Psychologie
Psy
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Kartei Details
Karten | 177 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Psychologie |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 12.08.2016 / 13.08.2016 |
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Demezielle und hirnorganische Erkrankungen
Veränderung Erleben
verschlechterung Gedächnis
Frustration & Angst bei Wahrnemen der Vergesslichkeit
Leben in alten Erinnerungen
Verunseichrung - Orienteirun in Situation versagt
Demezielle und hirnorganische Erkrankungen
Veränderung Verhalten
nicht wissen, was vor kurzem passiert ist
Häfiges Reden über vergangene Zeiten
wirken verwirrt
unwarscheinliche Antworten
zeitliche Orietierung = schlecht
kleidung = nicht nach Wetter
aggressiv / panik - bei engeschränkter Orinterung bevormutndet
wirken traurig und deprimiert
Demezielle und hirnorganische Erkrankungen
Im Kontakt wichtig
Langsam und laut sprechen
Höflchkeitsregeln
nicht mit Fragen quälen
nicht alleine lassen
grund des Zusammentreffens wiederholen (vergessichkeit)
Fals name und Wohnort vergessen - Ausweis (eingestekctes)
Haftreaktion - Angst - Rahmenbedingungen in Zentrum der Veränderung
Veränderung Erleben
Eingesperrt / Abgeschnitten (Ängste verzwiflung)
aktue Panik
depressive Stimmung
Haftreaktion - Angst - Rahmenbedingungen in Zentrum der Veränderung
Veränderung Verhalten
in plötzlicher Erregung - Person aussersich
bedrohlich gegen über anderen Personen (verhalten)
Panikreaktion
oder Psychose (Halluzination - wegen isolation)
depressive Reatktion
totale Resignation
suizid Gefahr
Haftreaktion - Angst - Rahmenbedingungen in Zentrum der Veränderung
im Kontakt wichtig
Jemand hlen der Person gut kennt
Vertrauen aufbauen
Da sein
Ruhig sprechen
Enschärnkugen = Wahrnehmen = bedrohlich = verstörter Zustand
keine Beruhigung = Fachperson
Angstzustände
Veränderung Erleben
Ausgeprägte Angst vor Situation
Tiere Gegenstände Situation
Angst das etwas schlimmes passiert
Zustände = Plötzlich - Schubweise
Längere zeit konstatn anhalted
Angstzustände
Veränderung Verhalten
Versuch Bedrohungen aus dem Weg zu gehen
Meidne von Orten
Meiden von Situaitonen
Aus Angst, Haus nicht mehr verlassen
erschwertes Alltagsleben
Schamgefühle will Ängste verbergen
Unauffällig
Im Hintergrund
Angstzustände
Im Kontakt wichtig
ruhig bleiben
Auslöser beseitigen
örtlichkeit Wechseln
Frage - Hilfe von Fachperson erwünscht
Panik
Veränderung des Erlebens
plötzlich tiefe Ängste - um Leib und Leben bedroht
ausschalten des rationellen Denkens
kontrollverlust
einiges / anderes Leben retten
Panik
Veränderung des Verhalten
von eienm zum andern Moment von Atkionismus gepackt
Nicht mehr mit normalen Worten ansprechbar
nur mit äusserster Mühle & Kraftaufwand zu schützen
emotionsausbruch mit Todesangst
Panik
im Kontakt wichtig
Ruhe bewahren
laut langsam deutlich sprechen
Betoffenen nit aus den Augen lassen
Betreuungsperson organisieren
FU
Der Begriff „Fürsorgerische Unterbringung“ (FU) ist seit dem 01. Januar 2013 in Kraft und ersetzt den bisherigen Begriff „Fürsorgerischer Freiheitsentzug“ (FFE).
Die gesetzliche Grundlage der FU bildet die Bundesverfassung (BV) Art. 10 und Art. 31 sowie das Schweizerische Zivilgesetzbug (ZGB) Art. 426 ff.
Nach Art. 426 ZGB darf eine Person (natürliche Person, d.h. Minderjährige eingeschlossen), die an einer psychischen Störung oder an geistiger Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden, wenn die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann. D.h. wenn psychisch kranke, geistig behinderte oder schwer verwahrloste Menschen Hilfe benötigen, dürfen sie in eine geeignete Einrichtung gebracht werden – auch gegen ihren Willen, aber zu ihrem eigenen Schutz. Diese Bestimmung kommt immer dann zum Tragen, wenn die betroffene Person Widerstand leistet oder auf Grund einer Urteilsunfähigkeit ihre Zustimmung nicht geben kann. Ausschlaggebend sind allerdings nicht die Urteilsfähigkeit bzw. Urteilsunfähigkeit einer Person, sondern deren Schwächezustand und Schutzbedürftigkeit, wobei auch die Belastung und der Schutz von Angehörigen zu berücksichtigen sind.
FU Schwächezustand
Der Begriff „Schwächezustand“ umfasst die psychische Störung (alle anerkannten Krankheitsbilder der Psychiatrie, inklusive Suchterkrankungen), die geistige Behinderung sowie die schwere Verwahrlosung (Zustand, der mit der Menschenwürde nicht mehr vereinbar ist). Wenn eine Person schutzbedürftig ist, bedeutet dies, dass der Schwächezustand derart ausgeprägt ist, dass die notwendige Betreuung oder Behandlung nur noch durch eine Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung erfolgen kann. Geeignete Einrichtungen umfassen z.B. psychiatrische Kliniken, Spitäler, Alters- und Pflegeheime, betreute Wohngruppen etc.
FU
ultima ratio
Da die FU einen einschneidenden Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt, ist sie als ultima ratio (letztmögliche Massnahme) anzuwenden, wenn sämtliche übrigen Massnahmen versagt haben. Des Weiteren kann die betroffene Person oder eine ihr nahestehende Person jederzeit um Entlassung ersuchen.
Seit dem 01. Januar 2013 ist die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig für die Anordnung der Unterbringung, wobei die Kantone nach Art. 429 ZGB befugt sind, Ärzte und Ärztinnen zu bestimmen, die neben der bzw. für die KESB eine FU für maximal sechs Wochen anordnen können (Minderjährige ausgeschlossen). Die KESB ist ebenfalls für die Entlassung der betroffenen Personen zuständig. Entlassen werden Personen, sobald die Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht mehr erfüllt sind. Die genauen Regelungen sind in den kantonsspezifischen Einführungsgesetzen zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zu finden.
Integrierendes Modell
Notling Paulus 2009