Vorbereitung Marketingleiterprüfung

Elias Ettlin

Elias Ettlin

Kartei Details

Karten 24
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 16.09.2013 / 13.12.2019
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Was ist ein Vertrag? 

 

 

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft zwischen zwei oder mehreren Personen. 

 

 

Wie kommt ein Vertrag zustande? 

 

 

Ein Vertrag entsteht durch den Austausch gegen- seitig übereinstimmender Willensäusserungen, den Konsens. Er kommt zustande, wenn in den Hauptpunkten Konsens besteht. 

 

 

Welche Formen der Willensäusserung kennen Sie? 

 

 

Ausdrückliche Willensäusserung: Worte in mündlicher oder schriftlicher Form.
Stillschweigende Willensäusserung: Erklärung durch Schweigen oder konkludentes Handeln. (Beispiel: Kauf bei der Migros wird konkludent durch Bezahlung des Kaufpreises an der Kasse abgeschlossen.) 

 

 

Unter welchen Mängeln kann ein Vertragsabschluss leiden und welches sind die Folgen? 

 

 

a) Irrtum (Art. 23 ff. OR): Ein Vertrag ist unverbindlich für denjenigen Teil, der sich bei Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat. Dies ist beim Grundlagenirrtum (beispielsweise Kauf eines gefälschten Bildes in der Meinung, es sei echt) oder Erklärungsirrtum der Fall. Ein Motivirrtum ist unerheblich. (Beispiel: Bestellte Safari-Ausrüstung, die wegen Reiseumbuchung nicht mehr gebraucht wird.) Die Unverbindlichkeit des Vertrages sagt noch nichts aus über die allfälligen Schadensfolgen.

b)  Absichtliche Täuschung (Art. 28 OR): Für den Getäuschten ist ein Vertrag unverbindlich. (Beispiele: Geänderter Tachostand durch Autoverkäufer oder vorgetäuschte Unfallfreiheit des Autos.)

c)  Furchterregung (Art. 29 OR): Z.B. Nötigung mit einer Strafanzeige, die in keinem sachlichen Zusammenhang steht (z. B. Sittlichkeitsdelikt), damit der Partner einen Kaufvertrag eingeht.

 

Wann gilt ein Vertrag als nichtig? 

 

 

Ein Vertrag, der einen unmöglichen (z. B. Flug auf den Mars) oder widerrechtlichen (Verstoss gegen zwingende Normen) Inhalt hat oder gegen die guten Sitten (Schmiergeldversprechen, Dirnenlohn) verstösst, ist nichtig (=gegenstandslos / entwertet / bedeutungslos). 

 

 

Welches sind die Voraussetzungen eines wirksamen Vertragsabschlusses im Überblick? 

 

 

a) Handlungsfähigkeit der Parteien (evtl. Zustimmung gemäss Art. 19 ZGB der Eltern).

b) Vorliegen eines Konsenses.

c) Der Vertrag muss einen zulässigen Inhalt haben. Keine Unmöglichkeit, Widerrechtlichkeit, Sittenwidrigkeit.

d) Es darf kein Willensmangel vorliegen (Erklärungsirrtum, Grundlagenirrtum, Täuschung, Drohung).

e) Gesetzlich vorgesehene Formerfordernisse müssen berücksichtigt sein (beispielsweise öffentliche Beurkundung bei Grundstückkauf). 

 

 

Was ist eine Offerte und wie lange ist sie bindend? 

 

 

Die Offerte (Antrag) ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die eine Person einer anderen einen Vertragsabschluss in der Weise anbietet, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von der akzeptierenden Person abhängt. Die Offerte muss sämtliche Vertragspunkte beinhalten, sodass der Empfänger nur noch ja oder nein sagen kann.

Grundsätzlich kann der Antragsteller die Frist der Gültigkeit der Offerte selber vorgeben. Für die gesetzte Frist bleibt er gebunden, danach ist er frei.

Bei einer Offerte ohne Fristansetzung ist zu unterscheiden:

  1. a)  Erfolgt die Offerte unter Anwesenden oder durch Telefon, gilt sie als abgelehnt, wenn sie nicht sofort angenommen wird (Art. 4 OR).

  2. b)  Erfolgt die Offerte an Abwesende, fällt sie dahin, wenn sie nicht innert branchenüblicher Frist angenommen wird (Art. 5 OR). 

 

 

Ist auch ein mündlicher Vertrag verbindlich? Ihr Vertragspartner fühlt sich an die mündliche Ver- einbarung nicht gebunden, da nichts Schriftliches besteht. Wer hat Recht? 

 

 

Es kommt auf die konkreten Umstände an: Bestehen gesetzliche Formerfordernisse (wie beispielsweise einfache Schriftlichkeit für die Zession oder öffentliche Beurkundung für den Grundstückkauf) so ist ein Vertrag nur gültig, wenn die gesetzliche Form eingehalten wird. Besteht kein Formerfordernis, so ist ein mündlich oder schriftlich abgeschlossener Vertrag rechtsgültig (beispielsweise Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Auftrag, Werkvertrag etc.). Zwischen den Parteien kann auch vertraglich vereinbart werden, dass gültige Änderungen oder rechtgenügende Erklärungen schriftlich zu erfolgen haben (gewillkürte Schriftlichkeit). 

 

 

Nennen Sie je ein Beispiel, wo der Gesetzgeber die öffentliche Beurkundung, die qualifizierte Schriftlichkeit die einfache Schriftlichkeit verlangt. 

 

 

 

  • Öffentliche Beurkundung: Grundstück, Liegenenschaft

 

  • Qualifizierte Schriftlichkeit: Testament, Abzahlungsvertrag.

  • Einfache Schriftlichkeit: Lehrlingsvertrag, Handelsreisendenvertrag, Zession.

  • Registereintrag: Erst mit Eintrag im Handelsregister entsteht die Rechtspersönlichkeit der AG. Mit Eintrag ins Markenregister entsteht das Markenrecht. 

 

 

Welche Funktion kann ein Bestätigungsschreiben haben? 

 

 

Beweismittelfunktion 

 

 

Sind die Parteien in der inhaltlichen Ausgestaltung eines Vertrages absolut frei (Honorarhöhe, Feriendauer, Kündigungsmodalitäten, Vertragsdauer etc.)? Begründen Sie. 

 

 

Die Parteien sind in den Schranken der Rechtsordnung frei, denn Privatrecht ist meistens dispositives Recht. Der Vertragsinhalt darf aber nicht widerrechtlich (Verstoss gegen zwingende Normen, beispielsweise im Miet- oder Arbeitsrecht), nicht sittenwidrig (Schmiergeld, Dirnenlohn) oder unmöglich sein. 

 

 

Wann erlischt ein Vertrag? 

 

a) Nach gegenseitiger Erfüllung.

 

b) Durch gegenseitige Vereinbarung kann ein Vertrag jederzeit aufgehoben werden.

c)  Nach Zeitablauf.

d)  Durch einseitige Erklärung (ordentliche Kündigung, ausserordentliche Kündigung, Vertragsrücktritt, Widerruf, Auflösung).

e)  Durch richterliches Urteil. 

 

 

Was verstehen Sie unter gesetzlichen Sicherungsmitteln? Nennen Sie einige Beispiele. 

 

 

 

Als gesetzliche Sicherungsmittel gelten Pfandrechte. Man unterscheidet zwischen Grundpfandrechten (an unbeweglichen Sachen) und Fahrnispfandrechten (an beweglichen Sachen). Das gesetzliche Fahrnispfandrecht heisst Retentionsrecht.

Die gesetzlichen Grundpfandrechte sind im Grundbuch einzutragen. Darunter fällt beispielsweise die Verkäuferhypothek. Der Verkäufer eines Grundstückes kann spätestens drei Monate nach Eigentumsübergang ein Grundpfandrecht zur Sicherung seiner Kaufpreisforderung im Grundbuch eintragen lassen. Ein weiteres gesetzliches Grundpfandrecht ist das Bauhandwerkerpfandrecht. Ein gesetzliches Fahrnispfandrecht bildet beispielsweise das Retentionsrecht des Vermieters an Gegenständen des Mieters in Geschäftsräumen. 

 

 

Was verstehen Sie unter Realsicherheiten? Nennen Sie einige Beispiele. 

 

 

Bei Realsicherheiten haften bewegliche oder unbewegliche Sachen.

Beispiele:

–  Grundpfand (beispielsweise Schuldbrief);

–  Faustpfand (Bilder, Fahrzeuge etc.);

–  Sicherheitsabtretung von Forderungen (Debitorenzession). 

 

 

Was verstehen Sie unter Personalsicherheiten? Nennen Sie einige Beispiele. 

 

 

Bei Personalsicherheiten haftet eine Person mit ihrem Vermögen und Einkommen.

Beispiele:

–  Bürgschaft (Formerfordernisse wie öffentliche Beurkundung, Zustimmung des Ehegatten, etc.);

–  Garantievertrag;

–  Konventionalstrafe. 

 

 

Welche Arten von Bürgschaften kennen Sie? 

 

 

Die einfache Bürgschaft: Hier kann der Bürge erst belangt werden, wenn der Hauptschuldner nachweisbar zahlungsunfähig ist (Art. 495 OR).
Die Solidarbürgschaft: Hier kann der Solidarbürge schon belangt werden, wenn der Hauptschuldner mit seiner Leistung im Rückstand und erfolglos gemahnt worden ist. Der Solidarbürge kann also bereits vor dem Hauptschuldner belangt werden (Art. 496 OR).

Mitbürgschaft: Hier stehen mehrere Bürgen ein, dabei kann es sich um einfache oder solidarische Bürgschaften handeln. 

 

 

 

 

Erläutern Sie kurz den Unterschied zwischen der Garantie und der Bürgschaft. 

 

 

Die Bürgschaft ist stets akzessorisch zur Hauptschuld. Die Bürgschaft ist an bestimmte Formerfordernisse gebunden (Beurkundung, schriftliches Einverständnis des Ehegatten etc.). Der Bürge kann auf den Hauptschuldner regressieren (Legalzession Art. 507 Abs. 1 OR). D. h. der Bürge, der geleistet hat, tritt von Gesetzes wegen an die Stelle des Gläubigers.

Der Garantievertrag (Art. 111 OR) ist nicht akzessorisch zur Hauptschuld. Der Garant verpflichtet sich nicht, an Stelle des Schuldners zu leisten, son- dern zur Leistung von Schadenersatz, falls der Schuldner mit seiner Leistung in Verzug gerät. Der Garantievertrag ist formfrei. Im Gegensatz zur Bürgschaft bedarf es keiner Angabe eines Höchstbetrages. Bei der Garantie findet keine Legalzession für den Regress auf den Hauptschuldner statt. Der Garantieempfänger kann gegen den Garanten vorgehen, ohne den Dritten vorher in Anspruch zu nehmen. 

 

 

Wo ist ein Eigentumsvorbehalt zu registrieren? 

 

 

Soll der Eigentumsvorbehalt wirksam werden, so ist er am jeweiligen Wohnort des Erwerbers, in einem vom Betreibungsbeamten zu führenden öffentlichen Register, einzutragen (Art. 715 ff. ZGB). Ist der Eigentumsvorbehalt eingetragen, so geht die Sache nur in den Besitz und nicht in das Eigentum des Erwerbers über. Dies ist für schuldbetreibungsrechtliche Vorkehren von Bedeutung. 

 

 

Erläutern Sie das Akkreditiv in seinen Grundzügen. 

 

 

Das Akkreditiv, insbesondere das Dokumenten- akkreditiv, ermöglicht bei Distanzkäufen im internationalen Handelverkehr (d. h. wenn sich die Vertragsparteien an verschiedenen Orten befinden) eine Zug-um-Zug-Abwicklung der Geschäfte.

Käufer und Verkäufer vereinbaren im Warengeschäft eine Akkreditivklausel, mit der sich der Verkäufer verpflichtet, eine Bank zur Abgabe eines bedingten Zahlungsversprechens zu veranlassen. Der Käufer erteilt in der Folge seiner Bank einen entsprechenden Akkreditiv Eröffnungsauftrag. Die Akkreditivbank verpflichtet sich gegenüber dem Verkäufer, bei der Übergabe der vereinbarten Dokumente, die das Vorhandensein sowie die vertragsgemässe Beschaffenheit der Ware belegen, den Kaufpreis zu bezahlen. Das Akkreditiv kann als widerrufliches oder unwiderrufliches ausgestaltet werden. Ein widerrufliches Akkreditiv kann von der eröffnenden Bank jederzeit und ohne vorherige Nachricht an den Begünstigten geändert oder annulliert werden. Mit Vorzug ist also ein unwiderrufliches Akkreditiv zu vereinbaren. 

 

 

Welche Sicherungsmittel bedürfen zu ihrer Gültigkeit des Registereintrages? 

 

a) Kaufpreisforderung des Verkäufers am Grundstück

b)  Bauhandwerkerpfandrecht

c)  Grundpfand

d)  Eigentumsvorbehalt 

 

 

Welche Formen der Stellvertretung gibt es? 

 

a) gesetzliche Stellvertretung (Eltern, Vormund, Beistand, Art. 304/6, 367 ZGB)

b)  kaufmännische Stellvertretung (Geschäftsführer, Prokura, Handlungsvollmachten, Handelsreisender)

c)  bürgerliche Stellvertretung 

 

 

Was ist der Unterschied zwischen direkter und indirekter Stellvertretung? 

 

 

Bei der direkten Vertretung kommt der Vertrag sofort zwischen dem Vertretenen und dem Dritten zustande. Indirekte Stellvertretung liegt vor, wenn der Vertrag zunächst zwischen dem Vertreter und dem Dritten entsteht und für den Enderfolg noch weitere Vertragsschlüsse nötig sind (z. B. beim Kommissionsgeschäft). 

 

 

Was sind Ungewöhnlichkeitsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und welche Wirkung haben sie? 

 

 

Ungewöhnliche Klauseln, also Klauseln, mit denen eine Partei nicht rechnen musste und die einen atypischen Inhalt aufweisen, sind nichtig. 

 

 

Worin unterscheiden sich Verwirkung und Verjährung? 

 

 

Bei der Verjährung kann ein Recht infolge Zeitablaufs (prozessual) nicht mehr geltend gemacht werden. Wird dagegen eine verjährte Schuld beglichen, kann sie nicht mehr zurückgefordert werden. Anders die Verwirkung. Hier geht das Recht, in der Regel ein Gestaltungsrecht, mit dem Zeitablauf definitiv unter.