PS 200 Übergreifende Zielsetzungen und Grundsätze einer Prüfung
PS 200 Übergreifende Zielsetzungen und Grundsätze einer Prüfung
PS 200 Übergreifende Zielsetzungen und Grundsätze einer Prüfung
Fichier Détails
Cartes-fiches | 10 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 02.07.2015 / 14.08.2018 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/ps_200_uebergreifende_zielsetzungen_und_grundsaetze_einer_pruefung
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Was ist die übergreifende Zielsetzung des Abschlussprüfers?
- Hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Abschluss frei von einer wesentlichen falschen Darstellung ist und dem massgebenden Regelwerk der Rechnungslegung entspricht.
- Der Vermerk ist in Übereinstimmung mit den Feststellungen des Abschlussprüfers
Was sind die Anforderungen des PS 200?
- Berufliche Verhaltensanforderungen bei Abschlussprüfungen
- Krtische Grundhaltung
- Pflichtgemässes Ermessen
- Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise und Prüfungsrisiko
- Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit dem PS
Der Abschlussprüfer muss die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen, einschliesslich Unabhängigkeit, einhalten. Dazu gehören die Standes- und Berufsregeln, die Richtlinien zur Unabhängigkeit, die Richtlinien zur Weiterbildung.
Aufmerksamkeit für Widersprüche, Verlässlichkeit der Dokumente, dolose handlungen, Notwendigkeit zusätzlicher Prüfungshandlungen.
Was ist unter dem pflichtgemässen Ermessen zu verstehen?
Pflichtgemässes Ermessen ist insbesondere notwendig für Entscheidungen über:
- Wesentlichkeit und Prüfungsrisiko
- Art, zeitliche Einteilung und Umfang von Prüfungshandlungen
- Beurteilung, ob ausreichende geeignete Prüfungsnachweise
- Beurteilung der Ermessensentscheidungen des Managements bei der anwendung massgebener Regelwerke zur Rechnungslegung
- Ziehen von Schlussfolgerungen Pflichtgemässes Ermessen ist angemessen zu dokumentieren.
Was ist unter ausreichend geeigneten Prüfungsnachweisen zu verstehen?
Püfungsnachweise sind notwendig, um das Prüfungsurteil und den Vermerk des Abschlussprüfers zu stützen. Der grösste Teil der Tätigkeit des Abschlussprüfers besteht in der Einholung und Beurteilung von Prüfungsnachweisen.
Ausreichender Umfang: Quantität
Eignung: Qualität
--> Wechselwirkung
Prüfungsrisiko = inhärentes Risiko x Kontrollrisiko x Entdeckungsrisiko
Die PS enthalten zusammen genommen die Standards für die Tätigkeit des Abschlussprüfers zur Erfüllung der übergreifenden Zielsetzungen. Die PS sind somit einzuhalten. Sie setzen Gesetze und andere Rechtsvorschriften nicht ausser Kraft.
Was sind weitere gesetzliche Pflichten des Abschlussprüfers?
- Schriftliche Meldung von Verstössen gegen Gesetz, Statuten oder Organisationreglement an den VR.
- Dokumentation und Aufbewahrung
- Teilnahme an der ordentlichen GV
- Auskunftserteilung an der GV
- Wahrung des Geschäftsgeheimnisses (Schweigepflicht)
- Prüfung einer besonderen Zwischenbilanz bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung
- Nötigenfalls Einberufung der GV
- Bei offensichtlicher Überschuldung Erstattung der Anzeige beinm Richter, wenn der VR dies unterlässt
Was sind die allgemeinen Bestimmungen über die Zulassung zur Erbringung von Revisionsdienstleistungen?
- Voraussetzungen
- Zulassung
- Aufsicht