Recht, Kapitel 4

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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 04.12.2016 / 06.03.2022
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In welcher Form muss ein Kaufvertrag abgeschlossen werden?

  • keine Formvorschrift
  • einfache Schriftlichkeit
  • qualifizierte Schriftlichkeit
  • öffentliche Beurkundung
  • offentliche Beurkundung und Eintrag in ein öffentl. Register

Kaufvertrag Gegenstand

  • Grundstückkauf          OR 216
  • Fahrniskauf                 OR 187
    • Gattungskauf             
    • Spezieskauf

Kaufvertrag Liefertermin

  • Fixkauf         OR 108
    • Liefertermin ist fix abgemacht und muss an diesem Tag geliefert werden
    • Bei kaufmännischem Verkehr OR 190, wenn nicht geliefert wird angenommen, dass Kunde auf Ware verzichtet und Schadenersatz wegen Nichterfüllung beansprucht. Wenn er die Lieferung will, unverzüglich melden. 
  • Mahnkauf    OR 107
    • Liefertermin ungefähr
    • muss ich mahnen und Mahnfrist setzen
    • falls immer noch nicht geliefert kann ich auf Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung klagen oder Vertrag zurücktreten.

Kaufvertrag Zahlungstermin

  • Barkauf OR 184
    • Ware gegen Geld (oder Bezahlung mit Kreditkarte) = Zug um Zug
  • Kreditkauf
    • Lieferung der Ware gegen Rechnung, zahlbar abgemachter Termin in der Regel 30 Tage

Kaufvertrag Erfüllungsort

  • Platzkauf
    • Käufer und Verkäufer sind am selben Ort
  • Distanzkauf
    • Verkäufer muss dem Käufer die Ware zusenden.
    • Käufer bezahlt den Transport OR 74

Wann geht das Eigentum der Kaufsache über?

Nach Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe der Sache!

Nicht erst mit der Bezahlung!

 

Übergang von Nutzen und Gefahr

  • Speziesware
    • mit Vertragsabschluss
  • Gattungsware -> Platzkauf
    • nach Vertragsabschluss sobald die verkaufte Ware deutlich von den anderen ausgeschieden ist.
  • Gattungsware -> Distanzkauf
    • nach Vertragsabschluss sobald die verkaufte Ware zum Versand aufgegeben  ist.

Kaufvertrag Kostenverteilung

Dispositiv, wenn keine Vereinbarung vorhanden. OR 188 f

  • Verkäufer trägt Kosten der Bereitstellung und Übergabe OR 188
  • Käufer trägt Kosten wie Verpackung sowie Transportkosten, wenn die Ware an einen anderen Ort als Erfüllungsort zu liefern ist. OR 189

Franko domizil = Lieferung frei Haus. Der Verkäufer übernimmt die Transportkosten

  • Kein Einfluss auf Übergang von Nutzen und Gefahr!
  • Die Waren reisen stehts auf Gefar des Käufers!

Vertragsverletzungen durch den Käufer

  • Annahmeverzug
    • Käufer verweigert ungerechtfertigt die Annahme der korrekt angbotenen Ware
  • Zahlungsverzug
    • Der Käufer bezahlt den Kaufpreis nicht rechtzeitig

Vertragsverletzungen durch den Verkäufer

  • Lieferverzug
    • Der Verkäufer liefert die Ware nicht rechtzeitig
  • Mangelhafte Lieferung (Schlechterfüllung)
    • Ware geliefert mit Sachmangel OR 197 ff
    • Ware geliefert mit Rechtsmangel OR 192 ff
  • Nichterfüllung
    • Geschuldete Ware kann nicht mehr geliefert werden
    • Trifft den Verkäufer am Unmöglichwerden ein Verschulden, wird er schadenersatzpflichtig OR 97

Annahmeverzug des Käufers

 

  • Der Käufer muss die Ware annehmen.
  • Der Verkäufer kann sich von vertraglichen Leistungspflich befreien und die Ware in einem Lagerhaus auf Gefahr und Kosten des Käufers einlagern.
  • Schnell verderbliche Ware, kann der Richter anordnen sofort zu verkaufen und den Mindererlös als Schadenersatz vom Käufer fordern.

 

 

Zahlungsverzug des Käufers

 

Ware noch beim Käufer -> Bar- oder Vorauszahlungskauf

  • Rücktritt vom Kaufvertrag ohne weiteres möglich
  • sofort mitteilen

Ware bereits beim Käufer -> Kreditkauf

  • Rücktritt nur möglich wenn abgemacht
  • Eigentumsvorbehalt nötig (Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung eigentum der Firma)
  • Käufer zahlt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt OR 214 -> Käufer in Verzug setzten = mahnen
  • 5 % Verzugszins../Jahr OR 104
  • Behörden einschalten
  • Betreiben

Kaufmännischer Verkehr

Die Ware ist nicht für den Eigengebrauch sondern zum Weiterverkauf bestimmt

Lieferungsverzug des Verkäufers

  • Im nicht kaufmännischen Verkehr
    • OR allg. Teil OR 102, 107, 108, 109
    • durch Mahnung in Verzug setzen (jetzt eigentlich Fixgeschäft)
    • Angemessene Nachfrist setzen
    • Nach Ablauf der Nachfrist
      • Auf Lieferung beharren
      • Auf Lieferung verzichten
        • Auf Waren verzichten ->  Schadenersatz
        • Vom Vertrag zurücktreten

 

  • Im kaufmännischen Verkehr OR 190
    • Liefertermin ist abgemacht
      • Fixgeschäft keine Mahnug/Nachfrist nötig
      • Vermutung Käufer verzichtet auf Ware
      • Schdenersatz OR 191
    • ohne Liefertermin
      • OR allg. Teil OR 102, 107, 108, 109
      • wie Verzug im nicht kaufmännischen Verkehr

Pflichten des Käufers bei mangelhafter Lieferung durch Verkäufer

 

  • sofortige Prüfung (in der Regel innert 8 Tagen) OR 201, Abs. 1
  • sofortige Mängelrüge OR 201, Abs. 1
    • der entdeckte Mangel ist genau zu beschreiben
  • Aufbewahrung der mangelhaften Ware bei Distanzkaut OR 204

Wahlmöglichkeiten bei mangelhafter Lieferung (während 1 Jahres)

  • Wandelung (Geld zurück -> Ware zurück)  OR 205
  • Minderung -> Preisnachlasse OR 205
  • Ersatz -> Austausch der Ware OR 206
    • plus Schadenersatz
  • bei einer Reparatur müssen beide Parteien einverstanden sein

Offene und versteckte Mängel bei mangelhafter Lieferung

 

Offene Mängel

  • sofort auf Erkennbare Mängel prüfen
  • sofortige Mängelrüge
  • Aufbewahrung bei Distanzkauf

Verdeckter oder geheimer Mangel

  • sofortige Mängelrüge bei Entdeckung von Mängeln OR 201.1
  • Aufbewahrung bei Distanzkauf OR 204

Sachgewährleistung (= Garantie)

  • zugesicherte Eigenschaften, keine Mängel OR 197
    • 2 Jahre OR 210, Abs. 1
  • Einschränkung Sachgewährleistung
    • Wegbedingung = keine Garantie OR 199
    • Verkürzung OR 210, Abs. 4 nur Privat möglich und muss im Vertrag erwähnt sein.

Unterschied Garantie und Produktehaftpflicht

Garantie

  • Das Produkt hat gewisse Mängel z.. B.. Handy funktioniert nicht richtig

Produktehaftpflicht

  • Das Produkt verursacht Schäden z. B. Handy explodiert und verletzt Menschen -> Hersteller haftet

Mangelhafte Lieferung (Schlechtlieferung)

Socken bestellt / Socken mit Löchern erhalten.

Der Käufer muss sich an die kurze Rügefrist von Art. 201 OR halten!

Nichterfüllung (Falschlieferung)

Weisse Socken bestellt und schwarze erhalten.

Ist die Lieferung immer noch möglich, kann der Käufer immer noch die richtige Lieferung verlangen und es schadet ihm nicht, wenn er die kurze Rügefrist verpasst hat. Er muss eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen. Nach deren Ablauf kann er nach Art. 107 ff OR vorgehen.

 

 

Nichterfüllung wegen Unmöglichkeit der Leistung

  • Vor Vertragsabschluss:
    • Die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung führt zur Nichtigkeit des Vertrages ->  Kein Vertrag entstanden.

 

  • Nach Vertragsabschluss:
    • Vom Schuldner schuldhaft verursacht:
      • Kann er nicht beweisen, dass ihn keine Schuld trifft muss er den Schaden ersetzen
    • Vom Schuldner nicht verschuldet:
      • Kann der Schuldner beweisen, dass ihn keine Schuld trifft, ist seine Leistunsfplicht erloschen.

Grundstückkauf

Kaufgegenstand ist eine unbewegliche Sache. Braucht eine öffentliche Beurkundung.

  • Vorvertrag
    • Verkäufer und Käufer verpflichten sich vertraglich, zu einem späteren Zeitpunkt einen Grundstückkaufvertrag abzuschliessen.
  • Vorkaufsvertag
    • Räumt dem Käufer im Falle eines Verkaufs einen Vorrang ein. Muss nur dann öffentlich Beurkundet werden wenn der Kaufpreis bereits im voraus vertraglich vereinbart wird.
  • Kaufrechtsvertrag
    • Wird dem Käufer die Option eingeräumt, durch einseitige Erklärung den Abschluss eines Kaufvertrages verlangen zu können.
  • Rückkaufsrecht
    • Der Verkäufer kann unter bestimmten Bedingungen verlangen, dass ihm das Eigentum an seinem ehemaligen Grundstück rückübertragen wird.

Das Eigentum geht beim Grundbucheintrag über, Nutzen und Gefahr in der Regel bei der Übernachme der Liegenschaft. Verjährungsfrist für Sachgewährleistungsansprüche 5 Jahre ab Gruchbucheintrag.