche unverschuldeten Verhinderungen muss der Lohn vergütet werden?

•Krankheit oder Unfall

•Arbeitsverhinderung wegen Schwangerschaft

•Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Militärdienst, Zeugenpflicht usw.)

•Ausübung eines öffentlichen Amtes (Mitglied eines Parlamentes usw.)

•Familienereignisse (Geburt, Hochzeit, Beerdingung usw.)

•Erledigung dringender persönlicher Angelegenheiten (Arztbesuch, Behördengang, Prüfungen, Wohnungsumzug usw.)

Wie sind die Höhe und die Dauer der Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung?

•Grundsatz: Anzahl Dienstjahre (mit Lehrzeit)

oerstes Dienstjahr: 3 Wochen

oweitere Dienstjahre: Rechtsprechung (Skalen von Basel-Stadt, Bern und Zürich)

•mehrere Absenzen eines Dienstjahres werden addiert

•Lohnfortzahlung neben obligatorischen Versicherungen

•günstigere Abreden durch vertragliche Vereinbarung

Was gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitnehmers?

•allgemeine Fürsorgepflicht: berechtigte Interesse der Arbeitnehmenden wahrnehmen

•besonders geregelte Fürsorgepflichten

oPersönlichkeitsschutz

oFreizeit

oFerien

oArbeitszeugnis (Zwischen- oder Schlusszeugnis)

Was gehört zum Persönlichkeitsschutz?

•Allgemein: Persönlichkeit der Arbeitnehmenden achten und schützen

•Schutz von Leben und Gesundheit

•Schutz der beruflichen Ehre und Ansehens im Betrieb und privat

•Schutz der verfassungsmässigen Freiheitsrechte

•Datenschutz (vgl. nachstehend)

•Gleichstellung (vgl. nachstehend)

•aber Grenzen des Persönlichkeitsschutz

Wie ist die Freizeit der Arbeitnehmenden zu regeln?

normale Freizeit (Günstigkeitsprinzip):

•Obligationenrecht: einen Tag je Woche

•Arbeitsgesetz: eineinhalb Tage je Woche

•vertraglich: in der Regel Fünf-Tage-Woche

ausserordentliche Freizeit:

•wichtige persönliche Angelegenheiten besorgen (Arztbesuch, Behördengänge usw.)

•Teilnahme an wichtigen Familienereignissen (Geburt, Hochzeit, Beerdigung usw.)

•besondere Pflichten erfüllen (Prüfungen, militärische Inspektion usw.)

Wie sind die Ferien der Mitarbeitenden zu regeln?

Umfang des Anspruchs

•Grundsatz: vier Wochen

•Jugendliche unter 20 Jahren: fünf Wochen

Zeitpunkt

•Grundsatz: Arbeitgebende bestimmen den Zeitpunkt, aber Rücksichtnahme auf die Interessen der Arbeitnehmenden und mindestens zwei Wochen zusammenhängend

•Nachbezug: fünf Jahre (periodische Leistung)

Abgeltung von Ferienansprüchen durch Geldleistungen

•Grundsatz: keine finanzielle Abgeltung

•Ausnahmen:

owährend der Kündigungszeit

obesondere Arbeitsverhältnisse (Teilzeit-, Temporär- Heimarbeit)

besondere Sachverhalte:

•anteilmässiger Ferienanspruch

•Ferienüberbezug

•Ferienkürzung

•Krankheit oder Unfall während der Ferien

•anerkannte Feiertage während der Ferien

•gesetzlich geregelter unbezahlter Urlaub

•Mutterschaftsurlaub

Was muss beim erstellen eines Arbeitszeugnisses beachtet werden?

•einfaches Zeugnis: Arbeitsbestätigung

•qualifiziertes Zeugnis:

ovollständig, genau, wahr, aber wohlwollend (gegebenenfalls Ergänzung und Berichtigungen)

owesentliche negativen Qualifikationen müssen erwähnt werden (gegebenenfalls Schadenersatzpflicht)

Was gehört unter den Gleichbehandlungsgrundsatz?

= Teilbereich des Persönlichkeitsschutzes

Grundsatz: keine willkürliche, d. h. ohne sachlichen Grund gebotene Ungleichbehandlung

Das Gleichstellungsgesetz verbietet:

•direkte Diskriminierung (z.B.: unterschiedliche Löhne)

•indirekte Diskriminierung (modische Kleidung → Frauen müssen öfters neue Kleider kaufen)

•sexuelle Belästigung

Ansprüche

•drohende Diskriminierung verbieten

•bestehende Diskriminierung unterlassen, beseitigen oder feststellen

•Entschädigung für Lohndifferenz, Nichtanstellung oder Kündigung sowie sexueller Belästigung

•prozessuale Vorkehrungen

•Beweiserleichterung: glaubhaft machen genügt (Beweislastumkehr)

•Schlichtungsstellen Gerichte

Welche Ansprüche haben die Arbeitnehmenden bei Pflichtverletzungen durch den Arbeitgebenden?

Nichterfüllung: Verletzung der Lohnzahlungspflicht

•Betreibung oder / und Klage

•5 Prozent Verzugszinsen

•Schadenersatz

•Kündigung

Schlechterfüllung: Verletzung der Fürsorgepflichten

•Klage auf richtige Erfüllung des Vertrages (beispielsweise Einhaltung von Sicherheitsvorschriften)

•Recht auf Schadenersatz

•Arbeitsverweigerung, wenn die Arbeitsleistung nicht mehr möglich oder unzumutbar ist

•gegebenenfalls Kündigung

Wie kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden?

Zeitablauf:

•befristete Arbeitsverhältnisse enden ohne weiteres Zutun mit Ablauf der vereinbarten Frist

•falls das Arbeitsverhältnis nach der Frist weitergeführt wird: das befristete wird zum unbefristeten Arbeitsverhältnis

•Kettenarbeitsverträge nur bei sachlichen Gründen zulässig

Tod der Arbeitnehmenden: das Arbeitsverhältnis endet mit dem Tod; die Arbeitgebenden sind zu einem Lohnnachgenuss verpflichtet, wenn die Arbeitnehmenden unterstützungsbedürftige Personen hinterlassen

•einen Monatslohn

•zwei Monatslöhne ab dem fünften Dienstjahr

Aufhebungsvertrag: ein Arbeitsverhältnis kann im gegenseitigen Einverständnis jederzeit aufgehoben werden

Erreichung des Rentenalters: das Arbeitsverhältnis endet nur mit der Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag, also nicht automatisch

Kündigung

Welche Arten der Kündigung werden unterschieden?

Ordentliche,

missbräuchliche

ausserordentliche

Wie sind die Kündigungsfristen bei der ordentlichen Kündigung?

während der Probezeit

•Probezeit: in der Regel der erste Monat (dispositiv, längstens jedoch drei Monate)

•Sieben Tage auf jeden Tag der Woche (dispositiv)

nach Ablauf der Probezeit

•erstes Dienstjahr: einen Monat (dispositiv: länger, aber kürzer als einen Monat nur durch Gesamtarbeitsvertrag)

•zweites bis neuntes. Dienstjahr: zwei Monate (dispositiv: länger, aber nicht unter einen Monat)

•ab dem zehnten Dienstjahr: drei Monate (dispositiv: länger, aber nicht unter einen Monat)

•veränderte Kündigungsfristen durch Vertrag müssen sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende gleich lang sein

Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?

Kündigung ist sachlich nicht gerechtfertigt, beispielsweise wegen

•Militärdienst

•Ausübung verfassungsmässiger Rechte

•gewerkschaftliche Tätigkeit

•Tätigkeit als Arbeitnehmervertretenden

•Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegenüber den Arbeitgebenden

Welches sind die Folgen einer missbräuchlichen Kündigung?

•Kündigung ist rechtsgültig, aber

•Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen

Wie geht der Arbeitnehmende vor, wenn ihm missbräuchlich gekündigt wurde?

•schriftliche Begründung für die Kündigung verlangen

•innerhalb der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache bei den Arbeitgebenden erheben

•innerhalb von 180 Tagen nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses auf Entschädigung klagen und den Missbrauch beweisen

Wann sind Kündigungssperrfristen?

Bei gewissen Sachverhalten ist eine Kündigung durch die Arbeitgebenden nichtig:

Militärdienst oder ähnliche Tätigkeiten (Zivilschutz usw.)

•vier Wochen vor, während und vier Wochen nach dem Dienst, sofern dieser mindestens zwölf Tage dauert

•Kündigung durch die Arbeitnehmenden ist bei Stellvertreterfunktion ebenfalls nichtig

Krankheit oder Unfall

•erstes Dienstjahr: während 30 Tagen

•zweites bis fünftes. Dienstjahr: während 90 Tagen

•ab dem sechsten Dienstjahr: während 180 Tagen

Schwangerschaft: während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt

Hilfsaktion des Bundes

Was sind die Folgen, einer Kündigung zur Unzeit?

•Kündigung ist nichtig und entfaltet keinerlei Rechtswirkungen

•Sistierung, falls Kündigung vor den genannten Sachverhalten ausgesprochen wird