Recht - mündliche Prüfung
Hier findest du alle Kontrollfragen aus dem Compendio-Lehrmittel "Recht" sowie einige Fragen aus dem Präsenzunterricht. Viel Erfolg!
Hier findest du alle Kontrollfragen aus dem Compendio-Lehrmittel "Recht" sowie einige Fragen aus dem Präsenzunterricht. Viel Erfolg!
Fichier Détails
Cartes-fiches | 178 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 16.06.2015 / 04.02.2018 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/recht_muendliche_pruefung
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/recht_muendliche_pruefung/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Welches ist die Hauptaufgabe von Recht?
Die Hauptaufgabe von Recht ist, das Zusammenleben von Menschen verbindlich zu regeln. Ohne Rechtsregeln käme es zu noch mehr Konflikten, mit der Gefahr, dass diese eskalieren und der Friede in der Gesellschaft gebrochen wird.
Welcher Zusammenhang besteht zwischen Ethik und Recht?
Das Recht setzt Ethik (z.B. die goldene Regel "Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest") in durchsetzbare äussere Verhaltensregeln um. Recht basiert auf inneren Verhaltensregeln (Ethik, Moral).
Weshalb genügen die Regeln der Moral nicht als Verhaltensregeln zur Friedenssicherung der Gesellschaft?
Die Moral genügt zur Friedenssicherung in der Gesellschaft nicht, weil es sich bei der Moral um innere Verhaltensregeln des Menschen handelt, die gerichtlich nicht durchgesetzt werden können. Von den menschlichen Verhaltensregeln ist einzig das Recht gerichtlich durchsetzbar.
Andreas Villiger hat in der Fussgängerzone einen Fussgänger angefahren und Fahrerflucht begangen. Damit hat er gegen verschiedene Verhaltensregeln des Rechts verstossen. Sehen Sie in seinem Verhalten auch Verstösse gegen die goldene Grundregel der Ethik?
Andreas Villiger verstösst mit seinem Verhalten gegen die goldene Grundregel der Ethik. Andreas handelte nicht so, wie er von anderen behandelt werden möchte. Würde er sich in die Lage des verunfallten Mannes versetzen, würde ihm klar, dass er von einem Motorradfahrer nicht so behandelt werden möchte. Er würde von diesem Rücksicht im Strassenverkehr erwarten und, falls es zu einem Unfall kommt, faires und verantwortungsvolles Verhalten (d.h. Verbleiben an der Unfallstelle, klärendes Gespräch, Übernahme des Schadens u.a.) einfordern.
Verfassung, Gesetze und Verordnungen befassen sich mit Verhaltensregeln.
Bei welcher der drei Arten von Regelwerken können wir immer mitbestimmen, bei welcher können wir unter Umständen mitbestimmen und bei welcher können wir nie mitbestimmen?
Bei jeder Verfassungsänderung kann der Stimmbürger mitbestimmen (Volksabstimmung ist zwingend). Bei einer Gesetzesänderung kann der Stimmbürger nur mitbestimmen, wenn Bürger gegen das vom Parlament angenommene Gesetz genügend Unterschriften sammeln und so das fakultative Referendum ergreifen. Verordnungen werden ohne direkte Mitwirkung der Stimmbürger erlassen oder geändert, müssen aber auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, so dass wenigstens eine indirekte Mitwirkung vorliegt.
Wie wird trotzdem sichergestellt, dass die Regelwerke, die ohne unsere Zustimmung entstanden sind, im Sinn und Geist der Volksmehrheit sind?
Verordnungen müssen übergeordneten Rechtsregeln, d.h. Gesetz und Verfassung entsprechen. Verordnungen dürfen nur erlassen werden, wenn ein Gesetz einen entsprechenden Auftrag enthält.
Wer erlässt die Verfassung?
Verfassung wird erlassen von: Parlament und Volk.
Wer erlässt ein Gesetz?
Gesetz wird erlassen von: Parlament (und evt. Volk, falls Stimmbürger Referendum ergreifen).
Wer erlässt Verordnung?
Verordnung wird erlassen vom: Bundesrat.
Welches sind die Voraussetzungen, damit eine Initiative auf Bundesebene zustande kommt?
- 100'000 gültige Unterschriften
- innert 18 Monaten ab Veröffentlichung im Bundesblatt
Welches sind die Voraussetzungen, damit das fakultatives Referendum zustande kommt?
- 50'000 gültige Unterschriften (oder 8 Kantone)
- innert 100 Tagen ab Veröffentlichung im Bundesblatt
Welches sind die Hürden für die Annahme einer Volksinitiative?
Zur Annahme einer Initiative wird das sogenannte doppelte Mehr benötigt, also sowohl eine Mehrheit der Stimmen als auch eine Mehrheit der Kantone (Volks- und Ständemehr).
Welche Rechtsbeziehungen sind im öffentlichen Recht geregelt?
Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen Behörden und zwischen Bürgern und Behörden.
Welche Rechtsbeziehungen sind im Privatrecht geregelt?
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen.
Der Unterschied zwischen dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht liegt vor allem in der Art und Weise, wie es zur Anwendung des Rechts kommt.
Welches Recht wird automatisch angewendet?
Das öffentliche Recht.
Welches Recht wird nicht automatisch angewendet?
Das Privatrecht.
Andreas Villiger fährt mit seinem Motorrad durch die Fussgängerzone und hat einen Unfall mit einem Fussgänger. Dabei geht unter anderem die Brille des Mannes kaputt. Andreas Villiger verstösst gegen Normen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.
- Zu welchem Bereich gehört der Verstoss gegen das Strassenverkehrsrecht?
- Zu welchem Bereich gehört die Schadensersatzforderung des Mannes wegen der Brille?
- In welchem der beiden Bereiche könnte Andreas Villiger möglicherweise mit einer grossen Entschuldigung die Rechtsfolgen seines Verstosses abwenden?
- Strassenverkehrsrecht: öffentliches Recht.
- Schadenersatzforderung: Privatrecht.
- Im Privatrecht, denn hier entscheidet der Berechtigte (Gläubiger) selbst, ob er ein Recht durchsetzen will.
Was bedeutet es, wenn man sagt, eine Gesetzesnorm sei zwingend oder dispositiv?
Unter zwingenden Gesetztesbestimmungen versteht man Gesetztesbestimmungen, die von Geschäftspartnern nicht abgeändert werden dürfen. Im Gegensatz dazu versteht man unter dispositiven Gesetztesbestimmungen Rechtsregeln, die die Geschäftspartner abändern dürfen. Dispositives Recht gilt nur, wenn die Geschäftspartner nicht etwas anderes vereinbaren.
Lesen Sie die folgenden drei Artikel und versuchen Sie mit eigenen Worten wiederzugeben, was sie bedeuten:
- OR 1 I
- OR 41 I
- OR 62 I
- OR 1 I: Damit es zum Abschluss eines zweiseitigen Rechtsgeschäfts kommt, sind inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien erforderlich.
- OR 41 I: Wer einem anderen durch sein unerlaubtes Verhalten (Widerrechtlichkeit) mit Wissen und Willen oder durch Unsorgfalt (Verschulden: Absicht / Fahrlässigkeit) eine Vermögensminderung (Schaden) verursacht (Kausalzusammenhang), muss dem Geschädigten den entstandenen Schaden decken (Schadenersatz).
- OR 62 I: Wer ungerechtfertigt aus dem Vermögen eines andern einen Vermögensvorteil erhält, muss diesen Vermögensvorteil zurückerstatten.
Karin Scheuchzer sagt zu Lorenzo Arioli: "Du, Lorenzo, hast du eigentlich vergessen, dass du mir noch CHF 50.- bezahlen musst?"
- Karin behauptet damit, dass eine Obligation zwischen ihr und Lorenzo besteht. Worin besteht diese Obligation?
- Wer ist der Gläubiger und wer ist der Schuldner der Obligation?
- Wie bezeichnet man die Obligation aus Optik des Schuldners?
- Wie bezeichnet man die Obligation aus Optik des Gläubigers?
- Die Obligation zwischen Karin Scheuchzer und Lorenzo Arioli besteht in einem Vertragsverhältnis (OR 1 ff.).
- Gläubigerin ist Karin, denn sie hat Lorenzo CHF 50.- ausgeliehen. Schuldner ist Lorenzo, denn er hat sich verpflichtet, die ausgeliehenen CHF 50.- Karin zurückzugeben.
- Die Obligation aus der Sicht des Schuldners heisst Schuld (Pflicht zur Leistung).
- Die Obligation aus der Sicht der Gläubigerin heisst Forderung (Recht auf Leistung).
Lorenzo sagt zu Karin: "Warum soll ich dir CHF 50.- bezahlen?", und spielt damit auf den Rechtsgrund für seine Leistungspflicht an.
- Welche drei Rechtsgründe für das Entstehen von Obligationen kenn das OR?
- Auf welchen Rechtsgrund stützt sich Karin ab, wenn sie Lorenzo folgende Antwort gibt: "Ich habe dir die CHF 50.- an der Projektsitzung geliegen und du hast versprochen, sie mir zurückzugeben."
- das OR kennt für das Entstehen von Obligationen drei Rechtsgründe
- Vertrag (OR 1 ff.)
- unerlaubte Handlung (OR 41 ff.)
- ungerechtfertige Bereicherung (OR 62 ff.)
- Karin Scheuchzer stützt sich auf den Rechtsgrund "Vertrag" ab.
- Welcher Rechtsgrund würde vorliegen, wenn Karin auf die Frage Lorenzos "Warum soll ich dir CHF 50.- bezahlen?" zur Antwort geben würde: "Du hast, ohne mich zu fragen, meinen MP3-Player genommen und ihn verloren."
- Nennen Sie die vier Voraussetzungen, die in diesem Fall erfüllt sein müssen, damit Karin die geforderten CHF 50.- tatsächlich von Lorenzo verlangen kann.
- Falls Lorenzo, ohne zu fragen, Karins MP3-Player genommen und verloren hat, würde der Rechtsgrund "unerlaubte Handlung" vorliegen (OR 41 ff.)
- Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn Karin von Lorenzo die CHF 50.- fordern will:
- widerrechtliches Handeln
- Schaden
- Verschulden
- Kausalzusammenhang
Karin antwortet auf Lorenzos Frage "Warum soll ich dir die CHF 50.- bezahlen?" folgendermassen: "Du wolltest mir ein Billett für das Fussballspiel besorgen. Als ich dir das Geld gegeben habe, habe ich dir aus Versehen eine 100er-Note anstatt eine 50er-Note gegeben. Nun will ich die zu viel bezahlten CHF 50.- zurück."
Auf welchen Rechtsgrund würde sie sich hier abstützen?
Karin stützt sich auf den Rechtsgrund "ungerechtfertigte Bereicherung" (OR 62 ff.).
Könnte Lorenzo die CHF 50.- behalten, wäre er ohne rechtlichen Grund aus dem Vermögen von Karin bereichert.
Nennen Sie die drei Fälle, unter denen es zu einem Vermögenszuwachs unter dem Titel der ungerechtfertigten Bereicherung nach OR 62 kommen kann.
- ohne jeden gültigen Grund
- aus einem nachträglich weggefallenen Grund
- aus einem nicht verwirklichten Grund
Markus Aerni bucht im Internet einen Termin beim Coiffeur bei der "Hair + Fun AG". Ist das Angebot der "Hair + Fun AG" im Internet eine verbindliche Offerte?
Nein, das Angebot der "Hair + Fun AG" ist eine unverbindliche Offerte. Inserate, Kataloge, Prospekte, Preislisten und dergleichen sind gemäss OR 7 II keine Anträge.
Kurz danach annulliert M. Aerni den Termin. Weshalb ist das kein Widerruf im Sinne von OR 9?
M. Aernis Annullation ist kein Widerruf im Sinne von OR 9, weil die Annullation zu spät erfolgt. Sie hätte vor oder gleichzeitig mit der Buchung beim Reiseveranstalter eintreffen müssen und nicht erst zwei Tage später.
Marianne Schild hat per Internet einen Vertrag abgeschlossen. Begründen Sie, aus welchem Grund dieser Internet-Vertrag das Erfordernis der Schriftform nicht erfüllt.
Der Internet-Vertrag erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit nicht, da er nicht eigenhändig unterschrieben werden kann (OR 14 I).
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um handlungsfähig zu sein?
Handlungsfähigkeit bedingt Urteilsfähigkeit und Volljährigkeit.
Bei den nicht handlungsfähigen Personen gibt es drei Kategorien: vollkommen handlungsunfähige, beschränkt handlungsunfähige und eingeschränkt handlungsunfähige. Bitte erklären Sie diese drei Begriffe mit eigenen Worten in je ein bis zwei Sätzen.
- Vollkommene Handlungsunfähigkeit:
- Wer urteilsunfähig ist, kann mit seinen Handlungen keine rechtlichen Wirkungen herbeiführen.
- Beschränkte Handlungsunfähigkeit:
- Wer urteilsfähig ist, aber nicht volljährig, kann mit seinen Handlungen ausnahmsweise rechtliche Wirkungen herbeiführen, nämlich mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, im Rahmen des eigenen Arbeitserwerbs / Taschengeld oder im Rahmen unentgeltlicher Vorteile. Zu dieser Gruppe gehören vor allem Minderjährige, ausnahmsweise auch Erwachsene unter umfassender Beistandschaft (soweit diese überhaupt urteilsfähig sind).
- Eingeschränkte Handlungsunfähigkeit:
- Das sind erwachsene Personen unter Beistandschaft, wobei die Erwachsenenschutzbehörde die Handlungsfähigkeit für bestimmte Rechtshandlungen eingeschränkt hat.
L. Jacobi hat vor 3 Wochen den 18. Geburtstag gefeiert. Kann sie Verträge abschliessen?
L. Jacobi kann unter der Voraussetzung, dass sie urteilsfähig und nicht verbeiständet ist, Verträge gültig abschliessen.
Was wäre, wenn L. Jacobi vor 3 Wochen den 17. Geburtstag gefeiert hätte. Könnte L. Jacobi Verträge abschliessen?
Wenn L. Jacobi vor 3 Wochen den 17. Geburtstag gefeiert hätte, wäre sie noch minderjährig und könnte nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Verträge abschliessen (ZGB 19 I). Ohne Zustimmung ist der Vertrag nur gültig, wenn L. Jacobi aus ihrem Arbeitserwerb / Taschengeld bezahlt (ZGB 323).
Am Telefon spielt sich folgender Wortwechsel ab:
A: "Du, ich hätte dir ein Bike zu verkaufen." B: "Ach ja? Wie viel willst du denn dafür?" A: "Ich gebe es dir für CHF 1'000.-." B: "Das ist mir zuviel." Eine Stunde später ruft B nochmals an.
B: "Du, dein Angebot mit dem Bike, ich nehme es doch an." A: "Ich hab es mir nochmals überlegt: Ich will CHF 1'200.- dafür." B: "Nein, du musst mir das Bike für CHF 1'000.- geben."
Ist ein Vertrag entstanden, wenn ja, zu welchem Preis? - Geben Sie den Gesetzesartikel an.
Nein, hier ist kein Vertrag entstandne, und zwar aus folgendem Grund:
Im ersten Gespräch hat A das Bike für CHF 1'000.- angeboten und B hat abgelehtn. Weil es um eine Offerte unter Anwesenden geht, ist As Bindung an seine Offerte damit erloschen.
Im zweiten Telefongespräch unterbreitet nun B eine neue Offerte. A, der nicht mehr an seine alte Offerte gebunden ist, lehnt ab und unterbreitet eine Gegenofferte zum Preis von CHF 1'200.-. Diese lehnt B ab. Seine Behauptung, er könne den Vertrag für CHF 1'000.- abschliessen, ist falsch. Die beiden haben sich nicht geeinigt (OR 1), weil A gemäss OR 4 I nicht mehr an seine erste Offerte gebunden war.
Frau Rossi interessiert sich für einen Teppich. Der Händler offeriert zu CHF 8'000.-. Frau Rossi sagt: "Mit dem Preis bin ich einverstanden, ich möchte aber eine Nacht darüber schlafen. Morgen erhalten Sie Bescheid:" Der Händler antwortet: "Einverstanden."
- Hat Frau Rossi den Antrag des Händlers angenommen?
- Über Nacht merkt der Händler, dass er zu tief kalkuliert hat. Als Frau Rossi anruft, teilt er ihr mit, der Teppich koste nun CHF 8'500.-. Muss Frau Rossi sich das gefallen lassen?
- Nein. Die beiden haben sich zwar über den Vertragsinhalt geeinigt. Aber Frau Rossi will noch nicht gebunden sein! Wie die vertraglichen Forderungen aussehen, ist klar: Der Händler müsste den Teppich geben und Frau Rossi möchte CHF 8'000.- bezahlen. Es fehlt aber noch der Wille von Frau Rossi, gebunden zu sein.
- Nein. Der ursprüngliche Antrag des Händlers ist bis am nächsten Tag gültig, denn er war damit einverstanden, dass Frau Rossi es sich nochmals überlegt.
Das OR kennt drei Formvorschriften. Welche? Was muss man tun, um diese zu erfüllen?
- Einfache Schriftlichkeit: schriftlich abgefasster Vertrag mit eigenhändiger Unterschrift aller Personen, die durch ihn verpflichtet werden (OR 13 f.)
- Qualifizierte Schriftlichkeit: schriftlich abgefasster Vertrag mit eigenhändiger Unterschrift aller Personen, die durch ihn verpflichtet werden. Zusätzlich muss der Vertrag gewisse Vertragspunkte unbedingt enthalten oder bestimmte Vertragsbestandteile müssen von Hand geschrieben sein.
- Öffentliche Beurkundung: Der Vertrag muss schriftlich abgefasst und von Hand unterschrieben sein. Zustäzlich wird verlangt, dass eine Urkundsperson (Notar) mitwirkt und den Vertrag mitunterschreibt.
Nennen Sie je ein Beispiel, in dem das Gesetz eine der drei Formvorschriften verlangt.
Qualifizierte Schriftlichkeit: Lehrvertrag (OR 344a I und II); Bürgschaftsvertrag (OR 493 II)
Öffentliche Beurkundung: Kaufvertrag über ein Grundstück (OR 216 I)
Wann ist ein Vertrag widerrechtlich?
Ein Vertrag ist widerrechtlich, wenn er gegen eine zwingende Rechtsnorm des Privatrechts oder öffentlichen Rechts verstösst.
Wann ist ein Vertrag unmöglich?
Ein Vertrag ist unmöglich, wenn schon bei Vertragsabschluss feststeht, dass eine der versprochenen Leistungen überhaupt nicht erbringbar sind.
Laura Fritz bucht eine Reise, obwohl sie weiss, dass sie kein Geld hat, um zu bezahlen. Weshalb ist das keine Unmöglichkeit?
Dies ist kein Fall von Unmöglichkeit, weil ein Dritter die versprochene Leistung - Bezahlung des vereinbarten Preises - erfüllen könnte. Blosses Unvermögen des Schuldners macht einen Vertrag nicht unmöglich. Unmöglichkeit im Sinne des Gesetzes liegt nur vor, wenn niemand, auch kein Dritter, die versprochene Leistung erbringen kann.
OR 24 I betrifft die Anfechtbarkeit von Verträgen aufgrund von Irrtum. In welchen Dimensionen können sich die Vertragspartner irren?
- Leistungsumfang
- wenn der Irrende eine Leistung von erheblich grösserem Umfang versprochen hat oder eine Gegenleistung von erheblich geringerem Umfang sich hat versprechen lassen, als es sein Wille war.
- Vertragspartner
- wenn der Wille des Irrenden auf eine andere Person gerichtet war, als er erklärt hat.
- Vertragsgegenstand
- wenn der Wille des Irrenden auf eine andere Sache gerichtet war, als er erklärt hat.
Was kann man im folgenden Fall unternehmen?
Die 70-jährige Frau Wiesner hat auf einer Werbefahrt für CHF 250.- Wolldecken und ein Heizkissen gekauft. Am nächsten Tag bereut sie diesen Kauf. Hat sie eine Möglichkeit?
Ja, es handelt sich um ein Haustürgeschäft (Werbefahrt). Frau Wiesner hat die Möglichkeit, ihre Annahmeerklärung innert 7 Tagen schriftlich zu widerrufen, da ihr das Angebot zum Kauf der Wolldecken und des Heizkissens auf einer Werbefahrt gemacht wurde und der Kaufpreis CHF 100.- übersteigt (OR 40e, 40 b lit. c und 40a I lit. b)