HTW Berlin, BWL(B) 4. Semester, Buchheim


Set of flashcards Details

Flashcards 9
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level University
Created / Updated 29.01.2016 / 11.06.2017
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Gesamtergebnisrechnung (Statement of comprehensive Income)

- GuV (erfolgswirksames Periodenergebnis) wird um erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge erweitert

- Ergebis heißt dann "Gesamtergebnis"

- Alternative nach IAS 1.82b : weiterhin Präsentation der GuV als eigener Bestandteil des Abschlusses und nach IAS 1.12 direkte Platzierung vor "verkürzte Gesamtergebnisrechnung" -> diese beginnt dann mit dem Periodenergebnis und endet mit dem Gesamtergebnis

- Mindestgliederung in IAS 1.82-87

- erfolgsneutrale Aufwendungen/Erträge: Änderungen der FV-Rücklage oder der Neubewertungsrücklage

GuV

- Pflichtbestandteil der Gesamtergebnisrechnung IAS 1.10

- Inhalt IAS 1.78-95 (wichtig: es gibt keiner außerordentlichen Erträge&Aufwendungen!)

- möglich sind beide Verfahren, Umsatzkosten (IAS 1.103) - oder Gesamtkostenverfahren (IAS 1.102)

- Periodenergebnisspaltung nach IAS 1.IG Part A:

-> EBITDA (Earning before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) = Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Wertminderungen und planmäßigen Abschreibungen

./. Abschreibungen (außer- und -planmäßige)

= EBIT = Ergebis vor Zinsen und Steuern

+ Finanzergebnis (Finanzerträge-Finanzaufwendungen)

./. Ertragssteuern

= Periodenergebnis

 

-> EBIT und EBITDA sind gute Vergleichskennzahlen innerhalb der Branche, haben aber darüber hinaus wenig Aussagekraft

Kapitalflussrechnung (Cash Flow Statements)

- nach IAS 1.10 und IAS 7.1 Pflicht für IFRS-Anwender

- nach §297(1) HGB Pflicht für Konzernabschlüsse, nach §264(1)S.2 HGB Pflicht für kapitalmarktorientierte Nicht-Konzerne

- IAS 7:

-> detaillierte Abbildung der finanziellen Lage des Unternehmens

-> Bereitsstellung von Informationen über die Fähigkeit Überschüsse an liquiden Mitteln zu erwirtschaften

-> Abschätzung des künftigen Liquiditätsbedarf

-> Finanzmittelfondsabgrenzung (Operating Cash Flow, Investing Cash Flow, Financing Cash Flow) -> Abgrenzung im Anhang zu erläutern und stetig auszuführen

Operating Cash Flow

- sollte stets positiv sein

= alle Einzahlung, die mit den betrieblichen Tätigkeiten zu tun haben, also vor allem Einzahlungen aus Umsatztätigkeit

./. alle Auszahlungen, die mit dieser Umsatztätigkeit zusammen hängen (Zahlungen an Materiallieferanten, Gehaltszahlungen, Mietzahlungen ...)

-> Ziel: Gewährung vin Informationen über das Innenfinanzierungspotential zur Prognose künftiger Cash Flows

-  kann als einziger auch indirekt ermittelt werden:

 

Investing Cash Flow

- ist meist negativ

= alle Einzahlung aus Investitionstätigkeit (Verkauf einer Maschine, Tilgung eines gewährten Kredits, Fälligkeit einer Finanzanlage...)

./.alle Auszahlungen für Investitionen (Anschaffung neuer Maschinen, Auszahlung für eine Geldanlage, Auzahlung eines gewährten Kredits)

-> Ziel: Informationen über Ressourceninvestitionen, aus denen künftig Cash Flows resultieren

 

 

Financing Cash Flow

= alle Einzahlungen aus FK-Aufnahme (Kredite) oder EK-Aufnahme (Emission von Aktien)

./. alle Auszahlungen aus FK- oder EK-Aufnahme (Tilgung aufgenommener Erträge, Zinszahlungen, Dividendenzahlungen...)

-> Ziel: Informationen über Neuverschuldung bzw- Schuldenabbau und Umfang der Inanspruchnahme der Außenfinanzierung

indirekte Ermittlung des Operating Cash Flows

Periodenergebnis

+ Abschreibungen / - Zuschreibungen

+ Zuführung zu Rückstellungen / - Abbau von Rückstellungen

+ zahlungsunwirksame Aufwendungen / - zahlungsunwirksame Erträge

+ Zunahme von Vorräten / - Abnahme von Vorräten

- Zunahme von Forderungen L/L / + Abnahme von Forderungen L/L

+ Zunahme von Verbindlichkeiten / - Abnahme von Forderungen

EK-Veränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity)

- Pflichtbestandteil nach IAS 1.10 bzw. § 297(1) HGB oder §264(1)S.2 HGB

- gezeichnetes Kapital bleibt weitesgehend konstant (außer bei Kapitalerhöhung verändert sich der Nennbetrag

- Rücklagen sind variabel

-> Kapitalrücklagen = Agiobeträge bei Aktienemission

-> Gewinnrücklagen (gesetzlich, satzungsmäßig und andere) = Einstellung aus erwirtschafteten, nicht ausgeschütteten Gewinnen

-> sonstige Rücklagen (Neubewertungs-RL, FV-RL)

Segmentberichterstattung

- nach IFRS Pflicht für börsennotierte Unternehmen (IFRS8)

- Ziel: Disaggegation von Teilbereichsdaten, bessere Darstellung von separaten Chancen und Risiken

- nach Festlegung des Segmentierungskriteriums folgt die Segmentierung, danach Ermittlung der berichtspflichtigen Segmente, über die dann Angaben getätigt werden