Recht & Staat, Kapitel 7

Prüfungsvorbereitung

Prüfungsvorbereitung

Dominique Keller

Dominique Keller

Kartei Details

Karten 13
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 02.04.2013 / 26.10.2023
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Vertragsvoraussetzungen

  • Handlungsfähigkeit der Vertragsparteien
  • übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung
  • Einhaltung von Formvorschriften
  • Einhaltung von Inhaltsvorschritfen

Antrag und Annahme

Damit ein Vertrag entsteht muss von der einen Partei ein Angebot (Antrag) gemacht werden, welches von der anderen Partei annimmt. (Annahme)

unverbindliche Verträge

  • Unverlangte Ansichtssendungen
  • Ablehnende Erklärung
  • Preislisten, Kataloge oder Inserate
  • Rechtzeitiger Widerruf

Dauer

Befristetes Angebot: wird vom Anbieter festgelegt.

unbefristetes Angebot - mündlich: Angebot im persönlichen Gespräch gilt nur solange davon gesprochen wird.

unbefristetes Angebot - schriftlich: Empfänger hat eine angemessene Bedenkzeit.

Einfache Schriftlichkeit

Ein Vertrag der schriftlich von beiden Parteien mit einer Unterschrift besiedelt wurde.

Qualifizierte Schriftlichkeit

Bestimmte Details müssen schriftlich vereinbart werden.

Öffentliche Beurkundung

Befähigte Person wirkt bei dem Vertragsabschluss mit. Sie sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Erfordernisse beachtet werden.

Eintrag in ein öffentliches Register

ist vorgeschrieben, wenn die Allgemeinheit ein anerkanntes Interesse daran hat, sich über bestimmte rechtliche Sachverhalte zu informieren. (z.B Firmeneröffnung)

Inhaltsvorschriften

Vertragsinhalt darf nicht unmöglich, rechtswidrig oder unsittlich sein

Vertragsmängel - Nichtigkeit

Fehlen Tatbestandmerkmale so ist es ein nichtiger Vertrag. Dies bedeutet, dass gar kein richtiger Vertrag existiert hat.

Bereits erfolgte Leistungen müssen zurückerstattet werden.

Vertragsmängel - Anfechtbarkeit

sind heilbare Mängel im Vertrag, kann mal den Vertrag für ungültig erklären und bereits Geleistetes zurückverlangen.

Ohne oder bei verspäteter Erklärung gilt der Vertrag noch

Vertragsmängel (4 Mängel)

  • Übervorteilung
  • wesentlicher Irrtum
  • absichtliche Täuschung
  • Furchterregung

Übervorteilung

Partei vereinbart nachteiligen Vertrag. Andere Partei benutzt bewusst Notlage, Unerfahrenheit oder Leichtsinn aus.

1 Jahr nach Fund geltend machen.