Rechnungswesen: Aktiengesellschaft

-Gründung der AG -Verbuchung der Gründung -Verbuchung der Gewinnverwendung -Zeitlicher Ablauf des Abschlusses -Die besonderen Konten von Aktiengesellschaften -Die Verbuchung von Gewinnen -Die Verbuchung von Verlusten

-Gründung der AG -Verbuchung der Gründung -Verbuchung der Gewinnverwendung -Zeitlicher Ablauf des Abschlusses -Die besonderen Konten von Aktiengesellschaften -Die Verbuchung von Gewinnen -Die Verbuchung von Verlusten

Sahondra Ralaison

Sahondra Ralaison

Kartei Details

Karten 24
Lernende 13
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 12.05.2016 / 17.03.2024
Weblink
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Voraussetzungen einer AG?

- mindestens 1 natürliche oder jurist. Person

- Mindestkapital 100'000.- 

- mindestens 20%, aber wenigstens 50'000.- müssen vorläufig einbezahlt oder durch Sacheinlagen eingebracht werden

- Statuten müssen erstellt und öffentlich beurkundet werden

- Einzahlung auf ein Sperrkonto bei einer Bank 

- Verwaltungsrat und Revisionstelle müssen bestimmt werden 

- Die AG muss im Handelsregister eingetragen werden

- Die gleiche Firma kann in CH nur einmal verwendet werden 

Merkmale einer AG?

- Haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen

- Die Aktionäre haben Anspruch auf: Vermögenrechte (Dividende und Bezugsrecht auf neue Aktien), Mitgliedschaftsrechte ( Teilnahme an der Generalversammlung, Stimm- und Wahlrecht, Auskunftsrecht)

- AG ist selber steuerpflichtig -> versteuert erwirtschafteten Gewinn und das EK

 

 

 

Eignung einer AG?

Die AG ist für grössere Unternehmungen oder Unternehmungen mit einem grossen Kapitalbedarf oder einem grösseren Geschäftsrisiko geeignet.

Das Aktienkapital stellt eine Forderung gegenüber Aktionäre dar.

Buchung?

Ford. Aktionäre / Aktienkapital 

Frau H. bringt Sacheinlagen in die AG. 

Buchung?

Aktiv-Konten auf der Sollseite 

Kasse / Ford. Aktionäre 

Passiv-Konten auf der Habenseite 

Ford. Aktionäre / Passivdarlehen

Frau H. zahlt den Restbetrag vom Nennwert auf das Bankkonto.

Wie nennt sich dieser Vorgang? 

Buchung?

Liberierung 

Bank / Ford. Aktionäre 

Zeitlicher Ablauf des Abschlusses?

1) Abschlusstermin = meistens 31. Dez. kann aber auch Ende eines anderen Monats abgeschlossen werden

2) Erstellen Jahresabschluss = Konten werden bereinigt, Nachtragsbuchung wird erstellt, dann Schlussbilanz I und Erfolgsrechung und Anhang erstellt.

3) Revisions Abschluss = Buchhaltung und Abschluss wird durch unabhängige Revisionsstelle geprüft.

4) Generalversammlung = innerhalb von 6 Monaten nach Abschlusstermin muss eine GV durchgeführt werden, für genehmigung der Jahresrechnung und die Gewinnverwendung beschliessen muss

5) Verbuchung Gewinnverwendung = Gewinnverwendung kann rückwirkiend auf den Abschlusstermin gebucht und die Schlussbilanz II erstellt werden. -> Dieses wird als Eröffnungsbilanz ins neue Geschäftsjahr übernommen.

Verbuchung Anfangsbestand Gewinnvortrag?

EB (Eröffnungsbilanz) / Gewinnvortrag 

Verbuchung Übertrag Jahresgewinn?

ER (Erfolgsrechnung) / Jahresgewinn 

Verbuchung Jahresgewinn?

jahresgewinn / gewinnvortrag

Verbuchung zuweisung gestzliche Gewinnreserve?

Gewinnvortrag / gesetzliche gewinnreserve 

Verbuchung zuweisung Dividenden 

Gewinnvortrag / Dividenden

Verbuchung Abschluss Gewinnvortrag 

Gewinnvortrag / Schlussbilanz II

Verbuchung Auszahlung Nettodividende (65%)?

Dividenden / Bank 

Verbuchung Abzug Verrechnungssteuer (35%)?

Dividenden / Verbindlichkeit VST

Buchung Überweisung Verrechnungssteuer?

Verbindlichkeit VST / Bank

Verbuchung Übertrag Jahresverlust?

jahresverlust / ER (erfolgsrechnung) 

Verbuchung jahresverlust?

Verlustvortrag / Jahresverlust

Verbuchung Verwendung Gewinnvortrag'

gewinnvortrag / Verlustvortrag

Verbuchung Auflösung getetzliche Gewinnreserve?

Gesetzliche Gewinnreserve / Verlustvortrag 

Verbuchung Abschluss Verlustvortrag?

SB II / Verlustvortrag 

Revisionsvorschriften?

Buchhaltungen müssen grundsätzlich durch eine Revisionstelle überprüft werden, welche die notwendigen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt und unabhängig der AG ist. 

Anhang der Jahresrechnung? 

Alle Unternehmungen ausser Einzelfirmen und Personengesellschaften müssen nicht nur eine Bilanz und eine ER erstellen sondern auch einen Anhang. Der Anhang besteht aus zusätzlichen wichtigen Infos zum Abschluss ( OR Art. 959 c und Art. 663 b)

Verlustvortrag Varianten 1-3?

Variante 1:  < 50% des Aktienkapitals = Unterbilanz ohne gesetzlichen Folgen 

Variante 2: > 50% des Aktienkapitals = Unterbilanz mit gesetzlichen Folgen -> GV muss Sanierungsmassnahmen beantragen OR Art. 725 Abs. 1)

Variante 3: Verlustvortrag > Aktienkapital oder Fremdkapital> Aktiven = Aktienkapital ist aufgebraucht, Fremdkapital ist grösser als das ganze Vermögen->Überschuldung->Verwaltungsrat kontaktiert Richter-> Konkurs eröffnung (OR 725 Abs. 2)