Rechtsetzungslehre 08
Methode, Verfahren und Technik der Rechtssetzung - Regeln für die Ausgestaltung von Erlassentwürfen (Rechtssetzungstechnik)
Methode, Verfahren und Technik der Rechtssetzung - Regeln für die Ausgestaltung von Erlassentwürfen (Rechtssetzungstechnik)
Set of flashcards Details
Flashcards | 107 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 29.11.2015 / 24.12.2019 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/rechtsetzungslehre_081
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Die Instrumente der Redaktion, d.h. die fŸr die Formulierung von Rechtsnormen massgebenden Kriterien.
- Regeln oder Prinzipien, die durch die Verfassung vorgegeben sind - GrundsŠtze, welche von Lehre und Praxis fŸr die optimale Ausgestaltung von Erlassen entwickelt wurden (ãKlugheitsregelnÒ)
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Diejenige nach dem Gegenstand einer Regelung.
- Was soll Inhalt eines Erlasses oder der €nderung eines Erlasses sein? - Welche Materie soll erfasst werden? - Welche Regelungen gehšren in einen anderen Erlass? - Was gehšrt in ein Dach_ oder Grundlagengesetz und was in Spezialerlasse? - Wann sind Teilrevisionen mehrerer Gesetze in einem Mantelgesetz zusammenzufassen?
Wenn mehrere Probleme gelšst oder Aufgaben bewŠltigt werden mŸssen, die mehrere Sachgebiete betreffen und deshalb in verschiedenen Gesetzen geregelt sind.
- Die neuen Normen sollen sich mšglichst gut in die bestehende Rechtsordnung einfŸgen. Die Abgrenzung ist so vorzunehmen, dass ZusammenhŠnge gewahrt oder hergestellt und WidersprŸche vermieden werden. - Die neuen Normen sollen mšglichst leicht auffindbar und verstŠndlich sein. Die Adressaten einer Regelung suchen sie in einem bestimmten Zusammenhang; ihr Inhalt wird oft erst in diesem Zusammenhang deutlich.
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Es verlangt, dass eine Vorlage, welche die Stimmberechtigten nur annehmen oder ablehnen kšnnen, bloss einen Zweck verfolgt bzw. ein Thema zum Gegenstand hat, oder dass zwischen mehreren, in der Vorlage enthaltenen Zwecken, Mitteln oder Massnahmen ein genŸgend enger sachlicher Zusammenhang besteht.
Mit dem Aufbau der Regelung.
Vor allem das Interesse an der mšglichst weitgehenden Wahrung der KontinuitŠt der bestehenden Ordnung samt den Entwicklungen der Lehre und Praxis dazu.
Sie erlaubt eine einheitliche Dichte und Sprache sowie einen klaren Aufbau der Regelungen.
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- sachlichen Geltungsbereich (ãwasÒ) - persšnlichen Geltungsbereich (ãwerÒ) - šrtlichen Geltungsbereich (ãwoÒ) - zeitlicher Geltungsbereich (ãwannÒ)
- Anfang des Erlasses: sachlicher, persšnlicher und šrtlicher Geltungsbereich - Ende des Erlasses: zeitlicher Geltungsbereich
Ja. Von ihm kann abhŠngen, ob ein Erlass verhŠltnismŠssig ist. Auch kann das VerhŠltnis des betreffenden Erlasses zu anderen Erlassen bestimmt oder geklŠrt werden.
Wenn er aus dem Erlass nicht ohne Weiteres ersichtlich ist.
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Wenn in einem Erlass eine bestimmte Frage in verschiedenen ZusammenhŠngen eine Rolle spielt.
Das gleiche wie der allgemeine Teil, einfach am Ende des Erlasses.
- Ermšglichen Einsparungen von Normen, weil die Regelung des Grundsatzes nur einmal erfolgt - einheitliche Lšsungen von Grundsatzproblemen, was der inneren Widerspruchsfreiheit eines Erlasses dient - erleichtern ZusammenhŠnge zwischen verschiedenen Bestimmungen zu erkennen - Koordination verschiedener Regelungen
- schwer verstŠndlich aufgrund der Abstraktheit und fehlender Bezug zum konkreten Problem - geben oft zu Auslegungsproblemen Anlass - Frage, ob die spezielle der allgemeinen Norm vorgeht oder beide Regelungen zur Anwendung kommen -
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- gedankliche Speicherung und Vermittlung des Rechtsstoffes durch eine rationale, Ÿbersichtliche Darstellung (Informationsfunktion) - grosse Bedeutung fŸr die VerstŠndlichkeit eines Erlasses, der Auslegung der Regelungen und damit deren Wirksamkeit (VerstŠndlichkeitsfunktion)
- Einleitung - Hauptteil - Vorschriften Ÿber Organisation, Verfahren, Vollzug - Regelungen betreffend Kosten, Abgaben - Strafbestimmungen - Schlussbestimmungen
- Ziel und Zweck - Geltungsbereich - Begriffe
- Inkrafttreten - Publikation - Aufhebung bisher gŸltiger Vorschriften - €nderung geltender Regelungen - †bergangsrecht
Dass vom Allgemeinen zum Besonderen fortzuschreiten hat.
- logische Kriterien - sachlichen Kriterien - chronologische Kriterien - normative Kriterien
Unterscheidung zwischen allgemeinen und speziellen Regelungen, Ober- und Unterbegriffen, GrundsŠtzen und Ausnahmen
Der Aufbau orientiert sich an den zu regelnden Problemen oder GegenstŠnden oder an den von der Regelung erfassten Adressaten.
Die Gliederung folgt dem zeitlichen Ablauf eines Geschehens oder einer Handlung.
Massgebend fŸr die Bildung von Gliederungseinheiten sind von der Dogmatik entwickelte Begriffe und Rechtsinstitute.
So, dass der Zusammenhang der Regelungen im Hinblick auf ihren Zweck hergestellt wird.
Nach sachlichen und chronologischen Kriterien.
XXX
- gesetzestechnische WidersprŸche - NormwidersprŸche - WertungswidersprŸche - teleologische WidersprŸche - PrinzipienwidersprŸche
Durch uneinheitlichen Sprachgebrauch, vor allem durch eine nicht koordinierte Verwendung von Begriffen.
Wenn zwei Normen fŸr denselben Tatbestand eine unterschiedliche Rechtsfolge vorsehen.