Quartalstest 15.9.14

Rechtskunde -Kaufvertraag Rechnungswesen

Rechtskunde -Kaufvertraag Rechnungswesen


Kartei Details

Karten 34
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 13.09.2014 / 29.03.2016
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Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Erfüllungsfehler, die Nichterfüllung und die Schlechterfüllung.

 

Beschreibe die Nichterfüllung.

  • Bei der Nichterfüllung bleibt die vereinbarte Leistung des Schuldners aus.
  • Der Schuldner verspätet sich oder ist nicht in der Lage zu Leisten bei der Nichterfüllung.
  • Wenn die Erfüllung ausbleibt handelt es sich meistens um einen Fall des Schuldners Verzug .

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Erfüllungsfehler, die Nichterfüllung und die Schlechterfüllung.

 

Beschreibe die Schlechterfüllung.

  • Bei der Schlechterfüllung bringt der Schuldner die geschuldete Leistung, welche aber in irgendeiner Form Mangelhaft ist.
  • Die Folgen hängen stark von der Art der geschuldeten Leistung ab.

 

Beschreibe das Vorgehen des Gläubigers bei Schuldnersverzug.

1 . Verzug herbeiführen

2. Nachfrist setzten

3. Wahlrechte ausüben

Was ist 

1 . Verzug herbeiführen 

  • Bei Mahngeschäften tritt der Verzug mit der Leistungsaufforderung ein.
  • Beim Verfalltagsgeschäft tritt der Verzug automatisch ein mit Ablauf des Vereinbarten Erfüllungsdatum. 

Was ist 

2. Nachfrist setzten

  • Beim Mahn- und Verfalltagsgeschäft muss der Gläubiger dem Schuldner eine Nachfrist ansetzen damit dieser die geschuldete Leistung erbringen kann.

Was ist

3. Wahlrechte ausüben 

  • Nach unbenütztem Ablauf der Nachfrist kann der Gläubiger entscheiden, ob er am Vertrag festhalten will oder ob er den Vertrag auflösen will.

Wie kommt der Schuldner in Verzug?

  • Bei Mahngeschäften muss der Gläubiger den Schuldner zur Leistung auffordern (Mahnen).
  • Erst mit der Aufforderung gerät der Schuldner in Verzug (OR 107)

3 Folgen des Schuldnersverzug

  • Der Schuldner haftet für den Verspätungsschaden und wird Schadensersatz pflichtig (OR 103) .
  • Der Schuldner haftet für den Zufälligen Untergang der Leistung.
  • Bei Geldschulden muss der Schuldner den Verzugszins von 5% bezahlen. (OR 104).

Beschreibe Nachfrist zur nachträglichen Erfüllung

  • Der Gläubiger muss dem Schuldner eine Nachfrist ansetzen (OR 107). Sie muss Zeitlich eindeutig bestimmt und angemessen lang sein.
  • Die Ansetzung der Nachfrist ist an keine besondere Form gebunden (schriftlich oder mündlich).

drei Wahlrechte des Gläubigers

1. Wahlrecht

  • Am Vertrag festhalten
  • Auf nachträgliche Erfüllung beharren
  • Schadensersatz verlangen

 

2. Wahlrecht

  • Am Vertrag festhalten
  • Auf nachträgliche Erfüllung verzichten
  • Schadensersatz verlangen

 

3. Wahlrecht

  • Tritt vom Vertrag zurück
  • Schadensersatz verlangen

Beschreibe die Verjährung

  • Die Verjährungsfrist dauert bei Verträgen gewöhnlich 10 Jahre (OR 127).
  • OR 128 sieht eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vor für einzelne Forderungen
  • Bei Mangelhafter Sache gilt die Verjährung laut Sondervorschrift nur 1 Jahr.
  • Eine Verjährung kann unterbrochen werden.  Nach dem Unterbruch beginnt eine neue Verjährungsfrist.
  • Blosse Mahnungen durch den Gläubiger unterbricht die Verjährung nicht.

 

Was ist ein Kaufvertrag und wie entsteht er?

 

 

  • Die versprechen beim Kaufvertrag sind – Kauf Gegenstand gegen Geld.
  • Der Verkäufer verspricht dem Käufer den Kauf Gegenstand zum Eigentum.
  • Der Käufer verspricht dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen. 

Ein Kaufvertrag entsteht, wenn die vier Voraussetzungen erfüllt sind. 

  1. Einigung über den Kauf Gegenstand und Kaufpreis.
  2. Handlungsfähigkeit (Käufer und Verkäufer müssen handlungsfähig d.h. urteilsfähig und volljährig                 sein)
  3. Vertragsform
  4. Zulässiger Vertragsinhalt

 

  •  Kaufverträge können mündlich oder Schriftlich abgeschlossen werden.
    • Öffentliche Beurkundung verlangt das OR bei Grundstückkauf.
    • Bei Abzahlungskauf (Ratenzahlung) zwischen Unternehmer und Konsumenten verlangt das KKG die Schriftliche Form.

Rechtsgültig abgeschlossene Verträge müssen erfüllt werden.

Ein Kaufvertrag entsteht, wenn die vier Voraussetzungen erfüllt sind. 

  1. Einigung über den Kauf Gegenstand und Kaufpreis.
  2. Handlungsfähigkeit (Käufer und Verkäufer müssen handlungsfähig d.h. urteilsfähig und volljährig                 sein)
  3. Vertragsform
  4. Zulässiger Vertragsinhalt

 

  •  Kaufverträge können mündlich oder Schriftlich abgeschlossen werden.
    • Öffentliche Beurkundung verlangt das OR bei Grundstückkauf.
    • Bei Abzahlungskauf (Ratenzahlung) zwischen Unternehmer und Konsumenten verlangt das KKG die Schriftliche Form.

Rechtsgültig abgeschlossene Verträge müssen erfüllt werden.

Drei Punkte um einen Kaufvertrag aufzulösen

  1. Auflösungsvertrag
  2. Rücktritt, sofern es vertraglich oder gesetzlich vorgesehen ist.
  3. Anfechtung wegen Willensmängel

Übergänge von Nutzen und Gefahr

  • OR 185 regelt den Übergang von Nutzen und Gefahr.
  • Nutzen = Gewinn und Ertrag
  • Gefahr = Risiko des Unternehmens.

 

  • Sepziessache geht im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf den Käufer über.

 

  • Gattungssache
    • Wenn der Käufer die Kaufsache abholt geht die Nutzen und Gefahr auf den Käufer über
    • Wenn dem Käufer die Kaufsache zugesendet wird, gehen nutzen und Gefahr erst über wenn die Kaufsache angekommen ist.

 

Rechte und Pflichten beim Kaufvertrag 

  • Verkäufer
    • Übergabe des Kaufs Gegenstand zum Eigentum
  • Käufer
    • Zahlung des vereinbarten Kaufpreises
  • Eigentumsübergabe
    • Mit dem Abschluss des Vertrages hat der Verkäufer die Pflicht, dem Käufer zum vereinbarten Zeitpunkt das Eigentum zu übergeben.
  • Pflichte des Käufers sind Prüfen Rügen und Aufbewahren.
    • Er hat die Pflicht zu Prüfen, er muss Reklamieren und die mangelhafte Ware aufbewahren. (OR 210)

Fehler bei der Erfüllung des Kaufvertrages

Fehler beim Verkäufer

Fehler beim Verkäufer

  • Lieferungsverzug / Schuldnerverzug
  • Liefert mangelhafte Ware
  • Nachfristsetzen – gilt für Mahn- und Verfalltagsgeschäft
  • Nachfrist verstreicht ungenützt eines von den drei Wahlrechte einsetzen

 

Fehler bei der Erfüllung des Kaufvertrages

Fehler beim Käufer

  • Annahme Verzug (OR 91)
  • Gläubiger Verzug (Käufer verweigert) ( OR 91)
  • Hinterlegen auf Kosten des Käufers
  • Verbindliche Sache, Öffentlich versteigern
  • Zahlungsverzug
  • Mahnen und Nachfrist
  • Verzugszins 5%

 

Kaufmännischer Verkehr

 

  • Kaufmännischer Verkehr = Händler
  • Waren zum Weiterverkauf
  • Keine Nachfrist beim Fixgeschäft

Mangelhafte Lieferung – schlecht Erfüllt

  • Verkäufer haftet für einwandfreie Ware (OR 197)
    • Normale Eigenschaft
    • Zugesicherte Eigenschaft
  • Sachgewährleistung / Garantie                 (OR 210)
    • Verjährung nach 2 Jahren
    • Stockwerkeigentum 5 Jahren

 

Variante 1 – Lieferverzug nicht Kaufmännisch                                    OR 102ff)

  • Mahngeschäft
    • Fälligkeit                 (OR 75)
    • Verzug                  (OR 102)
    • Nachfrist                  (OR 107)
  • Verfalltagsgschäft
    • Fälligkeit
    • Verzug
    • Nachfrist
    • Keine Nachfrist

Ausübung der Wahlrechte 1-3.

Was ist ein Sachmangel?

Es gibt 3 Arten von Sachmängeln

  1. Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
  2. Fehlen einer Eigenschaft, so dass die Sache nicht ihrem gewöhnlichen Zweck nach verwendet werden kann.
  3. Mangel, der den Gebrauch oder den Wert erheblich mindert

 

Drei Wahlrechte bei Mangelhaften Ware

1. Wandelung                  

- Verkäufer zahlt Kaufpreis zurück

2. Minderung                  

-Käufer reduziert den Preis um die Wertminderung

3. Ersatzleistung                

  - Käufer verlangt ein mängelfreies    Exemplar (geht nur bei Gattungsware)

Wie ist die Formel für den Jahreszins

Z= k x P

      100

Wie ist die Formel für den Zinsfuss in Prozent

P = Z x 100 x 360

       k x p

 

 

 

Wie ist die Formel für das Kapital

K = Z x 100 x 360

        P x T

 

 

Wie ist die Formel für die Tage?

T = Z x 100 x 360

      K x P

 

Wie findet man heraus ob es ein Schaltjahr ist. 

Jahreszahl : 4 = ganzezahl

2000 : 4 = 500

Wie hoch ist der Brutto Zins?

Brutto Zins = 100%

Wie hoch ist der Verrechnungssteuer?

Verrechnungssteuer 35%

Wie hoch ist der Nettozins?

Nettozins 65%

Buchungssatz wenn man per Post den Nettozins auszahlt?

Post / Zinsertrag 

Buchungssatz wenn man den Verrechnungssteuer auszahlt.

Debitoren VST / Zinsertrag