Recht - BWL

Vers. Methoden und System zum Thema Recht in der BWL -> Verträge (Kauf-) und verwandte Themen (SE)

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Eddy Kirsch

Eddy Kirsch

Kartei Details

Karten 48
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 23.04.2012 / 07.05.2013
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Normale Fahrlässigkeit

im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen.

Zusammenhang zwischen Annahmeverzug und Fahrlässigkeit

Besteht Annahmeverzeug des Käufers haftet der Verkäufer nur für Vorsatz (Wissen/Wollen) und grobe Fahrlässigkeit §300BGB

Vertragliche Schadensersatzansprüche

I Vorraussetzungen:

1.) Schuldverhältnis (i.d.R. Vertrag)

2.) Pflichtverletzung (vertraglich)

3.) Verschulden (Vorsatz §176 BGB)

4.) Schaden

5.) Vorraussetzung je nach Leistungsstörung (Fristsetzung (falls nich nach § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich, Verzug, Unmöglichkeit)

Rechtsfolge bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen

II RF: Schadensersatz

zu Schuldverhältnis

Bereits die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründet ein Schuldverhältnis §311 Abs. 2 Ziff. 1

Verschulden des Erfüllungsgehilfen

gem. §278 BGB wird dem Erfüllungsgehilfen die Schuld zulasten des Geschäftsherren abgerechnet.

vertragsähnliche Schadensersatzansprüche

p.VV. , Prüfung unter §480

c.i.c., Verschulden bei/vor Vertragsschluss

gesetzliche Schadensersatzansprüche

§832 BGB

I Vorraussetzung:

1.) Rechtsgutverletzung

2.) Kausalität -> Durch Handlung

3.) Rechtswidrigkeit -> nicht bei Einwilligung und Notwehr

4.) Vorsatz/Fahrlässigkeit

5.) Schaden

II Schadensersatz als RF

beim Verrichtungsgehilfen §831 BGB