Recht für technische Kaufleute

Kapitel 4 Das Verfahrensrecht

Kapitel 4 Das Verfahrensrecht


Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 21.09.2016 / 28.06.2019
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Was beinhaltet Verfahrensrecht?

  • Verfahrensrecht ist Teil des öffentlichen Rechts
  • Verfahrensrecht regelt wie materielles Recht angewendet und durchgesetzt wird
  • Verfahrensrecht beinhaltet..
    • Verwaltungsverfahrensrecht
    • Strafverfahrensrecht
    • Zivilverfahrensrecht (Zivilprozessrecht)

Was ist materielles Recht?

Das materielle Recht ist die Summe der Rechtsnormen

Das materielle Recht regelt die Rechte und Pflichten und die Folgen einer Pflichtverletzung

Was beinhaltet das Verwaltungsverfahrensrecht?

  • Regelt das Handeln der Behörden
  • Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes oder des Kantons usw.
    • Beispiel: Zollrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Baurecht usw.
  • Behördenentscheide werden als Verfügung erlassen und ist ein verbindlicher Entscheid an eine Person
  • Die Verfügungen basieren auch auf Rechtsnormen und wird nach einer bestimmten Zeit rechtskräftig
  • Gegen Verfügungen kann man innerhalb einer Frist anfechten
  • Die Verfügung beinhaltet immer auch eine Rechtsmittelbelehrung

Wie ist der Ablauf eines Verwaltungsverfahrens?

  • 1. Die Einsprache
    • Nach Erhalt der Verfügung innert Frist bei der Behörede Einsprache erheben.
    • Einsprache kostet nichts
    • Ist der erneute Entscheid immer noch nicht befriedigent, geht  es zur nächsten Instanz
  • 2. Verwaltungsgericht
    • Beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde einreichen
    • Beschwerde kostet
    • Ist der erneute Entscheid immer noch nicht befriedigt, geht es zur nächsten Instanz
  • 3. Bundesgericht
    • Beschwerde kostet

Wie ist der Ablauf des Strafverfahrens?

  • 1. PhaseEinleitung der Strafverfolgung
  • 2. Phase Untersuchungsverfahren
  • 3. PhaseStrafprozess
  • 4. Phase Vollzug des Urteils

Was ist ein abgekürztes Verfahren?

  • 80% der Verfahren sind Massendelikte wie Geschindigkeitsübertrettungen usw.
  • Bei diesen Delikten wird das schnelle und kostengünstige abgekürzte Verfahren angewandt

In welche 2 Gruppen lässt sich das Zivilverfahrenrecht unterteilen?

  • Zivilprozessrecht
    • Klärt den Aspruch der Streitparteien
    • Wird in den Kantonen einheitlich geregelt, Bundegericht wird seperat geregelt
  • Zivilvollstreckungsrecht
    • Regelt den Vollzug von Ansprüchen
    • Kommt dann zum Zug wenn der Schuldner trotz Gerichtsentscheid nicht bezahlt

Wie lauten die 3 Grundsätze des schweizer Zivilprozessrecht?

Wo kein Kläger, da kein Richter

Gerichtsstand am Wohnort des Schuldners (BV 30 II)

Die Beweisregel - Wer eine Tatsache behauptet, muss diese vor Gericht beweisen

Wie heisssen die möglichen Instanzen beim Zivilprozess?

  • 1. Phase Schlichtungsverfahren oder Mediation
  • 2. Phase Gericht erster Instanz (z.B. das Bezirksgericht in der Stadt)
    • Entscheid wird rechtskräftig oder Berufung
  • 3. Phase Gericht zweiter Instanz (z.B. das Kantons- oder Obergericht)
    • Entscheid wird rechtskräftig oder Berufung
  • 4. Phase Bundesgericht
    • Nur für höhere Streitsummen ab 15 000.00 CHF oder höher

Was beinhaltet der Gerichtsentscheid?

  • Der Gerichtsentscheid legt fest wer der Sieger ist
  • Der Gerichtsentscheid legt fest wer welchen Anteil der Gerichtskosten zahlen muss
  • Der Gerichtsentscheid legt fest ob der Verlierer dem Sieger die Prozessauslagen ersetzten muss
  • Der Gerichtsentscheid wird schriftlich zugestellt und auch die Rechtsmittelbelehrung

Was ist ein Vergleich?

  • Es kommt nicht zum Gerichtsentscheid
  • Der Richter vermittelt eine Einigung (Kompromiss)
  • Heute werden so die meisten zivilrechtlichen Streitigkeiten gelöst

Was beinhaltet das Zwangsvollstreckungsrecht?

  • Wenn der Schuldner trotz Gerichtsurteil nicht leisten kann, kommt es zur Zwangsvollstreckung
    • Bei Geldforderungen muss der Gläubiger die Betreibungsbehörde einschalten und Zwangsvollstreckung verlangen. Das Vorgehen ist durch das SchKG geregelt
    • Bei Sachforderungen muss der Gläubiger die Zivilprozessordnung einschalten