Recht, Kapitel 1

Sachbearbeiter Rechnungswesen edupool.ch

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Kartei Details

Karten 29
Lernende 51
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 13.11.2016 / 09.05.2024
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Was beeinflusst unser Verhalten?

Rechtsordnung: Gesetze etc.

Sitte: sich grüssen etc.

Moral: jemandem in Not helfen etc.

Hauptaufgabe des Rechts

Zusammenleben der Menschen verbindlich regeln

Nur Recht ist durchsetzbar vor Gericht

Rechtsquellen ZGB 1

Geschriebenes Recht:  Verfassung (Bundesverfassung); Gesetzte; Verordnugen

Gewohnheitsrecht: lang geübte Bräuche ( Nachbarn Wegrecht, Gratifikation)

Lehre: anerkannte wissenschaftliche Lehrmeinungen

Gerichtliche Rechtsfindung: Gummiparagraphen (z.B. aus wichtigen Gründen)

Gerichtspraxis: Präzedenzfälle (frühere Urteile sind wegweisend, v.a. Bundesgerichtseintscheide)

 

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Definiere Rechtsordnung

Gesamtheit aller Rechtsnormen eines Landes.

Rechtsgebiete der Rechtsordnung

Öffentliches Recht

Zivil- oder Privatrecht

Theorien des öffentlichen Rechts

Subordinationsverhältnis

der Staat tritt hoheitlich auf, der Bürger muss sich unterordnen (Unterordnungsverhältnis)

Legalitätsprinzip

Staat muss sich beim Handeln streng an die Verfassung und die Gesetze halten! Keine Willkür!

Gewaltentrennung: Executive (aussführende Gewalt = Bundesrat)

                                    Legislative (gesetzgebende Gewalt = Parlament + Ständerat)

                                    Judikative (Gerichtbarkeit)

Bundesebene, Kantonsebene, Gemeindeebene

Das öffentliche Recht besteht aus:

  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Strafrecht
  • Prozess- und Verfahrensrecht
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
  • Völkerrecht (Staatsverträge etc..)
  • (staatliches) Kirchenrecht
  • Medien- und Kommunikationsrecht
  • Strassenverkehrsrecht
  • Umweltschutzrecht
  • etc.

 

Definiere öffentliches Recht

Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat  und den Privatpersonen  = Unterordnungsverhältnis

Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Gemeinwesen Bund / Kanton/ Gemeinden sowie zwischen einzelnen fremden Staaten

Definiere Privatrecht oder Zivilrecht

Es regelt die Rechtsbeziegungen zwischen einzelnen Privatpersonen (natürliche und juristische), die einander gleichgestellt sind.

= Gleichstellungsverhältnis -> keine Subordination

(der Staat tritt als Subjekt des Privatrechts auf)

 

Wo ist das schweizerische Privatrecht geregelt?

ZGB (schweizerisches Zivilgesetzbuch)

OR (schweizerisches Obligationenrecht)

Aus wievielen Teilen besteht das ZGB und wie heissen sie?

aus 5 Teilen

  • Personenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Sachenrecht
  • der 5. Teil ist das OR

Artikelzählung des OR

  • allg. Bestimmungen
  • einzelne Vertragsverhältnisse
  • Handelsgesellschaften
  • Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung
  • Wertpapiere

Schritte der Rechtsanwendung

1. Sachverhalt Analysieren.

2. Relevante Regel finden.

     Im Gesetz  Artikel finden der zur Lösung des Problems (anhand Tatbestandmerkmale) in Frage kommen könnte.

3. Regel analysieren. Prüfen ob Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. (Submition)

4. Regel anwenden und Rechtsfolge bestimmen.

   

Definition Rechtsgeschäfte

Willenserklärungen, die darauf gerichtet sind, Rechtswirkungen herbeizuführen.

Es gibt einseitige Rechtsgeschäfte und zwei- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte.

Einseitiges Rechtsgeschäft

Es genügt die Willensäusserung einer Partei, um die Rechtswirkungen herbiezuführen.

  • Testament
  • Auslobung ( Finderlohn wenn etwas gefunden wird)
  • Gestaltungsrecht (Mahnung, Kündigung, Annahme Offerte)

Zwei- oder mehrseitiges Rechtsgeschäft

Liegt vor, wenn die Rechtswirkung erst eintritt, wenn zwei oder mehr Personen übereinstimmmende Erklärungen abegegeben haben.

  • Alle Verträge ( Miet-, Kauf-, Arbeitsvertrag etc.) = zweiseitiges Geschäft
  • Drei oder mehr Personen gründen eine einfache Gesellschaft = mehrseitiges Geschäft
  • Tritt die Rechtswirkung bereits ein, wenn die Mehrheit einer Personengruppe übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben hat, spricht man von einem Beschluss.

Definition Obligation

Eine Obligation ist eine Rechtsbeziehung zwischen zwei Personen. Dabei darf die eine Partei (Gläubiger) von der anderen Partei (Schuldner) eine Leistung fordern.

Aus der Sicht des Gläubigers handelt es sich um eine Forderung

aus der Sicht des Schuldners um eine Schuld

Artikel 2 ZGB

  • Gebot des Handelns nach Treu und Glauben
  • Verbot des Rechtsmissbrauchs

Handeln nach Treu und Glauben

Rechtssubjekte sollen sich in der Rechtsausübung als anständige und korrekte Menschen verhalten. Auf diese Weise finden allgemeine Werte der Sittlichkeit und Moral über Art. 2 ZGB Eingang ins Recht.

Wer berechtigtes Vertrauen in die Anständigkeit anderer gesetzt hat, der soll nicht enttäuscht werden.

Rechtsmissbrauchsverbot

 

Es gibt Fälle, in denen das formelle Beharren auf einem Recht als missbräuchlich erscheint.

Für diese Fälle weist Art. 2 Abs. 2 ZGB den Richter an, den offenbaren Missbrauch eines Rechts nicht zu schützen.

Es reicht nicht aus, wenn es jemand hart trifft. Erst ein krass stossendes Verhalten ist rechtsmissbräuchlich.

Art. 3 ZGB

Der gute Glaube

Er muss nicht bewiesen werden, sondern dessen Dasein wird vermutet.

Auch beim bösen Glauben genügt es, wenn äussere Umstände dargelegt werden, nach welchen der Betreffende bösgläubg gewesen sein musste. 

Definition Rechtsfähigkeit

Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

  • natürliche Person ( Von Geburt bis Tod, während der Schwangerschaft Recht auf Leben)
  • juristische Personen ( Vom Eintrag ins Handelsregister bis zur Löschung)

Definition Handlungsfähigkeit

Die Fähigkeit durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu begründen.

Voll Handlungsfähig ist, wer volljährig und urteilsfähig ist

Völlige Handlungsunfähigkeit

  • nicht volljährig
  • volljährig (bei toxischer Bewusstseinstrübung durch Alkohol oder Drogen oder bei Altersdemenz)
  • nicht urteilsfähig

somit Handlungsunfähig

  • nicht deliktfähig
  • nicht schadenersatzpflichtig

somit Vetrtragsunfähig

 

Sind minderjährige Vertragsfähig?

Ja, wenn sie es problemlos von ihrem Taschengeld oder Lehrlingslohn bezahlen können.

Beschränkt Handlungsunfähig

  • urteilsfähige minderjährige Person
  • urteilsfähige Person unter umfassender Beistandschaft

sind beschränkt Handlungsunfähig

  • deliktfähig
  • nicht Schadenersatzpflichtig

für die Vertragsfähigkeit brauchen MInderjährige je nach höhe des Betrages die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters sonst ist der Vertrag nichtig.

Definition beschränkte Handlungsfähigkeit

  • Volljährig
  • Vertretungsbeistandschaft ( Handlungsfähigkeit eingeschränkt)

somit beschränkt Handlungsfähig

  • deliktsfähig
  • nicht schadenersatzpflichtig

Vertragsfähig sind Personen die nur für bestimmte Geschäfte die Mitwirkung eines Beistandes benötigen.

 

Wann ist eine juristische Person Handlungsfähig

 

Es müssen natürliche Personen bestellt sein, die gemäss Gesetz oder Statuten berechtigt sind, im Namen der juristischen Person zu handeln und für sie Rechte und Pflichten zu begründen.

  • Handelregister eingetragen
  • Verwaltungsräte
  • Revisionstelle

Wer ist beweispflichtig?

Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, ist derjenige beweispflichtig der Rechte ableitet.