Recht_MarKom

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Nicolas Cadonau

Nicolas Cadonau

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Langue Deutsch
Catégorie Culture générale
Niveau Collège
Crée / Actualisé 12.11.2015 / 01.11.2024
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Äussere Regel

Brauch, Sitte, Recht

Innere Regel

Moral

Brauch

Lockerste Form, keine Reaktion (Bsp Deko an Weihnachten)

Sitte

etwas strenger, bringt Ärger/Missfallen (Bsp links gehen rechts stehen)

Recht

Strengste Regel, Staatliche Sanktionen zur Folge (Bsp falsch parkieren)

Moral

persönliche Verhaltensregel (wie will ich mich verhalten)

Rechtsordnung

Gesamtheit gültiger rechtlicher Normen (Bestimmungen) im Anwendsungsraum (zB Land)

Bereiche der Rechtsordnung (4Punkte)

- Herkunft (Gesetzesrecht, Gewohnheitsrecht,...)

- Rang (1. Verfassung, 2. Gesetz, 3. Verordnung)

- Geltungsbereich (Eidgenössisch, Kantonal, Kommunal)

- Rechtsstellung der Beteiligten ( Öffentliches Recht, Privatrecht)

Verfassung (4Punkt + Bsp)

- Erste Stufe der Rechtsordnung, Oberste Regeln

- sehr grobe, undetaiilerte Normen, Leitlinien

- Aufbau/Aufgaben des Staates (Bsp. Umweltschutz)

Gesetze (3Punkt + Bsp)

- Konkretisierte Verfassung

- Führen Leitlinien näher aus

- mittlere Ebene der Rechtsordnung

Bsp. Umweltschutzgesetz

Verordnung (2Punkte + Bsp)

- Konkretisieren Gesetze

- unterste Stufe der Rechtsordnung

Bsp. Luftreinhalteverordnung

Privatrecht

- zwischen Bürger oder Bürger und Behörde als "Privater"

- auf Augenhöhe

Bsp. Amt kauft Büromaterial

Öffentliches Recht

- zwischen Staat und Bürger

- nicht verhandelbar

Bsp Steuern.

Hauptbereiche des öffentlichen Rechts (4 Punkte)

- Verfassungsrecht

- Verwaltungsrecht

- Verfahrensrecht

- Strafrecht

Verfassungsrecht

- Grundlegende Werte

- Strukturen der CH

- Grundrechte

Verwaltungsrecht

- Aufgaben der Behörden

zB. Steuerrecht, Strassenverkehrsrecht

Verfahrensrecht

- Zivilprozessrecht

- Strafprozessrecht

- Verwaltungsverfahrenrecht

Strafrecht

- Zentral

- Strafgesetzbuch als "Verbotsbuch"

Exekutive

Regierung (ausführend)

Legislative

Parlament (bestimmend)

Judikative

Gericht (durchsetzen)

2 Hauptgesetze des Privatrechts

- ZGB

- OR

OR

Obligationenrecht

(wirtschaftliches, vertragliches)

ZGB

Zivilgesetzbuch

privates, ziviles

allgemeine Rechtsgrundsätze (4 Punkte)

- Treu und Glauben (Fairness)

- Verbot Rechtsmissbrauch (nicht ausnutzen)

- guten Glaubens (ausgehen vom guten Glauben)

- Beweisregel (Beweisschuld beim Kläger)

Dispositives Recht

abänderbar

(wenn nichts anderes vereinbar)

Zwingendes Recht

nicht abänderbar

(muss strikt beachtet werden)

Absolutes Recht

Gilt gegenüber jedem!

(Bsp Eigentum)

Relatives Recht

Gilt nur gegenüber bestimmten Person/Gruppe

(Forderung, Anspruch zB Schulden)

Obligation

Sobald ein Gläubiger und ein Schuldner vorhanden sind.

(theoretisch bereits bei 10.- ausgelehnt)

- Kaufvertrag eigentlich 2 Obligationen für Ware und Geld

Entstehungsgründe einer Obligation (3 Punkte)

- Vertrag

- unerlaubte Handlung

- ungerechtfertigte Bereicherung

Vertrag

Zwei Personen versprechen sich gegenseitig Leistung

unerlaubte Handlung

Person schädigt eine andere widerrechtlich

ungerechtfertigte Bereicherung

Person bereichert sich grundlos aus dem Vermögen einer anderen

Verschuldungshaftung

- Schaden

- wiederrechtlich

- Verschulden (Fahrlässigkeit oder Absicht)

Kausalhaftung

- Schaden

- Wiederrechtlichkeit

- KEIN verschulden

4 Voraussetzung Vertragsentstehung

- Einigung

- Handlungsfähigkeit

- Einhaltung Formvorschriften

- Zulässiger Vertragsinhalt

Einigung Vetragspartner

- Offerte <-> Akzept

Gültigkeitsdauer Offerte

-  bei Frist: bis Ablauf

- ohne Frist: - Gespräch: bis Gesprächsende

- Brief/Fax/Mail: für normale Dauer des Briefwechsels (1-2 Tage)

- Wiederruf unter best. Umständen möglich

Verbindlichkeit Offerte

- unbestellte Waren sind keine Offerten

- Schaufensterauslagen sind verbindliche Offerten