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Recht, Kapitel 1

Sachbearbeiter Rechnungswesen edupool.ch

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Set of flashcards Details

Flashcards 29
Students 52
Language Deutsch
Category Finance
Level Other
Created / Updated 13.11.2016 / 09.05.2024
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Was beeinflusst unser Verhalten?

Rechtsordnung: Gesetze etc.

Sitte: sich grüssen etc.

Moral: jemandem in Not helfen etc.

Hauptaufgabe des Rechts

Zusammenleben der Menschen verbindlich regeln

Nur Recht ist durchsetzbar vor Gericht

Rechtsquellen ZGB 1

Geschriebenes Recht:  Verfassung (Bundesverfassung); Gesetzte; Verordnugen

Gewohnheitsrecht: lang geübte Bräuche ( Nachbarn Wegrecht, Gratifikation)

Lehre: anerkannte wissenschaftliche Lehrmeinungen

Gerichtliche Rechtsfindung: Gummiparagraphen (z.B. aus wichtigen Gründen)

Gerichtspraxis: Präzedenzfälle (frühere Urteile sind wegweisend, v.a. Bundesgerichtseintscheide)

 

  -

 

                                     

 

Definiere Rechtsordnung

Gesamtheit aller Rechtsnormen eines Landes.

Rechtsgebiete der Rechtsordnung

Öffentliches Recht

Zivil- oder Privatrecht

Theorien des öffentlichen Rechts

Subordinationsverhältnis

der Staat tritt hoheitlich auf, der Bürger muss sich unterordnen (Unterordnungsverhältnis)

Legalitätsprinzip

Staat muss sich beim Handeln streng an die Verfassung und die Gesetze halten! Keine Willkür!

Gewaltentrennung: Executive (aussführende Gewalt = Bundesrat)

                                    Legislative (gesetzgebende Gewalt = Parlament + Ständerat)

                                    Judikative (Gerichtbarkeit)

Bundesebene, Kantonsebene, Gemeindeebene

Das öffentliche Recht besteht aus:

  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Strafrecht
  • Prozess- und Verfahrensrecht
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
  • Völkerrecht (Staatsverträge etc..)
  • (staatliches) Kirchenrecht
  • Medien- und Kommunikationsrecht
  • Strassenverkehrsrecht
  • Umweltschutzrecht
  • etc.

 

Definiere öffentliches Recht

Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat  und den Privatpersonen  = Unterordnungsverhältnis

Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Gemeinwesen Bund / Kanton/ Gemeinden sowie zwischen einzelnen fremden Staaten