Rechtsetzungslehre 08
Methode, Verfahren und Technik der Rechtssetzung - Regeln für die Ausgestaltung von Erlassentwürfen (Rechtssetzungstechnik)
Methode, Verfahren und Technik der Rechtssetzung - Regeln für die Ausgestaltung von Erlassentwürfen (Rechtssetzungstechnik)
Kartei Details
Karten | 107 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 29.11.2015 / 24.12.2019 |
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Sie setzten den Rahmen fŸr eine Selbstregulierung.
Insbesondere wenn es um die Regelung von technischen Fragen geht, die besonderes Fachwissen erfordert.
Er muss die wichtigen Regelungen selbst erlassen und gewŠhrleisten, dass die Privaten die Grundrechte und die šffentlichen Interessen wahren. Zudem muss Information Ÿber die Rechtsnorm und ausreichender Rechtsschutz sichergestellt sein.
- Zweckartikel - Grundsatz- oder Rahmenerlasse
Durch hohe Unbestimmtheit.
Sie leiten meist ein Gesetz ein, sind abstrakt formuliert, von begrenzter NormativitŠt und dienen in erster Linie der Auslegung des Gesetzes.
Sie sind offenformuliert, damit dem untergeordneten Gemeinwesen ein grosser Spielraum zur Umsetzung des Ÿbergeordneten Rechts verbleibt.
Um den rechtsanwendenden Organen Gelegenheit zu einzelfallgerechten, wirkungsorientierten Entscheidungen zu geben (sog. Generalklauseln).
Dass er durch eine AufzŠhlung von Beispielen verdeutlicht wird.
- insbesondere - namentlich - liegt in der Regel vor
- Entschliessungsermessen - Auswahlermessen
Die rechtsanwendenden Organe werden dadurch ermŠchtigt, eine bestimmte eintreten zu lassen oder nicht (ãkannÒ-Vorschrift; Befugnis zum Handeln ãnach ErmessenÒ).
Wenn die Rechtsnorm mehrere Rechtsfolgen vorsieht und es den rechtsanwendenden Organen ŸberlŠsst, die dem Einzelfall gerecht werdende zu bestimmen.
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Die dem Ergebnis der AbwŠgung zwischen den Interessen an der Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit und demokratischen Legitimation und den Interessen an einzelfallgerechten, die BedŸrfnisse der Betroffenen berŸcksichtigenden, effizienten und effektiven Entscheidungen entsprechen.
Die Instrumente der Redaktion, d.h. die fŸr die Formulierung von Rechtsnormen massgebenden Kriterien.
- Regeln oder Prinzipien, die durch die Verfassung vorgegeben sind - GrundsŠtze, welche von Lehre und Praxis fŸr die optimale Ausgestaltung von Erlassen entwickelt wurden (ãKlugheitsregelnÒ)
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Diejenige nach dem Gegenstand einer Regelung.
- Was soll Inhalt eines Erlasses oder der €nderung eines Erlasses sein? - Welche Materie soll erfasst werden? - Welche Regelungen gehšren in einen anderen Erlass? - Was gehšrt in ein Dach_ oder Grundlagengesetz und was in Spezialerlasse? - Wann sind Teilrevisionen mehrerer Gesetze in einem Mantelgesetz zusammenzufassen?
Wenn mehrere Probleme gelšst oder Aufgaben bewŠltigt werden mŸssen, die mehrere Sachgebiete betreffen und deshalb in verschiedenen Gesetzen geregelt sind.
- Die neuen Normen sollen sich mšglichst gut in die bestehende Rechtsordnung einfŸgen. Die Abgrenzung ist so vorzunehmen, dass ZusammenhŠnge gewahrt oder hergestellt und WidersprŸche vermieden werden. - Die neuen Normen sollen mšglichst leicht auffindbar und verstŠndlich sein. Die Adressaten einer Regelung suchen sie in einem bestimmten Zusammenhang; ihr Inhalt wird oft erst in diesem Zusammenhang deutlich.
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Es verlangt, dass eine Vorlage, welche die Stimmberechtigten nur annehmen oder ablehnen kšnnen, bloss einen Zweck verfolgt bzw. ein Thema zum Gegenstand hat, oder dass zwischen mehreren, in der Vorlage enthaltenen Zwecken, Mitteln oder Massnahmen ein genŸgend enger sachlicher Zusammenhang besteht.
Mit dem Aufbau der Regelung.
Vor allem das Interesse an der mšglichst weitgehenden Wahrung der KontinuitŠt der bestehenden Ordnung samt den Entwicklungen der Lehre und Praxis dazu.
Sie erlaubt eine einheitliche Dichte und Sprache sowie einen klaren Aufbau der Regelungen.
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- sachlichen Geltungsbereich (ãwasÒ) - persšnlichen Geltungsbereich (ãwerÒ) - šrtlichen Geltungsbereich (ãwoÒ) - zeitlicher Geltungsbereich (ãwannÒ)
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