Rechnungslegung national & international - IV weitere Instrumente
HTW Berlin, BWL(B) 4. Semester, Buchheim
HTW Berlin, BWL(B) 4. Semester, Buchheim
Set of flashcards Details
Flashcards | 9 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 29.01.2016 / 11.06.2017 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/rechnungslegung_national_international_iv_weitere_instrumente
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Gesamtergebnisrechnung (Statement of comprehensive Income)
- GuV (erfolgswirksames Periodenergebnis) wird um erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge erweitert
- Ergebis heißt dann "Gesamtergebnis"
- Alternative nach IAS 1.82b : weiterhin Präsentation der GuV als eigener Bestandteil des Abschlusses und nach IAS 1.12 direkte Platzierung vor "verkürzte Gesamtergebnisrechnung" -> diese beginnt dann mit dem Periodenergebnis und endet mit dem Gesamtergebnis
- Mindestgliederung in IAS 1.82-87
- erfolgsneutrale Aufwendungen/Erträge: Änderungen der FV-Rücklage oder der Neubewertungsrücklage
GuV
- Pflichtbestandteil der Gesamtergebnisrechnung IAS 1.10
- Inhalt IAS 1.78-95 (wichtig: es gibt keiner außerordentlichen Erträge&Aufwendungen!)
- möglich sind beide Verfahren, Umsatzkosten (IAS 1.103) - oder Gesamtkostenverfahren (IAS 1.102)
- Periodenergebnisspaltung nach IAS 1.IG Part A:
-> EBITDA (Earning before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) = Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Wertminderungen und planmäßigen Abschreibungen
./. Abschreibungen (außer- und -planmäßige)
= EBIT = Ergebis vor Zinsen und Steuern
+ Finanzergebnis (Finanzerträge-Finanzaufwendungen)
./. Ertragssteuern
= Periodenergebnis
-> EBIT und EBITDA sind gute Vergleichskennzahlen innerhalb der Branche, haben aber darüber hinaus wenig Aussagekraft
Kapitalflussrechnung (Cash Flow Statements)
- nach IAS 1.10 und IAS 7.1 Pflicht für IFRS-Anwender
- nach §297(1) HGB Pflicht für Konzernabschlüsse, nach §264(1)S.2 HGB Pflicht für kapitalmarktorientierte Nicht-Konzerne
- IAS 7:
-> detaillierte Abbildung der finanziellen Lage des Unternehmens
-> Bereitsstellung von Informationen über die Fähigkeit Überschüsse an liquiden Mitteln zu erwirtschaften
-> Abschätzung des künftigen Liquiditätsbedarf
-> Finanzmittelfondsabgrenzung (Operating Cash Flow, Investing Cash Flow, Financing Cash Flow) -> Abgrenzung im Anhang zu erläutern und stetig auszuführen
Operating Cash Flow
- sollte stets positiv sein
= alle Einzahlung, die mit den betrieblichen Tätigkeiten zu tun haben, also vor allem Einzahlungen aus Umsatztätigkeit
./. alle Auszahlungen, die mit dieser Umsatztätigkeit zusammen hängen (Zahlungen an Materiallieferanten, Gehaltszahlungen, Mietzahlungen ...)
-> Ziel: Gewährung vin Informationen über das Innenfinanzierungspotential zur Prognose künftiger Cash Flows
- kann als einziger auch indirekt ermittelt werden:
Investing Cash Flow
- ist meist negativ
= alle Einzahlung aus Investitionstätigkeit (Verkauf einer Maschine, Tilgung eines gewährten Kredits, Fälligkeit einer Finanzanlage...)
./.alle Auszahlungen für Investitionen (Anschaffung neuer Maschinen, Auszahlung für eine Geldanlage, Auzahlung eines gewährten Kredits)
-> Ziel: Informationen über Ressourceninvestitionen, aus denen künftig Cash Flows resultieren
Financing Cash Flow
= alle Einzahlungen aus FK-Aufnahme (Kredite) oder EK-Aufnahme (Emission von Aktien)
./. alle Auszahlungen aus FK- oder EK-Aufnahme (Tilgung aufgenommener Erträge, Zinszahlungen, Dividendenzahlungen...)
-> Ziel: Informationen über Neuverschuldung bzw- Schuldenabbau und Umfang der Inanspruchnahme der Außenfinanzierung
indirekte Ermittlung des Operating Cash Flows
Periodenergebnis
+ Abschreibungen / - Zuschreibungen
+ Zuführung zu Rückstellungen / - Abbau von Rückstellungen
+ zahlungsunwirksame Aufwendungen / - zahlungsunwirksame Erträge
+ Zunahme von Vorräten / - Abnahme von Vorräten
- Zunahme von Forderungen L/L / + Abnahme von Forderungen L/L
+ Zunahme von Verbindlichkeiten / - Abnahme von Forderungen
EK-Veränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity)
- Pflichtbestandteil nach IAS 1.10 bzw. § 297(1) HGB oder §264(1)S.2 HGB
- gezeichnetes Kapital bleibt weitesgehend konstant (außer bei Kapitalerhöhung verändert sich der Nennbetrag
- Rücklagen sind variabel
-> Kapitalrücklagen = Agiobeträge bei Aktienemission
-> Gewinnrücklagen (gesetzlich, satzungsmäßig und andere) = Einstellung aus erwirtschafteten, nicht ausgeschütteten Gewinnen
-> sonstige Rücklagen (Neubewertungs-RL, FV-RL)
Segmentberichterstattung
- nach IFRS Pflicht für börsennotierte Unternehmen (IFRS8)
- Ziel: Disaggegation von Teilbereichsdaten, bessere Darstellung von separaten Chancen und Risiken
- nach Festlegung des Segmentierungskriteriums folgt die Segmentierung, danach Ermittlung der berichtspflichtigen Segmente, über die dann Angaben getätigt werden