recht

or, zgb

or, zgb


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Flashcards 110
Language Deutsch
Category Law
Level Other
Created / Updated 23.07.2012 / 30.08.2019
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besitzesschutz der eigentümer als auch des besitzer eine sache

hat das recht, sie von jedem, der sie ihm vorenthält, herauszuverlangen und jede ungerechtfertigte einwirkung abzuwehren

fahrniskauf

wird der käufer eigentümer, wenn er die sache erhält.

grundstückkauf

wird er eigentümer, sobald er ins grundbuch eingetragen ist.

erfüllungsfehler beim kaufvertrag

- verkäufer

. lieferverzug

. schlechterfüllung

- käufer

. zahlungsverzug

. annahmeverzug = gläubigerverzug

die 3 arten von sachmängel

- fehler einer zugesicherten eigenschaft

- fehlen einer eigeschaft, so dass man die sache nicht ihrem gewöhnlich zweck nach verwenden kann

- mängel der den gebrauch oder den wert der kaufsache erheblich mindert

3 wahlrechte des käufers bei sachmängeln

- wandelung (OR 205 I) der vertrag wird abgelöst

- minderung (OR 205 I) der käufer reduziert den kaufpreis

- erastzlieferung (OR 206) der käufer verlangt eine andere magelfreie kaufsache

was ist ein mietvertrag?

- beim mietvertrag verspricht der vermieter, ein mietobjekt in gebrauchstauglichen zustand zu überlassen und zu erhalten.

- der mieter verspricht als gegenleistung die zahlung des vereinbarten mietzinses und die rückgabe der sache nach ende der mietdauer.

beim befristeten mietvertrag

haben die parteien im voraus einen zeitpunkt bestimmt an dem ihr mietvertrag endt

beim unbefristeten mietvertrag

haben die parteien gegen nicht im voreaus bestimmt wann der meitvertrag endet soll.

voraussetzungen der vertragsentstehung beim mietvertrag

- einigung

- handlungsfähigkeit

- richtige form

- zulässiger vertragsinhalt

hauptpflichten des vermieters

- übergabe der mietsache in gebrauchstauglichem zustand (OR 256/258)

- instandhaltung der mietsache (OR 259a ff)

nebenpflichten des vermieters

- bekanntgabe des meitzinsen des vormieters (OR 256a)

- einsicht in das rückgabeprotokoll des vormieters

- tragung von lasten und abgaben (OR 256b)

hauptpflichten des mieters

- bezahlung des mietzinses (OR 257) und sofern vereinbart der nebenkosten (OR 257a b)

- rückgabe der mietsache und denen reinigung nach gebrauch ( geht auch OR 253 hervor)

nebenpflichten des mieters

- sorgfaltpflicht im umgang mit der mietsache (OR 257f ff)

- rücksichtnahme auf mitmieter

- meldepflicht für mängel

- reinigung/ behebung von leichten mängel (OR 259)

- duldung von reparaturen sowie der besichtigung (OR 257)

vorgehen des vermieters bei ausbleiben der zahlung

1.schritt: schriftliche mahnungmit zahlungsfrist und kündigungsandrohung

2.schritt: ausserordentliche kündigung und betreibung für fälligen mietzins

3.schritt: ausweisung/ zwangswegnahme

vorgehen des vermieters bei sorgfallsrücksichtnahmepflicht verletzung

1.schritt: schriftliche aufforderung des vermieters, die verstosse zu unterlassen

2.schritt: ausserordentliche kündigung des mietverhältnisses

3.schritt: ausweisung/ zwangwegnahme

kündigungsfristen und kündigungstermine bei der ordentliche kündigung

- geschäftsräume, 6monate ortübliche termin (OR 266d)

- wohnungen , 3monate, ortübliche termin (OR 266c)

- bewegliche sachen, 3tage, beliebiger termin(OR 266f)

voraussetzungen eine mietzins erhöhung (OR 269d)

- amtliche formular

- begründung

- kündigungsverbot

- fristen

missbräuchliche mietzinse in drei fälle anfechten

- überhöhter anfangsmietzins innert 30 tagenseit einzug in die wohnug

- ausbleibende mietzinssenkungen

- mietzinserhöhungen während der mietdauer

komponenten der mieterschutz

1. schutz vor missbräuchlichen mietzinsen

2. schutz vor missbräuchlichen kündigungen

3. mieterstrekung, wohnug 4 jahre, geschäftsräume 6 jahre

arten von arbeitsverträge

- einzelarbeitsvertrag (OR 319-355)

- gesamtearbeitsvertrag (OR 356-358)

- normalarbeitsvertrag (OR 359-360f)

3 arten von bestimmungen

- dispositiv: können durch abmachung im vertrag abgeändert

- relativ zwingende: können durch abmachung im vertrag nur zugunsten des abeitsnehmen abgeändert werden

- absolut zwingende: können überhaupt nicht abgeändert werden

die 4 merkmale der einzelarbeitsvertrag

- der arbeitnehmer verpflichtet sich zur leistung von arbeit

- als gegenleistung verpflichtet sich der arbeitsgeber lohn zu zahlen

- der arbeitnehmer stellt sich in den dienst des arbeitgeber

- der arbeitsvertrag ist ein daeuerschuldverhältnis

4 voraussetzungen für ein gültigenr eav( einzelarbeitsvertrag)

- einigung der parteien

- vertragsfähigkeit

- einhaltung der formvorschriften

- zulässiger vertragsinhalt

hauptpflicht des arbeitnehmers

- inhalt der arbeitsleistung (OR 321)

- arbeitszeit und dauer

- sorgfaltspflicht (OR 321a I und II, OR 321e)

das sorgfaltsmass wird bestimmt durch

- art des arbeitsverhältnisses

- fähigkeiten und eigenschaft des arbeitnehmers

die treuepflicht ein bündel von nebenpflichten (OR 321)

- nebenbeschäftigung und verbot der schwarzarbeit (OR 321a III)

- geheimhaltnugspflicht (OR 321a)

- rechenschafts und herausgabepflicht (OR 321b)

- pflicht zuz überstundenarbeit (OR 321c)

3 voraussetzung für überstunden/ überzeit

- betriebliche notwendigkeit ( überstunden, OR321c)

- zumutbarkeit für den arbeitnehmer (OR 321c)

- überschreitung der höchstarbeitszeit beschränkt zu lässig ( ArG)

pflichtverletzung, arbeitnehmer

- nichterfüllung: verletzung der arbeitspflicht, der arbeitnehmer erfüllt den arbeitsvertrag überhaupt nicht

- schlechterfüllung: jede andere pflichtverletzung,

.mangelhafte arbeitsleistung

.verletzung der treuepflicht

ansprueche, arbeitgeber

- ansprüche auf richtige erfüllung

- lohnfortfall, kein lohn für fehlende zeit

- schadenersatz für finaziellen schaden

- kündigung, im normalfall ordentliche kündigung

hauptpflich der arbeitgeber

-lohnzahlung

. zusammensetzung und höhe nach vertraglicher vereinbarung

.ohne arbeit kein lohn, ausser bei annahmeverzug des arbeitsgebers (OR 324) und bei unverschuldeter verhinderung des arbeitnehmers (OR 324a, b)

nebenpflichte der arbeitgeber

- allgemeine fürsorgepflicht

.berechtigte interessen des arbeitnehmers wahren, sofern zumutbar

- besondere fürsorgepflicht

.schutz der persönlichkeit des AN

.mutterschafturlaub von 14 wochen

.jährliche ferienanspruch bei voller bezahlung

.arbeitszeugnis

was bezweckt das gleich stellungsgestz?

bezweckt die förderung der gleichstellung der geschlechter und verbiet die diskriminierung von arbeitnehmenden aufgrund ihres geschlechts.

4 gründen für eine beendigung des arbeitsverhältnisses

- zeitablauf (OR 334)

- tod des arbeitnehmers (OR 338)

- aufhebungsvertrag (OR 115)

- kündigung

rechtsfolgen einer fristlosen kündigung gerechtfertigte kündigung

sofortigen beendigung des arbeitsverhältnisses

rechtsfolgen einer fristlosen kündigung, nicht gerechtfertigte kündigung

- beendigung des arbeitsverhältnisses

- schadenersatzansprüche

- entschädigung

ordentliche kündigung

- grundsatz der kündigung, freiheit, jederzeit, und aus beleibigen gründe

- missbräuchliche kündigung (OR 336)

- kündigung zur unzeit

wie besteh ein konkurenzverbot

ein konkurenzverbot besteht nacht ende des arbeitsverhältnisses nur wenn es schriftlich vereinbart wurde und wenn die voraussetzungen von OR 340 bzw 340a erfüllt sind.

was ist ein werkvertrag?

beim werkvertrag geht es um die hestellung eines werkes

- der besteller muss ihm dafür eine vergütung (werklohn) bezahlen.

was ist ein werk?

- körpeliche und geistige arbeit

- küntlerische und nicht künstlerische arbeiten

- herstellung und bearbeitung