Recht_MarKom

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Nicolas Cadonau

Nicolas Cadonau

Kartei Details

Karten 87
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 12.11.2015 / 01.11.2024
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Handlungsfähigkeit

- volljährig (fehlt = Zustimmung gesetzlicher Vertreter)

- Urteilsfähig (Bedeutung und Konsequenzen erkennen, situationsbedingt (besoffen))

Formvorschriften Vertrag

- Privatrecht = Formfreiheit (auch stillschweigend zB Migros)

- immer was Gesetz vorschreibt (Schriftlichkeit)

3 Arten der Schriftlichkeit

- einfache Schriftlichkeit (normaler Vertrag)

- Qualifizierte Schriftlichkeit (Lehrvertrag)

- Öffentliche Schriftlichkeit (Grundstückkauf)

unzulässiger Vertragsinhalt

- unmöglicher Inhalt

- Wiederrechtlicher Inhalt

- Unsittlicher Inhalt

Folgen: Nichtigkeit, Teilnichtigkeit möglich

4 mögliche Fälle von Vertragsauflösung

- Aufhebungsrecht (Vertrag, der Vertrag auflöst)

- Kündigung bei Dauerverträgen (Miete)

- Rücktritt (wenn vereinbar, wenn gesetzlich vorgeschrieben)

- Anfechtung des Vertrags

4 Anfechtunggründe eines Vertrags

- Irrtum (kommunzierter Wille ungleich wirklicher Wille) zB PS falsch angeschrieben

- Absichtliche Täuschung

- Furchterregung

- Übervorteilung (Monopol, übertriebener Preis weil einziger Anbieter)

Anfechtungsfrist eines Vertrages

1 Jahr seit Entdeckung des Irrtums

Verjährung bei Verträgen

übliche Frist: 10 Jahre

bei bestimmten Forderungen nur 5 Jahre (Mietzins, Forderung Arbeitnehmer)

Verjährung bei unerlaubter Handlung

1 Jahr ab Entdeckung, ansonsten 10 Jahre

Unterbruch möglich durch Schuldanerkennung oder Einleitung Betreibung

Verjährung bei ungerechtfertigter Bereicherung

1 Jahr ab Entdeckung, ansonsten 10 Jahre

Unterbruch möglich durch Schuldanerkennung oder Einleitung Betreibung

Nominatverträge

gesetzlich vorgesehene Verträge mit Vorschriften

Innominatverträge

gesetzlich nicht vorgesehene Verträge

keine Vorschriften (zB Leasing)

3 Eigentumsübertragungsverträge

- Kaufvertrag

- Tauschvertrag

- Schenkungsvertrag

4 Gebrauchsüberlassungsverträge

- Mietvertrag

- Pachtvertrag

- Darlehensvertrag (kommt nicht die exakt gleiche Ware (10.-) zurück)

- Gebrauchsleihe (unentgeltlicher Gebrauch)

3 Arbeitsleistungsverträge

- Arbeitsvertrag

- Auftrag (zB Anwalt für Fall)

- Werkvertrag (zB Schreiner für einen Tisch)

Kaufvertrag

Übergabe der Sache zum Eigentum gegen Bezahlung des Preises

Nutzen

Gewinn und Ertrag

Gefahr

Risiko des Untergangs der Sache

Zeitpunkt Übergang Nutzen und Gefahr bei Grundstückkauf

Termin für Schlüsselübergabe ansonsten Vertragsabschluss

Speziesware

Unikat (zB Oldtimer)

Gattungsware

Massenware

Zeitpunkt Übergang Nutzen und Gefahr bei Gattungsware

Platzkauf: Ausscheiden der Sache

Versendungskauf: Abgabe zum Versand

Zeitpunkt Übergang Nutzen und Gefahr bei Speziesware

bei Vertragsabschluss

4 Voraussetzungen zur Entstehung eines Kaufvertrages

- Einigung (Gegenstand und Preis)

- Handlungsfähigkeit

- Einhalten der Formschrift

- Zulässiger Vertragsinhalt

Hauptpflicht der Vertragsparteien

Verkäufer: Übergabe der Sache

Käufer: Bezahlung des Preises (bar)

Nebenpflichten der Vertragsparteien (3Punkte)

- Verkäufer trägt Übergabekosten (Bereitstellung, Verpackung)

- Käufer trägt Übernahmekosten (Grundbucheintrag)

- Käufer trägt Transportkosten

Besitz

körperliche Herrschaft über eine Sache

Eigentum

Verfügungsrecht über eine Sache

Leistungsstörungen des Käufers

keine Lieferung --> Lieferverzug

Lieferung mangelhafter Ware --> Schlechterfüllung

Leistungsstörungen des Verkäufers

keine Bezahlung --> Zahlungsverzug

keine Annahme der Ware --> Annahmeverzug

Reaktion auf Lieferverzug

1. Mahnen und Nachfrist setzen

2. Schadenersatz verlangen plus Rücktritt oder Festhalten des Vertrages

--> Kaufmännischer Verkehr keine Nachfrist zwingend

Sachmangel (3Punkte)

- Zugesicherte Eigenschaft fehlt

- kann nicht zum gewöhnlichen Gebrauch verwendet werden

- Gebrauch/Wert der Sache erheblich vermindert (körperlicher oder rechtlicher Mangel)

körperlicher Mangel

Sache ist kaputt

rechtlicher Mangel

Sache ist illegal (zB nicht zugelassener Auspuff)

Wandlungsklage

- Vertrag wird storniert und Sachen zurückgegeben

- Käufer: Gebühr bezahlen

  Verkäufer: Kaufpreis verzinsen

Minderungsklage

Preisnachlass / Rabatt

Ersatzlieferung

nur bei Gattungskauf möglich

Garantie

kommt vom Hersteller, nicht vom Verkäufer

Sachgewährleistungsdauer

kommt vom Verkäufer

-> mind. 2 Jahre bei Neuware

-> mind. 1 Jahr bei gebrauchter Ware

gilt nur wenn nicht "gekauft wie gesehen"

Finanzierungsleasing

Verkäufer, Leasingnehmer und Leasinggeber

zB Baukran