Psy


Kartei Details

Karten 177
Sprache Deutsch
Kategorie Psychologie
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 12.08.2016 / 13.08.2016
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Demezielle und hirnorganische Erkrankungen
Veränderung Erleben

verschlechterung Gedächnis

Frustration & Angst bei Wahrnemen der Vergesslichkeit

Leben in alten Erinnerungen

Verunseichrung - Orienteirun in Situation versagt

Demezielle und hirnorganische Erkrankungen
Veränderung Verhalten

nicht wissen, was vor kurzem passiert ist

Häfiges Reden über vergangene Zeiten

wirken verwirrt

unwarscheinliche Antworten

zeitliche Orietierung = schlecht


kleidung = nicht nach Wetter

aggressiv / panik - bei engeschränkter Orinterung bevormutndet

wirken traurig und deprimiert

Demezielle und hirnorganische Erkrankungen
Im Kontakt wichtig

Langsam und laut sprechen

Höflchkeitsregeln

nicht mit Fragen quälen

nicht alleine lassen

grund des Zusammentreffens wiederholen (vergessichkeit)

Fals name und Wohnort vergessen - Ausweis (eingestekctes)

Haftreaktion - Angst - Rahmenbedingungen in Zentrum der Veränderung


Veränderung Erleben

Eingesperrt / Abgeschnitten (Ängste verzwiflung)

aktue Panik

depressive Stimmung

Haftreaktion - Angst - Rahmenbedingungen in Zentrum der Veränderung


Veränderung Verhalten

in plötzlicher Erregung - Person aussersich

bedrohlich gegen über anderen Personen (verhalten)

Panikreaktion

oder Psychose (Halluzination - wegen isolation)

depressive Reatktion

totale Resignation

suizid Gefahr

Haftreaktion - Angst - Rahmenbedingungen in Zentrum der Veränderung


im Kontakt wichtig

Jemand hlen der Person gut kennt

Vertrauen aufbauen

Da sein

Ruhig sprechen

Enschärnkugen = Wahrnehmen = bedrohlich = verstörter Zustand

keine Beruhigung = Fachperson

Angstzustände

Veränderung Erleben

Ausgeprägte Angst vor Situation

Tiere Gegenstände Situation

Angst das etwas schlimmes passiert

Zustände = Plötzlich - Schubweise

Längere zeit konstatn anhalted

Angstzustände

Veränderung Verhalten

Versuch Bedrohungen aus dem Weg zu gehen

Meidne von Orten

Meiden von Situaitonen

Aus Angst, Haus nicht mehr verlassen

erschwertes Alltagsleben

Schamgefühle will Ängste verbergen

Unauffällig

Im Hintergrund

Angstzustände

Im Kontakt wichtig

ruhig bleiben

Auslöser beseitigen

örtlichkeit Wechseln

Frage - Hilfe von Fachperson erwünscht

Panik

Veränderung des Erlebens

plötzlich tiefe Ängste - um Leib und Leben bedroht

ausschalten des rationellen Denkens

kontrollverlust

einiges / anderes Leben retten

Panik

Veränderung des Verhalten

von eienm zum andern Moment von Atkionismus gepackt

Nicht mehr mit normalen Worten ansprechbar

nur mit äusserster Mühle & Kraftaufwand zu schützen

emotionsausbruch mit Todesangst

Panik

im Kontakt wichtig

Ruhe bewahren

laut langsam deutlich sprechen

Betoffenen nit aus den Augen lassen

Betreuungsperson organisieren

FU

Der Begriff „Fürsorgerische Unterbringung“ (FU) ist seit dem 01. Januar 2013 in Kraft und ersetzt den bisherigen Begriff „Fürsorgerischer Freiheitsentzug“ (FFE).

Die gesetzliche Grundlage der FU bildet die Bundesverfassung (BV) Art. 10 und Art. 31 sowie das Schweizerische Zivilgesetzbug (ZGB) Art. 426 ff.

Nach Art. 426 ZGB darf eine Person (natürliche Person, d.h. Minderjährige eingeschlossen), die an einer psychischen Störung oder an geistiger Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden, wenn die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann. D.h. wenn psychisch kranke, geistig behinderte oder schwer verwahrloste Menschen Hilfe benötigen, dürfen sie in eine geeignete Einrichtung gebracht werden – auch gegen ihren Willen, aber zu ihrem eigenen Schutz. Diese Bestimmung kommt immer dann zum Tragen, wenn die betroffene Person Widerstand leistet oder auf Grund einer Urteilsunfähigkeit ihre Zustimmung nicht geben kann. Ausschlaggebend sind allerdings nicht die Urteilsfähigkeit bzw. Urteilsunfähigkeit einer Person, sondern deren Schwächezustand und Schutzbedürftigkeit, wobei auch die Belastung und der Schutz von Angehörigen zu berücksichtigen sind.

FU Schwächezustand

Der Begriff „Schwächezustand“ umfasst die psychische Störung (alle anerkannten Krankheitsbilder der Psychiatrie, inklusive Suchterkrankungen), die geistige Behinderung sowie die schwere Verwahrlosung (Zustand, der mit der Menschenwürde nicht mehr vereinbar ist). Wenn eine Person schutzbedürftig ist, bedeutet dies, dass der Schwächezustand derart ausgeprägt ist, dass die notwendige Betreuung oder Behandlung nur noch durch eine Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung erfolgen kann. Geeignete Einrichtungen umfassen z.B. psychiatrische Kliniken, Spitäler, Alters- und Pflegeheime, betreute Wohngruppen etc.

FU
ultima ratio

Da die FU einen einschneidenden Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt, ist sie als ultima ratio (letztmögliche Massnahme) anzuwenden, wenn sämtliche übrigen Massnahmen versagt haben. Des Weiteren kann die betroffene Person oder eine ihr nahestehende Person jederzeit um Entlassung ersuchen.
Seit dem 01. Januar 2013 ist die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig für die Anordnung der Unterbringung, wobei die Kantone nach Art. 429 ZGB befugt sind, Ärzte und Ärztinnen zu bestimmen, die neben der bzw. für die KESB eine FU für maximal sechs Wochen anordnen können (Minderjährige ausgeschlossen). Die KESB ist ebenfalls für die Entlassung der betroffenen Personen zuständig. Entlassen werden Personen, sobald die Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht mehr erfüllt sind. Die genauen Regelungen sind in den kantonsspezifischen Einführungsgesetzen zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zu finden.

Integrierendes Modell

Notling Paulus 2009