Recht - BWL
Vers. Methoden und System zum Thema Recht in der BWL -> Verträge (Kauf-) und verwandte Themen (SE)
Vers. Methoden und System zum Thema Recht in der BWL -> Verträge (Kauf-) und verwandte Themen (SE)
Set of flashcards Details
Flashcards | 48 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 23.04.2012 / 07.05.2013 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/recht_bwl
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/recht_bwl/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Normale Fahrlässigkeit
im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen.
Zusammenhang zwischen Annahmeverzug und Fahrlässigkeit
Besteht Annahmeverzeug des Käufers haftet der Verkäufer nur für Vorsatz (Wissen/Wollen) und grobe Fahrlässigkeit §300BGB
Vertragliche Schadensersatzansprüche
I Vorraussetzungen:
1.) Schuldverhältnis (i.d.R. Vertrag)
2.) Pflichtverletzung (vertraglich)
3.) Verschulden (Vorsatz §176 BGB)
4.) Schaden
5.) Vorraussetzung je nach Leistungsstörung (Fristsetzung (falls nich nach § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich, Verzug, Unmöglichkeit)
Rechtsfolge bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen
II RF: Schadensersatz
zu Schuldverhältnis
Bereits die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründet ein Schuldverhältnis §311 Abs. 2 Ziff. 1
Verschulden des Erfüllungsgehilfen
gem. §278 BGB wird dem Erfüllungsgehilfen die Schuld zulasten des Geschäftsherren abgerechnet.
vertragsähnliche Schadensersatzansprüche
p.VV. , Prüfung unter §480
c.i.c., Verschulden bei/vor Vertragsschluss
gesetzliche Schadensersatzansprüche
§832 BGB
I Vorraussetzung:
1.) Rechtsgutverletzung
2.) Kausalität -> Durch Handlung
3.) Rechtswidrigkeit -> nicht bei Einwilligung und Notwehr
4.) Vorsatz/Fahrlässigkeit
5.) Schaden
II Schadensersatz als RF
beim Verrichtungsgehilfen §831 BGB