Rechnungslegungsvorschriften

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Langue Deutsch
Catégorie Finances
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Crée / Actualisé 13.12.2015 / 16.04.2016
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Was ist der Zweck der Rechnungslegungsvorschriften?

Eine verlässliche Rechenschaftsablage der  Bank gegenüber:

Eigentümer, Gläubiger, Publikum als entscheidender Faktor zur Erhaltung der

Vertrauenswürdigkeit des Bankensystems.

 

Was ist das Ziel der Rechnungslegung?

eine möglichst zuverlässige Beurteilung der Bank (der tätsächlichen Verältnissen, ein entsprechendes Bild der

Vermögens, Finanz und Ertragslage der Bank/ BankkonzernsSt

Qualitätsanforderungen

Vergleichbarkeit (Perioden/ Banken/ Statistik SNB)

Mittel für weitere Ziele: Eigenmittel, Liquidität, Klumpenrisiken

 

Was heisst BankG?

Gläubigerschutz

Systemschutz( Volkswirtschaft, Geldwirtschaft, Funktionsfähigkeit des schweiz. Finanzplatzes

Gesetzliche Grundlagen im Obligationenrecht (Aktienrecht)?

Art. 6ff BankG 

Verweis auf Gültigkeit des Obligationenrechts (Art. 6)

Ausführungsbestimmung, spezialgesetzlicher Vorrang Art. 6b, ermächtigung FINMA

Art. 25-42 BankV  Richtlinien zu den Rechungslegungsvorschriften (RVB)

Art. 42 BankV Verweis auf die Richtlinien der Finma Rundschreiben 15/1 zur Umsetzung Art. 25-42 BankV

 

Was beinhaltet der Art. 6ff BankG?                       Welcher Artikel beurteilt die Rechnungsregel der Effektenhändler?

Rechnungslegung Banken                                     Art 29 BEHV  

 

 

Materialles Bilanzrecht, Bewertungsgrundsätze des Aktienrechts (Or 960 ff), Vorschriften über die kaufmännische Buchführung OR 957- 963

Formelles Bilanzrecht, Gliederung/ Publizitätvorschriften (BankV 28-32) FINMA-Rundschreiben 15/1 Rechnungslegung Banken

 

Was steht in der Bankenverordnung (Bank V)

Kategorien der Banken

Eigenmittel Vorschriften

Leverage Ratio (Höchstverschuldungsquote)

LCR = Liquidity Coverage Ratio   30 Tage

NSFR= Net Stable Funding Ratio  1 Jahr

Wie sieht die Rechtliche Basis aus?

Obligationenrecht OR                Art. 957-963b selectiv anwendbar gemäss Finma Rs 2015/1 Anhang 1

Bankengesetz (BankG)             Art. 6  Erstellen von Abschlüssen, Art. 6a Veröffentlichung, Art. 6b Ausführungsbestimmungen

Bankenverordung BankV gültig ab 1. Jan 2015      Art. 25-42   4. Kapitel Rechnungslegung, Art.69 übergangsbestimmung

                                                                                 Art. 70 Inkrafttreten, Anhang 1 Mindestgliederung

                                 

Rechtliche Basis 2?

Finma Rundschreiben 2015/1 Rechnungslegung Banken, gültig ab 1. Januar 2015

Rz 1-629

Anhang 1 -Anhang 7

FAQ Rechnungslegung von Banken    Frage 1-16

Zeitplan-Meilenstein wo sind wir jetzt?

Inkrafttreten           1Jan 2015

Zwischenabschlluss 30.06.2015                                             nach bisherigem  Recht erlaubt

SNB Erhebung und Aufsichtsreporting                                    Bis 31. Oktober 2015 im alten Format

                                                                                                 Neu ab 30. Nov. 2015

Jahresabschluss 31.12.2015                                                   Erstmalige Anwendung neue RVB

Was bedeutet True and Fair -View Prinzip?

ist ein anerkannter Standards gmäss Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung VASR Art. 2

Was zeigt uns ein Einzelabschluss?

Was ist erlaubt?

eine möglichst zuverlässiger Einblick in eine Vermögens, Finanz und Ertragslage

Stille Willkür Reserven sind erlaubt            (Beteiigungen, Sachanlagen)

Einzelbewertung   

Bsp. Glarner Kantonalbank

Diese 2 Abschllüsse sind obligatorisch für Banken mit kotierten Aktien die keinen Konzernabschluss veröffentlichen. gemäss Art. 69 six kotierungsreglement.

Bei welchen Abschlüssen sind keine stille Willkür Reserven erlaubt?

Statutarischer Einzelabschluss True and fair View Prinzip, keine stillen Willkür Reserven erlaubt. Einzelbewertung           Beispiel Zuger Kantonalbank

zusätzlicher Einzelabschluss (und Konzernabschluss) True and fair view, keine stillen Willkür Reserven erlaubt, Einzelbewertung

Beispiel Hypothekarbank Lenzburg

Was gehört alles zum Jahresabschluss aller Banken?

Periodizität: Jährlich

Mindestbestandteile: Bilanz inkl. Ausserbilanzgeschäfte, Erfolgesrechung, Eigenkapitalausweis,(Geldflussrechung), Anhang

Veröffentlichung: innert 4 Monaten nach Abschluss, gedruckter Geschäftsbericht, öffentlich

Revision: Prüfungspflicht nach BankG Art. 18

 Was wird benötigt zum Zwischenabschluss der Banken?

Periodizität: Halbjährlich

Mindestbestandteile: Bilanz ink.Ausserbilanzgeschäfte, Erfolgsrechung, Kotierte Banken (Eigenkapitalnachweis und verkürzter Anhang.

Veröffentlichung: innert 2 Monaten nach Abschluss

Revision: Grundsätzlich keine Prüfungspflicht

Wie sieht die Bankverordung für Genossenschaften aus?

Art. 25-42 / 69-70 BankV

Genossenschaften:  Grösser 2000 Genossenschafter

Sie müssen einen Abschluss nach einem anerkannten Standart zur Rechnungslegung erstellen

ZBspiel ein True and Fair View Abschuss gemäss Rechungslegungsvorschriften für Banken entspricht einem anerkannten Standart (siehe Finma Rundschrieben 1/2015

Ausnahme für Genossenschaftsbanken

Gemäss BankV Art. 25 Abs. 4 ist die einzelne Genossenschaft einer zentralen Organisation angeschlossen, für die Verpflichtung wird garantiert, es wird eine Konzern Rechung erstellt, welche alle Genossenschaften integriert und wenn die einzelne Genossenschaften keine eigenen kotierten Beteiligungstite ausstehend hat, kann auf die Erstellung eines True and Fair View Abschlusses verzichtet werden.

Welches sind die Teile des Jahresabschlusses?

Alte Regulierung

Neue Regulierung

Alte Regulierung: 

Art 23   Bilanz, Erfolgesrechung, Mittelflussrechung und Anhang

Neue Regulierung:

Art 25   Bilanz, Erfolgsrechung, Eigenkapitalnachweis, Geldflussrechung und Anhang

Mittelflussrechung Alte Regelung:

Art 23  Bilanzsumme grösser CHF 100 Millionen

Mittelflussrechung Neue Regelung:

Art. 25        Geldflussrechung nur erforderlich für Abschlüsse nach dem True and Fair View Prinzip

Was sind die Auswirkungen nach Art. 25?

Der Eigenkapitalnachweis ist neu seperater Bestandteil der Jahresrechung

Bei statutarischen Einzelabschlüssen mit zuverlässiger Darstellung ist die Geldflussrechung nicht zwingend.

Was beinhaltet der Lagebricht?

Welches sind die Mindestvorgaben?

Der Lagebericht ist nicht Teil der Jahresrechung. Die Erstellung erfolgt gemäss Art. 961c OR

Mindestvorgaben:

Darstellung Geschäftsverlauf sowie wirtschaftliche Lage

Anzahl Vollzeitstellen, Durchführung Risikobeurteilung, Bestellung und Auftragslage, Forschung und Entwickungstätigkeit,

Aussergewöhnliche Ereignisse, Zukunftsaussichten Or. 961 c, 2, zusätzliche sind die Angaben des Finmas RS 08/24 offenzulegen.

Wie sieht eine Berichtserstattung aus?

Geschäftsbericht:

Finanzielle Berichterstattung, übrige Berichterstattung über Gesellschaft und Konzern

Lagebericht,  Jahresrechung (Einzelabschluss, Konzernabschluss)

Einzelabschuss (Bilanz, Erfolgesrechung, Eigenkapitalnachweis)

Konzernabschluss (Geldflussrechung, Anhang)

Testat 1 Prüfungsurteil

Wie wird das Prüfungsurteil in Worten beschrieben?

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 13. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr

dem schweizerischem Gesetz und den Statuten.

Ferner bestätigen wir , dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem Schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht und empfehlen die vorliegende Jahresrechung zu genemigen.

Testat 2 wie lautet die Beurteilung in Worten?

Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechung für das am 31.Dezember 2014 abgeschossene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage in Uebereinstimmung mit den für Banken anzuwendenden Rechungslegeungsvorschriften und entspricht dem schweizerischen Gesetz.

Welches sind die Grundsätze ordungsmässiger Rechnungslegung?

Formell:

Stetigkeit in der Darstellung, Grundsätze ordnungm. Erfassung, ordnungsmässige Buchführung

Materiell:

Periodische Abgrenzung, Vorsicht, Wirtschaftliche Betrachtung, Klarheit

Verrechungsverbot, Stetigkeit in der Bewertung, Vollständigkeit Wesentlichkeit,Fortführung

 

Wie ist der Aufbau des Runschreiben FINMA 15/1?

Rz 1-10   Gegenstand und Geltungsbereich

Rz 11-58 Grundlagen und Grundsätze

Rz 59-73 Bewertung und Erfassung

Rz 74-257 Statutarischer Einzelabschluss

Rz 258-288 EA True & Fair View

Rz 289- 341 Konzern

Rz 342- 352 Zwischenabschluss

Rz 353- 614 Spezialthemen

Rz 615- 620 Veröffentlichung

Rz 621-629 Internationale Standards Uebergangsbestimmungen

Anhänge

Aufbau der Erfolgsrechung:

Staffelform vorgeschrieben gemäss BankV

Aussagen über Herkunft der Gewinne

Ordentliches Bankengeschäft, Veränderung von Rückstellungen, Wertberichtigungen, Verluste, Ausserordentlicher Erfolg

Begriffe der Erfolgesrechung?

- Erfolge = Nettogrösse

- Ertrag/ Aufwand = Bruttogrösse

Wie ist die Erfolgsrechnung einer Bank aufgebaut?

1 Erfolg aus dem Zinsengeschäft, 2 Erfolg aus dem Kommissionsgeschäft, 3 Erfolg aus dem Handelsgeschäft, 4 übriger ordentlicher Erfolg

= Nettoertrag aus dem ordentlichen Bankgeschäft

5.1 Personalaufwand, 5.2 Sachaufwand

6 Wertberichtigungen auf Beteilligungen sowie Abschr. auf Sachanlagen und immat. Werten, 7 Veränderung. v. Rückstellung und übrigen WB sowie Verluste

= Geschäftserfolg

10 a.o. Aufwand, 9 a.o Ertrag

11 Veränderung von Reserven für allg. Bankrisiken

12 Steuern

Jahresgewinn.

 

Bilanz Aktivseite

Welches sind die Unterschiede bei den Finma Rundschreiben 08/2 und 15/1 und Anhang 2

Forderungen aus Geldmarktpapieren ( nicht im Rundschreiben 15/1)

Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften ( neu im Rundschreiben 15/01

Handelsbestände in Wertschriften und Edelmetallen (nicht im Rundschreiben 15/01) 

Handelsgeschäft ( Neu Rundschreiben 15701)

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzierungsinstrumente ( Neu RS 15/01)

übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value Bewertung (Neu RS 15/01)

Immaterielle Werte ( Neu RS 15/01)

Wertberichtigungen für Ausfallrisiken (Minusposition) (Neu RS 15/01)

Unterschied Bilanzfussnoten (Total nachrangige Forderungen)

Finma Runschreiben 08/2

Finma Runschreiben 01/15 und Anhang 2

davon mit Wandlungspflicht und oder Forderungsverzicht  ( Neu Finma Runschreiben 01/15)

Total Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Beteiligungen und qualifizierte Beteiligungen  (Altes Finma Runschreiben08/2)

Passiv Seite  Unterschied RS Finma 08/2 und neu Finma 15/01 und Anhang 2

Verpflichtigung aus Geldmarktanlagen (nicht im neuen Runschreiben)

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen (Spar und Anlageform und die übrigen Kundenverpflichtungen

Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair Value Bewertung

Rückstellungen

Eigenkapital und Bilanzfussnote  Unterschied Finma Rundschreiben 08/02 neues Rundschreiben 15/1

Gesellschaftskapital

Alt Allgemeine gesetzliche Reserven       Neu Gesetzliche Kapitalreserven 2.14

Alt Reserven für eigene Beteiligungtitel    Neu davon Reserven aus steuerbefreiten Kapitalanlagen

Alt Neubewertungsreserve                        Neu Gestzliche Gewinnreserve Pos 2.15

Alt Andere Reserven                                 Neu Freiwillige Gewinnreserve Pos 2.16

                                                                   Neu Eigene Kapitalanteile (Minusposition Pos 2.17 

                                                                    nachhaltige nachrangige Verpflichtungen davon mit Wandlungspflicht und 

                                                                    oder  Forderungsverzicht Pos 2.20  Tier1/ Tier 2 ZKB

Anhang Ausserbilanzgeschäft

Eventualverpflichtungen Pos 3.1

Unwiederruffliche Zusagen Pos 3.2     Hypokunden

Einzahlungs und Nachschussverpflichtung Pos 3.3

Verpflichtungskredite

Anhang Eventualverpflichtung Grundsatz Einstehen für fremde Verpflichtung

Welche 2 Garantien gibt es?

Schuldner  Auftrag Bank Verplichtung Begünstigter Vertrags/Schuldverhältins zu Schuldner

Kreditsicherungsgarantie= Einstehen für bereits bestehende Verpflichtung eines Hauptschuldners. Beispiele Bürgschaft, Garantie, Anzahlungsgarantie

Gewährungsleistungsgarantie= Einstehen für Verpflichtung des Hauptschuldners, die in Zukunft entstehen kann.

                                                   Beispiele: Bid bonds, performance bonds, bauhandwerkerbürgschaften

Ausserbilanz, Anhang (Unwiderrufliche Zusagen)

Kreditgeber Bank   = Vertrag Zusage = Kreditnehmer

Verpflichtung der Bank zu zukünftigen Geschäft, bei dem Sie später ein Kreditrisiko eingeht.

Beispiel. Zahlulngsversprechen bei Kreditabllösung, Einlagensicherung

Kreditgeschäfte

Bilanz:

Forderungen gg. Kunden,  Gedeckte und ungedeckte Guthaben von Nicht-Banken exk.Wertschriften

Hypothekarforderungen, Grundpfandgedeckte Guthaben von Kunden in Form von Darlehen (fixer Kreditbetrag)

Wertberichtigungen  Korrekturposten zu Aktiven

Erfolgesrechung

Zins und Diskontertrag    Aktivzinsen

WB,RS und Verluste        Abschreibungen und Dotierung der WB/RS für Kundenpositionen und Geschäftsrisiken der Bank

Ausweis im Anhang: Uebersicht  der Deckungen von Ausleihungen und Ausserbilanzgeschäften Wertberichtigungen und Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken

Kreditgeschäft 

Refinanzierungen

Passivseite

Verpflchtung gegenüber Banken  = Schulden bei Bank

Verpflichtungen gegenüber Kunden  = Schulden bei Kunden mit konkursrechtlichem Privileg oder Rückzugsbeschränkungen

Kassenobligationen = Laufend ausgegebene Schuldverpflichtungen mit fixer Laufzeit

Anleihen und Pfandbriefdarlehen = in grösseren Serien herausgegebene Schuldverpflichtungen der Bank mit fixen laufzeiten

Erfolgesrechung

Zinsaufwand   Passivzinsen

Ausweis im Anhang: Fälligkeitsstrukturen des Umlaufsvermögen der Finanzanlagen und des Fremdkapitals. Forderungen und Verpflichtungen ggü verbundenen Unternehmen sowie gewährte Organkredite

Kreditgeschäft (Bewertung von Kundenforderungen)

Einzel und pauschalierte Wertberichtigung

Wie und wo in den Abschllüssen werden die Kundeforderungen bewertet?

Sie werden Nominal (basierend auf dem OR)

Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen wowie latente Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigung

sowohl in den Zwischenabschlüssen wie auch im Jahresabschluss abzudecken.

Welche Ausfallrisiken im Kreditgeschäft gibt es?

Kreditrisiko = Vertragspartner kommt Schuldendienst nicht nach

Pfandausfallrisiko = Verwertungserlös deckt Schuldbetrag nicht.

Operratiionelles Risiko =Risikomanagement nicht genügend

 

Kreditgeschäfte

Bewertungen von Kundenforderungen

Einzel und pauschale Wertberichtigungn

Welches sind die Anforderungen an die Wertberichtigung???

Bestimmung der Höhe mittels systematischem Ansatz

Für gefährdete Forderungen sind Einzel-Wertberichtigungen zu bilden

Eine pauschale Beurteilung nur zulässig für homogene zusammengesetzte Kreditportefeuilles=Pauschalierte

Einzelwertberichtigung

Wie ist das Vorgehen zur Bestimmung von Wertberichtigungen?

Ansatz muss intern detailliert geregelt sewin

Periodische Beurteilung

Definition Wertberichtigungen für Ausfallrisiken?

angemessene Wertberichtigung in den Abschlüssen

Höhe der Wertberichtigungen hat nach einem systematischen Ansatz zu erfolgen

verschiedene Kriterien und Verfahren zur Bildung  von Wertberichtigungen sind intern detailliert zu dokumentieren

Die Zweckbestimmung in der Wertberichtigung ist klar festzuhalten, damit deren perioden und positionsgerechte Verwendung nachvollziebar und überprüfbar ist