Rechtskunde

Rechtskunde für Verkäufer

Rechtskunde für Verkäufer


Kartei Details

Karten 61
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 15.09.2015 / 28.03.2019
Weblink
https://card2brain.ch/box/rechtskunde42
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/rechtskunde42/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

nenne die drei Rechtsquellen nach Art 1 ZGB

  1. Geschriebenes Recht
  2. Gewohnheitsrecht (10-15 Jahre geübt, allgemein als verpflichtend angesehen)
  3. Richterliche Lückenfüllung

Welche Arten des geschriebenen Rechts gibt es?

Verfassung

Gesetz

Verordnung

Welches sind die Rechtsgrundsätze

  • ZGB 2, Handeln nach Treu und Glauben
  • ZGB 3, Guter Glaube
  • ZGB 8l, Beweislast

Unterschiede zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht?

Privatrecht

  • Gleichtwertigkeit, regelt Rechtsbeziehungen zwischen gleichwertigen Rechtssubjekten
    • Zwingendes Recht: Privatrecht ist nur selten zwingendes Recht
    • Vereinbartes Recht: meist ist Privatecht vereinbartes Recht der Parteien
    • Dispositives Recht: nicht zwingend, lückenfüllend - gilt, wenn Parteien nichts anderes vereinbart haben
  • Durchsetzung nur auf Klage hin, "Wo kein Kläger, da kein Richter"

Öffentliches Recht

  • Hierarchie, regelt Rechtsbeziehungen zwischen einem übergeordneten (Bund, Kanton, Gemeinde) und einem untergeordneten Rechtssubjekt (Bürger, Kanton, Gemeinde)
  • Zwingendes Recht, Alle Vorschriften des öffentlichen Rechts haben zwingenden Charakter
  • Durchsetzung von Amtes wegen.

welche Teilgebiete kennt das Privatrecht?

Zivilgesetzbuch (Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht)

  • Obligationenrecht (ist der fünfte Teil des ZGB) besteht aus:
    • Allgemeine Bestimmungen (Obligationsentstehung)
    • einzelne Vertragsverhältnisse
    • Handelsgesellschaften
    • Handelsregister und Geschäftsfirmen
    • Wertpapiere
  • Produktehaftpflichtgsetz
  • Konsumkreditgesetz
  • Wettbewerbsgesetz (Kartellgesetz, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Preisbekanntgabeverordnung)
  • Datenschutzgesetz
  • Immaterialgüterrecht (Patentgesetz, Urheberrechtsgesetz, Markenschutzgesetz, Designgesetz)

Wie kann eine Obligation entstehen?

  • Vertrag
  • unerlaubte Handlung
  • ungerechtfertigte Bereicherung

Welche 4 Vorausetzung sind erforderlich, damit ein Vertrag entsteht?

  • Einigung in den Hauptpunkten
  • Handlungsfähigkeit
  • volle Handlungsfähigkeit natürlicher Personen, also urteilsfähig und volljährig
  • Handlungsfähigkeit juristischer Personen, Organe gemäss Statuten bestellt
  • beschränkte Handlungsfähigkeit, urteilsfähige Minderjährige brauchen Zustimmung des gesetzliches Vertreters
  • volle Handlungsunfähigkeit, sind handlungsunfähig
  • zulässiger Vertragsinhalt, nicht unsittlich
  • Form, grundsätzlich sind Verträge formlos gültig ausser Gesetz schreibt etwas anderes vor
    • Einfache Schriftlichkeit, eigenhändige Unterschrift
    • qualifizierte Schriftlichkeit, Mindestinhalt ist vorgeschrieben, z.b. Lehrvertrag, Leasingvertrag
    • öffentliche Beurkundung, Beurkundung bei Notar, bei Grundstückkauf, Gründung einer AG oder GmbH

Kann ein gültig zustande gekommener Vertrag wieder aufgelöst werden?

  • Aufhebungsvertrag, wenn Gegenpartei mit der Auflösung einverstanden ist.
  • Vertragsrücktritt, falls vertraglich vereinbart oder nach Gesetzt bei Haustürgeschäften oder Leasingvertrag
  • Kündigung bei Dauerschuldverträgen (Miete, Arbeitsvertrag)
  • Vertragsanfechtung, falls Mangel vorliegt

Welches sind die verschiedenen Arten der Vertragsanfechtung?

  • Wesentlicher Irrtum
  • Täuschung
  • Furchterregung
  • Übervorteilung

jeweils innerhalb eines Jahres

Bei der unerlaubten Handlung gibt es zwei Haftungsformen. Welche?

Verschuldenshaftung

  • Widerrechtliche Handlung
    • Geschädigter muss beweisen
  • Schaden muss entstanden sein
    • Geschädigter muss finanziellen Schaden nachweisen
  • Kausalzusammenhang
    • Geschädigter muss nachweisen, das der Schaden durch die unerlaubte Handlung entstanden ist
  • Verschulden
    • Geschädigter muss die Schuld des Schädigers nachweisen

Kausalhaftung

  • ein Dritter haftet ür den Schaden, die jemand oder etwas jemandem zuführt, für die er verantwortlich ist, z.B. Haftung des Tierhalters, Geschäftsherrn, Werkeigentümers...)

Erfüllung der Obligation

Wo muss die Obligation erfüllt werden

Wenn vertraglich nicht anderes vereinbart.

  • Geldschulden am Wohnsitz des Gläubigers (Bringschuld)
  • Speziesschulden am Ort, wo sich die Sache bei Vertragsabschluss befand
  • Gattungschulden am Wohnsitz des Schuldners (Holschuld)

Wann muss eine Obligation erfüllt werden?

Sofern nichts vereinbart gilt (OR75ff)

  • im Grundsatz kann die Erfüllung sofort gefordert werden
  • Kaufpreis ist mit Übergang des Besitzes des Kaufgegenstandes fällig
  • Mietzins, am Ende des Monats

Welches sind die Erlöschungsgründe einer Obligation?

Richtige Erfüllung (OR68ff)

  • Aufhebung durch Übereinkunft (OR115ff)
  • Vereinigung von Gläubiger und Schuldner (z.B. Fusion, OR 118)
  • unverschuldetes Unmöglichwerden (OR119, z.B. Brand/Überschwemmung)

Was gibt es für Eigentumsübertragungsverträge?

  • Kaufvertrag (OR184)
  • Tauschvertrag (OR237)
  • Schenkungsvertrag (OR239)

Wie kommt ein gütliger Verkaufsvertrag zustande?

  • Einigung
  • Handlungsfähigkeit
  • zulässiger Vertragsinhalt
  • Form

Pflichten der Vertragsparteien?

Hauptpflichten: Verkäufer übergibt die Kaufsache, Käufer zahlt den Kaufpreis

Nebenpflichten: Verkäufer trägt Kosten der Verpackung, Käufer trägt Transportkosten

Wann gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über?

  • Speziessache: mit Vertragsabschluss (OR 185)
  • Gattungssache: bei Ausscheidung (z.B. Ausbuchen aus dem Lager), Abgabe zur Versendung
  • Grundstück: mit Schlüsselübergabe oder bei Vertragsabschluss

Wann geht das Eigentum an den Käufer über?

bei Fahrnissachen mit Übergabe des Besitzes, der Sache (ZGB 714)

bei Grundstückkauf mit Eintrag ins Grundbuch (ZGB 656)

Was sind die Folgen des Eigentumübergangs?

der neue Eigentümer hat ein umfassendes Verfügungsrecht , kann beliebig darüber verfügen, verkaufen, vermieten, verschenken (ZGB 641)

Haft der Verkäufer für mangelhafte Ware?

Was ist Sachgewährleistung?

Der Verkäufer haftet für körperliche, rechtliche und wirtschaftliche Mängel. Der Verkäufer kann die Haftung aber vertragslich ausschliessen. (OR197, 199)

Nenne die verschiedenen Wahlrechte.

Wandelung (Vertragsrücktritt)

Minderung (Preisnachlass)

Ersatzlieferung (nur bei Gattungsware)

Der Verkäufer hat nur dann ein Anrecht auf Nachbesserung (Reparatur), wenn dies mit dem Käufer so vereinbart wurde. Reparatur ist im OR nicht geregelt. Verkäufer haftet auch für Folgeschäden (OR 208)

Keypoints Produktehaftpflicht?

Der Hersteller haftet für Personenschäden und Schäden an Drittsachen die ein fehlerhaftes Produkt verursacht.

Er haftet nicht für den Schaden am fehlerhaften Produkt selbst.  (PrHG 1)

Selbstbehalt für den Geschädigten beträgt CHF 900.  (PrHG 6)

Herstellerhaftung kann nicht ausgeschlossen werden. (PrHG 8)

Hersteller haftet 3 Jahre ab Kenntnisnahme des Geschädigten jedoch höchstens 10 Jahre ab Inverkehrssetzung (PrHG 9)

Welche Arten von Kaufvertrag unterscheidet das Gesetz?

  • Fahrniskauf
    Grundstückkauf
  • Gattungskauf
    Spezieskauf
  • Kauf im kaufmännischen Verkehr (Kauf zum Wiederverkauf)
    Kauf im nichtkaufmännischen Verkehr
  • Platzkauf
    Distanzkauf
  • Barkauf
    Kredit-/Abzahlungskauf

Lieferverzug des Verkäufers beim Mahngeschäft

Fälligkeit: Der Käufer darf die Leistung jederzeit nach Vertragsabschluss einfordern (OR75)

Verzug: Ab der Mahnung hat der Verkäufer die Verspätungsfolgen zu tragen (OR 102)

Nachfrist: Der Käufer muss dem Verkäufer zur nachträglichen Erfüllung eine angemessene Nachfrist einräumen. (OR 107)

Lieferverzug des Verkäufers beim Termingeschäft

Fälligkeit: Am vereinbarten Erfüllungstermin darf der Käufer die Leistung einfordern (OR 75)

Verzug: Automatisch nach Ablauf des Erfüllungstermins hat der Verkäufer die Verspätungsfolgen zu tragen (OR 102)

Nachfrist: Der Käufer muss dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu nachträglichen Erfüllung einräuem (OR 107) ausser beim Fixgeschäft (OR 108) oder im kaufmännischen Verkehr (OR 190)

Wahlrecht bei Lieferverzug, welche Arten gibt es?

Wahlrecht

1: Festhalten am Vertrag, Beharren auf nachträglicher Erfüllung, Schadenersatz für Verspätung (Regel bei nichtkaufmännischen Verkehr) wenn Käufer Leistung nicht anderswo beschaffen kann.

2: Festhalten am Vertrag, Verzicht auf Erfüllung, Schadenersatz für Nichterfüllung (Regel beim kaufmännischen Verkehr) wenn Käufer Leistung anderswo teurer bekommt. Verkäufer haftet für Preisdifferenz

3: Rücktritt vom Vertrag, Verzicht auf Erfüllung, Schadenersatz wegen Dahinfallen des Vertrages wenn Käufer Leistung anderswo günstiger bekommt. Mit Rücktritt entfällt auch seine Pflicht zu Bezahlung

Nenne die verschiedenen Arten von Gebrauchsüberlassungsverträgen

  • Miete (OR 253)
  • Pacht (OR 275)
  • Gebrauchsleihe (OR 305)
  • Darlehen (OR 312-318)
  • Leasingvertrag (KKG 1, 7, 11, 16)
    • Mietvertragliches Element
    • Kaufvertragliches Element

Wie kommt ein gültiger Mietvertrag zustande

Wie jeder Vertrag mit

  • Einigung der Vertragsparteien
  • Handlungsfähigkeit
  • zulässiger Vertragsinhalt
  • Vertragsform

Was sind die nebenpflichten des Vermieter?

  • Bekanntgabe des Mietzinses des Vormieters (OR 256a II)
  • Einsicht ins Rückgabeprotokoll des Vormieters (OR 256a)
  • Tragung von Lasten und Abgaben (OR256b)

Was kann der Mieter tun bei mittleren und schweren Mängeln?

Leichte Mängel hat der Mieter auf eigene Kosten zu beseitigen.

Bei schweren Mängeln

Fristlose Kündigung (OR 259b)

Ersatzvornahme (OR2 259b) Mieter lässt Mängel auf Kosten des Vermieters beheben (OR 259d)

Herabsetzung des Mietzinses (OR 259d)

Schadenersatz (OR 259e)

Übernahme des Rechtsstreites (OR 259f)

Hinterlegung des Mietzinses (OR 259g)

 

Wie endet ein Mietvertrag

  • durch Zeitablauf (bei befristetem Mietvertrag) OR 266)
  • Aufhebungsvertrag (OR 115)
  • ordentliche Kündigung (OR 266)
  • ausserterminliche Kündigung (OR 264)
  • ausserordentliche Kündigung (OR 257d)

Achtung: Tod des Mieters oder Wechsel des Eigentümers beenden einen Mietvertrag nicht (OR 266)

welche Arten von Kündigung kennt das Mietrecht?

ordentliche Kündigung, nur bei unbefristetem Mietverhältnis

ausserterminliche Kündigung, Mieter kann jederzeit künden, sofern er einen solventen, zumutbaren Nachmieter findet, der den Vertrag zu den gleichen Konditionen übernimmt

ausserordentliche Kündigung, bei

  • Zahlungsrückstand des Mieters
  • Verletzung der Sorgfalts- und Rücksichtsnahmepflicht
    Fristlose Kündigung bei
  • schweren Mängeln der Mietsache
  • Konkurs des Mieters
    auch ein neuer Eigentümer kann bei dringendem Eigenbedarf ausserordentlich kündigen (OR 261)

Wie sind Leasingverträge gesetzlich geregelt?

Der Leasingvertrag für bewegliche, dem privaten Gebrauch dienende Sachen ist im Konsumkreditgesetz geregelt.

Andere Sachen, wie für den gewerblichen Gebrauch oder unbewegliche Sachen fallen nicht unter das KKG.

Was schreibt das Gesetz für den Leasingvertrag vor?

  • qualifizierte Schriftlichkeit
    • Beschreibung der Leasingsache
    • Barkaufpreis
    • Höhe der Leasingraten
    • Hinweis auf allfällig verlangte Versicherung
    • Hinweis auf das 7-tägige Widerrufsrecht

Nichteinhalten der Form bewirkt Nichtigkeit des Vertrags.

Was beinhaltet ein Leasingvertrag?

Gebrauchsrecht, ähnlich dem Mietvertrag

Unterhaltspflicht, ähnlich dem Kaufvertrag

Wie kann der Leasingvertrag beendet werden?

vorzeitige Beendigung: Leasingnehmer hat Anspruch auf Erlass der Kosten und Zinsen der nicht beanspruchten Kreditdauer.

ordentliche Beendigung: Sache muss zurückgegeben werden. Meist besteht Kaufmöglichkeit gegen einen bescheidenen Kaufpreis.

Nenne die verschiedenen Arten von Arbeitsleistungsverträgen

  • Arbeitsvertrag (OR 319)
  • Werkvertrag (OR 363)
  • Auftrag (OR 404)

Was gilt bezüglich Vertragsform beim Arbeitsvertrag?

Formvorschrift nur bei einzelnen, wenn vorgeschrieben (OR 11)

  • qualifizierte Schriftform für den Lehrvertrag, den Handelsreisendenvertrag

oder bei einzelnen Vertragsabreden wie

  • Ausschluss für Entschädigung bei Überstundenarbeit (OR 321)
  • Konkurrenzverbot (OR 340)

Hauptpflichten des Arbeitnehmers?

persönliche, sorgfältige Arbeitsleistung (OR 321)