Rechtsetzungslehre 08
Methode, Verfahren und Technik der Rechtssetzung - Regeln für die Ausgestaltung von Erlassentwürfen (Rechtssetzungstechnik)
Methode, Verfahren und Technik der Rechtssetzung - Regeln für die Ausgestaltung von Erlassentwürfen (Rechtssetzungstechnik)
Fichier Détails
Cartes-fiches | 107 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 29.11.2015 / 24.12.2019 |
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Dadurch, dass neue Normen die dem geltenden Recht zugrunde liegenden Wertungen missachten.
Wenn das Erreichen der von einer Norm verfolgten Zweck durch andere Regelungen vereitelt wird.
Konflikte zwischen den Grundgedanken, die fŸr eine Regelung massgebend sind.
Durch richterliche Korrektur, denn eine Auslegung ist oft nicht mšglich.
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Die direkte Demokratie in der Verfassungsgebung und die reprŠsentative in der einfachen Gesetzgebung.
- Verfassungsrecht - Gesetzesrecht - Verordnungsrecht
Alle Gemeinwesen kennen eine rechtliche Grundordnung, die in Bund und Kantonen Verfassung heisst und auf kommunaler Ebene hŠufig Gemeindeordnung genannt wird. Verfassungsrecht zeichnet sich in der Regel durch hohe Abstraktheit aus.
Auf der Stufe unterhalb der Verfassung stehen die Gesetze. Gesetze unterstehen dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum
Verordnungen. Sie kšnnen erlassen werden - vom Parlament, wenn die Gesetze referendumspflichtig sind, - von der Regierung, - von Departementen bzw. Direktionen, Gruppen, €mtern bzw. Abteilungen, - von dezentralisierten Verwaltungseinheiten, insbesondere Anstalten, - von Gerichten.
Zu bedenken ist, dass es internationale, interkantonale und interkommunale Vereinbarungen mit Rechtssatzcharakter gibt, die sich zwischen die genannten Erlassstufen schieben.
Ja. In jedem Fall muss das Normkonzept Ÿber die geplante Verteilung auf die entsprechende Regelungsstufe Auskunft geben.
XXX
Was muss in der Verfassung geregelt sein? - Was gehšrt zur rechtlichen Grundordnung eines Staates?
Vor allem aus der Funktion der Verfassung.
- ãinstrument of governmentÒ (regelt die GrundzŸge der Organisation und des Verfahrens; kurz, knapp, offen) - eingehende Regelung mit materiellen Grundentscheidungen, Richtlinien fŸr die Gesetzgebung, Umschreibung der Staatsaufgaben usw. (CH)
- Rechtsetzung unterhalb der Verfassungsstufe - Verfassungsrevision - Gewaltenteilung - Grundrechte - politischen Rechte
Neue Bundeskompetenzen bedŸrfen einer ausdrŸcklichen Bestimmung in der Bundesverfassung.
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Der Prozess der Gesetzgebung erfordert ein Vernehmlassungsverfahren, die Mitwirkung des Parlaments und meist eine Referendumsmšglichkeit. Dieser weg ist somit deutlich aufwendiger als eine Verordnung. Jedoch hat das Gesetz eine demokratische Legitimation, aber ist auch nur beschrŠnkt der verfassungsrechtlichen Korrektur zugŠnglich (BV 190).
Mit dem Begriff der Wichtigkeit. Wichtiges gehšrt ins Gesetz.
Danach sind alle wichtigen rechtsetzende Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen. Insbesondere die grundlegenden Bestimmungen Ÿber: - die AusŸbung der politischen Rechte - die EinschrŠnkungen verfassungsmŠssiger Rechte - die Rechte und Pflichten von Personen - den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegenstand und die Bemessung von Abgaben - die Aufgaben und Leistungen des Bundes - die Verpflichtungen der Kantone bei der Umsetzung und bei Vollzug des Bundesrechts sowie die Organisation und das Verfahren der Bundesbehšrden.
Er zŠhlt Bereiche oder Sachgebiete auf, deren Regelung grundsŠtzlich als wichtig erscheint.
Nach herrschender Meinung schon.
- Gršsse des Adressatenkreises der Norm und der Zahl der geregelten Sachverhalte - IntensitŠt, mit welcher die Norm in Grundrechtspositionen eingreift - Bedeutung der Norm fŸr das politische System - finanzielle Auswirkungen der Regelung - Akzeptanz, mit welcher eine Norm bei den Betroffenen bzw. den Stimmberechtigten oder im Parlament rechnen kann
Es stellt darauf ab, ob ein gewichtiges Abweichen von der bisherigen Regelung vorliegt bzw. ob bisher unŸbliche Bestimmungen geschaffen werden.
Schwere Eingriffe in die Grundrechte mŸssen im Gesetz im formellen Sinn vorgesehen sein.
Nein.
Nein.
- Eignung des Regelungsorgans (verfŸgt Ÿber genŸgend Beurteilungsvermšgen fŸr die zu regelnde Materie) - BedŸrfnis nach €nderbarkeit und FlexibilitŠt der Normierung
- Exekutive: komplexe technische Probleme (hat Fachwissen) - Legislative: grundlegende, allgemeine Fragen
Kommt es darauf an, eine dauerhafte, rechtssichere Ordnung zu schaffen, so bietet sich das Gesetz an, da es relativ schwer Šnderbar ist.
- Zuordnung der Regelungsbefugnisse nach Sachgebieten - spezielle Gesetzesvorbehalte oder Zuweisungen von Regelungsbefugnissen
Die Verfassung kann die Sachgebiete aufzŠhlen, die von einem bestimmten Staatsorgan (Legislative, Parlament, Parlamentskommission, Exekutive) zu normieren sind (z.B. in Frankreich so).
Die Verfassung steuert die Verteilung der Rechtssetzungskompetenzen durch spezielle Gesetzesvorbehalte oder Zuweisungen von Regelungsbefugnissen an die Exekutive (vgl. 5. Titel der BV).
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In der Konzeptphase.
- Interessen an der Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit und demokratischen Legitimation - Interessen daran, den rechtsanwendenden Behšrden durch offene, unbestimmte Normierung Handlungsspielraum zu gewŠhren