Recht_MarKom
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Kartei Details
Karten | 87 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 12.11.2015 / 01.11.2024 |
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Handlungsfähigkeit
- volljährig (fehlt = Zustimmung gesetzlicher Vertreter)
- Urteilsfähig (Bedeutung und Konsequenzen erkennen, situationsbedingt (besoffen))
Formvorschriften Vertrag
- Privatrecht = Formfreiheit (auch stillschweigend zB Migros)
- immer was Gesetz vorschreibt (Schriftlichkeit)
3 Arten der Schriftlichkeit
- einfache Schriftlichkeit (normaler Vertrag)
- Qualifizierte Schriftlichkeit (Lehrvertrag)
- Öffentliche Schriftlichkeit (Grundstückkauf)
unzulässiger Vertragsinhalt
- unmöglicher Inhalt
- Wiederrechtlicher Inhalt
- Unsittlicher Inhalt
Folgen: Nichtigkeit, Teilnichtigkeit möglich
4 mögliche Fälle von Vertragsauflösung
- Aufhebungsrecht (Vertrag, der Vertrag auflöst)
- Kündigung bei Dauerverträgen (Miete)
- Rücktritt (wenn vereinbar, wenn gesetzlich vorgeschrieben)
- Anfechtung des Vertrags
4 Anfechtunggründe eines Vertrags
- Irrtum (kommunzierter Wille ungleich wirklicher Wille) zB PS falsch angeschrieben
- Absichtliche Täuschung
- Furchterregung
- Übervorteilung (Monopol, übertriebener Preis weil einziger Anbieter)
Anfechtungsfrist eines Vertrages
1 Jahr seit Entdeckung des Irrtums
Verjährung bei Verträgen
übliche Frist: 10 Jahre
bei bestimmten Forderungen nur 5 Jahre (Mietzins, Forderung Arbeitnehmer)
Verjährung bei unerlaubter Handlung
1 Jahr ab Entdeckung, ansonsten 10 Jahre
Unterbruch möglich durch Schuldanerkennung oder Einleitung Betreibung
Verjährung bei ungerechtfertigter Bereicherung
1 Jahr ab Entdeckung, ansonsten 10 Jahre
Unterbruch möglich durch Schuldanerkennung oder Einleitung Betreibung
Nominatverträge
gesetzlich vorgesehene Verträge mit Vorschriften
Innominatverträge
gesetzlich nicht vorgesehene Verträge
keine Vorschriften (zB Leasing)
3 Eigentumsübertragungsverträge
- Kaufvertrag
- Tauschvertrag
- Schenkungsvertrag
4 Gebrauchsüberlassungsverträge
- Mietvertrag
- Pachtvertrag
- Darlehensvertrag (kommt nicht die exakt gleiche Ware (10.-) zurück)
- Gebrauchsleihe (unentgeltlicher Gebrauch)
3 Arbeitsleistungsverträge
- Arbeitsvertrag
- Auftrag (zB Anwalt für Fall)
- Werkvertrag (zB Schreiner für einen Tisch)
Kaufvertrag
Übergabe der Sache zum Eigentum gegen Bezahlung des Preises
Nutzen
Gewinn und Ertrag
Gefahr
Risiko des Untergangs der Sache
Zeitpunkt Übergang Nutzen und Gefahr bei Grundstückkauf
Termin für Schlüsselübergabe ansonsten Vertragsabschluss
Speziesware
Unikat (zB Oldtimer)
Gattungsware
Massenware
Zeitpunkt Übergang Nutzen und Gefahr bei Gattungsware
Platzkauf: Ausscheiden der Sache
Versendungskauf: Abgabe zum Versand
Zeitpunkt Übergang Nutzen und Gefahr bei Speziesware
bei Vertragsabschluss
4 Voraussetzungen zur Entstehung eines Kaufvertrages
- Einigung (Gegenstand und Preis)
- Handlungsfähigkeit
- Einhalten der Formschrift
- Zulässiger Vertragsinhalt
Hauptpflicht der Vertragsparteien
Verkäufer: Übergabe der Sache
Käufer: Bezahlung des Preises (bar)
Nebenpflichten der Vertragsparteien (3Punkte)
- Verkäufer trägt Übergabekosten (Bereitstellung, Verpackung)
- Käufer trägt Übernahmekosten (Grundbucheintrag)
- Käufer trägt Transportkosten
Besitz
körperliche Herrschaft über eine Sache
Eigentum
Verfügungsrecht über eine Sache
Leistungsstörungen des Käufers
keine Lieferung --> Lieferverzug
Lieferung mangelhafter Ware --> Schlechterfüllung
Leistungsstörungen des Verkäufers
keine Bezahlung --> Zahlungsverzug
keine Annahme der Ware --> Annahmeverzug
Reaktion auf Lieferverzug
1. Mahnen und Nachfrist setzen
2. Schadenersatz verlangen plus Rücktritt oder Festhalten des Vertrages
--> Kaufmännischer Verkehr keine Nachfrist zwingend
Sachmangel (3Punkte)
- Zugesicherte Eigenschaft fehlt
- kann nicht zum gewöhnlichen Gebrauch verwendet werden
- Gebrauch/Wert der Sache erheblich vermindert (körperlicher oder rechtlicher Mangel)
körperlicher Mangel
Sache ist kaputt
rechtlicher Mangel
Sache ist illegal (zB nicht zugelassener Auspuff)
Wandlungsklage
- Vertrag wird storniert und Sachen zurückgegeben
- Käufer: Gebühr bezahlen
Verkäufer: Kaufpreis verzinsen
Minderungsklage
Preisnachlass / Rabatt
Ersatzlieferung
nur bei Gattungskauf möglich
Garantie
kommt vom Hersteller, nicht vom Verkäufer
Sachgewährleistungsdauer
kommt vom Verkäufer
-> mind. 2 Jahre bei Neuware
-> mind. 1 Jahr bei gebrauchter Ware
gilt nur wenn nicht "gekauft wie gesehen"
Finanzierungsleasing
Verkäufer, Leasingnehmer und Leasinggeber
zB Baukran